08.04.2015

Die Euroweb, das angebliche "Rechenzentrum", das LG Düsseldorf und (m)ein "vielleicht vergessener" Ordnungsmittelantrag

Die Euroweb Internet GmbH des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß hat ganz eindeutig gegen eine gerichtliche Verfügung verstoßen, wird aber leider mit einem sehr hellblauen Auge davonkommen. "Richterliches Ermessen" nennt man das:


Der Antrag blieb "vielleicht" viel zu lange liegen. Die zu zahlende Summe erscheint außergewöhnlich und unangemessen, sogar unanständig gering. Aber, weil ich die Frau Dr. Stöve nicht mit noch mehr, deren Ermessen korrigierenden Beschlüssen und Urteilen des OLG Düsseldorf, (ver)ärgern will, habe ich gerade eben die Anwältin mit der Zustimmung beauftragt. Es ist ja durchaus so, dass die Denkzettelfunktion einer Ordnungsstrafe im umgekehrt äquivalenten Verhältnis zu dem (nicht von mir verursachten) Zeitablauf zwischen der Straftat und dem Urteil steht. Damit gäbe es rein formal ein durchaus nicht gänzlich von der Hand zu weisendes Argument für eine derart auffällig niedrige Ordnungsstrafe, dem ich allerdings auch die, mit höchst unredlichen Mitteln (wie dreisten Lügen und sogar einem "echt doofen" Gefälligkeitsgutachten) erfolgte Verteidigung in den Sachen 34 O 32/12 + 20 U 66/13 entgegenstellen und als Merkmal einer starken kriminellen Energie darstellen kann.

Bildschirmfoto: Vorsätzlich unwahre Behauptung (beschönigend für "Dreckslüge") der Euroweb gegenüber dem WDR.

Diesmal muss der Christoph Preuß also noch nicht in den Knast. Aber, wenn er so weiter macht, dann wird das noch. (Er kann sich ja auch gerne von den, meinen Gegnern wärmestens empfohlenen Herren Euroweb-Anwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst dem von mir nicht für klüger gehaltenen Herrn Jean Paul Bohne beraten lassen und dieser äußerst günstigen Lösung nicht zustimmen um von mir dann postwendend eine "geradezu dumme Uneinsichtigkeit" bescheinigt zu bekommen.)


Update

Die vom Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne (Buchholz und Kollegen) vertretene Euroweb meint, der Vergleichsvorschlag sei nichts für die Euroweb und lässt durch Jean Paul Bohne nicht zu Ende gedachten Unsinn vortragen, lehnt den Vergleich also ab.

Zu meiner Freude, denn dann wir es eben teurer.

5 Kommentare:

. hat gesagt…

"Aber, wenn er so weiter macht, dann wird das noch. (Er kann sich ja auch gerne von den, meinen Gegnern wärmestens empfohlenen Herren Euroweb-Anwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst dem von mir nicht für klüger gehaltenen Herrn Jean Paul Bohne beraten lassen und dieser äußerst günstigen Lösung nicht zustimmen um von mir dann postwendend eine "geradezu dumme Uneinsichtigkeit" bescheinigt zu bekommen.) "

LosFritzos fragte, warum er wohl er das Gefühl habe, dass die Anwälte genau dazu raten werden.

(Hab ich versehentlich gelöscht.)

. hat gesagt…

Soso. Vom Miteigentümer zum freien Fall (pardon: freien Mitarbeiter) mutiert. Was wohl Ayn Rand (als deren Fan der Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger sich darstellt) dazu sagen würde?

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Es ist besser, wenn man Minderleister nur als Freie beschäftigt. So kann man sich jederzeit von ihnen trennen.

Anonym hat gesagt…

Das ist doch kein Karriere-Knick für das Bergerschen. Er kann ja immer noch Oberhaupt des Freistaats Preußen werden. Der Sitz dieses "Freistaats" ist ja ebenfalls in seinem Wohnort Niederkrüchten. http://www.freistaat-preussen.info

Anonym hat gesagt…

"Er kann ja immer noch Oberhaupt des Freistaats Preußen werden."

ROFLMAO! Dir ist klar, dass die Verfechter des "Freistaats Preußen" die dümmsten rechtsausen positionierten Lebewesen sind, die es gibt? So dumm jedenfalls ist auch ein Rechtsanwalt Berger nicht, den zu solchen Leuten hinzuzurechnen.

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