31.05.2017

So genannte "Rechtsstaatlichkeit": Oder warum (und wie!) eine Richterin ein Verfahren in die Verjährung trieb

Selbstverständlich gibt es in der rechtsstaatlichen Bundesrepublik Deutschland praktisch keine Rechtsbeugung, keine Richter, die Mist bauen oder einfach nur Unsinn labern. Man hat bei der Wiedervereinigung mit der DDR dieses als Regel übernommen und die Rechtsbeugung ist seit dem völlig ausgeschlossen, wie der folgende, schon etwas alte Fall aus dem Jahr 2010 in 7 Akten zeigt:


1. Vorgeschichte und "Tat":

Es trug sich irgendwann im Jahr 2005 zu, dass mein Auto zum TÜV musste. Das Auto war alles außer neu und zuvor wollte ich ein paar Kleinigkeiten in Ordnung bringen. Dabei stellte sich leider Stück für Stück heraus, dass die "Kleinigkeiten" zu einem Großprojekt auswuchsen und dieses Ansinnen also unwirtschaftlich war.

Also habe ich das Auto, welches zuvor ein paar Wochen auf einem privaten Grundstück stand, in die treuen Hände meines Lieblingsschrottis gegeben und sogar ein paar Euro (wohl für den noch funktionierenden Dieselmotor) erhalten. Der "Schrotti" hat die Karre auch abgemeldet.

2. Verfolgung:

Die Zulassungsstelle stellte fest, dass die "Immobilie" (die Karre fuhr ja nicht mehr) bei der Abmeldung "ein paar Tage über den TÜV" war. Und gab ganz blockwartmäßig eine Meldung an das befreundete Ordnungsamt. Weil Kassel nun gerade viel Geld brauchte (die Städte brauchen immer Geld für ihre Kader) versuchten die es natürlich mit einem Ordnungsgeld und zwar an der oberen Grenze des Zulässigen. Vorwurf: Mein Fahrzeug hätte ohne "TÜV" am öffentlichen Verkehr teilgenommen. Behaupteter Ort der behaupteten ordnungswidrigen Handlung: Die Adresse der Zulassungsstelle. Behaupteter Tag der behaupteten ordnungswidrigen Handlung: Zwei Tage nach Eintreffen der Karre auf dem Grundstück des Schrottis meines geringsten Misstrauens, also Tag der Abmeldung.

3. Widerworte:

Dem Bescheid habe ich glatt widersprochen. Und zwar mit dem Argument, dass mein Fahrzeug sich zum Zeitpunkt der behaupteten Tathandlung ganz gewiss nicht etwa am Tatort sondern auf dem Hof des Schrottis und also nicht mal in meinem Besitz befand. Und überhaupt auch nie ohne "TÜV" am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen habe.

4. Verfolgungswahn:

Also ging die Sache vor Gericht. Die Stadt Kassel braucht ja Geld, und das verdient man nicht mit Einsichtigkeit. Zudem haben Beamte immer Recht. Das meinen solche, wenn sie vom "Rechtsstaat" sprechen. Hat die DDR auch so gemacht.

5. Machtdemonstration:

Die Richterin Ulrike Kindermann (Geburtsjahr 1949) hatte an dem Donnerstag wohl einen üblen Tag. Vor mir liefen lachend zwei Typen aus dem Saal, denen ich im Straßenverkehr lieber nicht begegnen möchte. Von Beruf "Sohn reicher Eltern": Jung, verlogen, rotzfrech und strunzdumm. Deren, vom Papa bezahlter Anwalt war dabei. Ich habe keine Ahnung warum - aber offenbar musste die Richterin Kindermann eine Entscheidung treffen, die ihr gar nicht gefiel. Das erfordert einen Ausgleich und da kam ich, weil ohne Anwalt, ziemlich passend des Weges. Erschien ihr so.

Ich kam noch bis: "Das Fahrzeug war zum behaupteten Tatzeitpunkt nicht im Ölmühlenweg sondern auf dem Hof des Schr...", da fuhr mir die rechtsstaatlich anerkannte und das Recht niemals beugende Richterin ins Wort, verbot mir gar dasselbe ("Hören Sie auf hier Zeug zu erzählen, ich will Ihren Unsinn gar nicht hören!") und zog sich formal für 30 Sekunden zurück um das Urteil zu fällen. Sogar die Protokollführerin schaute "bedröppelt", der Herr mit dem Fall nach mir wirkte so ängstlich wie ein DDR-Bürger, welcher bei der rechtsstaatlichen Stasi vorgeladen war.

Zurück im Saal fuhr die stets unparteiische Richterin Ulrike Kindermann mich an, sie könne die Strafe auch erhöhen, habe aber davon abgesehen und verkündete, dass es bei dem Bußgeld bleibe. In der "Begründung" behauptete diese sodann, ich hätte "nie etwas für die Gesellschaft getan" - derlei wurde in der "Verhandlung" genannten Farce (es war ja ein Monlog der Richterin) nicht mal besprochen - ich habe aber Steuern gezahlt und Wehrdienst geleistet  Und, ach ja:  Ich könne mich ja gerne beschweren. Ich dachte mir nur "Das, Frau Wutrichterin, werde ich gewiss tun!" und habe ihr gesagt, was ich sofort machen werde und dass dieses "sofort" auch "gewiss" heißt.

6. Unerwartete Gegenwehr:

Also ging ich direkt auf die Geschäftsstelle und habe dort die Beschwerde formuliert, dass die Richterin Kindermann - wohl wegen des vorherigen Verfahrens "in Wut und Teufel" - mir das Wort abschnitt und verbot. Also nicht zugelassen habe, dass ich mich verteidige. Und auf Grund offensichtlicher Verärgerung psychisch gar nicht in der Lage sei an dem Tag noch weitere Verfahren zu entscheiden. Zeugen: Protokollführerin und der "verfahrensbeteiligte" im Fall nach mir. Eine solche Beschwerde hat zunächst das erstinstanzliche Gericht zu bearbeiten und brav zu entscheiden ob es abhilft. Hilft es ab ist alles gut, hätte Frau Kindermann nicht abgeholfen hätte diese das Verfahren - und meine Beschwerde - an die nächste Instanz geben müssen. Das eine wollte sie nicht und das andere ging wegen des Selbstschutzes nicht.

Das Urteil bzw. der Beschluss in der Sache wurde mir dann nie zugestellt.

7. Letzter Ausweg für die Richterin Kindermann: Verjährung

Die gute Frau Ulrike Kindermann ließ die Akte also im Kasten schimmeln, die Nachfolgerin wollte sich auch nicht mit einem Vorgang befassen, der jedenfalls so nicht stattgefunden haben durfte. Also schimmelte die Akte weiter bis zu dem in einem sicherlich schwarzen Kalender vermerkten Termin der Verjährung zuzüglich "3 Monaten und 3 Tagen". Damit es nicht so geplant aussieht. Es wäre ja seltsam und sähe nicht besonders "rechtsstaatlich" aus wenn die "verlegte" Akte "just" am Tag der Verjährung im Kasten "gefunden" worden wäre.

Wie auch immer: Gegen die Verjährung gibt es keine Beschwerde, Einrede oder Berufung. Wie gut für das Ansehen der Justiz, welche meine Beschwerde und also das höchst unzulässige Verhalten der Richterin Ulrike Kindermann nun nicht mehr "würdigen" musste!

Mein Fazit:

Es ist besser dass die Richterin a.D. (auch "Ade!" oder "Geh mit Gott!") Kindermann vom Steuerzahler Pension kassiert statt noch mehr Schaden anzurichten. Allerdings gibt es von der Sorte "Richter" noch ein paar mehr und die sind längst nicht alle in Pension - richten also noch Schaden an und haben die Frechheit, Typen wie mich als "Querulanten" zu bezeichnen. Aber Rechtsbeugung ist das natürlich nicht, weil diese - genau wie in der DDR - prinzipiell nie stattfindet.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Reinholz,

es ist immer wieder schön zu lesen, wie Sie mit Richtern dieser Sorte umspringen. Wenn man Ihre Berichte liest, dann zweifelt man automatisch am Rechtsstaat und den Richtern und überlegt wirklich ob es nicht besser ist, seine Rechte mit althergebrachten und handfesten Mitteln zu verteidigen. Damit meine ich ausdrücklich etwas wie einen Knüppel.

Anonym hat gesagt…

Und was macht jemand, der nicht das Geld für einen Anwalt hat oder sich gegen den Staat derart wehren kann?

Die Richter sollten sich schämen!

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