24.02.2019

"Sieben (RichterInnen) auf einen Streich (blamiert)!"
LG Kassel: Erfolgreiche Voreingenommenheitsrügen gegen ein ganzes Richterkollektiv führen zum schnellen Verfahrensende

Nachdem ich erst die Voreingenommenheit eines ganzes Richterkollektives und sodann des originären Einzelrichters erfolgreich rügte und nachdem zwischendurch das OLG Frankfurt dem "eingeflogenem" Notrichterkollektiv auf die Nase band, dass die meinen und nicht etwa die kruden Vorstellungen sowohl der Richter*Innen als auch der Notrichter*Innen vom Gesetzgeber durch dessen Paragraphen befürwortet werden, hat die Gegnerin (eine von der Euroweb abhängige GmbH) vor der mündlichen Verhandlung über meinen Widerspruch den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück genommen.

Das "war es dann": Das Verfahren 8 O 1209/15 habe ich - ein grob unterschätzter "Rechtslaie" - gewonnen. Vertreten hat die Verlierer übrigens die selbstberühmte, lautstarke aber längst nicht immer erfolgreiche Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln.

Die Standhaftigkeit und mehr als drei Jahre "Kampf ums Recht" - auch und gerade gegen die Richter*Innen - haben sich am Ende gelohnt. Es bleibt der Gestank, dass sich der Antrag offenbar von Anfang an nicht auf einen nachvollziehbaren und durchsetzbaren Rechtsgrund, sondern darauf stützte, dass  etliche Richter*Innen ("sieben" davon habe ich in diesem einen Verfahren, quasi "auf einen Streich blamiert") des LG Kassel grob und willkürlich am Gesetz vorbei urteilen.

Möglicherweise (im Sinne von "falls diesen noch möglich") sollten etliche Richter des LG Kassel (und dessen Präsident Albrecht Simon) mal sehr intensiv über deren Haltung nicht nur gegenüber meiner Person, sondern allen "Rechtslaien" gegenüber und über "die Rechtsstaatlichkeit insgesamt" NACHDENKEN.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich will's mal mit einem Zitat von Friedrich Wilhelm dem 1. kommentieren (15.12.1726):

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die S p i t z b u b e n schon von weitem erkennt."

Mein Glückwunsch!!! :-)

Anonym hat gesagt…

So ist das halt, wenn die deutsche Mehrklassenjustiz auf das Niveau v. Blödglotzproduktionen wie "Toto und Harry" und "auf Streife" herabsinkt.

Wenn das Justizia wüsste...

GuckstDu - https://m.youtube.com/watch?v=TnlHrmxgfJE

justizfreund hat gesagt…

Was ist das bloß für eine komische Justiz in Kassel.
In Minden und Coburg hätte es schon lange eine psychologische Untersuchung gegeben aber nicht eine der Juristen.

http://blog.justizfreund.de/gdsk-gesellschaft-der-schnellkuriere-unterliegt-am-ag-minden-21c22811-29-11-2011

Hier hatte ich eine Wettbewerbsstörerin mehrfach auf Unterlassung in Anspruch genommen und ich habe letztlich alle anderen Verfahren zu 100% gewonnen:

Belästigende Werbung von Dritten und Rechtsanwälten belästigt niemanden, selten dummes Kontaktverbot um den niederen dummen Proleten festzustellen, AG-Minden/LG-Bielefeld/OLG-Hamm, 2004
http://blog.justizfreund.de/belaestigende-werbung-von-dritten-und-rechtsanwaelten-belaestigt-niemanden-selten-dummes-kontaktverbot-lg-bielefeldolg-hamm-2004

Man erteilte mir ein Kontaktverbot, weil ich als dummer Prolet nicht in der Lage bin Rechte geltend zu machen. Eine psychologische Untersuchung gabs auch. Eine Psychologin stellte fest, daß ich dazu gar nicht in der Lage sein kann, weil ich kein Jurist bin.

In einem Verfahren habe ich ein Schriftstück einem Anwalt gegeben, damit er es an die Gegenseite schickt, damit die Gegenseite auch mal Anwaltskosten tragen muß.

Der gegnerische Anwalt reichte dann erfolglos Beschwerde gegen die Kostenentscheidung bezügl. der Anwaltskosten in dem Verfahren ein, weil ich selbst in der Lage wäre entsprechende Prozesse auch gegenüber anwaltlich vertretenen Mandanten zu führen und sogar zu gewinnen und daher hätte mein Anwalt keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Außerdem habe er nur einen kurzen Schriftsatz bei Gericht eingereicht. Damit er meine dummen inhaltslosen Proletenschriftsätze aber nicht mehr erhält hat er eine EV eingereicht?

Aber noch viel besser ist das LG-Bielefeld.
Landgericht Bielefeld 8 O 521/04
"Der ausdrücklich geäußerte Wille, von dem Adressaten in Ruhe gelassen zu werden, ist als Ausfluss des personalen Selbstbestimmungsrechts schutzwürdig. Dabei kann offen bleiben, in welcher Weise zuvor Kontakte stattgefunden und ob sie verletzenden Charakter gehabt haben; entscheidend ist allein die Nichtbeachtung des Willens, den jeder zu respektieren hat."

justizfreund hat gesagt…

Man kann also jedem, der Geld von einem will etc. ein Kontaktverbot auferlegen. Der erste gewinnt (aufgrund eines Kontaktverbots kann ja einem dann die Gegenseite keine Schriftstücke mehr zukommen lassen):

„Es wird im Wege einstweiliger Verfügung (§§ 935, 940 ZPO),… und, weil der Fall dringend ist, ohne vorherige mündliche Verhandlung gemäß §§ 823, 1004 BGB 890, 938 ZPO angeordnet:
1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren zu unterlassen, die Antragstellerin, ihren Ehemann oder die von der Antragstellerin betriebene Firma ***** anzurufen, ihr Postsendungen oder sonstige Schriftstücke und e-mails zukommen zu lassen.“

Also: "Hiermit verbiete ich Ihnen mich anzurufen, mir Postsendungen oder sonstige Schriftstücke oder e-mails zukommen zu lassen."

Besonders wenn man keine bestimmte Gerichtspost haben möchte, die einen besonders belästigt, dann sollte man es auch dem Gericht verbieten. Trotz der Entscheidung des LG-Bielefeld wird mein Kontaktverbot aber stets ignoriert.

Ich hatte beim Gerichtsdirektor gerügt, daß der Richter H., der die EV erlassen hat meine Schriftstücke an die Gegenseite weiter gesendet hat, denn damit habe ich der Gegenseite ja letztlich Schriftstücke (über das Gericht) zukommen lassen und das ist mir nicht erlaubt.
Der Direktor des AG-Minden erklärte, dass die Schriftstücke an die Gegenseite aufgrund des rechtlichen Gehörs weitergeleitet werden müssen.
Gaga-Justiz:
Die Gegenseite hat doch darauf konkludent verzichtet, denn sie hat ja sogar darauf geklagt, dass sie diese Schriftstücke nicht mehr bekommt und das auch noch lange erfolgreich. Gemäß aller Entscheidungen des AG-Minden und des LG-Bielefeld hat sie sogar ein Recht darauf.

In einer der Wettbewerbssachen habe ich dem Richter die Verfügung zugesendet mit dem Hinweis, daß die Gegenseite meine Schriftsätze in der Sache nicht mehr bekommen darf.
In der mündlichen Verhandlung habe ich dann den unzulässigen Gerichtsstand gerügt.
Richter: "Das hatten Sie ja bereits vorgetragen".
Da schaute der gegnerische Anwalt völlig verdutzt, denn davon wußte er ja gar nichts, weil er meine Schriftstücke ja nicht mehr erhalten hat.
Da muß man dann halt Akteneinsicht nehmen, wenn man wissen will was der Prolet so an das Gericht schreibt, wenn man seine Schriftstücke nicht erhalten will.

In einem anderen Verfahren hat man mir die Klagebegründung nicht zugestellt und ich wußte nicht das es eine solche gibt. Das Verfahren fand statt bei demselbst Richter H. Ich wurde zur mündlichen Verhandlung geladen und dann verurteilt, weil ich nichts auf die Klagebegründung erwidert habe.
Richter H.: "Sie hätten Akteneinsicht nehmen müssen, daß ist hier Gang und Gäbe bei Gericht!".

Der Prolet muß sogar Akteneinsicht nehmen.
Abgesehen davon ist es rechtlich so, daß man es nicht muß. Wenn man durch eine Akteneinsicht Kenntnis vor der Klagebegründung erhält, dann gilt diese als "zugestellt" (Damals war es sogar noch so, daß die Klage zwingend zugestellt werden mußte. Das hat man mittlerweile geändert). Es gibt aber keine Verpflichtung Akteneinsicht zu nehmen und wenn man es nicht tut, dann gilt die Klage als nicht zugestellt.

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