18.05.2020
Die hessische „Justiz“ will einen Skandal? Die hĂ€ssliche „Justiz“ bekommt den Skandal!
Ja, das ist die Faxnummer des OLG Frankfurt und: „ja, ich hab den Gravenreuth gemacht“ - also ein Fax mit 103 Seiten (sind halt lange AnhĂ€nge) verschickt (das legendĂ€re FaxgerĂ€t, Tatwerkzeug des vorgenannten und von notorischen Kassler Rechtsbeugern einzig wegen des Titels „Rechtsanwalt“ begĂŒnstigten ProzessbetrĂŒgers und Selbstmörders wĂŒrde ich nur zu gern als „BeutestĂŒck“ ausstellen).
Und hier ist nun der Skandal:
Nachdem die Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vom LG Kassel (wie ich das sehe) VORSĂTZLICH UNWAHR ĂŒber den Inhalt der Gerichtsakte behauptet hatten (Volksmund: „gelogen haben“), um den von mir abgelehnten Richter Neumeier nach mehreren schwer wiegenden RechtsbrĂŒchen vor Unbill zu bewahren (und von mir dann deshalb erfolgreich abgelehnt wurden) hatte ich Strafanzeige wegen der TatbestĂ€nde gestellt, die sehr wohl auch erfĂŒllt sind:
Diese sehr wohl begrĂŒndete Strafanzeige veranlasste den Kassler Oberstaatsanwalt Töppel dazu, die eindeutig schwer wiegenden Vergehen der vier Richter kleinzureden, mir was von "nicht schwerwiegend, einzelne falsche Entscheidung" zu erzĂ€hlen - also mich zu belĂŒgen, um die Richter zu schĂŒtzen. Und sich selbst zum Richter aufzuspielen.
Die darauf hin fĂ€llige Beschwerde veranlasste die so kollegial wie ebenfalls falsch handelnde OberstaatsanwĂ€ltin Lindner von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. dazu, meine Beschwerde nach 11 Tagen unter zwei offensichtlich unwahren Behauptungen zurĂŒck zu weisen: Sie erzĂ€hlt folgende „Geschichten vom Pferde“: Ich hĂ€tte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“ (dass das nicht stimmt kann man nun also hier in meinen Beschwerden, ab Seite 39, nachlesen) und dass diese die Akten beigezogen und gelesen habe.
Wie ich die Dinge sehe, versucht die hĂ€ssliche Justiz nach den frĂŒheren Rechtsbeugung und Freiheitsberaubungen der Richter Blumenstein und Lohmann zu Gunsten des verlogenen „Rechtsanwaltes“ und kriminellen „Scheinadligen“ Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) und der Wiedergabe der kruden Privatmeinung des kriminellen gegenĂŒber freundlichen und sich nach meiner Kritik wohl als „von mir angepisst“ sehenden Staatsanwaltes Jan Uekermann schon wieder einmal, offensichtliches Unrecht durch unwahre Behauptungen zu Recht zu erklĂ€ren - und statt die eigenen, schwer wiegenden und mit schweren Folgen behafteten Verfehlungen einzugestehen, mich dafĂŒr zu bestrafen, dass ich mich gegen diese „Justizmafia“ wehre!
An die Staatsanwaltschaft in der, von der hiesigen „Justiz“ geschaffenen „Rechtsfreien Zone Kassel" - besonders an Oberstaatsanwalt Töppel, StaatsanwĂ€ltin Schuwirth (frĂŒhere Milas) und Staatsanwalt Uekermann - an den PrĂ€sident des LG Kassel - Herrn Simon - und an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. - nun auch an OberstaatsanwĂ€ltin Lindberg von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt - geht hiermit die Nachricht, dass ich mir, von der nur noch von manchen so genannten „Justiz“, keine Rechtsbeugung, keine Kriminalierungsversuche nach berechtigter Kritik am Handeln der Rechtsbeuger und keine Strafvereitlung mehr gefallen lasse.
Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen. Ein, im hĂ€Ălichen Hessen nicht das erste Mal geĂŒbtes, dreckiges Vorgehen, das schlimmer als alles ist, was ich in der DDR je persönlich erlebt habe. Versucht durch den Missbrauch einer unerfahrenen, in ihrem Wohl und Wehe vom Kassler LG-PrĂ€sident Simon abhĂ€ngigen(sic!) Proberichterin.
2 Kommentare:
Es ist ĂŒberall so.
Es erĂŒbrigt sich fĂŒr ihn dazu Stellung zu nehmen:
Spitzenjurist PrĂ€sident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: FĂŒr uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechswidrig wahrzunehmen um bĂŒrgerschĂ€digend Verfassungsverletzungen zu begehen
http://blog.justizfreund.de/praesident-des-olg-bamberg-lothar-schmitt-fuer-uns-ist-es-voellig-normal-aufgaben-der-judikative-und-exekutive-gleichzeitig-wahrzunehmen
Ich habe wegen dem verfassungsfeindlichen §17 AGO jetzt in Bayern Popularklage beim BayVerfGH erhoben. Die "bayuwarische" (Ich muss hier als Beton- und Stahlbetonbauer (Was ich sonst noch so studiert habe interessiert hier nicht. Ich weiĂ, dass jemand der 2 Gesellenbriefe hat auch nichts studiert haben kann.) jetzt auf die Formulierungen eines Schlossers geradezu pochen) Justiz lobt sich stetig ĂŒber die Möglichkeit der Popularklage am BayVerfGH.
Was wird davon in kollegialer Kumpanei ĂŒbrig bleiben? Und das besonders, wenn ein Prolet entsprechende Rechte geltend macht? Soll ich Ihnen am BayVerfGH meine 2 Gesellenbriefe zukommen lassen?
>Ich hĂ€tte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“
Diese Trickserei verwenden sie in Coburg und Bamberg auch stÀndig.
Zum Beispiel:
Seite 2: http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdf
Dabei verweisen sie zur völligen Rechtlosstellung immer auf §17 AGO Bayern (Eine Vorschrift der obersten Exekutivbehörde, die nur fĂŒr alle nachgeordneten Exekutivbehörden gĂŒltig ist), der jedoch auch gemÀà dem Bundesjustizministerium in der Justiz gar nicht anwendbar ist. Was ich auch hier ausfĂŒhrlich erörtert habe:
Spitzenjurist PrĂ€sident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: FĂŒr uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechswidrig wahrzunehmen um bĂŒrgerschĂ€digend Verfassungsverletzungen zu begehen
http://blog.justizfreund.de/praesident-des-olg-bamberg-lothar-schmitt-fuer-uns-ist-es-voellig-normal-aufgaben-der-judikative-und-exekutive-gleichzeitig-wahrzunehmen
Wegen dieser Vorschrift habe ich Popularklage am BayVerfGH erhoben. Da die Vorschrift (normalerweise ohne Ausssenwirkung) allerdings nur fĂŒr Exekutivbehörden GĂŒltigkeit hat, kann man sich auf deren verfassungsfeindliche Anwendung in der Judikative schwerlich berufen.
Man mĂŒĂte sich gegen entsprechenden Entscheidungen direkt wehren. Entsprechend gibt es aber von vorn herein keine Entscheidung, weil die Eingaben ja gar nicht bearbeitet werden mĂŒssen.
Um ihre Vorgehensweise zu legitimieren verweisen sie auf die richterliche Freiheit aufgrund derer sie Grundrechte der BĂŒrger, auch in Zusammenarbeit mit der Exekutive, beliebig verletzen dĂŒrfen.
Der derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen VerhÀltnissen
Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem BĂŒrger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewĂ€hren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den BĂŒrger zu schĂŒtzen, gerĂ€t zu einer Farce.
Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefĂ€hrdet – und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen.
Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht Niedersachsen.
Prof. Bausback: „Es ist unerlĂ€sslich, die Vergangenheit zu kennen“
Bausback: Eine der wesentlichen Antworten unseres Grundgesetzes auf das NS-Unrechtsregime ist das Rechtsstaatsprinzip. Hierzu gehört auch das in der Verfassung ausdrĂŒcklich verankerte Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt.
>Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen.
Das habe ich bisher an jedem Gerichtsstandort erlebt wo ich mich ĂŒber falsche Entscheidungen etc. beschwert habe.
Manchmal sind sie auch erfolgreich. Wer glaubt in der Justiz ungerecht behandelt worden zu sein hat eine geistige Krankheit (Das Gutachten mit dem Ergebnis hat ca. 1500 EUR gekostet). Folgendes erfolgt aufgrund der rechtlichen Analyse und rechtlichen Interpretation des psycholgischen Gutachters, der sich in der Justiz natĂŒrlich entsprechend auskennt oder einfach nur aufgrund von kollegialer Kumpanei, weil es Geld bringt, wenn er die Ergebnisse abliefert, die die Justiz sich wĂŒnscht:
Richterin B. 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der SachverstĂ€ndige Dr. B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein fĂŒr weitgehend korrupt hĂ€lt und sich von ihnen ungerecht behandelt fĂŒhlt.”
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