16.09.2025

Dritter Versuch des Andreas Skrziepietz, mich der Freiheit zu berauben, scheitert „mit nie gesehener Grandesse und Vitesse“

 

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.ka. „Docmacher“) quakt öffentlich herum, dass ich in einer „Wahnwelt“ leben würde. Vermutlich gibt es da zur Realität nur eine kitzekleine Abweichung: Die Person.

Jedenfalls ist wieder eine wohl (siehe unten) vorsätzlich unwahre Beschuldigung des feinen, sich als „ehrlich“ behauptenden aber leider eben ziemlich wirre, unlogisch wirkende und auch unwahre Geschichten erzählenden Andreas Skrziepietz gescheitert. Und damit auch sein dritter Versuch, mich mittelbar (und insofern auch feige) der Freiheit zu berauben. Erfahrungsgemäß stimmt nämlich sein öffentliches Blahfaseln mit seinem Handeln vor Gerichten und Behörden überein: Der sich „edel und klug“ wähnende, aber andere und mich übel verleumdende und beleidigende Herr Andreas Skrziepitz hat mich just um den 01.09.2025 herum öffentlich einen „dreckigen Stalker“ genannt und dummdreist - oder eben im Wahn - behauptet, meine Abmahnungen - nach ganz ähnlichen Rechtsverletzungen - wären „Stalking“. 


Bild: Wegen der klar rechtswidrigen Äußerungen „Mitteilung an den Stalker Jörg Reinholz aus Kassel“ und „Sie dreckiger Stalker!“ habe ich ihn natürlich abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Andreas Skrziepietz scheint aber in dem Wahn zu leben, dass er selbst nach eigenem Gustus Straftaten begehen dürfe und dass die nach seiner dummdreist begangenen Rechtsverletzung erhaltene Abmahnung demzufolge eine Straftat sei. Soweit zu der von Andreas Skrziepietz durch seine eigene Verleumdung öffentlich aufgeworfene Frage, wer uns beiden in einer Wahnwelt lebt.

Interessanter zeitlicher und sachlicher Zusammenhang: Am 28.09.2025 hatte das OLG Frankfurt seine Auffassung geäußert, meine Darstellung, dass ich in ihm einen „neuen Stalker“ hätte, wäre nicht rechtswidrig. Das Urteil ist auch so gesprochen worden.

Die „nie gesehene Vitesse“ beruht auf der Tatsache, dass er seine Strafanzeige am 01.09.2025 stellte und die Ablehnung der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens am 02.09.2025, also nur einen Tag später - mithin nach dem Lesen seiner Anzeige - erfolgte:

Zu beachten ist - neben der Vitesse - auch die Begründung: 

  •  § 160 Absatz 1 StPO besagt, dass die Staatsanwaltschaft, sobald diese „durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.“
  • § 152 Absatz 2 StPO besagt, die Staatsanwaltschaft ist „verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“
Demnach hat eine Staatsanwältin Kassel seine Anzeige gelesen, nochmal nachgesehen, ob wirklich ein Doktor diese stellte. „Oh mein Gott! Den Titel hab ich auch.“ gedacht - sodann nicht mehr so ganz genau gewusst, ob sie lachen oder den „Dr. med.“ wegen der (auch in dessen Blog unübersehbaren) geistigen Degression bemitleiden sollte.

Jedenfalls war die Anzeige all dem zu Folge höchst offensichtlich unbegründet und scheiterte „großartig“.

Ich allerdings werde jetzt bei der StA Hannover eine weitere Verdachtsanzeige gegen ihn wegen der zweiten vorsätzlich falschen Beschuldigung und des dritten Versuchs der mittelbaren Freiheitsberaubung - und zudem wegen „Nachstellens“stellen. Denn die strafauslösende Bedingung des § 238 StGB Absatz 1 Varianten 8 und/oder 3.b. StGB kann erfüllt sein

Mag die Staatsanwaltschaft und das AG Hannover entscheiden, ob sie ihn vor Gericht stellen, ihn „verknacken“ (es könnten bei einer Gesamtsstrafe jetzt sogar mehr als 3 Jahre werden) - oder ob „ein Wörtchen“ mit dem Betreungsgericht des AG Hannover gewechselt und alle Strafverfahren gegen Andreas Skrziepietz wegen eines wohl zutreffenden Hinderungsgrundes aus § 20 StGB eingestellt werden.

Vermutlich wird Andreas Skrziepietz jetzt querulieren und seine Situation noch weiter verschlimmern. 

Die früheren Versuche:

  1. Versuch: Andreas Manfred Skrziepietz  versuchte allen Ernstes, mich in die Psychiatrie zu lügen (ebenfalls sehr schnell gescheitert)
  2. Versuch: Vorsätzlich unwahre Strafanzeige des Andreas Manfred Skrziepietz 

Update:

Die Strafanzeige gegen Dr. Andreas Manfred Skrziepitz wegen Falschbeschuldigung, des inzwischen dritten Versuch der mittelbaren Freiheitsberaubung im schweren Fall und nun auch Nachstellens wurde von mir gestellt.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Jetzt meiner Patientenverfügung: "Spritzt mich tot, wenn ich geistig so abkacke." Und als Anlage dazu die obige Mitteilung an den Jörg Reinholz...

dieparty hat gesagt…

Andreas hat ja jahrelang ein Hetz- und Stalkingforum in der deutschen AB-Szene betrieben.

Anonym hat gesagt…

Die schnelle Ablehnung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Anzeige völlig unbegründet ist. In solchen Fällen wird geschaut, ob der Anzeigeerstatter eventuell geistig behindert und/oder schon entmündigt ist. Da der Dr. Titel erwähnt wird, hat Skrziepietz den zur Beschwerung seiner Strafanzeige verwendet. Damit wäre die Vermutung äußerst unterentwickelten Intelligenz so lange vom Tisch bis ein Gutachten das Gegenteil beweist und die Zurückweisung wird wohl mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdächtigung einhergehen.

Aber ich rate dennoch zu einer eigenen Strafanzeige gegen den Dr. Andreas Skrziepietz. Durch die Häufung der Vorfälle kann nämlich sehr wohl auf die strafbare Absicht der Freiheitsberaubung abgestellt werden.

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