02.11.2014

Referenzkunden der Euroweb leben gefährlich: Abmahnwarnung

Die Euroweb wirbt im Verkaufsgespräch auch damit, dass deren Webseiten "rechtssicher" seien.  Doch gleich in zwei Hinsichten leben die Kunden der Euroweb so sehr gefährlich, dass in zumindest vielen Fällen deren wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährdet ist:

1.) Fehlerhaftes Impressum


Bildschirmfoto: Nur ein Beispiel von wahrscheinlich sehr vielen
§ 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten:

1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
  1. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Die Registernummer fehlt aber auf der Webseite dieses "Referenzkunden". Anders ausgedrückt: Auch hier hat wohl mal wieder der zweite Blick auf die Webseite, eine Qualitätskontrolle, gefehlt und die potentiellen Kunden der Kunden holen das dann nach. Oder aber die Wettbewerber. Das Risiko bemisst sich darin, dass auch dieser Euroweb-Kunde jederzeit von sämtlichen Wettbewerbern abgemahnt werden kann. Streitwerte liegen hier gerne mal bei 15.000 Euro. Eine UG hat normalerweise eine recht dünne (Eigen-) Kapitaldecke zwischen mindestens 5.000 und unter 25.000 Euro - sonst wäre es statt einer per se weniger kreditwürdigen "Unternehmergesellschaft" ja eine "richtige GmbH" geworden. Demnach ist für diesen Euroweb-Referenzkunde "Deine Sportsfreunde U.G." der Mangel an Gesetzestreue also richtig gefährlich, dass insbesondere deshalb, weil gerade Fitnessstudios in einem recht hart geführten geführten Wettbewerb stehen und solche kleinen Fehler nicht selten dazu genutzt werden um einen wenig finanzkräftigen Wettbewerber mit Klagen zu überziehen und so aus dem Markt zu werfen. Der Hebel funktioniert auch, weil es sich bei den "Ketten" in der Branche um Franchising-Unternehmen handelt. Das einzelne Studio vor Ort ist schnell mal "pleite".

Hinweis: Ein Musterschreiben hinsichtlich der Nachbesserung und Kündigung bei Nichterfüllung habe ich inzwischen veröffentlicht.

2.) Auch das derzeit mit verkaufte "YourRate-Paket" ist klar gesetzwidrig


Das sagt das Gesetz:
§ 6 TMG: Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
  1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
  2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
Das wird aber nicht eingehalten. Das von der Euroweb und der Internet Online Media GmbH gern auch als "Dreingabe" mit verkaufte "Yourrate-Paket" führt zu dem Risiko, dass Euroweb-Kunden von sämtlichen Wettbewerbern abgemahnt werden können - denn die gekauften Bewertungen sind ganz eindeutig keine Meinungsäußerungen von echten Kunden sondern Werbung und somit "kommerzielle Kommunikationen". Streitwerte liegen hier gerne mal bei 50.000 bis 100.000 Euro.

Besonders übel ist das, weil gleich zwei Gesetzesverstöße vorliegen: Die von den Kunden des Euroweb-Konzerns und der Yourrate GmbH beauftragten Werber täuschen vor, dass diese Waren oder Dienstleistungen erworben und/oder genutzt hätten. Das fällt unter § 4 Nr. 1 ("unangemessener unsachlicher Einfluss") , Nr. 3 ("Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen") und Nr. 11 ("Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln") UWG - letzteres wegen des Verstoßes gegen § 6 TMG.

Fazit:


Wer "Euroweb", "Internet Media", "EW Deutschland" oder "YourRate" kauft investiert also möglicherweise rund 200 Euro monatlich in seine eigene Pleite.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das Impressum bei von Euroweb erstellten Webseiten ist bei Kapitalgesellschaften fast durchgängig falsch, da die Rechtsform meist falsch, sowie auch der/die Geschäftsführer nicht gesetzeskonform genannt werden. Die Angabe "Inhaber "ist rechtlich falsch, da dies in der Regel die Gesellschafter sind! Das müssten ein paar hundert, wenn nicht noch mehr sein. Interessant ist dabei, das der Kunde selbst auf die Impressumsdarstellung gar keinen Einfluss nehmen kann und hier völlig von Euroweb abhängig ist!!
Also liebe Anwälte, schaut euch doch mal die Referenzkunden der Euroweb und deren Impressum an. Da könnte ein nettes Weihnachtsgeld herausspringen.
Allen Euroweb Kunden kann man nur raten die Fa. Euroweb zu einer sofortigen korrekten Impressumsangabe und gleichzeitig Schadensersatz bei Abmahnung aufzufordern.
Als Euroweb Geschädigte hatten wir bereits das falsche Impressum schriftlich bei Euroweb angemahnt. Ergebnis = Null Reaktion.
Vermutlich hat Euroweb ihrem Anwaltsbatallion so noch eine zusätzliche Reserve-Einnahmequelle zurechtgelegt.

MfG PP

. hat gesagt…

"Als Euroweb Geschädigte hatten wir bereits das falsche Impressum schriftlich bei Euroweb angemahnt. Ergebnis = Null Reaktion."

Kann ich das bitte schriftlich haben und dazu eine urschriftliche Versicherung an Eides statt, dass Ihnen im Vertragsgespräch ein rechtlich einwandfreies Impressum versprochen wurde?

"Vermutlich hat Euroweb ihrem Anwaltsbatallion so noch eine zusätzliche Reserve-Einnahmequelle zurechtgelegt."

Die verdienen nur wenn die auch gewinnen. Ich habe inzwischen ein Musterschreiben hinsichtlich der Nachbesserung und Kündigung bei Nichterfüllung veröffentlicht.

RA Neuber hat gesagt…

Kann ich das bitte schriftlich haben und dazu eine urschriftliche Versicherung an Eides statt, dass Ihnen im Vertragsgespräch ein rechtlich einwandfreies Impressum versprochen wurde?

So langsam reichts, Sie Möchtegern-Anwalt...

...höchste Zeit dass einmal die Anwaltskammer das UWG gegen Sie bemüht.

. hat gesagt…

Technisch kann sich hier jeder "RA Neuber" nennen - übrigens theoretisch eine strafbare Handlung.

Wahrscheinlich weiß sogar der echte RA Andreas Neuber dass er damit nicht weit käme. Das ist nämlich keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall, denn die Musterbriefe tragen weder Absender noch Empfänger und stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Die urschriftliche Versicherung an Eides statt brauche ich für eigene Zwecke.

Also. Wer will mir hier auf diese blöde Art (vielleicht ist es ja doch...) Angst machen? Dazu muss man aber klüger sein...

Anonym hat gesagt…

"Technisch kann sich hier jeder "RA Neuber" nennen - übrigens theoretisch eine strafbare Handlung."

Wieso? Weil die Abkürzung RA u.A. - siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/RA - neben bspw. Rettungsassistent u. Regierungsamtmann v. Rechtsanwälten genutzt wird, gibt es eben andere Berufsgruppen/Personengruppen, die sich so nennen dürfen. Herr Rechtsanwalt Andreas Neuber muss damit leben, wenn sich ein Rettungsassistent und/oder ein Regierungsamtsmann selbst RA Neuber nennt. Die zwar auch, wenn sie nicht nachschauen, dass diese "Schreibweise" erstmal verbrannt ist. Das ist aber eine andere Geschichte... ^^

Hier bitte nachbessern... ;-)

Anonym hat gesagt…

Meinte Fastix mit Straftat jetzt "RA" oder "RA Neuber"???
Die Frage ist doch, was man als ´Straftat bezeichnet.

A. Neuber hat gesagt…

Mein lieber Herr Reinholz,

der oben veröffentlichte Kommentar stammt selbstverständlich nicht von mir ! Dem Verfasser ist offensichtlich nicht bekannt, dass in der von ihm angesprochenen Fallgestaltung mitnichten das UWG, sondern vielmehr das RDG einschlägig wäre.

Selbstverständlich liegt es mir fern, Sie in Ihrem Wirken in irgendwelcher Weise einschränken zu wollen.

In diesem Sinne,

A. Neuber

Anonym hat gesagt…

Scheinheilig. Mehr kann man dazu nicht sagen. o.O

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