In der Sache 14 c 2 / 15 des Landgerichts Düsseldorf wurde der Euroweb Deutschland GmbH (EW Deutschland) unter der Androhung empfindlicher Strafen (bis zu 6 Monaten Haft für den Einzelfall, insgesamt bis zu 2 Jahre) verboten, mit Webseiten als "Referenzen" werben, welche definitiv nicht von der Euroweb Deutschland GmbH (EW Deutschland) erstellt wurden und deren "Eigentümer" definitiv auch keine Kunden der Euroweb Deutschland GmbH sind.
Die Euroweb Deutschland GmbH (EW Deutschland) des Christian Stein verstößt in krimineller Weise gegen diese Verfügung und demonstriert so, dass der Geschäftsführer Christian Stein sich nicht an das Recht und die Gesetze halten will: Das darf man "dreist" nennen, so einen darf man einen "Gauner" nennen.
Dieser Verstoß gegen das gerichtliche Gebot ist nicht nur "dreist", sondern auch "dumm"! (Bildschirmfoto vom 27.03.2015) |
Statt dessen lässt er die Euroweb-Anwaltskamarilla los - hier in Person des Andreas Andreas Buchholz, der dem Gericht vormachen soll, nicht etwa der dreist fortgesetzte Rechtsbruch seiner Mandantschaft und der im vollen Wissen um die Unzulässigkeit der Werbung eingelegte Widerspruch, sondern die Unterlassungsklage sei "Rechtsmissbrauch". Was mir ja nicht ganz grundlos als "ziemlich blöd" erscheint.
Nun denn! Diese werden das Verfahren mit Pauken und Trompeten verlieren. Ich werde alle notwendigen Schritte gehen um dem Christian Stein und nebenher dem auf diese abartige Weise vertretenden Anwalt Andreas Buchholz "Tacheles" zu lehren, also die Einstweilige Verfügung verteidigen, den Ordnungsmittelantrag zu stellen und die Hauptsacheklage verfolgen.
Und in diesen Verfahren werde ich sehr genau aufzuzeigen wissen, mit was für einem Typ eines dreisten Lügners und Gesetzesbrechers wir es hier zu haben, welches asoziale Gedankengut sich in dieses Euroweb-Hirn so tief eingenistet hat, dass die Realität da wohl nicht mehr hindringen kann - oder, falls doch, mindestens ignoriert wird.
Ich gehe aber auch davon aus, dass der Andreas Buchholz und sein Kamarilla-Kamerad Philipp Berger dem Christian Stein dazu geraten haben, gegen die gerichtliche Verfügung zu verstoßen, man werde das schon klären. Wie die das im Innenverhältnis klären, ob und wie diese "Rechtsanwälte" (die hier ganz bewusst "Unrecht" vertreten) dem Christian Stein dann den Schaden ersetzen, wenn die EW Deutschland eine sechsstellige Summe zahlen oder er selbst gleich für ein paar Wochen oder Monate in Ordnungshaft muss (was aufgrund der evidenten Dreistigkeit des Verstoßes gerade nicht außerhalb des zu Erwartenden liegt) interessiert mich "nicht die Bohne".
Termin für die Verteidigung der Einstweiligen Verfügung ist der
19. Mai 2015 10:00 Uhr
im
LG Düsseldorf (Werdener Str. 1), Raum 2.129
2 Kommentare:
Wir sind gespannt ob unser Arbeitsplatz bald weg ist. Verdient hätte es dieser Arrogante sack ja. Und das der geliftet ist im Gesicht sieht man auch der lacht wie der Joker aus Batman.
"Wir sind gespannt ob unser Arbeitsplatz bald weg ist. Verdient hätte es dieser Arrogante sack ja. Und das der geliftet ist im Gesicht sieht man auch der lacht wie der Joker aus Batman."
Zunächst einmal, welchen Joker meinst Du? Jack Nicholson oder Heath Ledger? Und überhaupt, findest Du es richtig, soetwas mit einem hinkenden UND überhaupt fragwürdigen Vergleich mit dem Cheffe ins lächerliche zu ziehen?
Der Joker ist Kunst!
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