10.08.2015

Information für Mitarbeiter der Kanzlei Ralf Höcker hinsichtlich des Dr. Ruben Engel und dessen "Tagesform"

Den Doktor Ruben Engel ab jetzt ganz vorsichtig behandeln, ihm nicht zu nahe treten und keine Scherze machen, die er falsch verstehen könnte.

Und meiden Sie Worte wie "Schlosser", "Schloss" und jedes andere, welches an Metallverarbeitung oder die "Zone" erinnert. Auch der scherzhafte Rat, sich "etwas vom guten Kassler" zu gönnen, könnte schief gehen, denn das würde wohl für eine Anspielung darauf gehalten werden, wer hier wen frisst. Jedes falsche Wort könnte nach unbedachter Vielschreiberei auch noch zu ganz anderen unbedachten Reaktionen führen. Erwähnen Sie also besser nicht, dass auf dem Rhein Holz schwamm.

Denn dem Doktor Ruben Engel wird (womöglich) gerade beim Lesen meines Emails und vor allem der Anhänge (hoffentlich) klar, dass er schon wieder ein Verfahren für einen Euroweb-Mandanten verliert und die Rücknahme des Antrags besprechen muss, weil er wichtige Sachverhalte in den Anlagen und §11, Absatz 1 GmbHG übersehen hat.

Oder weil er mich damit beleidigte, dass er mir nicht zutraute, dass ich das Gesetz kenne bzw. die groben Widersprüche zwischen den Inhalten der Anlage und dem Vortrag des Anwalts dazu nicht erkenne.  Und sich ergo dachte, "Dann schreib ich mal was vom Pferd."

Ob es nun Nachlässigkeit gewesen sei oder die große Dummheit, andere für dumm zu halten: Seine Laune dürfte richtig mies sein, weil es ja nicht das erste Verfahren ist, in dem der DOKTOR Jur. Ruben Engel (natürlich nur als Vertreter seiner Mandanten) von der "Promikanzlei" des NochProfessor Dr. Ralf Höcker gegen einen "einfachen, kleinen und ausgerechnet ostzonalen" Schlosser mit Pauken und Trompeten verliert.

20 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die ersten Skripte von Vorlesungen gewisser Nochprofessoren, Ex-Professoren, Dozenten, Nochdozenten und Ex-Dozenten von zwei Kanzleien aus Köln liegen vor.

Diese werden jetzt auf Falschwissen, Halbwissen und Höckerwissen überprüft.

P.S. Die Auswertungen werden dann u.a. in den Kommentaren dieses Blog veröffentlicht. Quellenangaben wie Hochschule, Semester, Fachrichtung und Dozent/Verfasser werden selbstverständlich für eine richterliche Überprüfung angegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ehemaliger Student und Mitglied des Fanclub Kanzei Höcker

Der Link hat gesagt…

Aktueller Artikel von netzpolitik.org mit folgender Passage.

"Vielleicht kümmern sich die Kölner Agenten dann in Zukunft doch intensiver um Nazis und NSA statt um die kritische Presse."

Wer damit wohl gemeint war, Herr Professor Dr. Ralf Höcker von der Cologne Business School.

https://netzpolitik.org/2015/landesverrat-die-strafenzeigen-gegen-uns/

#Nationalhöckerismus
#Nochprofessor

Anonym hat gesagt…

Mein Popcorn Pusher hat mir verboten hier zu lesen, weil ich mich schon zwei mal beim Lesen dieses Blogs lachend mit Popcorn verschluckt habe und in die Notaraufnahme musste.

Sie hassen Rechtsanwälte hat gesagt…

Herr Reinholz!

Ihr dauerndes Understatement ist zum einen unerträglich und zum anderen ist es höchst unrecht. Reicht es Ihnen denn nicht? Ein Anwalt ist tot, einer in psychiatrischer Behandlung! Was Sie da betreiben ist nichts anderes, als aus einer Art sportlichen Antrieb heraus Rechtsanwälte "platt" zu machen.

Schlimm ist, dass Sie das nur aus dem einem Grund tun: Weil Sie es können. Sie unterscheiden sich, außer in der Wahl der Waffen, in nichts von einem Amokläufer.

Also: Was kann der Doktor Engel denn nun dafür, dass er das Mandat von der Euroweb übernommen hat?

. hat gesagt…

"Schlimm ist, dass Sie das nur aus dem einem Grund tun: Weil Sie es können."

Wie auch immer. Aber hatten das die Anwälte - weil diese es zu können glaubten - nicht vielmehr mit mir versucht?

"Was kann der Doktor Engel denn nun dafür, dass er das Mandat von der Euroweb übernommen hat?"

Das "das" ist nicht das Problem. Das "wie" ist es, was mich ärgert. Wenn so ein überheblicher Buzzwortbläser mir mit solchen Nummern kommt, sich für einen Gott hält und dabei nichts anderes als dicke Schriftsätze voller Lügen und groben Unsinn auftischt, dann darf er sich halt nicht wundern wenn er von mir Beifall bekommt.

Dr. Ruben Engel ist (im Hinblick auf die Länge der Schriftsätze) womöglich fleißiger aber jedenfalls kein Stück Stück klüger als Berger und/oder Buchholz.

. hat gesagt…

Eine Klarstellung noch: Die Herren Rechtsanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz aus Düsseldorf haben keinen Grund zum Jubeln. Das, was dieses lieferten, war auch nur ganz schlechtes Karate auf Anfängerniveau. (Im Gegensatz zum Judo bekommt man beim Karate den gelben Gürtel schon wenn man die Matte unfallfrei erreicht.)

Thor Brauser hat gesagt…

Ein Anwaltshasser ist Reinholz mit Sicherheit nicht. Er trennt nur die Spreu vom Weizen. Dies sollte jedem seriös und anständig agierenden Anwalt nur recht sein. Schließlich sind es die "schwarzen Schafe, die den Ruf einer Branche ruinieren. So ganz allgemein gesprochen.

. hat gesagt…

"einer in psychiatrischer Behandlung"

Davon weiß ich nichts. Wer soll das denn sein?

Anonym hat gesagt…

wie? Hat sich der werte Herr Kollege Berger endlich in psychiatrische Behandlung begeben?
Es gibt da ja gewisse Gerüchte, dass er eine Persönlichkeitsstörung hat. So entwickelt er immer wieder Multiple Persönlichkeiten und lebt diese völlig unbewusst aus. Es hat Zeiten gegeben, in denen er sich völlig in der Person Gisela Mertens verloren haben soll.
Fragt sich nur, wer ist er heute?

Anonym hat gesagt…

Eine Frage. Frau Heidi Klum wurde von Höcker Nichtnazianwälte gegen die Medien vertreten. Wurde Frau Klum in den Medien als Nazi oder Abzocker beschimpft oder wieso ist die zu Prof. Dr. Adolph Höcker gegangen?

Anonym hat gesagt…

"Herr Reinholz!

Ihr dauerndes Understatement ist zum einen unerträglich und zum anderen ist es höchst unrecht. Reicht es Ihnen denn nicht? Ein Anwalt ist tot, einer in psychiatrischer Behandlung!"

Sofern dieser Anwalt in Köln ansässig ist kann Dr. Frieder Nau bestimmt weiterhelfen. Diese Korifäe der seriösen Schulmedizin ist harte Fälle gewohnt. Er soll sogar Gisela Berger geheilt haben.

Anonym hat gesagt…

Gibt es etwas neues zu berichten von dem Global Player HöckerOne AG?

. hat gesagt…

"oder wieso ist die zu Prof. Dr. Adolph Höcker gegangen?"

Naja. Große Titten richten sich gerne in Richtung des größten Mauls. Fachkompetenz war nicht gefordert, denn die Sache war leicht.

Anonym hat gesagt…

"Naja. Große Titten richten sich gerne in Richtung des größten Mauls. Fachkompetenz war nicht gefordert, denn die Sache war leicht."

Ich werde Frau Klum anschreiben und sie um Stellungnahme bitten, warum sie eine Kanzlei wie die asozial agierende Höcker Rechtsanwälte beauftragt hat

Anonym hat gesagt…

Wer nimmt sich die Doktorarbeit von den Anwälten? Hat einer schon einen Plagiatstest gemacht?

In einem Skript eines Dozenten wurde schon etwas völlig falsches entdeckt, was vorteilhaft für Ligitiation PR Anwälte ist.

#Nochprofessor

. hat gesagt…

"In einem Skript eines Dozenten wurde schon etwas völlig falsches entdeckt,"

Wo ist denn die Butter?

* Welches Skript (Hochschule, Fach, Semester, Prof)
* Was war falsch?

Anonym hat gesagt…

Ruhig brauner :-) Du bekommst was Du brauchst. Warten wir doch erstmal die Stellungnahme der Hochschule ab. Fairness und sauber recherchiert muss schon sein. Ich orientiere mich bei meinen Wertvorstellungen grundsätzlich an denen meines Idol Prof. Dr. Ralf Höcker, der sich stets anständig und korrekt verhält.

Anonym hat gesagt…

So viel vorweg. Von den aktuell 15 Rechtsanwälten die mir übermittelt wurden handelt es sich um... Nein, die Person soll etwas zittern, weil diese Person bzw. der Kanzleikollege ebenfalls im Prüfungsausschuss dieser Hochschule sitzt.

IWW hat gesagt…

Anwalt haftet für vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten.

Berät der Anwalt falsch, haftet er auch für die vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten: Diese können in Form anwaltlichen Zeithonorars als Schaden bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangt werden. |

Im Fall des BGH (BGH 16.7.15, IX ZR 197/14, Abruf-Nr. 178700) beruhten die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten zwar nicht adäquat kausal auf der dem Beklagten vorgeworfenen Fehlberatung. Dafür haftet der Beklagte aber als Einzelanwalt, weil er einen nach der Rechtslage nicht zu gewinnenden Prozess eingeleitet hat.

Das vorprozessuale anwaltliche Zeithonorar ist nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattungsfähig.

http://www.iww.de/rvgprof/quellenmaterial/id/178700

http://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/falschberatung-anwalt-haftet-fuer-vorprozessuale-rechtsverfolgungskosten-n87755

Anonym hat gesagt…

"Gibt es etwas neues zu berichten von dem Global Player HöckerOne AG?"

JA

#Nochprofessor
#Fanclub

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