07.02.2016

Richter Neumeier, LG Kassel: Ausreden und Gerichtsposse
Ist geistiger Verfall am LG Kassel verbreitet?

Mit der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Richter Neumeier von der Kammer 8 O des LG Kassel hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verbunden.

Auf diese antwortete mir nunmehr der Präsident des LG Kassel, Dr. Springmann (der Vorgänger Dr. Löffler, der mich in einem ähnlichen Zusammenhang geradezu querulatorisch wegen angeblicher Beleidigung anzeigte, ist im Ruhestand) unter dem Aktenzeichen 313/2 E 2/16:

Dr. Springmann bezieht sich auf eine Stellungnahme des Richters Neumeier. Dieser hat demnach ausgeführt, dass er nicht verstanden habe, dass ich einen  Ablehnungsantrag gestellt hätte. Dr. Springmann schreibt, ich hätte den Befangenheitsantrag auch erst im zweiten Absatz formuliert.

Ich zeige mal wie die angeblich missverstandene Äußerung aussah:
In Sachen 8 O 1209/15
WebseitenArea GmbH ./. Reinholz

lege ich sofortige Beschwerde gegen den ....beschluss vom 08.12.2015, hier zugestellt am Samstag, dem 12.12.2015. ein.

Zugleich rüge ich erneut die Voreingenommenheit des Richters Neumeier und die (am LG Kassel notorische) Verweigerung rechtlichen Gehörs. Ich rüge auch die Evidenzverweigerung.
Wenn man dem Präsident des LG Kassel also folgt, dann hat er "seinem" Richter Neumeier also abgenommen, dass dieser nicht verstanden haben will, das damit ein neuer Ablehnungsantrag vorliegt.

Dieses etwa, weil den Erwartungen dessen Präsidenten gemäß, beim Lesen eines zweiten (Ab)Satzes die Aufmerksamkeit eines Richters des LG Kassel selbst schon "bei Null" ist?

Dr. Springmann schreibt nämlich:
"Die Auslegung der im zweiten Absatz Ihres Schriftsatzes vom 21.12.2015 enthaltenen Formulierung als förmlichen Befangenheitsantrag drängt sich jedenfalls nicht so stark auf, dass von einer willkürlichen Nichtbeachtung die Rede sein könnte" .
Dr. Springmann meint damit offenbar, ich müsste für die Richter an "seinem" Gericht "völlig idiotensicher" formulieren und dürfte deren Aufmerksamkeit nicht mit mehr als einem (Ab)Satz belasten!

Da kann er durchaus Recht haben, denn genau dafür spricht so Einiges! Ich schließe mich dem Präsident des LG Kassel in seiner Vermutung an, dass nicht alle Richter am LG Kassel immer in der Lage sind, eine Formulierung wie "Zugleich rüge ich erneut die Voreingenommenheit des Richters Neumeier und die (am LG Kassel notorische) Verweigerung rechtlichen Gehörs." zu verstehen. Vor allem nicht, wenn diese Befangenheitsrüge weiter unten auch noch begründet und Bezug darauf genommen wird:
"Die Nichtanhörung bzw. Nichtbeachtung so wichtiger Umstände ist stets auch ein Merkmal der Voreingenommenheit."
Fällige Reaktion:

Ich habe nunmehr unter Verweis auf meine ganz gewiss ganz eindeutige Formulierung (und darauf, dass normal intelligente Menschen, welche der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind, diese auch verstehen) den geistigen Verfall des Richters vermutet und also gerügt und verlangt, dass aus diesem Grund das gesamte Verfahren überprüft wird.

Denn bei derart groben Missverstehen und nachfolgendem Ignorieren des immer noch an "potenter Stelle" stehenden, derart klar formulierten  Ablehnungsantrages liegt entweder unzulässige Willkür oder eine Gehörsverletzung oder eben "geistiger Verfall" vor. Jeder dieser Varianten weist dann darauf hin, dass auch in dem übrigen Verfahren falsch entschieden wurde, weil der Richter Neumeier entweder nicht des Willens oder eben nicht in der Lage ist, den Prozessstoff zu verstehen und richtig zu würdigen, denn da muss nicht nur ein Satz richtig verstanden und gewürdigt werden!

In einem zweiten Punkt trägt mir der Dr. Springmann vor, dass der Richter Neumeier ihm in seiner Stellungnahme vorgetragen habe, dass diesem bei der erneuten - rechtswidrigen - Entscheidung vom 15.01.2016 "seiner Erinnerung nach" die Entscheidung des OLG vom 11.01.2015 mit dem Verweis auf den Befangenheitsantrag und die frühere, rechtswidrig trotz Befangenheitsantrages getroffene Entscheidung nicht vorgelegen habe.

Also ich kenne und sehe das so: Im Beschwerdeverfahren geht die Akte an das Beschwerdegericht (hier das OLG) und kommt mitsamst der Entscheidung des OLG zurück. Demnach war der Beschluss "sehr weit überwiegend wahrscheinlich" bei der Akte und wurde (wie offenbar auch alles andere, was dem Richter Neumeier nicht passte) eben "nur nicht bemerkt".

Was ja entweder aus Absicht oder Unfähigkeit heraus so erfolgen kann.

So darf ein Richter aber nicht handeln - und ich halte das nicht grundlos für eine Lüge.

Geistiger Verfall?

Im Hinblick auf den Unsinn, den der Dr. Springmann mir vortrug, vermute ich nunmehr, dass der "geistige Verfall" (der auch ein sittlicher, moralischer und/oder juristischer sein könnte) am Landgericht Kassel nicht gänzlich außerhalb der Norm liegt. Dr. Springmann wollte wohl auch meinen Verstand beleidigen (und natürlich "seinen" Richter schützen). Oder aber er denkt (wie viele Juristen aus einer gewissen beruflichen Arroganz gegenüber dem Normalbürger heraus) dass er mir gegenüber die Tatsachen nach Belieben verdrehen kann.

Das dann vom derzeitigen Präsident des LG Kassel selbst der Eindruck erweckt wird, das der Richter Neumeier, wenn schon nicht "ein ziemlicher Idiot", so doch wenigstens "nicht der Klügste" und "zu einer ordnungsgemäßen Verfahrensführung nicht immer in Lage" sei, ist dann doch eine Gerichtsposse bester Güte. Falls mich der Dr. Springmann für "dumm" hält kann ich ihm nunmehr die vollständige Gegenseitigkeit dieses Umstandes garantieren: Denn mich für dumm zu halten ist eine Dummheit.

Rechtsfrieden wird es so nicht geben!

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aber Herr Reinholz!

Wie können Sie nur annehmen, dass der Herr Dr. Springmann annehmen könnte, dass Sie seine Antwort so genau und trefflich sezieren!

Wenn das alles so stimmt, dann wirkt die Antwort des Gerichtspräsidenten reichlich unüberlegt.

Diesen Kommentar veröffentliche ich anonym weil ich Rechtsanwalt bin und sehr ernsthaft befürchte, dass meine Mandanten oder ich selbst in Verfahren vor dem LG Kassel ähnliche Benachteiligungen erleide. Sie wissen und stellen ja sehr genau dar, was ich meine.

RA B.

Anonym hat gesagt…

Ich kann mich dem Vorredner nur anschließen. Wenn das alles so stimmt (und davon gehe ich aus), dann erzählen der Gerichtspräsident Dr. Springmann und der Richter Neumeier doch "Geschichten vom Pferde", denn glaubbar ist das nicht.

Das Richter am LG Kassel häufig ohne die Akten gelesen zu haben und auch mal rein nach dem Ansehen von Mandant oder Anwalt urteilen und dann auch von gröbsten Fehlern nicht abzubringen sind und dass dieser Missstand bis hin zum OLG gedeckt wird ist kein Geheimnis.

Ich finde es gut, dass dieser Umstand an Hand eines konkreten und griffigen Beispieles öffentlich gemacht wird, weil uns Anwälten unter mehreren Aspekten die Hände gebunden sind.

Anonym hat gesagt…

"Geistiger Verfall" klingt nach starken Worten. Aber da offensichtlich erst dumm gehandelt wurde und, nachdem das offenbar wurde, sich nicht nur seitens des Richters, sondern auch seitens des Gerichtspräsidenten dumm gestellt wurde, erscheint die Äußerung "geistiger Verfall" gar nicht mehr so "stark", sondern als zurückhaltende Beschreibung eines tatsächlichen Zustandes - der ein "starkes Stück" ist.

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Reinholz

Ihr Artikel macht gerade die Runde und ich habe die Webadresse Ihres Artikel als Favorit gespeichert. Denn wenn ich einem Mandant erklären muss warum trotz klarer Rechtslage ein Gang vor die höheren Instanzen notwendig wurde, dann ist es genau Ihr Artikel, der die zwar eigentümlichen, aber leider nicht selten anzutreffenden Umstände dieses unschönen Sachverhaltes beleuchtet.

Anonym hat gesagt…

Ich schließe mich hier dem Urteil des Amtsgericht aus dem zweiten Link an:

Auf den ersten Blick erscheint die Äußerung zwar als "heftig". Aber in Hinblick auf das geschilderte Geschehen gilt:

"Betroffenheit und scharfe Reaktion erscheinen nicht ganz unverständlich"

Das ist die Weise, in welcher man sich äußerst zurück haltend äußert. Ich gehe im Hinblick auf den zitierten Beschluss des AG Kassel davon aus, dass der Herr Reinholz vor dem Landgericht, dessen Richter offenbar in mehr als einer "unbeachtlichen Minderzahl" mehr vermeintlich als tatsächlich "ohne Ansehen der Person" entscheiden, nichts mehr zu verlieren hat. Der Weg an die Öffentlichkeit ist erlaubt und erscheint in diesem Fall in diesem Ton auch als angebracht.

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