05.04.2016

Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, lügt und verleumdet für die Euroweb - Hinweis an Selbständige und Unternehmer


Bildschirmfoto Selbstdarstellung des Dr. Hans-Dieter Weber auf der "Kanzleihomepage" der "AWPR Rechtsanwälte" Dortmund.

Normalerweise lügen Anwälte nicht, denn diese geben normalerweise nur wieder, was der Mandant denen aufträgt. Im konkreten Fall der Vertretung der Euroweb durch einen Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund und Münster liegt der Fall aber ganz anders. Der Abmahnanwalt Dr. jur. Weber aus Dortmund lügt und verleumdet auf eine besonders verwerfliche und asoziale Weise für die Euroweb!

Ich werfe dem Dr. Weber konkret vor, dem Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufung im Verfahren wegen des Euroweb-Telefonspams (ich war nicht Partei im Verfahren) der Euroweb Unwahrheiten aufgetischt zu haben. Und zwar vorsätzlich und mit der festen Absicht mich herab zu würdigen. Das nennt man "Lügen" und "Verleumden".

Ich lasse mir das von einem solchen Geist, einem ABMAHNANWALT, nicht gefallen!

Ich habe ihn vor genau diesem Verhalten auch deutlich gewarnt. Meine Warnung hat er selbst als Anlage BB15 dem Schriftsatz beigefügt:


Die Lügen des "Rechtsanwalts" Dr. Hans-Dieter Weber im Verfahren I-20 U 140/12, Schriftsatz vom 12.05.2015:

Der Rechtsanwalt Dr. Weber behauptet, ich hätte ihn beleidigt und bedroht:


Ich, "ein kleiner Schlosser aus dem Osten", erkläre dem zum Abmahnanwalt verkommenen Dr. jur. H.-D. Weber mal, was eine Beleidigung und was eine Bedrohung überhaupt ist:
  • Eine Beleidigung muss eine ehrverletzende Äußerung sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. (Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 185 StGB, Rn. 10). Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Beleidigungen sind auch ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die in Anwesenheit des Beleidigten erfolgen und nach herrschender Meinung unwahr sein müssen.
  • Die Bedrohung wäre das Ankündigen der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens. So steht es im StGB. Das hier ist eine echte Bedrohung und Beleidigung - aus dem Jahr 2012:

Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht. Für die höchst angebliche, tatsächlich nie geäußerte Beleidigung und Bedrohung seiner Person indes hat der Herr "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber dem OLG Düsseldorf aber keinerlei Beleg vorgelegt - die erwähnte Anlage "BB15", die ich oben zeige, gibt das erwartungsgemäß gerade nicht her.

Als Jurist und Rechtsanwalt sollte der Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund eigentlich wissen was eine "Beleidigung" und was eine "Bedrohung" ist. Er hat also, jedenfalls jenseits des Gedankens an schwere geistige Defekte, das OLG Düsseldorf ganz bewusst belogen.

Und wer lügt, der ist ein Lügner!

In dem, der offenbar ganz besonders der Verleumdung und Herabwürdigung meiner Person gewidmeten "Schriftsatz" an das OLG hat er mich weiter herabzuwürdigen versucht.

Zu erst einmal gibt es da eine Anlage, bei der dem "Rechtsanwalt" und "Dr. jur" hätte auffallen müssen, dass da was fehlt:


Dieser Auszug aus der Datenbank INPOL - den sich ein krimineller Rechtsanwalt A. N. aus K. durch eine Straftat verschafft hat, der zudem illegal (so der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen) von der Chemnitzer Polizei herausgegeben wurde - gibt nämlich nur eines wieder: Kriminelles und verlogenes Pack ist Amok gelaufen und hat mich wild querulierend wegen allerhand haltlosen Mists angezeigt - dem Anwalt will nicht aufgefallen sein, dass es trotz dieser Menge an Anzeigen keine Verurteilung gibt? Dann hätte der Doktor jur. Hans-Dieter Weber nachdenken sollen, was seine Worte jetzt über ihn aussagen:

Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR wusste auch sehr genau, dass die gekaufte "Expertise" des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. Frieder Nau nichts anderes als ein von Grund auf zusammengelogenes Gefälligkeitsgutachten ist - wie man es bei diesem offensichtlichen Lügner gegen Geld bestellen kann. Wie dreist diese Nummer ist zeigt sich daran, dass ebendieser Dr. Jur. Hans-Dieter Weber ebendieses verlogene "Gutachten" dem OLG schon einmal vorlegte und grandios scheiterte. Das Urteil des OLG, welches dieser Vorstellung eine gründliche Abfuhr erteilte, wird er sehr wohl gelesen haben:
"Der Senat hat das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet und ihn im Termin sein Klagebegehren und sein Verhältnis zur Beklagten erläutern lassen. Der Kläger hat ausgeführt, die Beklagte verbessere ihre Marktstellung mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums gegenüber Anbietern wie ihm. Die Kunden seien erfreut, wenn sie alles aus einer Hand bekämen. So habe ihm ein Kunde als Grund für seine Entscheidung für die Beklagte deren eigenes Rechenzentrum genannt. Er müsse hingegen den Kunden sagen, dass sie bei Dritten hosten würden. Es sei ihm klar, dass sein eigener Vorteil aus einer Untersagung im Zweifel gering sei, dies gelte jedoch bei jedem Wettbewerbsverstoß.

Sodann hat der Senat die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass er keine Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers habe. Der Kläger habe sein Anliegen klar und in sachlicher Weise darzustellen vermocht. Auch der Privatgutachter der Beklagten Dr. Nau gelange vor diesem Hintergrund nicht zur Annahme einer "Kampfparanoia", er habe das Unvermögen zu einer gradlinigen Verhandlungsführung an einem "roten Faden" entlang als notwendige Bedingung formuliert."
Kläger war ich, die Euroweb Beklagte, derselbe Dr. Weber deren Vertreter und es spricht für eine erhebliche moralische Verwerflichkeit und für die Absicht, das OLG zu täuschen, dass der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund sich auf dieses durch und durch verlogene - und widerlegte - Gutachten des Lügners Dr. Frieder Nau erneut bezieht - denn das tat er nunmehr wissentlich und vorsätzlich. Also war auch das eine Lüge an der Dr. Weber vorsätzlich teilnahm!

Dr. Weber legte dem Gericht eine recht merkwürdige einstweilige Verfügung vor, die nur infolge zweier vorsätzlich falscher Versicherungen an Eides statt des Daniel Fratzscher (Euroweb Internet GmbH) und des Pascall Howells (Euroweb-Vertriebsbude des Denis Pohlan, "4-Interfaces") - und sehr einstweilig - erlassen (und "ratzfatz" wieder aufgehoben) wurde. Inhaltlich steht zumindest der Antrag auf den Erlass der Verfügung im Widerspruch zu dem Vortrag im Schriftsatz des Dr. Weber - ich weiß leider nicht, ob er also die Lügen kannte, oder ob er hier nur ohne besseres Wissen um die systematischen Lügen des Daniel Fratzscher vortrug.

Auch bei der weiteren Euroweb-Lüge, ich hätte mir durch eine Straftat Handbücher und Leitfäden verschafft ...

... bin ich mir nur nicht ganz sicher, dass der Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund bewusst unwahr vortrug. Mindestens dem Daniel Fratzscher, aber auch den offenbar beteiligten Euroweb-Anwalt Philipp Berger, ...
... indes halte ich im Hinblick auf die Unwahrheit der Behauptungen für "ganz stringente Lügner".

Allerdings ist mir schon bei dem kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (nach Selbstmord verscharrt auf dem Münchner Nordfriedhof) aufgefallen, dass der beim Lügen Schreibfehler machte: Der Satz "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls legal in die Datenbank" muss entweder "Nur mit diesen Daten [gemeint: Benutzername und Passwort] kommt man legal in die Datenbank." oder "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls nicht legal in die Datenbank." lauten. So hat der Anwalt beim Versuch, sich ganz verschwurbelt auszudrücken, das Gegenteil von dem behauptet, was er vormachen wollte. Und deshalb denke ich, dass es nicht fern liegt, dass er wusste oder sich denken konnte, dass ich an die Handbücher und Leitfäden auf ganz legalem Weg gekommen bin - dass der Dr. jur. Weber aus Dortmund also doch auch an dieser Lüge bewusst und vorsätzlich teilnahm.

Firmen und Selbständige: Aufgepasst und Nachgedacht!
  1. Der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund hat die Euroweb nicht nur vertreten, sondern für diese rotzfrech in einem Zivilverfahren gelogen.
  2. Im Stil eines sprichwörtlichen  "Arschlochs" hat dieser offenbar miese Typ, der wohl allen Ernstes auch noch darauf bestehen will, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein und als solcher "Ehre am Leib" zu haben, mich zudem rotzfrech und vorsätzlich verleumdet, sogar vorsätzlich unwahr einer Straftat beschuldigt. Auch dieses um zu versuchen, a) der Euroweb, insbesondere dem "Oberbetrüger" Christoph Preuß - den Tatsachen zu wider - vor Gericht einen Vorteil zu verschaffen und b) der Euroweb zu gefallen. Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht.
  3. Die Euroweb Internet GmbH war und ist juristisch wie auch moralisch für den bis heute stattfindenden Telefonspam verantwortlich.
  4. Es steht fest, dass der Dr. Weber durch moralisch und juristisch verwerfliches Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt hat, die Telefonspam intensiv betrieben hat und im eigenen Interesse unter Umgehungen von Urteilen immer noch betreiben lässt. Ich gehe auch davon aus, dass der Dr. Weber durch sein asoziales Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt die kleine und mittelständische Unternehmen auf eine üble Weise über den Tisch zog, abzockte und betrog - und heute über den Tisch ziehen, abzocken und betrügen lässt.

Es liegt in Ihrem Ermessen ob Sie einen Anwalt beauftragen der das Abzocken und Belästigen durch eigene Lügen und eigenes Verleumden unterstützt. Sie sollten sehr genau und eingehend prüfen, ob sich eine Beauftragung der Kanzlei "AWPR" Dortmund, insbesondere des Dr. Hans-Dieter Weber mit Ihrem guten Ruf, Ihren Interessen und ihren Vorstellungen vereinbaren lässt. Denn mit einer Beauftragung des Euroweb-Anwalts Doktor Weber von der Dortmunder Kanzlei "AWPR Rechtsanwälte" unterstützen Sie auch fragwürdiges, amoralisches, verwerfliches und sogar strafbares Verhalten zu Ihrem Nachteil und auch zu Lasten Ihrer ehrlichen und anständigen, rechtstreuen Kollegen!

Sollten Sie indes ein Krimineller, ein Lügner oder ein Abzocker sein und deshalb einen "Rechtsanwalt" benötigen und/oder wollen, der das Gericht belügt, dann sind Sie allerdings bei Dr. Hans-Dieter Weber und wohl der gesamten Kanzlei "AWPR"  an der richtigen Adresse!

Könnte aber sein, ich, der Jörg Reinholz, erfahre davon. Ich interessiere mich doch jetzt ganz automatisch dafür, was für "Pack" der "auf besondere Weise ehrenwerte" Dr. Weber noch so vertritt.

Das ist ein Risiko. Denn ich könnte mir die von ihm vertretenen Sachen und Mandanten scharf ansehen und, mich sehr eng an die Grenzen des Gesetzes und der Verfassung haltend, darüber berichten.

Und dann ist da noch etwas: Wer als Anwalt so handelt wie Dr. Weber, der hat die Bindung an an die Euroweb wohl sehr nötig ... das spricht nicht für juristische Fähigkeiten sondern für einen kaskadierenden Verfall: Erst des Geistes, dann der Sitten.

17 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Reinholz!

Sie machen das irgendwie richtig: Drei Mandate weniger und der Herr Doktor hat das, was er durch die von Ihnen beschriebene, höchst unsachliche und dem Beruf des Rechtsanwalts nicht wirklich würdige Zusammenarbeit erwarb, wieder verloren.

Anonym hat gesagt…

Lautes Türenschlagen in der Kanzlei AWPR.

Grüße aus Dortmund

Anonym hat gesagt…

Die Euroweb ist offenbar eine merkwürdige Firma. Denn wenn man hier so mitliest, dann kommt man zu dem Eindruck, dass diese vor den Gerichten sehr aggressiv mit Lügen, falschen eidesstattliche Versicherungen und Gefälligkeitsgutachten agieren.

UNCOVERER hat gesagt…

Großes Kompliment an Jörg Reinholz.

Sachlich und mit "gespitzter" Feder einen Anwalt wie einen Vollpfosten aussehen lassen ist genau das, was geradezu zwingend als Berichterstattung der interessierten Öffentlichkeit publik gemacht werden muss.

Die Vorgehensweise des Dr. Weber erinnert mich übrigens stark an gewisse und besonders ehrenwerte Medienanwälte und Abmahnkünstler aus der Domstadt Köln.

Anonym hat gesagt…

Dem Herrn Dr. jur. Weber spreche ich in der Vermutung der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe meinen "Dank" dafür aus, dass er durch die recht denkwürdige Art der Vertretung dem Ansehen des Berufsstandes geschadet hat.

Wenn die Behauptungen des Kollegen Dr. Weber nicht zutreffen, dann wäre das ein "starkes Stück" vor Gericht unwahr zu behaupten er sei seitens des Herrn Reinholz "bedroht und verleumdet" worden. Mit der gebotenen Versachlichung des Prozessstoffes wäre dieses Vorgehen auch nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Ich bin jetzt sehr gespannt ob seitens des Dr. Weber gegen diesen Artikel vorgegangen wird und was die Berichte darüber dann ergeben. Der Bericht mag polemisch und vorliegend sogar "böse" sein. Aber wenn der Kollege Dr. Weber die von ihm prozessual behauptete(n) Bedrohung(en) und Beleidigung(en) nicht nachweisen kann dürfte er infolge der berechtigten Kritik an seinem Vorgehen vor Gericht in einem Verfahren gegen den Herrn Reinholz ohne Chance sein. Das er Jurist ist erweist sich hier nämlich als Nachteil. Ein Rechtslaie könnte bei Absenz der für die eigenen Vorwürfe notwendigen Gründe geltend machen, er sei der "Auffassung" gewesen, dass es sich um Beleidigungen und Bedrohungen handelte. Dem Jurist ist dieses Argument im Hinblick auf das berufliche Wissen verwehrt.

Zusammengefasst: Hat der Dr. Weber keine stichhaltigen Belege für eine Bedrohung und Beleidigung durch Herrn Reinholz dann kann er durch eine Klage für sich selbst und darüber hinaus auch die Kanzlei nur weiteren Schaden bewirken.

RA B. aus D. (das muss aus wettbewerbs- und berufsrechtlichen Gründen genügen)

Anonym hat gesagt…

"Lautes Türenschlagen in der Kanzlei AWPR."

Und jetzt darf jeder mal raten wer die Reaktion der hohen Anwälte auszuhalten hat.

-> Die kleinen Angestellten!

Gesendet von meinem iPhone.

. hat gesagt…

"Und jetzt darf jeder mal raten wer die Reaktion der hohen Anwälte auszuhalten hat."

Wie auch immer. Das ist bei solchen Typen zu erwarten.
Mich kann der Herr Dr. jur. Hans-Dieter Weber was, nämlich "mal abmahnen".

Anonym hat gesagt…

Offenbar gingen dem Kollege Dr. Weber die Nerven durch.

Wie in der Strafanzeige richtig dargestellt wird greift bei derartigen Verleumdungen und der Unterstellung von Straftaten §193 StGB gerade nicht.

Das dann auch noch mit einer durch Straftaten erwirkten und sehr schnell zurück genommen einstweiligen Verfügung vor Gericht argumentiert wurde, zeigt, wenn es denn wahr ist, dass man seitens der Euroweb Internet GmbH tatsächlich bei Nennung des Namens "Jörg Reinholz" recht verzweifelt ist.

Die causa macht keinen guten Eindruck, denn hier spielt offenbar der Autor dieser Webseite mit dem Kollege Dr. Weber genau so "Katz und Maus" wie zuvor mit den anderen, früheren Vertretern der Euroweb Internet GmbH.

Ich bin auch neugierig ob sich die Kanzlei in den Rechtsstreit ziehen lässt und befürchte in jedem Fall Schaden für die Kanzlei. Wenn alles hier geschriebene stimmt, dann verliert Dr. Weber voraussichtlich einen Rechtsstreit. Nimmt er den aber nicht auf, dann wird das vielen als Schuldeingeständnis erscheinen.

Der Bericht wirft kein gutes Licht auf die Kanzlei. Eine Kanzlei welche einen solchen Bericht dulden muss wird neben dem Ansehensschaden als dessen Folge auch unweigerlich einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu tragen haben. Als Kanzleikollege wäre ich dem Dr. Weber dafür "ganz besonders dankbar".

Er sollte im Interesse der Kollegen die Kanzlei verlassen. Diese Mandantin kann er gerne mitnehmen.

Anonym hat gesagt…

Ausgerechnet dem Reinholz eine solche Steilvorlage zu liefern ist einfach nur dämlich. Der holt sich doch vor Freude einen runter!

Falls der Dr. Weber und die Kanzlei das vor hat: Viel Spaß bei Klagen! Der Reinholz wird den Spaß nämlich haben.

. hat gesagt…

Eine Bitte: "dem Reinholz". Ich weiß ja nicht in welcher Gegend man sich auf diese Weise ausdrückt - aber wenn der Bezogene keinen Titel (z.B. "Dr.") oder keine Rolle (z.B. "Zeuge") hat und der Vorname nicht erwähnt werden soll, dann schreibt (und sagt) man jedenfalls da, wo ich herkomme, etwas wie "Herr" vor dem Nachname.

Jedenfalls nach dem Schulabschluss.

UNCOVERER hat gesagt…

"Ausgerechnet dem Reinholz eine solche Steilvorlage zu liefern ist einfach nur dämlich. Der holt sich doch vor Freude einen runter!"

Steilvorlage ist so nicht ganz richtig. Ich kenne den Anwalt nicht, aber sehr wohl das manchmal extrem überhebliche Auftreten gewisser Vertreter der Gattung Medien- und Abmahnanwälte gegenüber Nichtjuristen.

Wer so ausnehmend klug ist sich nicht vor (!) Mandatsannahme über das Blog hier auch nur ein wenig schlau zu machen, der darf sich dann auch nicht beschweren, dass der mit dem juristischen Verständnis eines Organ der Rechtspflege ausgestatte kleine, aber feine Schlosser, aus dem Osten jeden Ansatz von Vollpfostenjuristerei mit seinem wachen Auge entdeckt und den Verfasser solcher Vollpfostenjuristerei entsprechend mittels eines Beitrag in seinem Blog gebührend ehrt.

Weiter so Jörg!

Anonym hat gesagt…

Was wurde eigtl. aus dem geschlechtsverwirrten Euroweb-Rechtsversager Gisela Philipp Berger [1]?

[1]
https://www.youtube.com/watch?v=Ikiq0-QZyvo

. hat gesagt…

Über Philipp Berger kann man wohl sagen "Halb wurde er geschoben, halb sank er hin."

In diesem Punkt übereinstimmende Aussagen nicht genannt werden wollender Zeitzeugen berichten von Streitigkeiten. Es gibt aber auch nicht übereinstimmende Aussagen. Ein Teil berichtet, Berger habe z.B. in der Sache des LG Mönchengladbach versagt und die Euroweb "abgezogen", weil er eigentlich in eigener Sache klagte, die Euroweb aber als Klägerin einsetzte - weshalb das Verfahren (durch Antragsrücknahme) verloren ging - und dann sogar mit dem Bumerang, dass ich die Euroweb "Betrüger" nennen darf.

Christoph Preuß und Daniel Fratzscher sollen, als das klar wurde und auch sehr unfreundlich gewesen sein.

Auf der anderen Seite soll Philipp Berger plötzlich um seinen Ruf als Anwalt besorgt gewesen sein, was aber irgendwie mit dem nicht mehr gezahlten "Schmerzensgeld"zusammenhängen soll. Nicht nur dass seiner Kanzlei das "Budget" zusammengestrichen wurde, etliche "Kollegen" wollten erst keine Euroweb-Fälle mehr übernehmen (Nicht genannt werden wollender Zeuge "Ich habe gesagt, die sollen DEN Dreck selbst machen."), auch das Einkommen hat wohl nicht dem entsprochen, was ein Anwalt sich erwartet - was dann auch zu solchen Aussagen führt.

Eine weitere Rolle dürfte die Tatsache spielen, dass er in einem Ermittlungsverfahren gerade noch mal davon gekommen ist, weil die StA (nach meiner Ansicht zu Unrecht) davon ausgeht, dass Philipp Berger die Unwahrheit des Vortrages in von mir vorgetragenen Fällen des Prozessbetruges nicht kannte.

Ganz beendet ist die Zusammenarbeit aber wohl nicht. Es gibt nämlich auch Meinungen die darauf verweisen, dass die Trennung prozessuale, genauer verfahrensrechtliche Gründe habe. Wird nämlich die Kanzlei angeklagt, dann könnte Philipp Berger diese (als Mitangeklagter) nicht vertreten. Und im Hinblick auf die weiterhin in "Euroweb-Prozessen" von Andreas Buchholz & Co. vorgetragenen prozessualen Lügen ist eine solche Anklage nicht unwahrscheinlich, denn es wird immer schlechter darstellbar, dass die Euroweb-Kanzlei die Unwahrheit des Vortrages nicht kannte.

Ich rede hier von dem durch die Euroweb versuchten Prozessbetrug, z.B. in der Sache 2-04 O 77/14 des LG Frankfurt - den ich ja höchst persönlich zu verhindern half und bei dm die jetzt "Buchholz und Kollegen" nach meinem Wissen nicht mehr vorschützen kann, die Unwahrheit des Vortrages nicht zu kennen. Das Vorgehen war systematisch und es wird weitere Fälle gleichen Vorgehens geben.

Anonym hat gesagt…

Nicht schlecht: Bei einer Suche nach "Dr. Weber AWPR Dortmund" kommt dieser Artikel unmittelbar nach den Webseiten der Kanzlei und noch auf Seite 1 der Google-Suchergebnisse. Ebenso bei anderen Kombinationen.

Es scheint tatsächlich keine gute Idee zu sein sich mit Ihnen auf diese Weise anzulegen. Wurden Sie denn schon abgemahnt?

. hat gesagt…

"Wurden Sie denn schon abgemahnt?"

Nein. Das wäre auch, um es in "Anwaltssprech" zu sagen, "extrem ambitioniert".

Anonym hat gesagt…

Der Herr Reinholz wird auch weder abgemahnt noch verklagt weil die Sozietät wegen rufschädlichen Verhaltens aufgehoben wird sobald der Herr Dr. Weber das tut und, was hier alle Kollegen erwarten, das Verfahren verliert.

Anonym hat gesagt…

Die AWPR ist eine Partnerschaftsgesellschaft. Guck mal in die Vollmachten und Urteile rein, ob die Zusätze "und Partner" und "Rechtsanwälte" nach Paragraph 2 PartGG angegeben wurden. Wenn nicht, liegt keine wirksame Vertretung nach 78 ZPO wegen Anwaltszwang vor. Das macht der grossfressige Professor Höcker auch um die Gerichte zu täuschen.

Kommentar veröffentlichen