12.04.2016

Die gute Nachricht - Aber nicht für querulierend-verlogenes Pack!

"Die gute Nachricht" - Ich weiß. Das klingt nach etwas, was aus Häusern mit hohen Türmen und mächtigen Glocken dringt. Da geht es also um Glaube.

Hier auch. Und zwar um den Glaube an den Rechtsstaat.

Scan: Einstellung eines von den Verantwortlichen der Euroweb initiierten Strafverfahrens. Vor dem OLG Düsseldorf wurde dann nur "eine Handvoll" Tage später von und  für die Euroweb quasi das Gegenteil von dem behauptet, was in der Strafanzeige steht.

Eine Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO besagt:
  1. Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
  2. Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Es gab also keinen Anlass die Klage zu erheben.

Ich habe um den Bescheid gebeten, weil gewisses verlogenes Pack nicht nur die Strafanzeige stellte, darin sicherlich den selben Stuß zusammenlog wie vor dem OLG Düsseldorf und vor diesem mit der Strafanzeige eifrig weiter lügend herumwedelte.

Allerdings habe ich jetzt Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung gestellt. Und besonders "liebe" Grüße habe ich in diesem Zusammenhang noch für Alina Heeren von der Business Füchse GmbH.

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