27.02.2018

Heute: Erdogan ./. Böhmermann, OLG Hamburg, Az. 7 U 34/17:
Erwartet wird Rechtsbeugung durch mafiöse Tatsachenignoranz und Gesetzesrenitenz.

In der Berufungsache Erdogan ./. Böhmermann, OLG Hamburg (Az. 7 U 34/17) findet heute eine Farce statt, die sich "mündliche Verhandlung" nennt.  Ich erwarte vom OLG Hamburg, dass dieses in Person des altbekannten Richters Buske die bisherige Rechtsbeugung der Richterin Simone Käfer vom LG Hamburg fortsetzt. Urteile der inzwischen zwei Pressekammern des LG Hamburg haben Aktenzeichen, welche mit "324 O" oder "325 O" beginnen und sind es inzwischen wegen dieses Brandzeichens sämtlich wert, auf missachtete Tatsachen, absichtlich falsche Rechtsauslegungen und rechtsbeugerische Begünstigung von Kriminellen untersucht zu werden.

Seit Jahren sind (nicht nur) mir die beiden Hamburger Pressekammern für Tatsachenresistenz sowie Gesetzes- wie auch Verfassungsrenitenz bekannt.

In der Vorinstanz hatte die Richterin Simone Käfer, in allen ersichtlichen Punkten Nachfolgerin und quasi "Ex-Lehrling" des allen Ernstes trotz der bekannten Fehlleistungen ans OLG beförderten Richters Andreas Buske, dem Jan Böhmermann faktisch die Äußerung verboten, dass man gewisse Dinge über den "Neo-Osmanen-Sultan" Erdogan NICHT sagen dürfte. (LG Hamburg, einstweilige Verfügung: 324 O 255/16, Hauptsache 324 O 402/1)

Beweis richterlicher Tatsachenresistenz

Die Pressestelle des LG Hamburg hat das Gedicht, genau so wie es die Richterin Käfer wahrnehmen wollte, veröffentlicht.

In der Veröffentlichung fehlt die Einleitung, in welcher Böhmermann erklärt, dass man das wiedergegebene NICHT sagen dürfte. Dafür finden sich Auslassungszeichen, über welche das Gericht schreibt:
"Die Auslassungszeichen kennzeichnen Unterbrechungen im Gedichtvortrag in der Sendung vom 31. März 2016."

Auch in diesen diesen "Unterbrechungen" wird aber von Jan Böhmermann jeweils ausgesagt, dass man das, was das Gericht wiedergibt, eben NICHT sagen dürfe. Über zwei Verfahren hinweg hat die Richterin Simone Käfer diesen Umstand ignoriert - und sich klar tatsachen- und rechtswidrig darauf zurück gezogen, einzelne Passagen sinnentstellend zu isolieren um so die gewünschte  Verurteilung begründen zu können. Das ist "Hamburger Methode", dieses rechtswidrige Vorgehen hat dies Richterin Simone Käfer von just jenem Richter Andreas Buske gelernt, der jetzt die Berufung "macht".

Ist das Rechtsbeugung?

In meinem Augen: "Ja. Ganz klar." Aber die sich selbst schützende und insoweit mafiös agierende Justiz wird das unter eifriger Verwendung von Textbausteinen ganz anders sehen.

Was sagt die "außerhamburgische Rechtsprechung" dazu?
"Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll."
 und
"Nach diesen Grundsätzen sind die angegriffenen Äußerungen nicht als Schmähkritik zu qualifizieren. Auch hier ist nämlich zu beachten, dass eine Aussage nicht isoliert gewürdigt werden darf, sondern in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist, in dem sie gefallen ist."
Beide, geradezu gebetsmühlenartig wiederholte Kernsätze des BGH und des BVerfassG hat die Richterin Simone Käfer ganz bewusst ignoriert. Allerdings wird die Abteilung "Staatsanwaltschaft", der 1949 mit gegründeten "Justizmafia-Textbausteingesellschaft ohne Verantwortung und Haftung" ("Justizmafia-Tbst GoVuH") diese Rechtsbeugung nicht etwa verfolgen sondern durch Strafvereitlung und Schlimmeres fortsetzen.

Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel ist ein Akt sozialer Notwehr gegenüber einer verbrecherischen Obrigkeit, der das Unrecht »auf der Stirn geschrieben« steht.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Teile des Schmähgedichts des Satirikers Jan B***, mit dem er 2016 den Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip E***, kritisierte, werden wohl weiter verboten bleiben. Das ließ der Richter Andreas B*** in der Berufungsverhandlung zum Rechtsstreit am Oberlandesgericht in Hamburg durchblicken."
Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article174025781/Schmaehgedicht-ueber-Erdogan-Jan-Boehmermann-wird-wohl-auch-Berufung-verlieren.html

Rolf Schälike hat gesagt…

ZK25 übernahm vor Jahren nur reine Internet-Äußerungsfälle. Da insgesamt die Zahl der Fälle in der Hamburger Zensurkammer fällt, übernimmt die ZK24 alle Fälle. Die ZK25 ist nicht mehr im Zensurrecht tätig.

Rolf Schälike hat gesagt…

Jedes Äußerungs-Urteil der ZK24 (LG) und des 7.Senats (OLG) ist Rechtsbeugung. Alle Urteile sing den höchst privaten Empfindungen der Zensur-Richter/Richterinnen geschuldet. Bestechung und politische Vorgaben können auch eine Rolle spielen. Anders lässt sich der Unsinn schwer - gar nicht - erklären.

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