25.07.2019

Fragwürdige Kostennoten von Pjotr Z. wegen angeblichen DSGVO-Verstoßes für Pascal Goffart - Philipp Berger hoch zwei?
Zeugenaufruf

Pjotr Z. ist kürzlich "aus nicht näher beschriebenen Gründen" bei der Partnerschaftsgesellschaft "D. & Z" (58452 Witten) ausgeschieden.Möglicherweise hält er sich für "jung", braucht wegen des Ausscheidens Geld und hat sich deshalb mit einem alten Bekannten zusammen getan bei dem ich davon ausgehe, dass dieser "nicht förderlich" für seine berufliche Zukunft als so genanntes "Organ der Rechtspflege" ist:
Foto der Geschäftspost: Das "Philipp Berger hoch zwei" stammt also nicht von mir.

Der trotz seines garstigen, meiner Ansicht nach sogar kriminellen Agierens gegen mich "schwer erfolgsfreie" Ex-Eurowebanwalt Philipp Berger ist ja schon lange kein Rechtsanwalt mehr... Offenbar will nun aber sein ehemaliger Angestellter bzw. Partner mit ihm selbst als formalen Angestelltem etwas machen, was viel mit "Abmahnanwalt" und "Abmahnwahn" zu tun hat. Voraussichtlich wird er sich  "keiner Schuld bewusst" sein und sein Handeln für "völlig legal" halten. 

Wie einst der Gravenreuth.

Pjotr Z.  stellt, so ein mir angetragener Vorgang, fragwürdige Kostennoten nach behaupteten DSGVO-Verstößen für einen Pascal Goffart

Die Vorgehensweise könnte sich als rechtsmissbräuchlich, möglicherweise sogar als strafbarer Betrug erweisen, nämlich dann wenn Pjotr Z. und sein Assessor Philipp Berger mehrfach für den selben Mandanten in der genannten Weise vorgehen und es sich herausstellt, dass gar keine echte Mandant-Antwalt-Beziehung besteht und also die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Anwaltes gar nicht bestand und also auch die sich auf das Schadensersatzrecht (Art. 82 DSGVO) stützende Kostennote wissentlich den Tatsachen und dem Recht zu wider gestellt wurde.

Dieses wäre bei weitem nicht der erste Fall  in welchem Anwälte in Betrugsabsicht abmahnen und Kostennote stellen. Günter Freiherr von Gravenreuth war z.B. so einer. Auch die "Buratino-Bande" mit dem mehrfach straffällig gewordenen Ex-Anwalt S. ist mir diesbezüglich fester Begriff.

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den Kurzschluss suchen - nämlich den mit anderen betroffenen der wahrscheinlichen Masche:

  1. Ein "Pascal Goffart", meldet sich auf einer Webseite für irgendetwas an um wenig später Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO zu verlangen.
  2. Wird die Auskunft gegeben meldet sich der Anwalt Pjotr Z. mit der Behauptung dass infolge der unvollständigen Auskunft, zum Beispiel des Fehlens eines Hinweises auf "das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde" (Art. 15 DSGV, Absatz 1, Punkt f) diesem "Pascal Goffart" ein Schaden zugefügt worden sei,
  3. und stellt eine hohe Kostenrechnung
Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Philipp Berger hoch zwei?

Wie kann man sich das vorstellen? o.O

Anonym hat gesagt…

ich wurde auch von Herrn Ziental abgemahnt, weil ein gewisser Herr ... nennen wir Ihn auch Pascal... angeblich keine Auskunft von mir bekommt. Leider hat er nie bei mir angefragt. Sonst hätte er eine bekommen.
Aber was am erstaunlichsten ist, ist das Herr Berger jetzt bei Herrn Ziental arbeitet.
Ein Schelm wer böses denkt!

Anonym hat gesagt…

Jepp, auch ich wurde wegen mangelnder Auskunft angemahnt, gerade vor wenigen Tagen. Die Kanzlei Ziental hat also nicht aufgehört. Wie ist bei euch die Sache ausgegangen? Irgendwelche Tipps bzw. Hinweise?

. hat gesagt…

Der Stand ist folgender:

* Es wurde bisher offenbar keine Klage erhoben (mir ist keine bekannt), obwohl die ersten Fälle vom Sommer des vorigen Jahres stammen.
* Trotz meines öffentlichen Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs wurde (offenbar, von einem fehlgeschlagenen Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erlangen erfährt man nichts) nicht einmal versucht, mich zu verklagen - was solches Volk, welches meint, ein Recht auf "ungestörten Betrug" zu haben und deshalb solche Berichte aus der Welt klagen will, nach meiner Erfahrung mit einer ganzen Anzahl, sogar „echt krimmineller“ Abmahnanwälte (den Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth darf ich hier als solchen benennen) eigentlich stets versucht.
* Wer zahlt ist also dumm...

Anonym hat gesagt…

Hatte auch letztes Jahr auf eine Anfrage mit einer ordentlichen negativen Auskunft geantwortet. Jetzt auch von Zental ein nettes Schreiben bekommen, hätte nie geantwortet usw. Schadenersatz blablabla. Der einzige Unterschied zu dir ist der Pokerspieler. Es ist nicht Pascal Goffert sondern Khah Nima Masih und schaut mal wo man sie beide findet: https://www.globalpokerindex.com/tournaments/2018/austria/2018-montesino-recurring-tournaments-no-limit-hold-em-800509/
Eine Betrügerbande...

. hat gesagt…

Auch die Abmahnung, wenn noch vorhanden auch die übrigen Schreiben des Herrn Ziental „für den um den Schutz seiner Daten eigentlich eher nicht sehr besorgten“ Herrn Khah Nima Masih hätte ich gern.

. hat gesagt…

Liebe Leser,

Kommentare in denen Personen als Affen bezeichnet werden, mit einem Brandanschlag gedroht wird oder auch solche in denen die Herkunft und das Handeln des Herrn Ziental in widerwärtiger Weise thematisiert wird, werde ich nicht veröffentlichen.

Ich gestatte mir die Anmerkung, dass der Abmahnbetrüger Günter Freiherr von Gravenreuth wenngleich kein echter Adliger, so doch als geborener Günter Dörr, ein waschechter „Volksdeutscher“ war...

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