28.06.2022

Neues Strafverfahren gegen „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) wird von der StA Dortmund weiter geführt
Versagen diese „Elitejuristen“ erneut auf Grund von „vorsätzlicher Dummheit?“

Ein ursprĂĽnglich in Kassel anhängiges Ermittlungsverfahren gegen  Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) wurde „zuständigkeitshalber“ an die fĂĽr die „Rechtsstaatlichkeit“ an dessen Wohn- und Aufenthaltsort verantwortliche  StA abgegeben.

Angezeigt hatte ich „Vorsätzlich falsche Verdächtigung“ und den „Versuch einer mittelbaren schweren Freiheitsberaubung“. In meinen Augen ist Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) nicht etwa „ein Zottel, der sich nur irrte“ sondern entweder ein „gescheiterter, bis in den letzten Winkel seines Hirns verlogener Verbrecher mit einem ausgewachsenem  Allmachtswahn - der mich dummdreist in den Knast lĂĽgen wollte“  oder aber â€žschon schon längst nicht mehr in der Lage, ihm sehr wohl bekannte Tatsachen vollständig wahrzunehmen und sachangemessen zu beurteilen“. Das ist es, was seine Anzeige mir hergibt, die - aufgrund des dummen Vertrauens eines Staatsanwaltes Jan Uekermann darin, dass der Dr. Hans-Dieter Weber immerhin ein „Organ der Rechtspflege“ und „zur Ehrlichkeit verpflichtet“ sei,  zunächst zu einer „reichlich blöd“ anmutenden Anklage gegen mich - dann aber am 30.11.2021 zu meinem Freispruch wegen unwahren Tatvorwurfs(!) fĂĽhrte.

Kaum zu glauben aber wahr: Mit einer Abschrift dieses Dokuments in der Hand und (Er bedankte sich am 20.07.2016 fĂĽr  ihm „zu treuen Händen ĂĽberlassenen Akte“ und unter Angabe des Aktenzeichens 060 Js 222/16 behauptete Dr. jur. Hans-Dieter Weber, es gäbe kein gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage. Kaum zu glauben aber wahr: Ganze Rudel von (Ober)Staatsanwälten und Richtern hatten dieses Schreiben ebenfalls in der Akte und fielen trotzdem auf diese dummdreiste LĂĽge herein, klagten mich an, lieĂźen die Anklage zu, wunderten sich, dass ich einen Freispruch wollte brauchten bei dieser klaren Aktenlage 4 Jahre um mich freizusprechen... und wundern sich jetzt, dass ich „sauer“ bin.

In den beiden, aufgrund der Tatsachen in der Akte fĂĽr mich noch annehmbaren Fällen („schlicht verlogen und notorisch kriminell“ oder „fortgeschrittener geistiger Verfall“) sollte Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) schon längst nicht mehr als „Rechtsanwalt“ tätig sein.

Das die bloĂźe Abgabe des Strafverfahrens gegen diese besondere „Organ der Rechtspflege“ namens "Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund)" nach dem  mich freisprechendem Urteil, welches seine grobe LĂĽge aufzeigt und also langes Nachdenken gar nicht mehr notwendig macht  ĂĽber  6 Monate dauerte ist nichts anderes als ein Ausdruck des bedauernswerten Zustands der hessischen Justiz, den die sehr ehemalige Justizministerin Hessens Eva KĂĽhne-Hörmann (als hess. Landtagsabgeordnete und Kuratorin der „Deutschen Stiftung Denkmalsschutz“ freilich CDU-typisch weiter „versorgt“) offensichtlich nicht bessern konnte - falls diese das denn ĂĽberhaupt wollte.

Zum Vergleich: Die Verweisung im Verfahren gegen den „Rechtsanwalt“ - ein rein formaler Akt, der keine tiefe PrĂĽfung erfordert - dauerte ĂĽber 6 Monate. Ich habe nachgesehen: Eine Anklage gegen mich (ich hatte idiotisch handelnden Richtern Rechtsbeugung vorgehalten - das Verfahren wurde, weil mein Vorwurf  stimmt, vom AG Kassel höchst sorgfältig verjährt) - die ein vorheriges Ermittlungsverfahren erfordert - brauchte nur 2 Monate. Ganz klar sind die BĂĽrger vor der Justiz nicht gleich - und das ist nicht hinnehmbar. Und es wundert mich nicht, das auch StA Uekermann in diesem „Ermittlungsverfahren“ trotz der Pflicht hierzu offensichtlich nicht einmal die Akte gelesen hat. Ich bin ja nur ein „Arschloch“ und der andere ist , wiewohl verlogen und kriminell ein „hoch angesehener Rechtsanwalt" - so geht Ihre „Justiz“! Nicht wahr, Herr Jan Uekermann?

Ich wĂĽnschen dem â€žAmtserbe“ der versorgten Eva KĂĽhne-Hörmann, einem Roman Poseck (ebenfalls CDU) mehr Tatkraft. AuĂźerdem habe ich auch im DĂĽsseldorfer Justizministerium darum gebeten, die Weisungsbefugnis in der Weise auszuĂĽben, dass mir seitens der Staatsanwaltschaft in Dortmund nicht nochmals derart dummes Zeug aufgetischt wird, wie es im Fall des frĂĽheren „Ermittlungsverfahrens“ (tatsächliche ein „dämliche-Ausrede-Suchverfahren“ ) gegen  Dr. Hans-Dieter Weber wegen uneidlicher Falschaussage schon geschehen ist. Den dreisten GerichtsbelĂĽger Dr. jur. Hans-Dieter Weber hätte man damals eigentlich anklagen mĂĽssen, aber die Justiz hat damals - absichtlich oder aus Dummheit - krass dumm versagt.

Die notorische Strafvereitelung zugunsten krimineller „Rechtsanwälte“ - wie frĂĽher zugunsten des kriminell-verlogenen „Organs der Rechtspflege“ GĂĽnter Freiherr von Gravenreuth - und - wie schon einmal geschehen und sich hoffentlich nicht wiederholend - im Fall des nicht weniger garstigen und verlogenen â€žRechtsanwalts“ Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) - sehe ich jedenfalls - nach meinen eigenen Erfahrungen mit dummdreist lĂĽgenden Staatsanwälten - als tradiert und vor allem als symptomatisch fĂĽr den inakzeptablen Zustand der deutschen Justiz an.

Hinweis:

Dr. Weber kennt meine VorwĂĽrfe. Ich habe soeben seine Kanzlei - wie auch bei den ĂĽbrigen Artikeln ĂĽber ihn  - informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben - diese blieb aber aus.


Der sich trotz seines notorisch verlogen-kriminellen Handelns als „Organ der Rechtspflege“ gerierende Dr. jur. Hans Dieter Weber  hat ĂĽbrigens der StA Dortmund gegenĂĽber auch leicht als unrichtig erkennbares Zeug darĂĽber behauptet, warum er wegen meiner Artikel nicht zivilrechtlich gegen mich klage. Tatsächlich dĂĽrfte er sich „wie der Teufel vor dem Weihwasser“ vor einem Urteil fĂĽrchten. Es ist halt blöd fĂĽr ihn, dass ich meine Vorhaltungen, konkret die, das der „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund damit scheiterte, mich auf besonders dummdreist-kriminelle Weise in den Knast lĂĽgen zu wollen, leicht beweisen kann.

Mit einer KlagerĂĽcknahme wĂĽrde ich ihn auch nicht davon kommen lassen. Das ich das Instrument der negativen Feststellungsklage als Widerklage kenne und zu nutzen weiĂź dĂĽrfte sogar der Dr. jur. Weber  inzwischen begriffen haben. Und ich empfehle Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund, seine Anwaltszulassung freiwillig und unwiderruflich zurĂĽck zu geben bevor ich die Gelegenheit habe zu berichten, dass und warum ihm diese entzogen wurde.

Einem Mandant in sonst aussichtsloser Situation kann ja seine offenbar gewordene Verlogenheit gelegen kommen - allerdings sollten solche ĂĽberlegen, ob Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund einen wahrscheinlich jahrelang anhaltenden Rechtsstreit unter den ersichtlichen Umständen noch zu Ende bringen kann.

Denn bei meinen früheren und bezüglich der Verlogenheit gleichwertigen Gegnern (u.a. „Ex-RA Bernhard S.“, Selbstmord-RA Günther Freiherr von Gravenreuth und Ex-RA Philipp Berger) ging es am Ende ganz schnell!


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Meine Güte, das zieht sich aber auch hin. Kein Wunder, dass sich da ganz zwangsläufig der Eindruck aufdrängt, die Justiz habe es in solch besonderen Fällen so ganz und gar nicht eilig. Das schafft jedenfalls nicht Vertrauen. Wünsche gutes Gelingen und viel Erfolg.

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