17.08.2025

Oh! Er kann französisch!
„Restez ici!“

@blogger: Bitte informieren Sie mich im Fall einer Beschwerde. Ich kann die Beweise für die Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und die Täuschung des Landgerichts Frankfurt im Verfahren 2-03 o 97/25 jederzeit vorlegen.

Tja. Schade, dass Google Angst vor den Beschwerden eines selbsternannten „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ nennenden Rechtsextremisten (erlaubt durch das OLG Frankfurt) hat, der die Meinungsfreiheit gerade unterdrücken will.

Aber ich kann das auch zensurfrei hosten. 

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Kann es vielleicht sein, dass der Kerl schlicht geistig ein Messi ist, der in seiner eigenen Denkbude keine Orientierung mehr hat und nur auf schmalen Pfaden zwischen seinem Gedankenmüll umherirrt? Und bei seinem Unwalt H. aus K. glaube ich eher nicht an eine Niederlegung des Mandats, sondern eher an ein Versagen mit anschließender Rechnungsstellung. Die Konifere ist schließlich eher nicht für große Erfolge bekannt.

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