Im schönen Tagesrhythmus werde ich derzeit in hässlichen Kommentaren von einem auf der Seite der Euroweb stehenden Sockenpuppenspieler gefragt, was ich denn mache? Offenbar weiß man inzwischen, dass es für die Euroweb nichts Gutes bedeutet wenn ich ein paar Tage nichts veröffentliche und macht sich zu Recht große Sorgen.
Also: Gestern saß ich mit einem Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft zusammen welcher mir sehr interessiert zugehört hat. Fragen nach dem Inhalt des Gesprächs werde ich nicht beantworten.
31.10.2014
09.10.2014
Meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, Christian Stein (alle: Euroweb)
Im Interesse Ihrer "Kunden" und des Rechtsfriedens mache ich Ihnen in der Sache 34 O 67/14 des LG Düsseldorf das folgende, grob umrissene, öffentliche
Vergleichsangebot
§ 1
als Unterlassungsschuldner verpflichten sich
§ 2
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich Herrn Jörg Reinholz gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch eine der Handlungen gemäß § 1 Punkt a bis e getäuscht oder geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.
§ 3
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch das Vormachen eines Hostings in einem eigenem Rechenzentrum geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.
§ 4
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Bestandskunden eine Vertragsverlängerung unterzuschieben, in dem diese den Bestandskunden vormachen, lediglich einen Vertrag über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu schließen ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.
§ 5
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen bzw. diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten, wenn diese sich darauf berufen durch das Vormachen eines Vertrages über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu der Unterschrift bewegt worden zu sein ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.
§ 6
Unabhängig von Verpflichtungen Dritten gegenüber verpflichten sich die Unterlassungsschuldner auch dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Kunden durch Anrufe bei Personen, Firmen oder Organisationen jeder Art, ohne dass zum Zeitpunkt des Anrufes eine Geschäftsbeziehung bestand, zu werben oder werben zu lassen.
§ 7
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, die in §§ 1 bis 6 genannten Verpflichtungen nicht dadurch zu umgehen, dass diese weitere Firmen oder Organisationen beauftragen, gründen, erwerben oder sonst neu beherrschen um mit den in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen Gewerbetreibende zum Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung zu bewegen. Die Verpflichtungen und das nachfolgende Vertragsstrafeversprechen erstrecken sich ausdrücklich auf alle von allen Unterlassungsschuldnern bereits beauftragten, gegründeten, finanzierten und sonst beherrschten Unternehmen. Die Übertretung wird vermutet, wenn durch eine von den von den Unterlassungsschuldnern einzeln oder zusammen oder zusammen mit Dritten beauftragte, gegründete, erworbene oder sonst neu beherrschte Firma oder Organisation mit einer der in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen auffällt.
§ 8
Für jede einzelne Übertretung versprechen die Unterlassungsschuldner als Gesamtschuldner ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 20.000 Euro an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen oder an eine von diesem bestimmte Organisation zu spenden. Bei Übertretung der Unterlassungsverpflichtung aus § 6 dieses Vertrages beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 5.000 Euro, bei einem Verstoß gegen § 7 beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 50.000 Euro.
§ 9
Der Unterlassungsgläubiger ist berechtigt, neben dem Vertragsstrafeversprechen beim Gericht für jeden Fall einer Vertragsverletzung die Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro gegen die Unterlassungsschuldner, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder sofort Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, längstens 2 Jahre zu beantragen. Die Ordnungshaft soll hierbei den Geschäftsführern der juristischen Personen angedroht werden.
§ 10
Die Unterlassungsschuldner tragen als Gesamtschuldner sämtliche Kosten des Verfahrens inklusive des Vergleiches und zahlen als Gesamtschuldner dem Unterlassungsgläubiger einen Schadensersatz.
Mir ist klar, dass Ihnen das nicht schmeckt. Aber darunter mache ich es nicht. Mir ist auch klar, warum Ihre derzeitigen Anwälte Ihnen abraten werden - die werden nämlich - zumindest wenn Sie sich daran halten - dadurch selbst praktisch arbeitslos. Möglicherweise sollten Sie deshalb Anwälte ohne eigene Interessen befragen und gemeinsam mit diesen auch die Nebenfolgen bedenken.
Ich meine die, die eintreten, wenn Sie nichts derartiges unterschreiben.
Ich weiß nämlich, was Ihr G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.
Verhandlungen wollen Sie bitte mit meinem Anwalt führen (lassen).
Falls Sie meinen, dann könnten Sie ja Ihren Konzern gleich dicht machen, dann meinen Sie damit, dass dieser ohne die oben genannten, vom Gesetzgeber verpönten Handlungsweisen gar nicht existieren könnte! Dann hätte Ihr "Konzern" auch kein Existenzrecht.
So einfach ist das.
Vergleichsangebot
§ 1
als Unterlassungsschuldner verpflichten sich
- die Euroweb Internet GmbH,
- die Euroweb Group GmbH,
- die Euroweb Deutschland GmbH,
- die Internet Media Online GmbH,
- die Webstyle GmbH,
- die Euroweb Deutschland GmbH,
- die Ruhrgebiet Online Services GmbH,
- Herr Daniel Fratzscher,
- Herr Christoph Preuß,
- Herr Christian Stein,
a)
bei der Werbung von gewerblichen Kunden mündlich ein Rücktrittrecht zu
versprechen, welches sich nicht im Vertrag fixiert findet, und dieses
dann nachfolgend insbesondere auch nicht zu gewähren wenn die so
geworbenen Kunden zurück treten wollen.
b)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
c)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig
vorzumachen: als Referenzkunden würden die Angesprochenen erhebliche
Preisvorteile erhalten.
d)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig
vorzumachen: diese würden insbesondere für die Webseitenerstellung
nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa
hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen
Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben
müssten und
e)
dass der Besuch ihrer Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob die angesprochenen Kunden als Partner in Frage kämen.
§ 2
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich Herrn Jörg Reinholz gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch eine der Handlungen gemäß § 1 Punkt a bis e getäuscht oder geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.
§ 3
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch das Vormachen eines Hostings in einem eigenem Rechenzentrum geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.
§ 4
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Bestandskunden eine Vertragsverlängerung unterzuschieben, in dem diese den Bestandskunden vormachen, lediglich einen Vertrag über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu schließen ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.
§ 5
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen bzw. diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten, wenn diese sich darauf berufen durch das Vormachen eines Vertrages über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu der Unterschrift bewegt worden zu sein ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.
§ 6
Unabhängig von Verpflichtungen Dritten gegenüber verpflichten sich die Unterlassungsschuldner auch dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Kunden durch Anrufe bei Personen, Firmen oder Organisationen jeder Art, ohne dass zum Zeitpunkt des Anrufes eine Geschäftsbeziehung bestand, zu werben oder werben zu lassen.
§ 7
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, die in §§ 1 bis 6 genannten Verpflichtungen nicht dadurch zu umgehen, dass diese weitere Firmen oder Organisationen beauftragen, gründen, erwerben oder sonst neu beherrschen um mit den in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen Gewerbetreibende zum Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung zu bewegen. Die Verpflichtungen und das nachfolgende Vertragsstrafeversprechen erstrecken sich ausdrücklich auf alle von allen Unterlassungsschuldnern bereits beauftragten, gegründeten, finanzierten und sonst beherrschten Unternehmen. Die Übertretung wird vermutet, wenn durch eine von den von den Unterlassungsschuldnern einzeln oder zusammen oder zusammen mit Dritten beauftragte, gegründete, erworbene oder sonst neu beherrschte Firma oder Organisation mit einer der in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen auffällt.
§ 8
Für jede einzelne Übertretung versprechen die Unterlassungsschuldner als Gesamtschuldner ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 20.000 Euro an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen oder an eine von diesem bestimmte Organisation zu spenden. Bei Übertretung der Unterlassungsverpflichtung aus § 6 dieses Vertrages beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 5.000 Euro, bei einem Verstoß gegen § 7 beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 50.000 Euro.
§ 9
Der Unterlassungsgläubiger ist berechtigt, neben dem Vertragsstrafeversprechen beim Gericht für jeden Fall einer Vertragsverletzung die Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro gegen die Unterlassungsschuldner, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder sofort Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, längstens 2 Jahre zu beantragen. Die Ordnungshaft soll hierbei den Geschäftsführern der juristischen Personen angedroht werden.
§ 10
Die Unterlassungsschuldner tragen als Gesamtschuldner sämtliche Kosten des Verfahrens inklusive des Vergleiches und zahlen als Gesamtschuldner dem Unterlassungsgläubiger einen Schadensersatz.
Mir ist klar, dass Ihnen das nicht schmeckt. Aber darunter mache ich es nicht. Mir ist auch klar, warum Ihre derzeitigen Anwälte Ihnen abraten werden - die werden nämlich - zumindest wenn Sie sich daran halten - dadurch selbst praktisch arbeitslos. Möglicherweise sollten Sie deshalb Anwälte ohne eigene Interessen befragen und gemeinsam mit diesen auch die Nebenfolgen bedenken.
Ich meine die, die eintreten, wenn Sie nichts derartiges unterschreiben.
Ich weiß nämlich, was Ihr G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.
Verhandlungen wollen Sie bitte mit meinem Anwalt führen (lassen).
Falls Sie meinen, dann könnten Sie ja Ihren Konzern gleich dicht machen, dann meinen Sie damit, dass dieser ohne die oben genannten, vom Gesetzgeber verpönten Handlungsweisen gar nicht existieren könnte! Dann hätte Ihr "Konzern" auch kein Existenzrecht.
So einfach ist das.
08.10.2014
Noch eine "Zensur"
Mir wurde freundlicherweise, anonym und verbunden mit dem Wunsch, diese zu veröffentlichen, ein Link zu einer, sagen wir mal "nicht ganz jugendfreien Grafik" gesandt. Es handelt sich um eine recht rauh wirkende Szene, in welcher eine Person (mit einem Pfeil und meinem Name markiert) eine andere, recht hilflos wirkende Person (mit einem Pfeil und "E......b" markiert) von hinten ... das darf man bei blogspot nicht schreiben.
Also, das Bild zu veröffentlichen könnte juristisch bedenklich sein. Ich weiß ja nicht ob die Quelle (wohl ein "raubmordkopiertes" Foto von einer Webseite wo ebenso üblicherweise wie nicht immer geschmackvoll Personen dargestellt werden, die ... sagen wir mal ... "in Kleingruppen gerade viele Kalorien verbrennen") nicht irgendwelche Urheberrechte geltend macht.
Warum ich nichts zum Thema einer möglichen, formal-juristischen Beleidigung schreibe, ist, so denke ich, offensichtlich.
Allerdings sollte ich (oder halt jemand anders) darüber nachdenken warum dieser Blog bei einigen so merkwürdige Assoziationen weckt.
Es folgt ein Symbolbild:
"An Sankt Nimmerlein" ist der passende Termin.
Also, das Bild zu veröffentlichen könnte juristisch bedenklich sein. Ich weiß ja nicht ob die Quelle (wohl ein "raubmordkopiertes" Foto von einer Webseite wo ebenso üblicherweise wie nicht immer geschmackvoll Personen dargestellt werden, die ... sagen wir mal ... "in Kleingruppen gerade viele Kalorien verbrennen") nicht irgendwelche Urheberrechte geltend macht.
Warum ich nichts zum Thema einer möglichen, formal-juristischen Beleidigung schreibe, ist, so denke ich, offensichtlich.
Allerdings sollte ich (oder halt jemand anders) darüber nachdenken warum dieser Blog bei einigen so merkwürdige Assoziationen weckt.
Es folgt ein Symbolbild:
"An Sankt Nimmerlein" ist der passende Termin.
Euroweb - Kommentar: "Die Referenzkunden sind selbst schuld"
Ich habe einen anonymen, beleidigenden Kommentar zensiert.
In diesem werden die Referenzkunden der Euroweb wie folgt benannt:
Die Argumentation, dass die Opfer/Geschädigten dumm, naiv und/oder schuld seien, es sogar "selbst wollten", die hört man von Betrügern, Vergewaltigern und oft auch von "Kinderfickern". Also von Kriminellen aller Couleur. Das ist eine psychologisch bedingte Verteidigungs- bzw. Rechtfertigungsstrategie - welche aber regelmäßig gerade keinen Straferlass, sondern, wegen der "Uneinsichtigkeit in die eigene Schuld", eine Straferschwerung bewirkt.
Im gleichen Kommentar wird von der Referenzkunden-Betrugsmasche als
Mal sehen, ob und wann ich auflöse, von wem oder woher der Kommentar kam.
In diesem werden die Referenzkunden der Euroweb wie folgt benannt:
- "Naiven und geistig Minderbemittelten"
Die Argumentation, dass die Opfer/Geschädigten dumm, naiv und/oder schuld seien, es sogar "selbst wollten", die hört man von Betrügern, Vergewaltigern und oft auch von "Kinderfickern". Also von Kriminellen aller Couleur. Das ist eine psychologisch bedingte Verteidigungs- bzw. Rechtfertigungsstrategie - welche aber regelmäßig gerade keinen Straferlass, sondern, wegen der "Uneinsichtigkeit in die eigene Schuld", eine Straferschwerung bewirkt.
Im gleichen Kommentar wird von der Referenzkunden-Betrugsmasche als
- "äußerst lukrative Geschäftsidee"
- "Dort genehmigen sich diejenigen, die wirklich am Produkt Euroweb verdienen -wieder einmal- ein Gläschen...und lachen über den tapferen, aber recht erfolglosen Schlosser aus dem Osten, der sich da drüben in Kassel abrackert."
- "Mag sein, dass die Euroweb "bald" Geschichte sein wird...aber das einmal gescheffelte Kapital ... das ist bereits gewinnbringend und sicher vor Zugriffen der Staatsanwaltschaft..."geparkt".
Mal sehen, ob und wann ich auflöse, von wem oder woher der Kommentar kam.
Euroweb / EW-Deutschland-Kanzlei Buchholz und Kollegen - "Großes Maul und nichts dahinter!"
Nur ein "besonders bösartiger" Blogger, der "Lügen über die Euroweb" verbreitet, kommt auf die Idee, von der Euroweb selbst bereit gestellte Tools dafür zu benutzen, von der Euroweb selbst erstellte Webseiten zu prüfen. Was ist das nur für ein Scheißkerl, der es sich wagt, die Qualität der Arbeit der Euroweb ausgerechnet an Hand der Webseiten derer Hauskanzlei zu überprüfen?
So dient dann die Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen" nicht nur als Beispiel für Großmäuligkeit im Anwaltsberuf - nein, deren Referenzkunden-Webseite muss auch noch dazu herhalten um die Euroweb zu blamieren!
Obiges Bildschirmfoto ist von einer Webseite erstellt, mit welcher die Euroweb den künftigen Kunden eigentlich zeigen will, wie beschissen Webseiten von anderen aussehen und wie toll "responsiv" die eigenen sind.
Genau das habe ich also getan...
Resultat:
unbestreitbar nicht entsprechenden Resultates wegen Irreführung und Nichterfüllung des Vertrages klagen.
Natürlich kommt das vorliegend nicht in Betracht: Die Euroweb / EW-Deutschland-Kanzlei "Buchholz und Kollegen" ist nämlich voll damit ausgelastet aller Welt vorsätzlich wahrheitswidrig vorzumachen, diese selbst seien "tolle Hechte", die Euroweb (jetzt "EW Deutschland") sei ein "tolles Unternehmen" welches seriös agiere und tolle Webseiten mache ... weshalb die von der Kanzlei vertretene Euroweb (jetzt heute als "EW Deutschland" unterwegs) vor Gericht stets gewinne ... und dann ist da noch die Frage, ob die tatsächlichen Euroweb-Referenzkunden "Buchholz und Kollegen" überhaupt einen müden Heller für die Webseite bezahlt haben. Andererseits sind die Resultate der Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska auch nicht wirklich besser: Die verlieren, so kann man hier nachlesen, sogar geradezu in Serie gegen einen einfachen Schlosser aus dem Osten!
Man könnte demnach sagen, dass sich die so gar "innovative Düsseldorfer Webagentur" und die so gar "siegreiche" Kanzlei sich gegenseitig bescheißen und sich dabei "irgendwie auch gegenseitig lächerlich machen". Aber auf diese Idee kommt natürlich nur
ein "besonders bösartiger" Blogger, der "Lügen über die Euroweb" und die Kanzlei der Anwälte Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska verbreitet, und "nur deshalb" nicht verklagt wird, "weil es sich finanziell nicht lohnt".
(Ob Dr. Frieder Nau aus Köln auch diese Art des Realitätsverlusts behandelt? Dann nichts wie hin! Bei Gruppenanmeldungen soll er neuerdings Rabatt geben, behaupten ganz böse Zungen.)
![]() |
| Bildschirmfoto: Eigenwerbung der Euroweb / EW Deutschland |
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| Bildschirmfoto: Versagen Euroweb / EW Deutschland, getestet wurde www.buchholz-kollegen.de |
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| Bildschirmfoto: So wird von der Euroweb / EW Deutschland das Testtool beworben |
Resultat:
- Das Vorschaufenster für das Aussehen im mobilen Browser bleibt weiß. (Der Vergleich mit der Webseite eines "lokalen Webdesigners" ergab allerdings, dass das Tool selbst funktioniert... das ist demnach auch nicht von der Euroweb "gestrickt")
- Bei der Anzahl der Ressourcen und vor allem bei den geladenen Javascripts steht "dringender Handlungsbedarf". (Der Vergleich mit der Webseite des selben "lokalen Webdesigners" ergab, dass auch das ganz anders geht...)
- Google-Pagespeed: 58 - das ist einfach lächerlich. (Der Vergleich mit der Webseite des selben "lokalen Webdesigners" ergab 95)
unbestreitbar nicht entsprechenden Resultates wegen Irreführung und Nichterfüllung des Vertrages klagen.
Natürlich kommt das vorliegend nicht in Betracht: Die Euroweb / EW-Deutschland-Kanzlei "Buchholz und Kollegen" ist nämlich voll damit ausgelastet aller Welt vorsätzlich wahrheitswidrig vorzumachen, diese selbst seien "tolle Hechte", die Euroweb (jetzt "EW Deutschland") sei ein "tolles Unternehmen" welches seriös agiere und tolle Webseiten mache ... weshalb die von der Kanzlei vertretene Euroweb (
Man könnte demnach sagen, dass sich die so gar "innovative Düsseldorfer Webagentur" und die so gar "siegreiche" Kanzlei sich gegenseitig bescheißen und sich dabei "irgendwie auch gegenseitig lächerlich machen". Aber auf diese Idee kommt natürlich nur
ein "besonders bösartiger" Blogger, der "Lügen über die Euroweb" und die Kanzlei der Anwälte Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska verbreitet, und "nur deshalb" nicht verklagt wird, "weil es sich finanziell nicht lohnt".
(Ob Dr. Frieder Nau aus Köln auch diese Art des Realitätsverlusts behandelt? Dann nichts wie hin! Bei Gruppenanmeldungen soll er neuerdings Rabatt geben, behaupten ganz böse Zungen.)
07.10.2014
"EW Deutschland" - Neuer Name für die betrügerische Euroweb - Wie sinnlos-verzweifelt war das denn, Herr Preuß?
Wie mir mitgeteilt wurde soll die Euroweb an die Werber neues Material verteilt haben. Angeblich soll die Euroweb Internet GmbH jetzt unter dem Name "EW Deutschland" am Markt agieren. Demnach könnte es sein, dass die Euroweb auch als "EW Österreich" (oder "EW Austria") bzw. "EW Schweiz" (oder "EW Schwitzerland") auftritt.
Jedenfalls bezüglich des Namens "EW Deutschland" wurde mir als seitens der Schulungsleiter geäußerter Begründung mitgeteilt, der Name sei im Internet noch nicht verbrannt. Es wurden, so heißt es in der an mich gerichteten Mitteilung, neue Unterlagen mit dem Name "EW Deutschland" verteilt.
[Update:] An der Information scheint was dran zu sein:
Naja. Gestern galt das als "noch nicht verbrannt!" - Ist aber gerade wieder geschehen!
Da muss die Euroweb wohl schon wieder für "teuer Geld" neues Material drucken. Die sollen auch nicht den Namen wechseln sondern von der betrügerischen Referenzkundenmasche lassen! Sagte das LG Düsseldorf und drohte dem Geschäftsführer Christoph Preuß eine empfindliche Geld bzw. Haftstrafe an.
Solche Namenwechselspielchen, die ich ja auch von den stark schrumpfenden Kanzleien der die Euroweb unter Aufopferung der eigenen Ehre vertretenden Anwälte (Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska) sehr gut kenne (heißen die jetzt eigentlich "EW-Kanzlei"?) sind jedenfalls alleine nicht hilfreich.
Übrigens: Falls der Herr Christoph Preuß eine ihm drohende Ordnungshaft vermeiden will sollte er seinen Job als Geschäftsführer der jetzt (wohl) als "EW Deutschland" agierenden Euroweb Internet GmbH ganz schnell kündigen - damit der Haupteigentümer Daniel Fratzscher sich sodann einen komplett Verblödeten suchen muss, der die riskiert. Kann aber sein, der Staat nimmt erst einmal gerne sehr viel Geld (bis 250.000 Euro sind möglich!) als Ordnungsmittel - damit bei weiteren Verstößen die Kosten der dann fälligen Ordnungshaft nicht dem Steuerzahler zur Last fallen.
Wie wird das dann eigentlich bilanziert?
Meine Dame und Herren
Dann dürfte sich auf eine für die Person Nr. 2 besonders drastische Art (es gibt für sowas nicht nur in Einzelfällen gleich mal einen Monat "Knast" und nicht etwa nur eine "kleine" Geldstrafe) herausstellen, dass die Personen zu Nr. 4 bis Nr. 6 eben keine besonders fähigen "Rechtsanwälte" sind, sondern solche, deren juristischer Rat den Mandanten in wenigen, besseren Fällen nur nichts nützt.
Ich bin ohnehin geneigt, in Anbetracht der mir bekannten "Leistungen" der sehr volatil benannten Kanzlei der Dame und der Herren zu 4 bis 6 ("Kanzlei Berger", "Berger und Kollegen", "Berger Law LLP", "Buchholz und Kollegen", "Blazevska und Partner", ...) mit dem Kopf auf die Tischplatte zu schlagen.
Nennen Sie Ihre Kanzlei doch als nächstes
Ich stelle Ihnen schon mal eine kleine Auswahl der, falls obiges versucht wird, dann gegenständlichen Beweismittel vor. Ich habe schon jetzt noch sehr viel mehr! Im Vertrauen: Ich traue Ihnen nicht zu, dass Sie diese auch nur erahnen könnten. Ich traue Ihnen auch nicht zu, dass Sie dem unten gezeigten was entgegensetzen können. Sonst würde ich es nicht schon jetzt veröffentlichen: Ich jedenfalls bin nämlich nicht dumm.
Jedenfalls bezüglich des Namens "EW Deutschland" wurde mir als seitens der Schulungsleiter geäußerter Begründung mitgeteilt, der Name sei im Internet noch nicht verbrannt. Es wurden, so heißt es in der an mich gerichteten Mitteilung, neue Unterlagen mit dem Name "EW Deutschland" verteilt.
[Update:] An der Information scheint was dran zu sein:
![]() |
| ew-deutschland.com / euroweb-deutschland.de / Euroweb Deutschland GmbH - und ew.de gibt es auch schon. |
Da muss die Euroweb wohl schon wieder für "teuer Geld" neues Material drucken. Die sollen auch nicht den Namen wechseln sondern von der betrügerischen Referenzkundenmasche lassen! Sagte das LG Düsseldorf und drohte dem Geschäftsführer Christoph Preuß eine empfindliche Geld bzw. Haftstrafe an.
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| Auch wo "Christian Stein" drauf steht steckt Euroweb drin. |
Solche Namenwechselspielchen, die ich ja auch von den stark schrumpfenden Kanzleien der die Euroweb unter Aufopferung der eigenen Ehre vertretenden Anwälte (Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska) sehr gut kenne (heißen die jetzt eigentlich "EW-Kanzlei"?) sind jedenfalls alleine nicht hilfreich.
Übrigens: Falls der Herr Christoph Preuß eine ihm drohende Ordnungshaft vermeiden will sollte er seinen Job als Geschäftsführer der jetzt (wohl) als "EW Deutschland" agierenden Euroweb Internet GmbH ganz schnell kündigen - damit der Haupteigentümer Daniel Fratzscher sich sodann einen komplett Verblödeten suchen muss, der die riskiert. Kann aber sein, der Staat nimmt erst einmal gerne sehr viel Geld (bis 250.000 Euro sind möglich!) als Ordnungsmittel - damit bei weiteren Verstößen die Kosten der dann fälligen Ordnungshaft nicht dem Steuerzahler zur Last fallen.
Wie wird das dann eigentlich bilanziert?
Klare Ansage:
Meine Dame und Herren
- Daniel Fratzscher,
- Christoph Preuß,
- Christian Stein,
- Philipp Berger,
- Andreas Buchholz,
- Adrijana Blazevska!
Dann dürfte sich auf eine für die Person Nr. 2 besonders drastische Art (es gibt für sowas nicht nur in Einzelfällen gleich mal einen Monat "Knast" und nicht etwa nur eine "kleine" Geldstrafe) herausstellen, dass die Personen zu Nr. 4 bis Nr. 6 eben keine besonders fähigen "Rechtsanwälte" sind, sondern solche, deren juristischer Rat den Mandanten in wenigen, besseren Fällen nur nichts nützt.
Ich bin ohnehin geneigt, in Anbetracht der mir bekannten "Leistungen" der sehr volatil benannten Kanzlei der Dame und der Herren zu 4 bis 6 ("Kanzlei Berger", "Berger und Kollegen", "Berger Law LLP", "Buchholz und Kollegen", "Blazevska und Partner", ...) mit dem Kopf auf die Tischplatte zu schlagen.
Nennen Sie Ihre Kanzlei doch als nächstes
"Wir waren mal 15 UG"!
Ich stelle Ihnen schon mal eine kleine Auswahl der, falls obiges versucht wird, dann gegenständlichen Beweismittel vor. Ich habe schon jetzt noch sehr viel mehr! Im Vertrauen: Ich traue Ihnen nicht zu, dass Sie diese auch nur erahnen könnten. Ich traue Ihnen auch nicht zu, dass Sie dem unten gezeigten was entgegensetzen können. Sonst würde ich es nicht schon jetzt veröffentlichen: Ich jedenfalls bin nämlich nicht dumm.
Über den Euroweb-Gerichtstourismus
Wichtig: Klagen nach Düsseldorf verweisen lassen
Ich hatte mich ja im Jahr 2012 kurz gewundert, dass mich plötzlich Post ausgerechnet vom Landgericht Mönchengladbach erreichte, welches damals eine - wie sich inzwischen durch den Beschluss des OLG Düsseldorf zeigte - höchst einstweilige Verfügung erließ.
Nach dem Lesen des Antrages wurde mir aber sehr schnell klar, dass die Anwälte der (den Name häufig wechselnden) Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska es durch den Wechsel des Gerichts "lediglich" vermeiden wollten, dass dem Gericht auffällt, dass diese vor dem LG Düsseldorf und Kassel vortrugen, ich sei kein Wettbewerber - vor dem LG Mönchengladbach jedoch das glatte Gegenteil behaupteten. Inzwischen habe ich sogar herausgefunden, dass zwischen diesen gegenteiligen Behauptungen nur ein Tag lag, was mich sofort an Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug denken lässt. Und da will die Euroweb nicht als verlogen hingestellt werden? ... Das steht aber im Antrag.
Im Übrigen war die angerufene Kammer in Mönchengladbach bis zu meiner Belehrung (also "sehr zunächst") der höchst irrigen Auffassung, ein PKH-Antrag könne nur durch einen Anwalt gestellt werden. Da könnte man auch denken, die Euroweb und deren Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska war auf der Suche nach einem unfähigen Richter. Das, so scheint es, ist genau das, was diese immer wieder dringend brauchen - aber in Düsseldorf nicht (mehr) finden.
Denn auch "Euroweb-Kunden" dürften sich ein wenig wundern, dass die Euroweb diese nicht etwa wie im "Internet System Vertrag" vereinbart vor den Düsseldorfer Gerichten verklagt, sondern zu Hause. Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes ist zwischen Gewerbetreibenden zulässig und verbindlich.
Statt sich zu freuen, dass diese nicht nach Düsseldorf müssen, sollten sich die übers Ohr gehauenen Euroweb-"Kunden" mal überlegen, WARUM die Euroweb das macht. Und die Antwort ist ganz einfach, denn
weil das, nach gefühlt aberhunderten Verfahren mit dem sehr variabel-verlogenen Vortrag der Euroweb vertraute Oberlandesgericht Düsseldorf deren "Kalkulationen gemäß § 649 Satz 2 BGB" mangels Nachvollziehbarkeit nicht mehr anerkennt. Vor anderen Gerichten ist das leider nicht einmal halb so sicher, z.B. in Thüringen "bauen die Richter richtig Scheiße" und lassen sich täuschen - weshalb die Euroweb und deren Anwälte von der Euroweb-Hauskanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska aktuell so "gern" als "Gerichtstouristen" unterwegs sind.
Ich rate also dringend dazu, auf dem vereinbarten Gerichtsort in Düsseldorf zu bestehen und vor Gericht den Verweisungsantrag stellen zu lassen: Die höheren Reisekosten sind durch das deutlich geringere Risiko gerechtfertigt.
Im Übrigen sieht es derzeit so aus, als würde die Euroweb auch in Ingolstadt (LG) und München (OLG) nicht wirklich gut aussehen. Doch bevor ich mich darauf einlassen würde würde ich den Ausgang dieses Verfahrens vor dem OLG München abwarten.
Nach dem Lesen des Antrages wurde mir aber sehr schnell klar, dass die Anwälte der (den Name häufig wechselnden) Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska es durch den Wechsel des Gerichts "lediglich" vermeiden wollten, dass dem Gericht auffällt, dass diese vor dem LG Düsseldorf und Kassel vortrugen, ich sei kein Wettbewerber - vor dem LG Mönchengladbach jedoch das glatte Gegenteil behaupteten. Inzwischen habe ich sogar herausgefunden, dass zwischen diesen gegenteiligen Behauptungen nur ein Tag lag, was mich sofort an Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug denken lässt. Und da will die Euroweb nicht als verlogen hingestellt werden? ... Das steht aber im Antrag.
Im Übrigen war die angerufene Kammer in Mönchengladbach bis zu meiner Belehrung (also "sehr zunächst") der höchst irrigen Auffassung, ein PKH-Antrag könne nur durch einen Anwalt gestellt werden. Da könnte man auch denken, die Euroweb und deren Kanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska war auf der Suche nach einem unfähigen Richter. Das, so scheint es, ist genau das, was diese immer wieder dringend brauchen - aber in Düsseldorf nicht (mehr) finden.
Denn auch "Euroweb-Kunden" dürften sich ein wenig wundern, dass die Euroweb diese nicht etwa wie im "Internet System Vertrag" vereinbart vor den Düsseldorfer Gerichten verklagt, sondern zu Hause. Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes ist zwischen Gewerbetreibenden zulässig und verbindlich.
Statt sich zu freuen, dass diese nicht nach Düsseldorf müssen, sollten sich die übers Ohr gehauenen Euroweb-"Kunden" mal überlegen, WARUM die Euroweb das macht. Und die Antwort ist ganz einfach, denn
«In Düsseldorf
verliert
die Euroweb!»
verliert
die Euroweb!»
weil das, nach gefühlt aberhunderten Verfahren mit dem sehr variabel-verlogenen Vortrag der Euroweb vertraute Oberlandesgericht Düsseldorf deren "Kalkulationen gemäß § 649 Satz 2 BGB" mangels Nachvollziehbarkeit nicht mehr anerkennt. Vor anderen Gerichten ist das leider nicht einmal halb so sicher, z.B. in Thüringen "bauen die Richter richtig Scheiße" und lassen sich täuschen - weshalb die Euroweb und deren Anwälte von der Euroweb-Hauskanzlei um Philipp Berger, Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska aktuell so "gern" als "Gerichtstouristen" unterwegs sind.
Ich rate also dringend dazu, auf dem vereinbarten Gerichtsort in Düsseldorf zu bestehen und vor Gericht den Verweisungsantrag stellen zu lassen: Die höheren Reisekosten sind durch das deutlich geringere Risiko gerechtfertigt.
Im Übrigen sieht es derzeit so aus, als würde die Euroweb auch in Ingolstadt (LG) und München (OLG) nicht wirklich gut aussehen. Doch bevor ich mich darauf einlassen würde würde ich den Ausgang dieses Verfahrens vor dem OLG München abwarten.
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