10.07.2015

Anwaltsservice: Was der Leitfaden der Euroweb Deutschland GmbH hergibt: Betrugsvorwürfe

Das ist eine ganz neue  "EW-Erfahrung" ... und liegt, mitsamst dem Vertriebsleitfaden der EW Deutschland GmbH, schon dem ersten Gericht vor.

Da haben die oberen Eurowebber aber gewaltig "in die Scheiße gegriffen", als diese das Verfahren, welches diese zwingend verlieren werden (falscher Kläger, falsche Behauptungen) anleierten. Getoppt wurde diese grandiose Dummheit dann von der Mediengeschrei-Kanzlei des Herren Professor "Medienanwalt" Ralf Höcker die (in Person der Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad) nicht mal die Aktivlegitimierung der Euroweb Internet GmbH geprüft hat.

Nicht-Versagen geht ganz anders.

Anwaltsservice

Die Anwälte der Euroweb werden dem Betrugsvorwurf widersprechen und behaupten, dass die in der Aufstellung zur Begründung des Preises aufgeführten Leistungen ja gar nicht in der Leistungsbeschreibung auftauchen, welche Teil des vom Kunden unterzeichneten Vertrages ist, so dass die "Partner" angeblich nicht arglistig getäuscht wurden.


Aber die - wenn überhaupt übergebene - Leistungsbeschreibung beschreibt diese Punkte (Aufwände der EW Deutschland GmbH) gerade nicht in dieser Konkretheit. Dann ist aber die Werbung beizuziehen um fest zu stellen was der Empfängerhorizont der Vertragspartner (der von der EW Deutschland beschissenen) hergibt.

Das muss in den Vortrag, falls die EW-Deutschland GmbH es sich wagt, auch nach Nichtleistung infolge frühzeitiger Kündigung und/oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auf die bekannte, abgefuckt-verlogene Weise den Hauptteil der Vertragssumme zu fordern und - im vollen Bewusstsein des eigenen Betruges - sogar rotzfrech einzuklagen.

07.07.2015

Philipp Berger vertraut der Euroweb nicht mehr

Der Ex-Euroweb-Anwalt Philipp Berger vertraut der Euroweb nicht mehr: Die Domain "berger-law.de" ist umgezogen. Zu Jimdo, wie man sieht. Offenbar wollte er weder der einzige Kaufkunde noch zum übel abgezockten Referenzkunde der Euroweb werden ... ... und hat, nachdem er selbst jahrelang die extrem überteuerten Preise der Euroweb als "marktgerecht" beschrieb, ganz plötzlich die Erfahrung gemacht, dass auch tatsächlich kostenlose Webbaukästen für kleine und mittelständige Unternehmen eine Lösung sein können - mehr als 250 € monatlich dafür auszugeben ist also völlig unnötig.

Vielleicht hat er sich ja von mir davon überzeugen lassen, dass das Beschiss ist.

Gutes Argument übrigens ... den Vorgang sollte man mal in Prozessen um die Forderungen der Euroweb erwähnen!

06.07.2015

Quittung für Professor Ralf Höcker

Falls noch jemand Zweifel daran hat, dass ich mir meine Gegner genau ansehe:
Presseanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache Sie darauf aufmerksam, dass sich ein Herr Ralf Höcker öffentlich damit bewirbt, an Ihrer Hochschule eine Professur für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht inne zu haben:

http://www.hoecker.eu/anwalt.htm?anwaelte_id=1

Gleichzeitig fordert dieser - unter Hinweis auf die Professur - durch einen Artikel im Internet öffentlich dazu auf, gegenüber kritischen Journalisten die Straftaten gemäß §§ 240, 241 StGB zu begehen.

http://www.vocer.org/journalisten-bedrohung-ist-okay/

Ich habe vor, über diesen Umstand öffentlich zu berichten und möchte es nicht verfehlen, Ihnen eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, immerhin erscheint diese Professur nach der Aufforderung zum Rechtsbruch hier jedenfalls als nicht angebracht und könnte dem Ruf der Hochschule sehr schaden.

Ich gebe Ihnen für die Stellungnahme eine Frist von 2 Wochen.
Ich nehme jetzt Wetten an, ob und wann der Herr Professor Ralf Höcker ein "emeritiert" oder "Ex" vor den Titel setzt.


"Karikatur eines Rechtsanwaltes: Professor Ralf Höcker live und Farbe"
(Lizenz: "careware")
Der Noch-Professor Ralf Höcker schreibt weiter:
"Journalisten sind sogar verpflichtet, sich all diese Programmanregungen, Meinungsäußerungen und Drohungen anzuhören und sie bei ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen!"
Wow!

Etwas in der Art mache ich gerade: Ich berücksichtige die schrägen Meinungsäußerungen und unwahren Tatsachenbehauptungen des Kölner Herrn Ralf Höcker und frage bei meinen Lesern mal höflich nach, wo ich das Zeug in Deutschland legal erwerben kann, was einen zu solchen durchgeistigten und Aufsehen erregenden Artikeln wie dem des Herrn Höcker befähigt. Irgendwie scheint mir ein sicherlich völlig legales Mittel in der Kanzlei Höcker regelmäßig zu solchen Glanzleistungen zu führen.

Ich frage nur aus Interesse. Selbst würde ich z.B. sowas ganz bestimmt nicht nehmen.

An: Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln

Offener Brief an Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad, Kanzlei Höcker, Köln:

Also, falls Sie jetzt der Auffassung sein sollten, dass ich Sie - als so genannte "Organe der Rechtspflege" - zu Unrecht des Lügens und der Verleumdung vor Gericht bezichtige, dann bedenken Sie vor einem möglichen Antrag an das Gericht, welche Vorträge Sie
  1. wieder eigenen und besseren Wissens (und ich kann den Strengbeweis sogar nach den extremen Maßstäben des LG Köln, Berlin oder Hamburg führen) und
  2. in keiner anderen Absicht als meine Person zu schmähen und
  3. entgegen der Wahrheitspflicht aus § 138 Absatz 1 ZPO
gehalten haben. Falls Sie jetzt glauben,
  1. die Berufsordnung erlaube Ihnen neben der Verleumdung auch das Lügen weil
  2. jeder das Recht auf eine anwaltliche Vertretung habe.
so antworte ich Ihnen:
  1. Ihre Berufsordnung und § 138 Absatz 1 ZPO erlaubt Ihnen das Lügen und Verleumden jedenfalls im Zivilprozess gerade nicht!
  2. Niemand hat das Recht von seinem Anwalt zu verlangen, dass dieser (im Zivilverfahren) lügt und verleumdet und ergo kann ein Anwalt, der wie Sie zivilprozessual lügt und verleumdet, sich nicht darauf berufen, dass der Mandant das verlangt habe.
Und noch etwas auf den Weg, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Ralf Höcker aus Köln:

Ich habe Sie doch rechtzeitig gewarnt - oder wollen Sie das bestreiten? Wer hat Sie gezwungen so weiter zu machen? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Euroweb tatsächlich zu Gewalt greift (fehlgeschlagene Drohungen, einen fehlgeschlagene Einbruchsversuch in meine Webserver und mindestens eine fehlgeschlagene DDoS-Attacke gab es aber schon  - aber auch fehlgeschlagene Versuche gewissen Anwaltspacks, mich durch "Ligitation PR" zu schädigen). Womit außer dem Scheiß-Geld, wollen Sie, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Ralf Höcker aus Köln, also gezwungen worden sein? Lügen und verleumden Sie etwa aus dem niedrigsten aller Motive heraus - des schnöden Mammons wegen?

Wenn der Mandant geht, weil der Anwalt nicht für diesen lügen will, dann kann sich der Mandant nicht über eine Pflichtverletzung beschweren. Und falls Sie DAS nicht wissen oder auch nur nicht wahrhaben wollen, sollten Sie den Beruf und den schwarzen Talar Lappen an den Nagel hängen und nicht mal mehr davon träumen, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein!

Fall Sie also - und auf genau dem Weg sind Sie - die miesesten Nummern des Günter Freiherr von Gravenreuth nachmachen und ihm partout an Verlogenheit nicht nachstehen wollen wollen, dann sollten Sie nochmals zur Warnung erfahren: Der starb nicht nur arm, allein und von eigener Hand - nein, halb Deutschland hat darüber gejubelt.

Das genau sind Konsequenzen solchen Handelns.

Also: Wenn Sie also so weiter machen wollen, dann sollten Sie das Ziel korrigieren. Sie wollen zwar angesehene "Organe der Rechtspflege" werden, sind aber auf dem Weg dahin, dass Sie so mancher wegen Ihres beruflichen Benehmens als "sprichwörtliches Arschloch" ansieht. Mit dem Anwaltshimmel wird das da eher nichts.


P.S. Ihr Chef schreibt:
"Allerdings versteht der normativ-faktische Ehrbegriff unter faktischer Ehre „die (verdiente) Geltung der Person in der Gesellschaft, ihren guten Ruf.“ Der rechtlich bedeutsamste Teil der Ehre liegt in dem „Anspruch des Individuums, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert behandelt zu werden.“ (beide Zitate nach Fischer, StGB, § 185, Rn. 3 m. w. Nachw.)"
Falls Sie sich also "beleidigt" fühlen, dann sollten Sie prüfen, wohin Ihr Handeln Sie gebracht hat und ob ich Sie nicht nur "entsprechend ihrem moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" behandle.

05.07.2015

Die Euroweb und deren unfähige Anwälte II:
Schon wieder die Kanzlei Ralf Höcker (Köln), Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad

Vorab ein Hinweis an womöglich mit dem Artikel befasste Richter:
Bei einem nassforschen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ersuche ich schon jetzt, die Akten 16 O 104/15 und 14c O 70/15 des LG Düsseldorf beizuziehen und genüsslich aber aufmerksam nachzulesen, was manche Anwälte für einen Unsinn "verbrechen" - und den Antrag gleich zurück zu weisen - oder sich mit den derart "fähigen" Anwälten einen Spaß zu erlauben.
Jetzt will mich die Euroweb, merkwürdig vertreten von den Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Höcker (die ich meinen Gegnern wirklich wärmstens empfehle) offenbar auch auf eine ziemlich dämliche, ja geradezu "gravenreuthsche" Weise "in den Knast lügen".

Nur wird das nicht so einfach gehen, wie sich das diese Herren vorstellen.


Am 18.06.2015 (Zugang hier am 30.11.2015) verfassten diese nämlich einen 11-seitigen Ordnungsmittelantrag voller Gemähre, Textbausteinen - aber auch glatten Lügen an das LG Düsseldorf und behaupteten darin in einer Weise, die ich als "rotzfrech bis dummdreist" bewerte, ich hätte gegen eine Verfügung des Gerichts verstoßen. Es ist ein Ordnungsmittelantrag. Darin wird im einzelnen behauptet,

1.)
dass ich durch die Verwendung der URL
http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2015/03/euroweb-extreme-umsatzruckgange-belegen.html
für den Artikel
Euroweb - Extreme Geschäftsrückgänge belegen: Abzocke ist nicht nachhaltig
gegen ein gerichtliches Verbot verstoßen würde, welches mir die Nennung bestimmter Umsatzzahlen zu bestimmten Jahren und die Relationen dieser Umsatzzahlen zueinander untersagt.

2.)
dass ich durch den Absatz
"Ein solcher Zusammenbruch des Rohergebnisses von ca. 23% ist, weil die Euroweb ein Massengeschäft betreibt, höchst bedenklich. Zwar gelang es der Euroweb durch sinkende Kosten (vor allem bei "Personal" und "sonstige betriebliche Aufwendungen") und auch einer gewissen Verlustminimierung bei einigen, praktisch stillgelegten Tochtergesellschaften noch einen Gewinn aus dem Unternehmen herauszuquetschen, aber die Umsatzrückgänge wirken wegen der offensichtlich stark sinkenden Zahl der neu abgeschlossenen 4-Jahresverträge auch in die Zukunft und so ist, je nach Position, zu befürchten oder zu hoffen, dass das Geschäftsmodell zusammenbricht. Immerhin ist lässt der enorme Zusammenbruch des Rohergebnisses die Vermutung zu, dass deutlich weniger Neuverträge abgeschlossen wurden. Und diese "Cash-Cows" fehlen in naher Zukunft."
gegen eben dieses Verbot verstoßen würde. Es stehen da noch zwei weitere Punkte, die aber im Kern Punkt 1 betreffen (weitere TLD, Umleitung) und allein keine Bedeutung haben.

Warum ich das "Lügen" nenne:

Zum ersten war es die Euroweb und deren Anwälte, welche mit dem Antrag auf den Erlass der Verfügung zeigten, dass diese im Verfahren selbst sehr viel Wert auf die Unterscheidung der Begriffe "Rohergebnis" und "Umsatz" legen und zum anderen ist der Rückgang des Rohergebnisses ja von der Euroweb in den Jahresberichten selbst dokumentiert.

Zum zweiten hat der Eurweb-Oberabzocker Daniel Fratzscher, der auch schon mal in Versicherungen an Eides statt gelogen hat, höchst selbst in genau diesem Verfahren versichert, dass die Euroweb folgende Umsätze gehabt hätte:
2010: € 17.833.740,13
2011: € 19.520.711,95
2012: € 17.759844,53
2013: € 16.432.914,85
Zwischen dem Geschäftsjahr 2011 und 2013 liegt ergo nach Behaupten der Euroweb selbst ein Umsatzrückgang von € 3.087.797,10 vor. Das sind fast 6,5 % und damit, im Hinblick auf das Massengeschäft und das eigentlich positive Marktumfeld (Anstieg der Gesamtwirtschaftsleistung in der BR Deutschland), immer noch extrem viel.

Die auf eine besondere Weise ehrenwerte Euroweb und die vergleichbare Weise ehrenwerten Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Professor Höcker haben das selbst als Anlage beigefügt und sich darauf bezogen - behaupten also wissentlich und vorsätzlich unwahr der berichtigte Bericht sei "kerngleich" zu den beanspruchten Unterlassungen. Denn die Wahrheit zu berichten und also generell von einem starken Umsatzrückgang zu berichten hat das Gericht mir nicht verboten und ein Verbot darf auch nicht darauf ausgedehnt werden, wahres zu berichten. Es ist demnach selbst für halbwegs durchschnittlich intelligente Typen (z.B. mit dem ehrlichen und ehrbaren Beruf eines Schlossers), die, anders als "die Kölner Juristenschule" mit dem Artikel 5 GG auch nur halbwegs vertraut und nicht auf Kriegsfuß sind, höchst einfach zu erkennen, dass ein solches Verbot gerade nicht darauf ausgedehnt werden darf, die Zahlen zu berichten und zu bewerten, die der sonst  als Gerichtsbelüger auffällige Daniel Fratzscher just in dem selben Verfahren höchst selbst an Eides statt versicherte.

Fazit:

11 Seiten voller Gemähre, tendenziösen Teilwahrheiten und glatten Lügen: Ich kann mich im Ordnungsmittelverfahren selbst vertreten und meine Antwort ist a) viel kürzer und b) wahrheitsgemäß, umfasste genau zwei Seiten. Das nennt man "Effizienz". Und wem es an Effizienz mangelt, der ist auch nicht "exzellent". Letzteres behauptet aber Prof. Ralf Höcker über seine Kanzlei.

Ich kann da nur lachen und empfinde die von der Euroweb gegen mich vom Zaun gebrochenen Rechtsstreite als "unfair" und rate der Euroweb dringend dazu, sich doch endlich mal nach Rechtsanwälten umzusehen, die es wenigstens in einfachen Rechtssachen auch mit einem Schlosser aufnehmen können - nicht dass der Bundestag nach dem Studium der Akten in den Sachen zwischen mir, allerhand kriminellem Pack und nunmehr der Euroweb und auch im Hinblick auf die Schlechtleistung der Doktoren Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des ehrenwerten Prof. Ralf Höcker den Anwaltszwang aus § 78 ZPO wegen Sinnlosigkeit infolge offenbarer Verblödung der Anwaltschaft ersatzlos verwirft und ich den Auftrag bekomme, die Vorlesungen des Professor Ralf Höcker an der "COLOGNE BUSINESS SCHOOL" in ein paar ganz wesentlichen Punkten zu berichtigen und ergänzen. Nämlich:

"Wie man es es NICHT macht, wenn man nicht als Idiot dastehen will."

Noch ein Hinweis: Dies ist das Verfahren, in welchem die Euroweb dem Gesetz (§ 93 ZPO) nach die Kosten zu tragen hat - weil ich vorher nicht abgemahnt wurde, die Verfügung sofort als letzte Regelung anerkannte und "zu Protokoll der Geschäftsstelle" sofortige (Kosten-)beschwerde (§99 ZPO) einreichte, was ich selbst darf. Worauf die Kanzlei Höcker mit einem Sack voller offensichtlicher Lügen reagierte und zudem zeigte, dass diese das Gesetz offenbar zumindest in Teilbereichen evident schlechter kennt als ein Schlosser, der ich nunmal einer bin.

Insofern biete ich jetzt der Kanzlei des Professor Ralf Höcker und der Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad an, es doch mal damit zu versuchen, diesen Bericht zu verbieten. Das kann nämlich allenfalls für kurze Zeit klappen, nämlich wenn mal wieder irgendein Richter einen Antrag auf eine, dann sehr einstweilige Verfügung ungelesen durchwinkt(¹) - aber über alles, was danach kommt, werde ich genüsslich berichten.


¹) Ich weiß sehr genau, dass derlei gesetzwidriges Verhalten von Richtern fast die Regel ist, weil es keine Möglichkeit gibt solche Richter aus dem Amt zu entfernen und weil von den Richtern "Fallzahlen" verlangt werden. Allerdings behaupte ich deshalb, dass das Wort "Rechtsstaat" zu einer Worthülse verkommen ist. Gleiches gilt für "Demokratie".

26.06.2015

Herr Professor Dr. Ralf Höcker, ein kleiner Schlosser aus dem Osten widerspricht Ihnen: Es gibt die vierte und fünfte Gewalt.

Offenbar in der Absicht, für eine oft genug völlig blödsinnige Inanspruchnahme seiner Kanzlei und der Gerichte zu werben, schreibt der Professor Ralf Höcker folgenden Unsinn:
"Es gibt keine fünfte Gewalt. Es gibt aber auch keine vierte. Deshalb darf der Name dieser Kolumne genauso größenwahnsinnig daher kommen, wie diejenigen Journalisten, die die Staatsgewalt gerne „vierteilen“ und sich wichtiger nehmen als sie sind – etwa in den Fällen Wulff und Kachelmann.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
So heißt es in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes.

Von Medien steht da nichts!"
Mein lieber Professor Ralf Höcker, offenbar grassiert die Leseschwäche schon länger in Ihrer Kanzlei. Im Grundgesetz steht "Staatsgewalt". Nochmal "Staatsgewalt". Für Sie persönlich den von Ihnen überlesenen Teil nochmal fett: "Staats".

Die Presse hat nie behauptet, Staatsgewalt zu sein, und kein Blogger hat je behauptet (als solcher) Staatsgewalt zu sein. Ihr Artikel hat den Haken der juristischen Scheuklappen und selbst die sind eher Filzbrillen, weil selbst die Gesetze, nehmen wir einfach das StGB, noch ganz andere Gewaltbegriffe als die "Staatsgewalt" kennen.

Dann wollen wir mal sehen, was "Gewalt" ist:

Ohne jeden Zweifel ist die Anwendung einer Axt im Walde "Gewalt". Denn sie dient dazu, einen Zustand zu ändern: vertikaler stehender Baum zu horizontal liegender Baum - ich hoffe, das ist für einen Professor an einer "Europäische(n) Fachhochschule GmbH" ("EUFH") nicht zu schwierig. Halten wir das mal für die Allgemeinheit fest:

Die Anwendung von Gewalt dient dazu, Zustände gerichtet zu ändern.

Jetzt sehen wir mal nach welche Gewalten es gibt, mit denen Mitglieder einer Gesellschaft (nachfolgend "Subjekte") Zustände in der Gesellschaft ändern können:

Da wären natürlich die Gesetzgebung - mit welcher in einer halbwegs demokratischen Gesellschaft (wir befinden uns allerdings in einer postdemokratischen, hyperkorrupten Gesellschaft¹) Einfluss genommen werden kann. Auf die Gesetze kann man Einfluss nehmen, in dem man denen, die diese erlassen, klar macht, dass man diese auch von deren Pfründen trennen kann. Ich bin einer von denen, die so lange gebrüllt haben bis endlich im UWG eine Regelung zum Rechtsmissbrauch verankert wurde, die auch sonst im Zivilrecht Anwendung findet. Die Gerichte haben ja § 226 BGB beharrlich ignoriert. Es werden also auf Druck durch gesellschaftliche Subjekte Gesetze erlassen.

Womöglich halten sich die Mitglieder einer Gesellschaft an die Gesetze. Doch oft tun dieses gewisse Subjekte, darunter ein Teil Ihrer Mandanten, das nicht. Dann soll die Rechtsprechung dafür sorgen, dass die vollziehende Gewalt tätig wird. Das dürfte etwas sein, was auch der Herr Professor Ralf Höcker daher kennt, dass ein nicht ganz unbeachtlicher Teil seiner Mandanten irgendwann doch im Knast landete, womit wir bei der vollziehenden Gewalt wären. Das waren die ersten drei Gewalten.

Was aber ist, wenn Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt (z.B.) Polizei versagen - oder versagen sollen, weil z.B. die Justiz- und Innenminister Anordnungen (die es tatsächlich so gibt) erlassen haben, bestimmte Deliktgruppen - wie gerade massenhaften Betrug - (und damit kennen sich ganz bestimmt wieder einige Mandanten der Kanzlei Höcker sehr gut aus) praktisch nicht zu verfolgen?

Dann können sich gesellschaftliche Subjekte z.B. an die Presse wenden, deren ausdrückliche gesellschaftliche Aufgabe es ist, auf Missstände hinzuweisen. Nehmen wir mal den (tiefen) Fall des Brötchenbäckers Bernd Westerhorstmann, den der Herr Höcker aus den Akten seiner Kanzlei so gut kennt. Dieses Hinweisen auf Missstände ist aber ein Mittel, welches geeignet ist um Zustände zu ändern. Also "Gewalt". Zum einen kann diese vierte Gewalt nämlich den Gesetzgeber beeinflussen - die gesetzgebenden Subjekte wollen ja wieder gewählt werden - und zum anderen wird durch die Berichterstattung sozialer und ökonomischer Druck auf die Subjekte ausgeübt. Die Bäckerei ist zu - oder? Der Zustand wurde also geändert.

Sind jetzt Typen wie der Professor Ralf Höcker oder seine Kanzleimitglieder tätig geworden und haben oftmals lauthals lamentierend, unwahres und dummes Zeug parlierend die Gerichte (insbesondere die kriminellenfreundliche, pressefeindliche und leicht zu verarschende Pressekammer des LG Köln) davon überzeugt, dass die Berichterstattung angeblich "falsch" und also "rechtswidrig" sei, dann ist das mit der vierten Gewalt so eine Sache, denn die großen Medien sind wirtschaftlich handelnde Subjekte und Prozesse sind teuer. Es kommt zu einem Zustand, in welchem die Presse nur noch halbherzig, verklausuliert und unter Meidung der Nennung von Roß und Reiter berichtet - wodurch der Druck und leider auch die Warnfunktion entfällt.
"Die Meinungs- oder Pressefreiheit gewichtete das LG Köln dagegen gering.

Wie auch andere Forenbetreiber können wir nicht den Wahrheitsgehalt jeder einzelnen Aussage in Beschwerden und Kommentaren überprüfen, während unsere User und wir als Betreiber nach derzeitiger Rechtslage dafür haftbar gemacht werden können. Wir haben uns deshalb entschieden, die zahlreichen Beschwerden über Flirtcafe von unserer Seite zu nehmen und an deren Stelle diese redaktionelle Notiz zu setzen."


(So liest sich das, wenn den Umständen gerecht werdende Aussagen über die von vielen zur Nutzlosbranche gezählte Flirtcafe Online GmbH (früher "Medusa United Media GmbH") getätigt werden, zu welcher Ralf Höcker recht enge Beziehungen haben soll.)
Dann kommt die fünfte Gewalt ins Spiel, Herr Professor Doktor Ralf Höcker. Das sind Typen aus dem Volk, welche eine ganz andere, nicht so leicht zu beeinflussende Berichterstattung auf die Beine stellen und dort vor Betrügern und gierigen, asozialen Abzockern warnen und Roß und Reiter nennen, wo nach dem Versagen der ersten bis dritten (Staats-)Gewalt aus Angst um die Groschen der Aktionäre oder, weil durch Beteiligungen verbunden nun auch die vierte Gewalt, die kommerzielle Presse, versagt.

Und diese Typen aus "Kleinbloggersdorf" können dank ein paar so unscheinbarer Veränderungen wie dem Aufkommen des Internets ebensogut wie die große Presse dafür sorgen, dass auf asozial agierende Subjekte sozialer und ökonomischer Druck, ja sogar juristischer Druck ausgeübt wird. Einfach in dem diese Meinungen, Stimmungen und harte Tatsachen verbreiten und z.B. den Euroweb-"Großkopferten" so richtig heimleuchten. Denen wollen Sie absprechen, Gewalt auszuüben und das Handeln von Subjekten zu verändern, also die fünfte Gewalt zu sein? Ich versichere Ihnen, Ihre Mandantin, die Euroweb hat deren Handeln nicht nur an Gerichtsurteile und nachgewiesene Lügen (die teils ersetzt, teils dreist weiter vorgetragen wurden) angepasst, sondern auch z.B. an meine Berichterstattung.

Nun, wenn Sie sich überzeugen wollen: Die Herren Fratscher, Preuß und Stein von der Euroweb würden Ihnen gewiss Einiges darüber "vorweinen". Ebenso die Herren Rechtsanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz, welche dieses im Auftrag der Euroweb gegenüber den Gerichten vornahmen. Eine der Akten hat ja Ihre Kanzlei, die eine unter allen Aspekte völlig sinnfrei erscheinende  Berufung eingelegt hat. Da haben Sie ja die Akte der ersten Instanz: LG Düsseldorf, Az. 12 O 6/15. Und der Lügner und Abzockanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth, geb. Günter Werner Dürr? Der liegt sogar auf dem Münchner Nordfriedhof. In seinem Abschiedsmail schrieb er von sozialer Isolierung.

Übrigens, Herr Höcker, diese Pressemeldung fehlt auf Ihrem Portal:
"Kleiner Schlosser aus dem Osten setzt Unterlassungsbeschluss des LG Düsseldorf gegen großmäuligen Mandant der großmäuligen Kanzlei des Prof. Ralf Höcker durch."
Herr Professor Ralf Höcker: ich denke, Sie überschätzen sich. Auch wenn es in Ihrer öffentlichen Prostitution durch Pressemeldungen und als "VOCER-Kolumnist" offenbar nur darum geht, dass Sie ein paar kriminelle oder ebenso reiche wie dennoch asoziale Subjekte aus der Nutzlosbranche anlocken, die Ihre Dienste nutzen sollen um sich gegen berechtigte Vorwürfe der vierten und fünften Gewalt wehren. Denn damit, Herr Professor Ralf Höcker, verdienen Sie ja Ihr Geld.

Allerdings würde ich nicht behaupten, dass die Leistungen Ihrer Kanzlei der großmäuligen Bewerbung entsprechen. Ich denke, das ist alles nur "heiße Luft", Herr Professor ... und, falls sich nochmal ein Mitglied Ihrer Kanzlei auf ein Gefälligkeits-Gutachten des Dr. Frieder Nau beruft, dann sollten Sie wissen, dass dieses ohne weiteres auch auf Sie angewendet werden kann ... denn auf Ihrer Webseite fand ich Sätze wie "Das Recht der Marken und der Medien beherrschen wir exzellent."

Exzellenz? Das ist ungerechtfertigte Selbstüberhöhung, denn an der behaupteten Exzellenz mangelt es zumindest in diesem Einzelfall.

Aber, Sie sind ja in Köln. Da ist es nur ein kurzer Weg bis zu dem Psycho-Doktor Frieder Nau. Ich schlage vor, Sie versuchen den zu vertreten und meinen, warnenden Bericht über dessen leicht als solches durchschaubares, vorsätzlich falsches Gefälligkeitsgutachten aus dem Web zu bekommen und der Doktor schaut mal, was ob er im Gegenzug was für Sie tun kann. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Sie den Bericht nicht aus dem Web bekommen. Das zu versuchen wäre, ich nehme mal das von Ihnen selbst gebrauchte Wort, "größenwahnsinnig".

¹) postdemokratisch:
  • Der Wille des Großkapitals hat mehr Gewicht als derjenige der Wähler.
¹) hyperkorrupt:
  • Die Großkonzerne  und Banken haben schon Interessenvertreter in den Ministerien, welche Verordnungen und sogar die Gesetzesvorlagen direkt schreiben - und bestechen die Abgeordneten gar nicht mehr nach alter Sitte. Löbliche Ausnahmen und schon konservatives Verhalten sind sinnlos hohe Honorare für leere und sinnlose Reden auf Selbstlobhudelkonkressen wo sich die 2. bis 6. Reihe der Manager im Licht der B und C-Promis aus der Politik sonnen darf, die natürlich gerne zu Sekt und Kaviar erscheinen und schon mal vorfühlen, wie die Pofalla-Rente wohl ausfallen wird.

22.06.2015

Tja. Äh. Herr Professor Ralf Höcker (Höcker Rechtsanwälte, Köln) ...

Falls Sie nochmal einen Vortrag halten wollen, wie am 30.10.2012 vor dem Rechtsausschuss der IHK Frankfurt, Bad Homburg ...
"Schlechte Presse, kritische Blogger, nörgelnde Kunden und motzende Mitarbeiter: Wie Unternehmen Rufschädiger mit der juristischen Peitsche stoppen, wenn das Zuckerbrot der Unternehmenskommunikation nicht mehr hilft"
... dann wäre ich ganz bestimmt die ideale Person, für den Anschlussvortrag:
"Warum und weshalb die "juristische Peitsche" in vielen Fällen nicht nur nicht funktioniert sondern "die dümmste aller Ideen" ist."
Inhalte:
  1. Der "Streisand-Effekt"
  2. Der "Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-Effekt" und seine höchst gravierenden Folgen
  3. Der "Euroweb-Effekt" und seine wirtschaftlichen sowie strafrechtlichen Folgen - (Alternativ: Schneller Erfolg vor Gericht - dann langes Siechtum des "Peitschenschwingers")
  4. Wie die großkotzige Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" pleite ging
In drei der vier Punkte war ich aktiv beteiligt und kann also aus eigener, praktischer Erfahrung berichten, was passiert wenn die juristische Peitsche nicht greift und unter welchen Umständen diese nicht greift. Aber auch was passiert, wenn diese allzu nassforsch geschwungen wird und, statt den Gegner zu treffen, dem Schwinger selbst Schaden zufügt!

Gern halte ich auch einen Vortrag zum Thema