Der Geschäftsführer der Oleggo GmbH, ein Diplom-Informatiker Hermann Bense, wird wohl schon bald bei der Euroweb anrufen oder andersherum. Die könnten sich dann auch über "SEO auf der Startseite" unterhalten.
Udo Vetter indes überlegt noch immer, ob er seinen Anwalt einschalten sollte.
Naja: Zumindest in außergerichtlichen Sachen soll der Anwalt - der grundsätzlichen Schadensvermeidungspflicht folgend - selbst tätig werden und kann insbesondere keine Abmahngebühren verlangen. Nicht, dass er sich noch zum "Gravenreuth" macht. Das ist bei Udo Vetter aber eher nicht zu vermuten: Der hat nämlich Mandanten und macht sich bei solchem Ärger zunächst einmal durch einen "seelisch befreienden Blogeintrag" Luft.
In den Kommentaren findet sich einer, der so lautet:
"So oft wie in diesem Beitrag die Oleggo GmbH auftaucht, würde es mich nicht wundern, wenn dieser Beitrag mit relevanten Informationen zur Oleggo GmbH zukünftig ganz oben bei Google auftaucht, wenn man nach der Oleggo GmbH sucht, um aktuelle Neuigkeiten über die Oleggo GmbH zu finden. Das wird dann sicherlich auch die Oleggo GmbH freuen :-)"Offenbar ist inzwischen so manche Gepardenforelle von Hommingberg bis in den Dortmund-Ems-Kanal gelangt. Da helfe ich doch gern beim Suchen: Nicht dass der Oleggo GmbH des Hermann Bense durch die Kaltantrufe ein ungerechtfertigter Schaden entsteht.
*) Wie schreibt man das? Meine Rechtschreibprüfung empfiehlt "Clownsfigur", was nicht passt...
3 Kommentare:
"ui • vor einer Stunde
der lawblog ist jetzt bei google jetzt auf Platz 2 wenn man "Oleggo GmbH" sucht."
Quelle (Kommentar):
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/11/28/meine-webseite-ist-scheisse/#comment-1717551199
Öhm...
Nochmal den Vetter-Artikel lesen? Normale Reaktion: "Ich habe für diese Fälle eine Muster-Mail entworfen. Man könnte sie auch Abmahnung nennen. Allerdings geht die erst mal ohne Kostenberechnung raus."
Reaktion Oleggo: Spezialfachanwalt wie bei Eurodings
Daraufhin muss man als Fachanwalt für Strafrecht natürlich überlegen, ob man die Sache nicht doch besser einer Fachkraft für (Ab-)Mahnwesen übergibt - schliesslich will ja offensichtlich die andere Seite ein Tänzchen wagen.
Hab ich grad vergessen...
http://www.duden.de/rechtschreibung/clownesk
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