10.11.2014

Sang- und klanglos: Die Euroweb macht mal was richtig

So sang- und klanglos kann das gehen: Unter fast freiwilligem Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung 8 O 42/12 nimmt die Euroweb Internet GmbH vor dem LG Mönchengladbach ebenso fast freiwillig die Hautptsacheklage 8 O 65/12 zurück. Hintergrund sind die von mir erwirkten Beschlüsse des OLG Düsseldorf an denen auch das stark linksrheinische LG Mönchengladbach nicht vorbei gekommen wäre.

Das bedeutet leider auch, dass ich jetzt nicht über weitere Dummheiten der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz berichten kann. Ich darf aber die Euroweb "Betrüger" nennen. Womit ich übrigens nie aufgehört habe.

Für das "Merkbuch":
Durch derlei Verzicht unmöglich gewordene "Ligitation PR" des Gegners ist die beste "Ligitation PR".
Außerdem gibt es es da noch drei Kleinigkeiten:
  1. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz hat auch an Google geschrieben um die Sperrung eines Artikels zu bewirken.
  2. Ich hatte ergo Verluste wegen den fehlenden Werbeeinnahmen.
  3. Durch die Belastung mit der zu Unrecht ergangenen einstweiligen Verfügung erlitt ich "schmerzensgleiches Leid".
Da muss sich wohl noch jemand drum kümmern.

Falls sich irgend ein "Willi" aufregen will, von wegen "Verschwendung von Steuermitteln" und der dergleichen - die Zeche zahlt die Euroweb.

Das ist richtig und irgendwie ist das auch gut so.

Blamiert ist aber irgendwie auch die Kammer des LG Mönchengladbach. Der dortige, der Wettbewerbskammer vorsitzende Richter Wolters wusste nicht einmal (oder gab dieses Nichtwissen vor), dass man den PKH-Antrag selbst (ohne durch einen Anwalt vertreten zu sein) stellen kann.

Es mag ja gerade noch angehen, dass ich als Schlosser den einen oder anderen, womöglich jungen oder nicht spezialisierten oder unerfahrenen oder halt "nassforsch" agierenden Anwalt über die Rechtslage belehre. Aber wenn ich das bei Richtern tun muss - was irgendwie auffallend oft der Fall ist - dann hab ich tiefe Zweifel daran, dass die Rechtsprechung in der BR Deutschland noch den  Charakter einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit hat. Denn das Ergebnis der bundesdeutschen Rechtsprechung - insbesondere der Landgerichte - ist leider mehr als zu oft purer Zufall. Oder, je nach Ansicht, eben auch das Resultat einer ganz besonders linksrheinischen "Rechtsstaatlichkeit" die man auch als systematische Rechtsbeugung ansehen kann bei welcher ein Richter einfach der stärkeren Partei "Recht" gibt weil er - in meinem Fall zu Unrecht - glaubt, dass er willkürlich eine Seite bevorzugen kann. Wenn dann womöglich noch persönliche Beziehungen eine stärkere Rolle spielen als das Gesetz wundert es mich nicht, wenn ein Richter Wolters plötzlich nicht mehr wissen will, dass man Prozesskostenhilfe ohne Anwalt beantragen kann und auch nach der Belehrung ein Spielchen spielte, dem das OLG nicht mehr folgen wollte. Wenn der Richter Wolters dann nämlich - wie implizit geschehen - auch noch behauptet, dass eine Äußerung wonach die Kanzlei Berger nicht für 10 Cent Verstand investiert habe, die von dieser vertretene Firma beträfe, dann gehe ich sogar sehr fest von Rechtsbeugung aus - denn "irren" kann man hier nur wenn man als Richter das Verwenden des Verstandes so auftragswidrig wie strikt vermeidet.

So dürft Ihr mich zitieren.

Bei den Herren Preuß, Fratscher, Buchholz und Berger hat die Deutlichkeit des OLG-Beschlusses zu der Einsicht geführt, dass der sicher auch auf seine Karriere bedachte Richter Wolters diese oder eine ähnliche Nummer - jedenfalls gegen mich - nicht noch einmal durchziehen wird. Die Rücknahme ist ganz klar eine Notbremse. Die betätigt man nur fast freiwillig.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wirklich? Die Euroweb kann auch mal was richtig machen? DAS IST JA UNGEHEUER...

Wenn das Siggi Freud wüsste. o.O

Anonym hat gesagt…

Durch die Belastung mit der zu Unrecht ergangenen einstweiligen Verfügung erlitt ich "schmerzensgleiches Leid".

HAHAHAHAHAHAAHAHAHAHA!

Wie geil ist das denn!

Der kleine Jörgie macht einen auf Mimose! :-D :-D :-D

Karl Knall hat gesagt…

Was für ein Riesenaufwand wegen eines Blog-Artikels, der statt auf blogspot.de nun eben auf blogspot.ch abrufbar ist.

So etwas nennt man dann einen Pyrrhus-Sieg!

. hat gesagt…

Naja. Es sah es eine Weile so aus, als würde die Euroweb die Schlacht gewinnen. Aber: "ad ultimum mortui numerabuntur". Tatsächlich ging - anders als

* die Schlacht bei Asculum
* die Schlacht von Avarayr
* die Schlacht bei Ravenna (1512)
* die Schlacht bei Lützen
* die Schlacht von Bunker Hill
* die Schlacht von Taschkesen
* die Schlacht von Borodino
* das Gefecht von Camerone
* die Schlacht bei Langensalza
* die Schlacht von Mogadischu

zu meinen Gunsten aus.

Und den Krieg habe ich sowieso schon gewonnen.

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