"Haltet den Dieb! Er hat mein Messer im Rücken!
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Az. 90 Js 2319/A) schreibt mir nun auf meine Strafanzeige wegen vorsätzlich falscher Verdächtigung hin, diese habe das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts eingestellt, weil
"Der Beschuldigte bisher strafrechtlich nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist."
und
"der Beschuldigte durch das bisherige Verfahren hinreichend beeindruckt und gewarnt ist".
Ich halte das für einen Witz. Und zwar einen ganz schlechten. Für mich steht fest, dass sich am Fall Christoph Preuß das inzwischen regelmäßige Versagen der deutschen Justiz gegenüber einem bestimmten Typ kriminellen Packs manifestiert.
In Leipzig wurde Christoph Preuß in einem Prozess vor der Schöffenkammer wegen jahrelang begangenen Betrugs - offenbar wegen der überlangen Verfahrensdauer - eine Einstellung gegen eine hohe Geldauflage angeboten, was er (wohl sehr dankbar) annahm. Immerhin drohten ihm im Falle eines Schuldspruchs 2 bis 4 Jahre Haft.
Ich denke, Christoph Preuß wird sich durch diese und andere solcher Einstellungen noch bestätigt fühlen und sich für unangreifbar halten - also auch weiter machen. Und ich denke, er ist durch und durch verlogen und kriminell, ja sogar eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Wenn es nach mir gänge, dann sollten sich endlich Staatsanwälte und Richter finden, die Christoph Preuß (und den Extremlügner Daniel Fratzscher gleich mit) und für 2 bis 4 Jahre dorthin stecken, wo diese beiden, "ganz besonderen Philantrophen" hingehören: Je 9qm, die - zum Schutz der Öffentlichkeit - sorgfältig mit Eisen und Beton verbarrikadiert sind.
Ich denke, nur das könnte die beiden "hinreichend beeindrucken".
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