11.07.2017

"Das Recht niemals beugende" Richter müssen sich auch mal was gefallen lassen: Heute: "Freisler-Vergleich"

"Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat" und „Legitimität" aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie - zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal - genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber - zumindest in dem vorliegenden Justizskandal - zuwider."
Das schrieb ein Rechtsanwalt, der seine eigene Tochter vertrat. Ich weiß nicht, was vorgefallen ist. Ich weiß aber, dass manche Richter manchmal richtig "Scheiße" bauen und ich weiß, dass eine solche, verfahrensbezogene  Äußerung, wenn man sie Richtern gegenüber in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren äußert, nicht strafbar sein kann.

Das OLG München hat auch so entschieden:
"Es erscheint insgesamt hinnehmbar, den Ehrenschutz in Fällen wie dem vorliegenden im Rahmen der Abwägung zurücktreten zu lassen, weil Richter im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes einerseits und ihrer privaten Berührtheit andererseits bedenken müssen, dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierung letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten."
5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München, Revisionsurteil vom 31. Mai 2017, Az.  5 OLG 13 Ss 81/17 (Quelle: Burhoff)

Ich hatte das vor einiger Zeit ganz ähnlich. Da war aber schon das Amtsgericht klüger als der damalige Präsident des LG Kassel und die StA Kassel zusammen.

Schon zuvor hatte ein StA Jan Uekermann herumgeheult, ich hätte keinerlei Unrechtsbewussein. Tja. Warum sollte ich im Angesicht dessen, was alles keine Rechtsbeugung sein soll, Unrechtsbewusstsein entwickeln?

1 Kommentar:

Rechtsanwalt Alexander Würdinger, München hat gesagt…

Grüß Gott Herr Reinholz,

freut mich, dass Ihnen mein Freisler-Vergleich zusagt. Der Freisler-Vergleich ist allerdings nur der Vordergrund. Es geht eigentlich um eine völlig andere, ungleich komplexere, Geschichte.

Mit freundlichen Grüßen

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