Die zugespitzte Bezeichnung „Covidiot“ ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt und dient vorliegend der Beschreibung eines Verhaltens welches dazu führt, dass die körperliche Unversehrtheit und das Leben einer Vielzahl von unschuldigen Mitbürgern durch Dummheit, Tatsachenverachtung und Arroganz eines einzelnen Richters gefährdet werden.
Als Richter werden angeblich „nur die besten Juristen“ berufen...
Wenn man das Folgende liest und daran denkt, dass ein solcher Satz von einem der „besten“ Juristen stammen soll, dann muss man sich fragen wie denn - bitteschön - festgelegt wird, welcher der Kandidaten und Kandidatinnen denn bitteschön zu diesen „besten Juristen“ gehören soll. Ich lese gerade den Stuss von einem dieser „besten Juristen“:
„Das freie Atmen der Menschen (nicht im übertragenen, sondern im wörtlichen Sinne!) bewusst einzuschränken, um bestimmte Botschaften in ihren Köpfen zu verankern, passt in einen autoritären oder faschistischen Staat, aber niemals in eine freiheitliche Demokratie.“
Und ich habe begründete erhebliche Zweifel daran, dass die
angewandte Methode zur Richterauswahl funktioniert. Offenbar werden nur die besten „Auswendig-Lerner“ - nicht jedoch die „Klügsten“ und schon gar nicht „stabile Personen“ ausgewählt. Ein offensichtlich sehr notwendiger psychologischer Eignungstest scheint hierbei völlig zu fehlen.
1 Kommentar:
Gleiches kenne ich auch in einer vielzahl von Fällen in juristischer fachlicher Hinsicht. Auch da zählen häufig Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten.
Man kann es auch Latrinenparolen nennen, dann wird das rechtliche Niveau für machen wahrscheinlich noch verständlicher.
…Oft habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass die Äußerungen der Juristen, Polizisten und Sachverständigen in einem Gerichtssaal häufig von einer unendlichen Dummheit getragen werden. Man kann sagen, nichts ist so dumm, dass es nicht in einem deutschen Gerichtssaal ernsthaft geäußert werden könnte. Hier herrschen nicht die Regeln der Wissenschaft, sondern die des Stammtisches, der Küche oder der Straße. In jedem Kindergarten greift irgendwann die Erzieherin ein, wenn ein Dreijähriger verzweifelt versucht, den rechteckigen Formstein in eine runde Öffnung zu hämmern. Bei Gericht wird die Öffnung eben passend gemacht, mit Gewalt. Für solche Fälle wünschte ich mir eine Gerichtskindergärtnerin. Kleinste Informationsbrocken reichen aber schon, damit sie sich eine Meinung bilden und diese in Form von Beschlüssen, anderen Entscheidungen nach außen tragen – willkommen auf »Mount Stupid«. …
Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625.
„Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozeßparteien, RAen und Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. …Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein .anständiges’ Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück.“
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