Mir ist das jetzt binnen (jedenfalls dafür) kurzer Zeit zweimal passiert:
Ich lehnte vor einiger Zeit (es sind Jahre!) einen Richter des LG Kassel wegen meiner „Besorgtheit“ bezüglich dessen Befangenheit bzw. Voreingenommenheit zu meinem Nachteil ab und hatte das mit hanebüchnen Unsinn des Richters begründet. Was es genau war muss ich erst heraussuchen: Entweder hatte ich „notorische Tatsachenresistenz“, „glatten Gesetzesbruch“ oder halt beides vorgetragen. Das ist schon mal klar und kommt (in der auch in Kassel oft gesehenen Grobheit des Rechtsbruchs) auch bei Richtern an anderen (Land-)Gerichten vor.
Das LG Kassel hatte diesen Ablehnungsantrag wahrscheinlich zurück gewiesen ohne meinen Tatsachenvortrag zu beachten. Auch das ist am LG Kassel absolut üblich.
Vom OLG erfahre ich nun, dass meine Beschwerde hiergegen zurück zu weisen sei, weil der Richter nicht mehr am LG Kassel tätig sei und ich nicht befürchten müsse, dass der nochmal mit meinen „Sachen“ befasst sei.
Was ich davon halte?
„Die Versetzungen sind ein netter Trick, einer Entscheidung und klaren Worten an die Adresse des naseweisen Richters aus dem Weg zu gehen und erfolgen offenbar in der offensichtlichen Absicht eine „rechtsfreie Zone“ am LG Kassel zu schaffen.“
Aber der Trick ist womöglich nicht ganz rechtens: Immerhin müsste das OLG den Sachstand so beurteilen, wie er zum Zeitpunkt meiner Beschwerde war. Und da waren „Richter Naseweis I.“ und „Richter Naseweis II.“ noch am LG Kassel. Ich hoffe, die sind jetzt an einer Position wo diese wirklich keinen Schaden mehr anrichten können.
Übrigens:
Die Kassler Staatsanwaltschaft behandelt Rechtsbeugung angeblich nur mit einer einzigen Schnelleingabe in der Textverarbeitung:
„RBWGNV“ (Rechtsbeugung wird grundsätzlich nicht verfolgt):
Das wird dann automatisch durch allerhand „Geblubber“ mit folgenden Kernsatz ersetzt ...
„Eine Durchsicht der beigezogenen Akte ergab, dass dem beschuldigten Richter nicht nachzuweisen ist, dass er sich bewusst
und in schwerer Weise von der Rechtsordnung entfernt hat.“
... und fertig!
Das machen die seit 1949 so, als Nazi-Richter (auch solche mit Blut an den Händen) durch die lieben Kollegen aus den fest geschlossenen (schon 1934 war kaum ein Richter nicht in der NSDAP) Reihen der Justiz beschützt werden mussten. Gegen mehr als 70 Jahre Übung, Zusammenarbeit und Tradition im „Recht beugen“ und „Strafe vereiteln“ kommt man nur sehr schwer an. Wer es versucht ist gemäß den „Rechtsprechern“ (nicht nur) des LG Kassel auch schnell mal ein angeblicher „Querulant“.
Nachtrag:
Ich habe es gefunden. Es war ein Richter dessen Mist durch das OLG aufgehoben wurde. Der hat dann auch am Verfahren - welches ich nach diesem wichtigen Teilsieg in einem Nebenverfahren durch die nachfolgende Antragsrücknahme vollständig gewann - nicht mehr teilgenommen.
2 Kommentare:
Solche Fälle hatte ich drei an der Zahl am AG Bonn. Richterin Antje Klüsener abgelehnt (weil sie dem Kläger Umsatzsteuer zusprechen wollte, obwohl die Umsatzsteuer nicht entstanden ist), die Richterin Gräfin von Irgendwas, weil Sie Zeugin in einem anderen Verfahren ist, bei dem es um Geldwäsche durch eine Bank geht, für die ich mal gearbeitet habe), den Richter Szech, der dann ganz plötzlich und völlig unerwartet ans OLG Köln zurück versetzt wurde.
Ich wette, dass macht die in weiten Teilen korrupte Justiz überall so.
Wusstest Du, dass bald die europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnimmt? Die sind unter anderen für Korruption in den EU Ländern zuständig
Deutschlands Demokratie bräuchte ganz dringend mehr Menschen wie Sie, Herr Reinholz!
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