01.04.2021

Berlin: Bundespräsident Steinmeier zeichnet Gesetz - benennt es aber um.

Am ERSTEN APRIL hat Bundespräsident Steinmeier das vormalige "Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet" unterzeichnet.

Zugleich hat er aber gemäß seiner Rechte aus der EU-Verfügung 0815 vom 1.4.1950 die Umbenennung des Gesetzes verfügt. Es heißt nunmehr 

„Gesetz zur Bekämpfung von berechtigter Kritik an korrupten Arschlöchern“.

Es sei doch sonnenklar, wozu das Gesetz tatsächlich benötigt und künftig genutzt werde, teilte der Pressesprecher des Bundespräsidenten der insoweit nicht erstaunten Presse mit. Zuvor war in einer Nacht und Nebelsitzung der Zugriff der Neo-Stasi auf Nutzungsdaten und Passwörter so beschränkt worden, dass dieser formal nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht mehr jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich sein sollte. Begründet wurde diese Regelung dem stets als „doof“ anzusehendem Volk gegenüber mit der Notwendigkeit der Bekämpfung von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“.

Da werde man sich eben etwas einfallen lassen müssen und darauf „vertrauen, dass der Richtervorbehalt wie bisher darauf beruhe, dass die angerufenen Richter aus Gründen der Bequemlichkeit und der Karriere eh alles unterschreiben was denen vorgelegt wird“.

Notfalls könne man ja auch eine permanente Zuständigkeit des LG Kassel festlegen - so der Sprecher.

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