01.04.2021

Kassel: Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, LG Präsident Simon und StA-Chef Jung wollen für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen

Am ERSTEN APRIL haben die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, der Präsident des LG Kassel Albrecht Simon und der Chef der Staatsanwaltschaft Kassel Hans-Manfred Jung beschlossen, ab sofort für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen.

Es sei zwar insgesamt eine schwierige Situation, „Wir erkennen aber an, dass die Gerichte und  der Staat insgesamt ihre Legitimierung dem Volk gegenüber nur durch gesetzestreues Handeln und der Beachtung der vorgetragenen und bewiesenen Tatsachen erhalten kann." sagte Eva Kühne-Hörmann nach einer langen, corona-bedingt nachts abgehaltenen Konferenz im Herkuleszentrum gegenüber der staunenden Presse.

In seiner Stellungnahme ergänzte Landgerichtspräsident Albrecht Simon,  dass es in der Vergangenheit leider zu einer „auffälliger Vielzahl nicht nachvollziehbarer, krude begründeter Urteile und Beschlüsse“ gekommen sei, durch welche Kriminelle bevorteilt wurden. Zu den Ursachen sagte er, dass er nur über seinen Eindruck sprechen könne. Es scheine aber auf, dass sich unter Richtern und Richterinnen der Zivilkammern des LG Kassels eine „Kultur völliger Willkür“ entwickelt habe, dass Tatsachen und Gesetze eine immer geringere Rolle gespielt haben und zuletzt von einigen Richtern und Richterinnen zu Gunsten eines Handelns, welches sich an vermeintlich niedrigerer Arbeitsbelastung und vor allem am Ansehen der Personen orientierte. Er wolle jetzt keine Aktenzeichen nennen, „Fakt ist aber, dass die Bindung der Richter an das Gesetz und die Tatsachen“ an seinem Gericht „kaum noch Beachtung fand".

StA-Chef Hans-Manfred Jung sagte, dass es auch bei der Staatsanwaltschaft Kassel die unübersehbare Tendenz gäbe, „das Recht Recht und die Tatsachen eben Tatsachen“ sein zu lassen, „Ermittlungen, sogar das einfache Nachdenken“ zu unterlassen und mit einer unübersehbaren Tendenz einerseits die Verfolgung von Straftaten wie Prozessbetrug durch kriminelle Rechtsanwälte und die Verfolgung selbst von offensichtlichsten Rechtsbeugungen „mit unerhörter Striktheit und vorsätzlich unwahrem Behaupten zu vermeiden“. So sei es in einem Fall dazu gekommen, dass eine Privatperson in Kassel angeklagt wurde, weil diese einen Münchner „Rechtsanwalt“ einen „Kriminellen“ genannt habe - obwohl eine einfache Anfrage in München gereicht hätte um festzustellen, dass genau dieser genau so einer war. Im Gegenzug seien die Ermittlungen nach der Strafanzeige wegen Prozessbetruges der selben Person gegen den selben Anwalt eingestellt worden - und zwar unter der leicht als solche erkennbaren, objektiv unwahren Behauptung, dass der tatsächlich kriminelle und im Prozess lügende Rechtsanwalt keine finanziellen Ziele verfolgt habe. Bei der Akte hätte sich sogar sein Kostenfestsetzungsantrag befunden. „Deutlicher und offensichtlicher“, so der Chef der Staatsanwaltschaft Kassel, Hans-Manfred Jung, „kann der Prozessbetrug und die nachfolgende Strafvereitlung sowie die willkürliche Verfolgung eines Unschuldigen gar nicht aufscheinen“. Auch sei es mit den Gesetzen nicht vereinbar, dass auf Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung stets und ohne jede Ermittlung automatisch mit einen Textbaustein reagiert werde, dass dem betreffenden Richter oder der Richterin „nicht nachzuweisen sei, dass diese bewusst und in schwer wiegender Weise gegen die Rechtsordnung verstoßen“ hätten. Was freilich nur dann gälte, wenn die Anzeigeerstatter lediglich kleine Bürger und nicht der hehre Gerichtspräsident sei.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ergänzte, dass die Justiz in Kassel einem, mit den Sachen konfrontiertem Außenstehenden, besonders aber den Betroffenen, wie ein „komplett korrupter Sauladen“ erscheinen müsse, was insbesondere deshalb gälte, weil nachfolgend „mit dem allem Ernst wie auch erfolglos“ versucht wurde, zu Recht protestierende Betroffene als „Querulanten, kriminell und geisteskrank“ hinzustellen - was diese aber in mindestens einem Einzelfall nicht sind, wie man einem angeforderten Gutachten und zahlreicher, für diese Person positiver Entscheidungen der Obergerichte klar entnehmen könne. Es sei „nicht mehr erklär- und hinnehmbar, dass man Bürger zu Idioten zu stempeln versuche“ während es doch für „jeden mit etwas anderem als Vakuum im Kopf“ erkennbar die Justizangehörigen seien, welche sich „ausweislich der zahlreichen, grob falschen, mit erkennbaren Grauen der späteren Richter aufgehobenen Entscheidungen, völlig idiotisch“ verhielten.

„Noch heute“ so Ministerin Eva Kühne-Hörmann abschließend, wolle man damit beginnen, „die Versäumnisse zu korrigieren, die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen“ und also die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und an Stellen zu versetzen, „wo diese keinen Schaden mehr anrichten können“.

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