Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt Auskunft, warum Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover) nicht wegen der ihm vorgehaltenen Tat des Betruges verfolgt wird:
“gegen den Beschuldigten [Andreas Skrziepietz a.k.a „Docmacher“, Hannover] ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.“
Im Hinblick auf die Häufigkeit und Penetranz seiner Taten und Verurteilungen kommt der Fall des „Dr. berechtigt“ wohl erst vor den Psychiater bevor das Gericht über die beiden Anklagen entscheiden kann. Schon deshalb gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber an den öffentlich und schriftlich begangenen Taten (Beleidigung von eines Richters und einer Richterin, die ihn zuvor genau wegen solcher Taten verurteilten) selbst habe ich keine Zweifel.
Seine „Verteidigung“ dürfte also auch dieses Mal darauf hinauslaufen, dass er sich zu den Taten als „berechtigt“ ansieht. Das hat ja schon in den zahlreichen früheren Verfahren ganz wunderbar funktioniert.
P.S.:
Im Brief werde ich als Herr „Reinhold“ angesprochen. Ich kenne das, seit ich lesen kann und bin wohl besser erzogen, denn ich kann damit umgehen. Andreas Skrziepietz hingegen kann damit nach eigenem Vormachen nicht gut umgehen. Er behauptete nämlich anno 2024 vor Gericht, ich hätte seinen Name „bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert.
Eigentlich sollte Andreas „Prinzessin auf der Erbse“ Skrziepietz das auch kennen. Ich nehme nämlich mal an, dass sein Name (der wohl polnischer Herkunft ist und demnach die gleiche Bedeutung hat wie hierzulande „Fiedler“) häufiger falsch geschrieben wird. Sofern er also nicht auch wegen dieses Beklagens, also wegen „krankhaft anmutendem Jammerlappendaseins“ in psychosoziale Behandlung gehören will, gehe ich von davon aus, dass der seit Jahren mit strafbaren Verleumdungen und Beleidigungen „um sich werfende“ und deshalb auch vielfach verurteilte, rechtsradikale Skrziepietz am 28.02.2024 also durch das wohl eher vorsätzlich unwahre Behaupten, ich hätte seinen Name „bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert, das Landgericht Frankfurt (A.z. 2-03 o 117/24) beeinflussen, also täuschen wollte - was ihm ausweislich der notwendig gewordenen Aufhebungen durch das OLG auch gelungen ist.
- In § 263 StGB ist die Rede von: „Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen um einen Irrtum zu erregen“
Vorgetragen hat das Obige übrigens ein Pascal Reddig, der heute als CDU-Hinterbänkler im Bundestag sitzt und von dessen Ehrlichkeit und Lauterkeit ich wegen des obigen (für mich: „offensichtlich und aggressiv unwahren“) Vortrages (der aber Skrziepietz zuzurechnen ist) „höchst negativ überzeugt“ bin.


10 Kommentare:
Hat die pöhse Terrorjustiz also wieder zugeschlagen. Ja, wo ist denn der Haintz, wenn er ihn mal braucht ...
2 weitere Verfahren. Hat der Doc nicht dieser Tage von zwei gelben amtlichen Briefen gesprochen über die er noch groß Berichten wollte, jetzt aber beharrlich schweigt. Der Inhalt war ihm wohl nicht recht, so dass er jetzt lieber darüber schweigt.
Da kommt sicher noch was, denn Schweigen ist eine Eigenschaft, die das Großmaul nicht beherrscht.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat als Name Reinhold geschrieben. Könnte es damit eine tiefergehende Bewandnis haben? 🤔
> „Reinhold“„Könnte es damit eine tiefergehende Bewandnis haben? 🤔“
„Ach i wo...“ - Ich kenne das seit Jahrzehnten, auch von Behörden. Das kommt halt immer mal wieder vor. Habe das im „P.S.“ zum Artikel schon beleuchtet. Ging wahrscheinlich „zeitlich überkreuz“ mit Deinem Kommentar.
> „Vom Regime seit Jahren Bürgergeld zu kassieren bekomm5t er immerhin schon ganz gut hin 🤡“
Sowas kann ich leider nicht mit Name (nein, es geht nicht um Haintz, sondern um einen seiner Mandanten, also einen, nach eigenen Angaben vor Gericht „berufslosen“ Intensivtäter aus Hannover) veröffentlichen - der klagt sofort und ich müsste es dann beweisen.
Faszinierend die Sache mit dem Bürgergeld Posting, die Gegenseite versucht gerade echt alles, einschließlich kindisch kleinste Anlässe herbei zu phantasieren, um slappend vor Gericht zu gewinnen und scheitert damit schon im Ansatz... 👀🤣🤣🤣
Mich wundert das noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Dr. med. nach Paragraf 132 A stgb läuft. Oder ist meine Definition falsch und Dr. med. steht in Wirklichkeit für Dauer-Rechthaber mit medizinischem Halbwissen 😄
Dr. Med den Rasen bitte. Soviel Zeit sollte schon drin sein! 👀🧐
Schrittzipisch könnte tatsächlich den Dr. med. haben.
Aber man muß die damals geltende MHH-Promotionsordnung genau prüfen.
Wenn ich jetzt mal den Zeitraum 1990-2005 zugrunde legt in der er wohl studiert hat:
Das AiP war damals keine Voraussetzung dafür, den Doktorgrad zu führen. Die Promotion war ein akademisches Verfahren, während die Approbation die staatliche Berufszulassung war.
Es gibt aus der damaligen Zeit zahlreiche Lebensläufe, bei denen Promotion und Approbation zeitlich völlig getrennt waren. Beispielsweise promovierte Jan Buer 1990–1995 an der MHH und absolvierte anschließend 1995–1996 das AiP; die Approbation erfolgte 1996.
Ich war zwar von 1992-2002 an der MHH aber der Vogel Schrittzipisch ist mir nicht im Gedächtnis hängen geblieben. Aber das muss ja nichts heißen.
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