Wie der „Sachanwalt für Wiederholung dummfressiger und niedriger Beleidigungen“ Markus Haintz (Köln, Steinheim am Albuch) in seinem Telegram-Beitrag Nr. 59759 (seit 19. Juli 2020) freimütig zugibt, wurde ein kleines, offensichtlich psychisch gestörtes Naziwürstchen, welches eine Journalistin (deren Name er bewusst nennt um sich an der Verbreitung der Beleidigung zu beteiligen - ich sehe keinen anderen Grund) u.a. als “unintelligente, unaufgeklärte, freiheitsfeindliche und faschistische Blödkuh“, zudem als „Abschaum“ beleidigte, mit 60 Tagessätzen bestraft. Über deren Höhe (vermutlich auf Psychiatriepatienten- also Sozialhilfeempfängerniveau) schreibt er nichts.
Natürlich findet der SuperMarkus Haintz, der sich mal wieder vorsätzlich (ich nehme das zurück, wenn er eine Krank- oder Dummschreibung eines Psychiaters oder einer Psychiaterin vorlegt) und zielstrebig des bei ihm üblichen Stilmittels der Weiterverbreitung der kranken Beleidigungen seiner Psycho-Mandanten bedient, das völlig ungerecht, befeuerte also den kranken Wahn seines Mandanten und blahfaselt von Rechtsmitteln.
Seine schmale Hoffnung: „Voraussichtlich wird Frau MXXXXXX erneut in der Berufungsinstanz beim Landgericht München erscheinen müssen.“ Da Markus Haintz nicht nur seinem eigenem Hass Raum gibt, sondern laut seinen Eigenberichten in anderen Verfahren darauf baut, dass die Zeugen die Beschwehrlichkeit - und Gefahr eines körperlichen Angriffs - bei einem Auftritt vor Gericht vermeiden wollen und es sodann deshalb zu einem Freispruch kommt, ist er für mich ein niedrig denkender Rechtsverdreher, der sich - wegen der Wiederholung der Beleidigungen unter Nennung der beledigten Person - die Straftaten seiner Mandanten zu dem niedrigen Zweck der Eigenbewerbung zu eigen macht, ganz bewusst unter den Deckmantel des §193 StGB (Rechtswahrnehmung) begeht.
Früher oder später wird eine Staatsanwaltschaft, sodann womöglich ein Gericht aber darüber nachdenken müssen, ob seine (so sehe ich das:) Tatwiederholungen überhaupt Rechtswahrnehmungen i.S.d. § 193 StGB oder eigene Beleidigungen sind.
Markus Haintz mag noch als Rechtsanwalt zugelassen sein: Für mich ist er ein „moralisches Arschloch“, welches mit dem „Bericht“ sehr viel mehr seine eigene, in ihrer Niedrigkeit gestört wirkende Haltung verdeutlicht und sich durch die von mir gesehene und vorgehaltene Tateteiligung in Kreisen der krimineller Dümmstnazis bewirbt.
Was die Beauftragung des Markus Haintz (bzw. der beschränkt haftenden Kanzlei) im vorliegenden Fall wohl bringt? Eine kleine „Zusatzstrafe“!
Die Vertretung in der ersten Instanz dürfte seinen Mandaten knapp 1000 Euro gekostet haben, für die zweite Instanz sind dann noch mal rund 1200 Euro fällig. Dazu Gerichtskosten (140€) , dazu kommen wohl die Kosten der sicherlich erhobenen Nebenklage bzw. der Vertretung der auf die Haintzsche Initiative hin geladenen Zeugin. Vergessen wir nicht die Umsatzsteuer...
Da treten die 60 Tagessätze wohl weit zurück. Ich gratuliere dem Haintz-Mandant zur Selbstbestrafung. Einen Strafbefehl zu akzeptieren wäre (wohl) weitaus billiger gewesen.
Freundliche Erinnerung:
(Für seinen Mitquaker und Idealmandanten Andreas Skrziepietz gilt: „Nur noch 6 Tage bis Ultimo.“)
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