Nochmal:
Die 13- und 14-jährigen Söhne des CSU-Abgeordneten Georg Winter (Bayr. Landtag) hatten gegen Geld die Computer im Büro des Vaters gewartet.
meldet NTV
Mal ganz ehrlich!
Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren warten Computer der Münchner CSU-Fraktion... Entweder handelt es sich um Genies oder nach der "Wartung" weigern sich die "gewarteten" Computer noch wochenlang Freecell, diverse Filesharingtools und die Webseite der Piratenbucht aus dem Cache zu entlassen. Zudem sind jetzt sicherlich auch zahlreiche, ganz neue Tools wie z.B. Conficker installiert.
Um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der IT der CSU im Bayrischen Landtag braucht sich da keiner mehr Sorgen zu mache, darum kümmern sich künftig vertrauenswürdige Mitglieder von Netzwerken in Russland, China und Bulgarien - jeder von denen so ehrlich und vertrauenswürdig wie es sonst nur ein deutscher Rechtsanwalt (der auch CSU-Mitglied war!) ist.
Die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten der CSU sind also - sofern die lieben Kinderlein den statt am Computer gewartet haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit "glatt für'n Arsch".
Noch ehrlicher:
Georg Winter war bis zum Rücktritt Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen. Als solchem will ihm nicht aufgegangen sein, dass er da letztlich einen Vertrag mit sich selbst abgeschlossen hatte?
Was zum Teufel sind das eigentlich für krasse Figuren, die uns regieren?
30.04.2013
Spam von Lotto-Online.com
Mich hat heute ein Spam-Mail erreicht, in dem Links zu Lotto-Online.com enthalten waren (über eine Weiterleitung).
Ich rate davon ab die Webseite zu besuchen oder sich dort gar anzumelden. Nach meiner Erfahrung sind Spammer stets auch Betrüger. Bereits mit dem Spamversand demonstrieren diese ja auch schon, dass denen Recht und Gesetz nichts gilt...
Auf der Webseite "Lotto-Online.com" wird im Impressum als Betreiber eine englische Limited ("Lotto Online Ltd.") angeführt. Im Impressum fehlt die Registernummer und jeder Hinweis auf die erforderliche Registrierung einer deutschen Zweigniederlassung - was die Anmutung eines Betruges noch verstärkt.
Laut whois-Daten gehört die Domain angeblich einem Daniel Kaufmann - diese Daten können aber falsch sein.
Die Adresse ist laut Google ein Mehrfamilienhaus.
Lotto-Online.com wird von der 1und1 Internet AG gehostet. Die zuständigen Abuse bei SC-NETWORKS (versendender Host) sowie 1und1 habe ich informiert, ebenso den deutschen Lottoblock.
"Lotto" ist ja eine Marke...
Über einen Daniel Kaufmann aus Kirchheim unter Teck finde ich folgende Aussage im Web:
Auf Grund dieses Berichts habe ich weitere, demnach angezeigte Maßnahmen eingeleitet.
Ich rate davon ab die Webseite zu besuchen oder sich dort gar anzumelden. Nach meiner Erfahrung sind Spammer stets auch Betrüger. Bereits mit dem Spamversand demonstrieren diese ja auch schon, dass denen Recht und Gesetz nichts gilt...
Auf der Webseite "Lotto-Online.com" wird im Impressum als Betreiber eine englische Limited ("Lotto Online Ltd.") angeführt. Im Impressum fehlt die Registernummer und jeder Hinweis auf die erforderliche Registrierung einer deutschen Zweigniederlassung - was die Anmutung eines Betruges noch verstärkt.
Laut whois-Daten gehört die Domain angeblich einem Daniel Kaufmann - diese Daten können aber falsch sein.
registrant-firstname: Daniel registrant-lastname: Kaufmann registrant-street1: Dachsweg 18 registrant-pcode: 73230 registrant-city: Kirchheim unter Teck registrant-ccode: DE registrant-phone: +49.1622395536 registrant-email: derhebel@gmx.de
Die Adresse ist laut Google ein Mehrfamilienhaus.
Lotto-Online.com wird von der 1und1 Internet AG gehostet. Die zuständigen Abuse bei SC-NETWORKS (versendender Host) sowie 1und1 habe ich informiert, ebenso den deutschen Lottoblock.
"Lotto" ist ja eine Marke...
Über einen Daniel Kaufmann aus Kirchheim unter Teck finde ich folgende Aussage im Web:
"Da trat der 27-jährige Werkzeugmacher Daniel Kaufmann aus Kirchheim/Teck auf den Plan. Der ehemalige Handy-Vermittler, der sich seine Börsenkenntnisse in einem Seminar in Chicago erwarb und jetzt als Pizzaausfahrer arbeitet, hatte schon mehrfach sein Glück mit Aktien versucht. "Ich bin an der Börse immer auf die Schnauze gefallen", sagte er noch während der Verhandlung. Kaufmann kontaktierte Opel und überredete ihn zu den krummen Geschäften, so sieht es das Gericht. "Opel wurde Kaufmann nicht mehr los, er hat ein Verkaufstalent", betonte Richter Härle."Quelle: Wallstreet-Online
Auf Grund dieses Berichts habe ich weitere, demnach angezeigte Maßnahmen eingeleitet.
29.04.2013
Hoher Schaden für vermeintliche WAZ-Onlineservice-Kunden :: Und ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages
Auf den Webseiten der ehemaligen "Referenzkunden" der vermeintlichen WAZ (-Online-Media)-Kunden prankt jetzt ein Logo, wonach diese Webseiten von der Ruhrgebiet-Online-Services GmbH erstellt worden seien:
Eine der beiden Aussagen ist also "glatt gelogen" - Entweder war es die WAZ oder die Ruhrgebiet OnlineService(s)... Zu dem dürfte das Einfügen des neuen Logos vertragswidrig sein, denn die Kunden haben sich allenfalls verpflichtet, die WAZ zu bewerben - nicht jedoch eine "Ruhrgebiet Onlineservices"! Solche inhaltlichen Änderungen sind - wenn nicht abgesprochen - geeignet, das Vertrauensverhältnis nachhaltig zu stören und berechtigen die Kunden zur fristlosen Kündigung.
Verbesserungen sind übrigens nicht eingetreten. Im Gegenteil!
Die Rechte an der Domain waz-onlineservice.de hat seit dem 26. April 2013 die WAZ-Gruppe. Zuvor wurde dort eine Transit-Seite der DENIC angezeigt. Damit ging auch die für die Online-Shops verwendete Subdomain shop.waz-onlineservice.de "den Bach runter":
Das bedeutet für die vermeintlichen WAZ- Kunden, welche tatsächlich Euroweb-Kunden wurden, vor allem eines: Die gesamte von diesen vorgenommene Bewerbung, Links, Einträge in Suchmaschinen und Kataloge sind "für den Arsch" - das alles muss neu gemacht werden und bis das wirkt ist der Umsatz über die Onlineshops "praktisch genullt".
Legt man hierzu die vom Euroweb-Konzern (in der Mutation "Business Online GmbH") selbst verlangten Preise zu Grunde, dann kostet das die Kunden abertausende Euro. Auch das ist ein Kündigungsgrund.
Das der Euroweb-Konzern die Kunden vom Schaden frei stellt ist gänzlich unwahrscheinlich. Wie man den garstigen, im Einzelfall verleumderischen, in jedem Fall großfressigen und in einer beachtlichen Anzahl schlicht unwahren Veröffentlichungen der DüsseldorferRechtsEuroweb-Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz entnehmen kann, geht es dem Konzern nur um "das Beste der Kunden" - konkret: deren Geld. Dafür was adäquates zu leisten kommt für den Euroweb-Konzern nämlich nicht in Frage. Gute deutsche kaufmännische Kulanz? Pustekuchen!
Demnächst werde ich speziell dazu berichten, was einem Kunde der "Business Online GmbH" versprochen wurde, was (nicht) gemacht wurde und welcher Effekt (nicht) erzielt wurde.
Auch da kann man sagen: "Außer Spesen nichts gewesen!" - Das "Beschiss" zu nennen ist ungehörig höflich, denn auch hier kann man von "arglistiger Täuschung" und sogar von "Betrug" sprechen - sogar ohne das gar "hanseatische" Landgericht Hamburg (früher Richter Buske, jetzt Frau Käfer) oder das "hanseatische" Oberlandesgericht (jetzt Richter Buske) fürchten zu müssen.
Genau! Der Bericht über die gar teure und außer der Lehre aus dem Geschehen absolut nutzlose Erfahrung eines Kunden der "Business Online GmbH" folgt demnächst auf diesem Sender! - Coming soon!
(Ich bin sehr gespannt, welchen Name die "Business Online GmbH" nach dem Bericht bekommt.)
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| Figur 1: Vorher auf "http://www.led-systems.de/impressum.php#anchor" |
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| Figur 2: Nachher - an der selben Stelle und ohne weitere Veränderungen |
Verbesserungen sind übrigens nicht eingetreten. Im Gegenteil!
Die Rechte an der Domain waz-onlineservice.de hat seit dem 26. April 2013 die WAZ-Gruppe. Zuvor wurde dort eine Transit-Seite der DENIC angezeigt. Damit ging auch die für die Online-Shops verwendete Subdomain shop.waz-onlineservice.de "den Bach runter":
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| Figur 3: Adresse weg ... Besucher weg! Dieser Shop und das Produkt ist nicht mehr unter dieser URL zu erreichen. |
Legt man hierzu die vom Euroweb-Konzern (in der Mutation "Business Online GmbH") selbst verlangten Preise zu Grunde, dann kostet das die Kunden abertausende Euro. Auch das ist ein Kündigungsgrund.
Das der Euroweb-Konzern die Kunden vom Schaden frei stellt ist gänzlich unwahrscheinlich. Wie man den garstigen, im Einzelfall verleumderischen, in jedem Fall großfressigen und in einer beachtlichen Anzahl schlicht unwahren Veröffentlichungen der Düsseldorfer
Demnächst werde ich speziell dazu berichten, was einem Kunde der "Business Online GmbH" versprochen wurde, was (nicht) gemacht wurde und welcher Effekt (nicht) erzielt wurde.
Auch da kann man sagen: "Außer Spesen nichts gewesen!" - Das "Beschiss" zu nennen ist ungehörig höflich, denn auch hier kann man von "arglistiger Täuschung" und sogar von "Betrug" sprechen - sogar ohne das gar "hanseatische" Landgericht Hamburg (früher Richter Buske, jetzt Frau Käfer) oder das "hanseatische" Oberlandesgericht (jetzt Richter Buske) fürchten zu müssen.
Genau! Der Bericht über die gar teure und außer der Lehre aus dem Geschehen absolut nutzlose Erfahrung eines Kunden der "Business Online GmbH" folgt demnächst auf diesem Sender! - Coming soon!
(Ich bin sehr gespannt, welchen Name die "Business Online GmbH" nach dem Bericht bekommt.)
27.04.2013
Euroweb: Mittäter Daniel Fratzscher widerlegt Darlegung der Aufwendungen nach § 649 Satz 2 BGB
(Ex-)Profiteur Daniel Fratscher führte laut dem Bericht der NUK wie folgt aus:
und wurde vorgestellt als
Der Bericht der "NUK" ist vom 17.9.2009. Über die hunderten Prozesse, welche die Euroweb hinsichtlich § 649 BGB um das Jahr 2009 herum führte, kann man eines sagen: Stets behauptete die Euroweb, das die Webseiten ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt wurden.
Im Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2009 heisst es:
Damit erstellte, ohne Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit oder Fehlzeiten jeder Mitarbeiter rund 1,5 Webseiten (laut Adam Rieß: [5300/(70*53)=1.42]) Websites pro Woche. Und dafür will die Euroweb, nachdem diese schon bis herunter zur einzelnen Briefmarke alle denkbaren Nebenkosten für Vertrieb, Hosting, Verwaltung anderweitig aufführte, allen Ernstes noch 2000-3000 Euro?
Das ergäbe dann ja einen Aufwand von rund 3000 bis 4500 Euro pro Webdesigner und Woche - oder eben (auch ganz grob gerechnet) 12.000 bis 18.000 Euro pro Webdesigner und Monat - was völlig unglaubhaft ist. Die brauchen schließlich nicht viel Platz und keine teure Ausstattung.
Die Euroweb wird wohl "nur höchst ungern" erklären, dass die in den früheren Prozessen - wir reden von "aberhunderten" - getätigten Auskünften vorsätzlich unwahr waren und muss sich deshalb auf die Aussagen und damit diese Berechnung festnageln lassen.
Wäre ich Anwalt und würde auf die Täuschungen der Euroweb reingefallenen "Kunden" vertreten, dann würde ich genau diesen Artikel, den Jahresabschluss 2009 und den Bericht der "Erleuchteten" (Alumni) mal dem Gericht mit vorlegen. Um dem Gericht gegenüber zu erhellen, wie unrichtig oder richtig der von der Kanzlei Berger LAW LLP inzwischen mehrfach an die Beweislage angepasste Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Aufwendungen nach § 649 BGB wohl ist!
Zu der obigen Argumentation sollte man noch hinzufügen:
Begriffe:
"Webseite": einzeln abrufbare Inhaltsseite eines Webauftritts
"Website": Gesamtheit der Webseiten eines Webauftritts
P.S.:
Danke für den Hinweis!
- "Bei Euroweb seien daher auch gut die Hälfte der knapp 500 Mitarbeiter Vertriebler"
- "So vollbrachte das Unternehmen das Kunststück, seinen Kundenstamm im Krisenjahr 2009 um 5.300 Neukunden auf fast 16.000 zu erweitern."
und wurde vorgestellt als
- "Der Mit-Gründer und Geschäftsführer einer der zehn großen Mediaagenturen in Deutschland, die pro Woche rund hundert Webseiten erstellt" - das wird wohl auf seiner Selbstbeschreibung resultieren. Man beachte hierfür die PowerPoint-Präsentation im Hintergrund.
Der Bericht der "NUK" ist vom 17.9.2009. Über die hunderten Prozesse, welche die Euroweb hinsichtlich § 649 BGB um das Jahr 2009 herum führte, kann man eines sagen: Stets behauptete die Euroweb, das die Webseiten ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt wurden.
Im Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2009 heisst es:
- "Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 Angestellte."
Damit erstellte, ohne Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit oder Fehlzeiten jeder Mitarbeiter rund 1,5 Webseiten (laut Adam Rieß: [5300/(70*53)=1.42]) Websites pro Woche. Und dafür will die Euroweb, nachdem diese schon bis herunter zur einzelnen Briefmarke alle denkbaren Nebenkosten für Vertrieb, Hosting, Verwaltung anderweitig aufführte, allen Ernstes noch 2000-3000 Euro?
Das ergäbe dann ja einen Aufwand von rund 3000 bis 4500 Euro pro Webdesigner und Woche - oder eben (auch ganz grob gerechnet) 12.000 bis 18.000 Euro pro Webdesigner und Monat - was völlig unglaubhaft ist. Die brauchen schließlich nicht viel Platz und keine teure Ausstattung.
Die Euroweb wird wohl "nur höchst ungern" erklären, dass die in den früheren Prozessen - wir reden von "aberhunderten" - getätigten Auskünften vorsätzlich unwahr waren und muss sich deshalb auf die Aussagen und damit diese Berechnung festnageln lassen.
Wäre ich Anwalt und würde auf die Täuschungen der Euroweb reingefallenen "Kunden" vertreten, dann würde ich genau diesen Artikel, den Jahresabschluss 2009 und den Bericht der "Erleuchteten" (Alumni) mal dem Gericht mit vorlegen. Um dem Gericht gegenüber zu erhellen, wie unrichtig oder richtig der von der Kanzlei Berger LAW LLP inzwischen mehrfach an die Beweislage angepasste Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Aufwendungen nach § 649 BGB wohl ist!
Zu der obigen Argumentation sollte man noch hinzufügen:
Wenn man Urlaubs-, Krankheits- und andere Ausfallzeiten berücksichtigt dann stimmen die Darstellung des Herrn Fratzscher und die daraus resultierenden Berechnungen auch mit Foreneinträgen und Einträgen in Bewertungsportalen (z.B. Kununu) überein, wonach die Angestellten durchschnittlich ca. 2 Websites pro Arbeitswoche erstellen. Demnach sind auch die ebenda auffindbaren Äußerungen, wonach für die Erstellung eines Kundenauftrittes in Wochenend/Freizeitarbeit 200 Euro gezahlt werden wohl ebenfalls richtig und wahr. Zudem sprechen auch die Einbeziehung der Auszubildenden (durch die Euroweb selbst dargestellt im Jahresabschluss 2010) und die durch Veröffentlichungen der bulgarischen Tochter Viscomp EOOD bekannt gewordenen Tatsache, dass auch Webseiten in Bulgarien - zu den dort üblichen Löhnen von 300 - 600 Euro/Monat - erstellt werden, gegen die unter diesen Umständen geradezu erstaunliche Kalkulation von 2000 - 3000 Euro je Website.entstanden sind.
Im weiteren verweise ich auf die "Preisgutachten Webshops" und "Preisgutachten Websites", welche ebenfalls dafür sprechen, dass die vorgelegte Kalkulation nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
Soweit die Euroweb geltend macht, dass diese nicht überteuert anbiete, ja seit dem Jahr 2011 Verluste mache, steht aber aus den Geschäftsberichten für die Jahre 2009, 2010 und 2011 fest, dass diese Verluste durch
- einen Anstieg der Vertriebskosten infolge der öffentlichen Vorwürfe rüder Vertriebmethoden bis hin zur arglistigen Täuschung (also infolge von gerechtfertigten Betrugsvorwürfen),
- die Finanzierung ausländischer, stark verlustbringender Tochtergesellschaften
- und nicht zuletzt den Kapitaldienst (hier: Zinsen) entstanden sind (wobei dieser eine zwingende Folge von deinvestiven Kapitalentnahmen und Geschäftsführerkrediten - jeweils in Millionenhöhe ist)
Begriffe:
"Webseite": einzeln abrufbare Inhaltsseite eines Webauftritts
"Website": Gesamtheit der Webseiten eines Webauftritts
P.S.:
Danke für den Hinweis!
25.04.2013
Agierte die Euroweb Internet GmbH erneut mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt?
Nachtrag: Die hier besprochene Verfügung ist aufgehoben worden. Selbst das LG Hamburg hat der Euroweb nicht geglaubt...
Ursprünglicher Artikel:
Zitat aus der kleinen Scheinwelt von berger-law.de:
RechtsEuroweb-Anwälte der Berger-Law LLP lügen immer die anderen. Tatsächlich sieht das ganz anders aus. Weiter mit den geistigen Blähungen des Philipp Berger und des Andreas Buchholz:
In einem Verfahren um die einstweilige Verfügung wird aber nur "glaubhaft gemacht", nichts aber "bewiesen" oder "nachgewiesen".
Abgesehen von der Einsicht, dass die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz hier im Auftrag der Euroweb Internet GmbH öffentlich lügen, kommt hier also der Verdacht auf, dass dieses "glaubhaft machen" mal wieder durch falsche Versicherungen an Eides statt, womöglich durch Vorlage von falschen oder verfälschten Urkunden geschah. Ohne die Widerlegung dieser Glaubhaftmachung durch den WDR wäre die Verfügung nämlich nicht aufgehoben worden. Demnach muss diese "Glaubhaftmachung" (welche die Berger Law LLP falsch als "Nachweis" deklariert) wohl falsch gewesen sein.
Zumindest wurde mal wieder ein Gericht belogen. Und ich glaube auf Grund der durch diese vorgetragenen, übermäßig zahlreichen und sich widersprechenden Euroweb-Lügengeschichten weder dem Philipp Berger noch dem Andreas Buchholz, wenn diese behaupten, dass diese die Wahrheit nicht gekannt haben.
Ursprünglicher Artikel:
Zitat aus der kleinen Scheinwelt von berger-law.de:
"Der WDR hatte nun in seinem Beitrag das Vertragsabschluss-Gespräch zwischen einem Euroweb-Mitarbeiter und einem Hotelier thematisiert. In diesem Zusammenhang waren falsche Tatsachen behauptet worden.In den Berichten der
So großfressig berichten also die schon zuvor von mir beim Lügen erwischten Euroweb Anwalt Philipp Berger und Andreas Buchholz auf berger-law.de - ohne richtig zu stellen, dass diese Verfügung längst aufgehoben wurde.Nach dem WDR-Bericht sollen in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“. Die Weiterverbreitung dieser Aussagen hat das Landgericht Hamburg dem WDR nun untersagt, da Euroweb nachweisen konnte, dass dies so nicht den Tatsachen entsprach.Ebenfalls per Gerichtsbeschluss verboten wurden Aussagen wie „Da war sonst nichts an Kosten; überall stand wirklich eine Null, eine große dicke Null“ oder „Der Vertrag wurde nachträglich geändert“."
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| Bildschirmfoto: Verlogener Drecksbericht von der Webseite der Berger-Law-LLP über die Sache 324 O 442/12 des LG Hamburg |
Erneut falsche Versicherungen an Eides statt?
Erweislich agierte die Euroweb Internet GmbH, vertreten von der Berger Law LLP (Partner Andreas Buchholz und Philipp Berger), schon in der Vergangenheit mit falschen Versicherungen an Eides statt. Zudem ist auch bekannt, dass in mindestens einem (wahrscheinlich aber in hunderten Fällen) Zeugen durch Euroweb-Anwälte intensiv darin eingewiesen wurden, was diese vor Gericht zu sagen haben und was nicht. Hier entsteht also die Frage, wie denn die Euroweb "nachweisen konnte, dass dies [der Bericht des WDR über die offenbar nachträglich verfälschte Rechnung] so nicht den Tatsachen entsprach" - wie der Herr Berger ja offensichtlich behauptet.In einem Verfahren um die einstweilige Verfügung wird aber nur "glaubhaft gemacht", nichts aber "bewiesen" oder "nachgewiesen".
Abgesehen von der Einsicht, dass die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz hier im Auftrag der Euroweb Internet GmbH öffentlich lügen, kommt hier also der Verdacht auf, dass dieses "glaubhaft machen" mal wieder durch falsche Versicherungen an Eides statt, womöglich durch Vorlage von falschen oder verfälschten Urkunden geschah. Ohne die Widerlegung dieser Glaubhaftmachung durch den WDR wäre die Verfügung nämlich nicht aufgehoben worden. Demnach muss diese "Glaubhaftmachung" (welche die Berger Law LLP falsch als "Nachweis" deklariert) wohl falsch gewesen sein.
Zumindest wurde mal wieder ein Gericht belogen. Und ich glaube auf Grund der durch diese vorgetragenen, übermäßig zahlreichen und sich widersprechenden Euroweb-Lügengeschichten weder dem Philipp Berger noch dem Andreas Buchholz, wenn diese behaupten, dass diese die Wahrheit nicht gekannt haben.
24.04.2013
Euroweb-Anwalt Philipp Berger (Düsseldorf) schon auf Jobsuche als "Inkassofritze"?
Gestern war der Düsseldorfer Euroweb-Anwalt Philipp Berger im WDR auf der Jobsuche zu bewundern. Er bewarb sich um eine Tätigkeit als "Inkassofritze".
Der Haarschnitt passt ja schon:
Was er sagte war "juristisch nicht ganz perfekt" - was aber sicherlich am adressierten Publikum und am Schnitt des WDR lag. (Das ist geschönt und ab dem Bindestrich sarkastisch gemeint.)
Noch vor kurzem warRechtsEuroweb-Anwalt Philipp Berger von der Berger Law LLP auf den WDR nicht ganz so gut sprechen. Das war, als der WDR negativ berichtete - und zwar über die Abzocke der Euroweb. Darauf klagte die Euroweb - vertreten von der Kanzlei des selben Philipp Berger und verlor "in Schimpf und Schande" vor dem LG Hamburg. Das Aktenzeichen ist 324 O 442/12 - also verlor die Euroweb vor einer Kammer, die in teilweise unerhörter Weise und vor allem notorisch pressefeindlich ist und bei dem Beweis, den die Presse für die Wahrheit ihrer Berichte zu erbringen hat, weit mehr verlangt als der gesunde Menschenverstand fordert. (BGH, "IM Christoph", VI ZR 314/10)
Den längst "nicht immer ehrlichen" Anwalt Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" hindert dieses nicht daran a) in der Öffentlichkeit und b) im Auftrag der arglistig täuschenden Euroweb den falschen Eindruck zu erwecken, dass die einstweilige Verfügung noch immer Bestand habe. Die Aufhebung dieser Verfügung verschweigen die Euroweb, der "Rechtsanwalt" Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" nach dem diese (ich verkneife mir hier ein angemessenes Wort mit "P") zuvor mit dem Erlass erheblich in die Öffentlichkeit drängten, jubilierten und mit gemeinsamer Stimme den WDR schmähten.
Womöglich bereitet sich der Anwalt auf ein Leben "nach dem Anwalt" vor. Das jedenfalls könnte so manchem als nötig und geradezu überfällig erscheinen.
Nachtrag:
Der obige Gesichtsausdruck ähnelt frappierend dem, der sichtbar wurde als ich den Philipp Berger vor Gericht persönlich aufforderte, mit dem Lügen aufzuhören. Nur hätte man die Kamera da sehr viel tiefer positionieren müssen.
Der Haarschnitt passt ja schon:
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| Figur 1: (Bildschirmfoto) |
Noch vor kurzem war
Den längst "nicht immer ehrlichen" Anwalt Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" hindert dieses nicht daran a) in der Öffentlichkeit und b) im Auftrag der arglistig täuschenden Euroweb den falschen Eindruck zu erwecken, dass die einstweilige Verfügung noch immer Bestand habe. Die Aufhebung dieser Verfügung verschweigen die Euroweb, der "Rechtsanwalt" Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" nach dem diese (ich verkneife mir hier ein angemessenes Wort mit "P") zuvor mit dem Erlass erheblich in die Öffentlichkeit drängten, jubilierten und mit gemeinsamer Stimme den WDR schmähten.
Womöglich bereitet sich der Anwalt auf ein Leben "nach dem Anwalt" vor. Das jedenfalls könnte so manchem als nötig und geradezu überfällig erscheinen.
Nachtrag:
Der obige Gesichtsausdruck ähnelt frappierend dem, der sichtbar wurde als ich den Philipp Berger vor Gericht persönlich aufforderte, mit dem Lügen aufzuhören. Nur hätte man die Kamera da sehr viel tiefer positionieren müssen.
19.04.2013
Eins, Zwei, Zwei-Komma-Zwei
Eins, Zwei, Zwei-Komma-Zwei
Literaturhinweise zu "Zwei":
Literaturhinweise zu "Zwei":
- § 14 Nr. 2 BRAO
- § 7 Nr. 2, 5 BRAO (Nr. 5 wg. Wiederzulassung)
- §12 StGB,
- § 45 Abs. 1 StGB und
- § 263 Absatz 5 StGB
- Landgericht Osnabrück zu 15 KLs 35/09
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