30.04.2014

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb

Daniel Fratzscher verkündete einst stolz, die Euroweb habe im Jahr 2009 rund 5300 Neukunden gewonnen. Das dürfte den "Erleuchteten" ("alumni") spätestens jetzt reuen, denn es lieferte mir Anlass, ein wenig zu rechnen:

Dazu nehme man die Zahlen aus dem Jahresbericht 2009:

a) Gehälter: 3.175.350,00 €
b) Soziale Abgaben: 553.258,51 €
Summe: 3.728.608,51 €

Diese Summe teile ich durch 5300 und komme auf Lohnkosten von nur 700,51 € / Neukunde

Von diesen Lohnkosten ist aber noch sehr viel mehr zu bezahlen als nur das Erstellen der Webseiten. Da wären z.B. der "Webdesigner", welcher den Kunde besucht, die in der Verwaltung tätigen, die mit Updates beschäftigten Mitarbeiter ...

Es bleiben pro Webseite also maximal 400 bis 500 € an Lohnkosten für die Erstellung.

Das ist mit den Forderungen aus den Prozessen, bei denen für die Erstellung der Webseite mit Beträgen von weit über 2000 € jeweils ein mehrfach höheres angegeben wurde, nicht in Übereinstimmung zu bringen. Auf Grund deren kleinlicher Darlegung anderer Kosten, die bis auf das Porto herunter gebrochen wurde, dürfte es der Euroweb schwer fallen die gesamte Differenz durch "kalkulierte Allgemeinkosten" zu erklären - insbesondere, weil Vertriebskosten und der Besuch des "Webdesigners" extra abgerechnet wurden, und weil irre überzogene Nebenkosten (für was?) dem von der Euroweb gern mal vorgelegtem Gutachten über die Marktpreise widersprächen. Auch die kalkulatorische Miete kann die Kosten nicht erklären: Wenn die ortsüblich 12,50 €/qm und Monat beträgt und der Webdesigner 10qm braucht (was viel ist), dann käme man da auf rund 16 € - bei Berücksichtigung von Heiz- und anderen Nebenkosten (Licht, Müll, Wasser, Reinigung) auf vielleicht 50 Euro - pro Kunde, also Website, die ja in einer halben Woche fertiggestellt ist.

Weiteren Beweis erbringe ich, in dem ich die von Daniel Fratzscher genannte Zahl der 5300 Neukunden mit der Gesamtforderung aus den Prozessen multipliziere. In den mir derzeit bekannten Prozessen wurden jeweils ab 6900 Euro gefordert:

6.900 € * 5.300 wäre ein Umsatz von 36.570.000 €.

Das gemeldete Rohergebnis der Euroweb betrug im Jahr 2009 jedoch nur: 16.727.619,24 €.

Die Differenz von rund 20 Mio €, zeugt davon, dass seitens der Euroweb Internet GmbH in den Prozessen aggressiv mit überhöhten, falschen Zahlen agiert wurde, dass also rund 55% der in den Prozessen genannten – und leider manchmal zugesprochenen Forderungen – schlicht und einfach der jeweilige Betrugsschaden der nunmehr sämtlich als Betrugsopfer anzusehenden Prozessgegner in jenen Verfahren sind, in welchen um die Kosten gar nicht erstellter Webseiten gestritten wurde.

Was wurde aber den Gerichten vorgetragen? Schlicht ein Vielfaches. Das ist Betrug - jedenfalls soweit der Daniel Fratzscher nicht öffentlich gelogen hat.

Meine Meinung?

"He, Euroweb. Das war dumm, weil es jeder Hauptschüler nachrechnen kann!"


(Soweit auch zu dem dummen Gelaber, ich könne nicht stringent vortragen...)

29.04.2014

Zwei Fragen an die Euroweb Internet GmbH

  1. Arbeitet der Dr. Weber eigentlich für mich? Ich meine, es ist ja selten, dass eine Partei einem Gegner den Anwalt a) aussucht und b) auch noch bezahlt (was hier so und so geschehen wird)!

    Aber trotzdem: Für die Schriftsätze vom 28.04 und vom 11.04.2014, aber auch für die Berufungsentgegnung bin ich dem Dr. Weber äußerst dankbar! Denn besseres hätte mein eigener Anwalt für mich wohl nicht tun können.
  2. Welcher Anwalt arbeitet in dem Verfahren eigentlich für die Euroweb? Ich würde nämlich schon gerne wissen, ob am 6. Mai 2014 um 9:30 im Sitzungsaal A 224 des OLG Düsseldorf (Cecilienallee 3) 40474 Düsseldorf auch ein Anwalt erscheint, der deren Interessen vertritt!

28.04.2014

Ermittlungen gegen Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß wegen Prozessbetruges - Hoffnung für vormals unterlegene Prozessgegner

Mit Schreiben vom 15.04.2014 teilt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit, dass auf meine Strafanzeige vom 3. Januar 2014 hin ein Verfahren unter dem Aktenzeichen

StA Düsseldorf, 90 JS 149/13 

geführt wird. Offenbar ist die Sache also mit einem älteren Vorgang verknüpft worden.

In der genannten Strafanzeige und also im Verfahren geht es im Wesentlichen um Prozessbetrug, begangen durch die Euroweb Internet GmbH und deren Anwälte.

Der erste, hier wesentliche Vorwurf betrifft den Fakt, dass die Euroweb auch nach der Zeugenaussage des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratscher in einem Verfahren vor dem LG Düsseldorf, wonach tatsächlich Aufträge zum Erstellen der Webseiten an Freiberufler vergeben wurden, vor anderen Gerichten als dem LG Düsseldorf in mehreren Fällen weiterhin - und somit erweislich vorsätzlich unwahr - vortrug, die Webseiten würden "ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern" erstellt. Die Lügen erfolgten um durch die Täuschung der Gerichte und die resultierenden sachlich falschen Urteile jeweils einen Vermögensvorteil der Euroweb zu Lasten der Prozessgegner zu erwirken.

Am begangenen oder versuchten Prozessbetrug sind damit keinerlei ernsthafte Zweifel möglich. Mitwissende und also Beteiligte und insofern Mittäter sind die Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz der inzwischen insolventen "Berger Law LLP", die aktuell als "Buchholz & Kollegen GbR" agieren. Begünstigter ist zweifelsfrei Daniel Fratscher.

Der zweite, hier wesentliche Vorwurf betrifft den Fakt, dass die Euroweb durch die vorgenannte Kanzlei vor den Gerichten, ebenfalls im Streit um die Kosten nach § 649 Satz 2 BGB vortragen ließ, für die Webdesigner hätte es auf Grund der Kündigung vor Erstellung der Webseiten "keinen anderweitigen Erwerb", also keine anderweitige Beschäftigung gegeben. Gleichzeitig stand in den Bilanzen aber, dass es unfertige Aufträge in Höhe mehrerer hunderttausend Euro gab - was mit dem Vortrag nicht zu vereinbaren ist. Die Euroweb musste sich nämlich anrechnen lassen, was diese "infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft der Mitarbeiter erwarb oder zu erwerben böswillig unterließ." Auch diese Lügen hinsichtlich der angeblichen Nichtbeschäftigung erfolgte um durch die Täuschung der Gerichte und die sachlich falschen Urteile jeweils einen Vermögensvorteil der Euroweb zu Lasten der Prozessgegner zu erwirken.

Am Prozessbetrug sind auch hier keinerlei ernst zu nehmende Zweifel möglich.

Hinweis für aktuelle Prozessgegner der Euroweb Internet GmbH:

Auf Grund dieses Ermittlungsverfahrens besteht die Möglichkeit aktuell laufende Verfahren gemäß § 149 Absatz 1 ZPO auszusetzen: "Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen."

Ich würde aktuellen Prozessgegnern raten, durch die Anwälte diesen Antrag (je nach Stand des Verfahrens) stellen zu lassen.

Hoffnung für frühere, unterlegene Prozessgegner der Euroweb Internet GmbH:

In früheren Verfahren ergibt sich im Falle einer Verurteilung die Möglichkeit, das Verfahren durch Restitution gemäß § 580 ZPO Nr. 4 wieder aufzunehmen, denn "die Restitutionsklage findet statt, ... wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist."

Zu diesen Straftaten gehört zweifelsfrei der Prozessbetrug.

Damit verbunden kann man die Euroweb Internet GmbH zur Herausgabe der zu Unrecht erlangten Zahlungen  (nebst Zinsen) verurteilen lassen. Die Euroweb kann schon mal entsprechende Rückstellungen buchen. Hinzu kommt auch Möglichkeit, einen Schadensersatz aus der rechtswidrigen Handlung zu fordern, denn es dürfte allgemein anerkannt sein, dass neben den eigentlichen Prozesskosten auch sonst für die Parteien hohe Kosten entstehen.

Auch hierfür werde ich Musterschreiben veröffentlichen.

26.04.2014

Christoph Preuß, Philipp Berger und Dr. Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund) - Viele Köche verderben viele Breie - Lügen, Rechtsmissbrauch und versuchte Freiheitsberaubung des Christoph Preuß

In dem Verfahren um die unwahre Behauptung der Euroweb Internet GmbH, dass diese ein Rechenzentrum betreibe, liegt ein neuer Schriftsatz vor.

Ein Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") hatte das inzwischen in der Berufung vor dem OLG Düsselorf angekommene Verfahren im August 2013 übernommen. Hintergrund dürfte gewesen sein, dass die Kanzlei "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz damals "aufregend plötzlich" aus den Räumen in der Werdener Str. 6 ausziehen musste und sich wegen finanzieller Probleme (laut letzter Bilanz: 1 Mio Euro kurzfristige Schulden, denen nichts entgegenstand woraus diese hätten gezahlt werden können = Insolvenz) als "Buchholz & Kollegen GbR", zwischendrin auch als "Buchholz & Kollegen LLP" neu gründete.

Davor führte das Verfahren Philipp Berger. Dieser trieb sich auf Nebenkriegsschauplätzen herum und versuchte vergeblich mich vor dem LG Düsselorf als Irren hinzustellen. Und behauptete für die Euroweb, ich sei kein Wettbewerber.

Besagter Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") ließ sich offenbar dazu hinreißen, den unsäglichen Stil des mir als dreisten Gerichtsbelügers bekannten Philipp Berger fortzusetzen. Doch darum geht es nicht, es geht um das hier: Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") führte für die Euroweb (grob gesagt) aus, diese betrachte mich "zwischenzeitlich" als einen, der die Wettbewerbereigenschaft von Anfang an nur vorgetäuscht habe um die Euroweb verklagen zu können. ("Aha.")

Da hat er aber scheinbar keine Ahnung von den übrigen Prozessen und vom Stand der Verfahren. So hat das LG Köln die Euroweb im Oktober 2013 (als die Euroweb der Logik nach diese Betrachtungsweise schon längst verfolgt haben muss) zu einer Stellungnahme aufgefordert, nachdem ich vortrug und glaubhaft machte, dass die Euroweb vor dem LG und OLG Düsseldorf sowie dem LG Kassel die Wettbewerbereigenschaft vehement bestreitet - vor dem LG Köln hatte die Euroweb diese Wettbewerbereigenschaft indes behauptet.

Diese, vom Gericht zu dem Widerspruch geforderte Stellungnahme erfolgte nicht.

Damit hat Christoph Preuß es aber "billigend in Kauf genommen" (steht dem Vorsatz gleich), dass ich womöglich(!) zu Unrecht in Haft gerate. Ergo sind wir jetzt bei einem Verbrechenstatbestand, nämlich der versuchten schweren Freiheitsberaubung gemäß § 239 Absätze 1-3 StGB angekommen. Ein ernster Vorwurf, den ich gegenüber Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH und den Rechtsanwalt Philipp Berger aus Niderkrüchten, tätig in Düsseldorf, jetzt auch erhebe.

Doch auch im Jahr 2012 muss nach der Darstellung des Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") die Euroweb diese Annahme, ich sei nie Wettbewerber der Euroweb gewesen, schon gehabt haben, denn schon 2011 hatte die Euroweb in zwei Verfahren vor dem LG Kassel vorgetragen ich sei kein Wettbewerber - vor dem LG Mönchengladbach 2012 dagegen, ich sei einer. Das war nichts anderes als übelster Gerichtstourismus um die Lügen vor den Richtern nicht offenkundig werden zu lassen.

Da kommt jetzt noch einiges nach!

Nun, Philipp Berger (oder sonst ein Mitglied der Kanzlei mit den großen Problemen oder ein anderer, nichtsahnender) muss die Euroweb in einer Reihe von Wiederaufnahmen in allen Verfahren vertreten, in denen die Euroweb behauptete, ich sei deren Wettbewerber - laut der aktuellen Einlassung aber damals bereits ganz anderer Meinung war. Noch so ein "Hin und Her" - also weitere prozessuale Lügen werden die Richter (jenseits des Gedankens an eine fulminante Rechtsbeugung) nicht akzeptieren können und auch nicht dürfen. Dann wird sich Christoph Preuß auch im fälligen Ermittlungs- und Strafverfahren wegen der Freiheitsberaubung zu verteidigen haben. Ich glaube nicht, dass er da auf Philipp Berger oder die "Buchholz und Lollegen GbR" vertrauen wird - da könnte er sich auch gleich vor die JVA stellen, am Gitter rütteln und rufen "Lasst mich hier rein!"

Alle gegen mich gerichteten Klagen der Euroweb stellen sich durch die Einlassung als Rechtsmissbrauch im Sinne des § 226 BGB (Schikane) und/oder Verstoßes gegen § 242 BGB (Treu und Glaube) heraus. Und die Gerichte belogen hat die Euroweb (und Philipp Berger) so oder so - das nennt sich dann Prozessbetrug. Und ich habe einen Anspruch auf Schadensersatz für die Belastung mit den Prozessen - und auf ein Schmerzensgeld...

Auch in das Verfahren vor  dem OLG kommt Bewegung. Die Richterin Stöve vom LG Düsseldorf hatte es fertig gebracht meine Klage abzuweisen. Begründung: Ich sei kein Wettbwerber der Euroweb. Den Antrag, ich solle die Kosten hinsichtlich der erledigten Widerklage der Euroweb tragen, winkte diese aber durch - Begründung: Ich sei Wettbewerber. Wie das gehen sollte schrieb sie nicht ins Urteil und auch das OLG vermochte dem ersichtlichen Widerspruch nicht zu folgen. Wie auch immer - die Begründung des Urteils hinsichtlich der Kosten für die Widerklage wäre damit schon mal obsolet. Eine teure Einlassung.

"Viele Köche verderben viele Breie!"

Herrn Christoph Preuß von der Euroweb Internet GmbH gebe ich folgendes auf den Weg: Man sollte schon die Übersicht behalten, was man wann welchem Gericht vorlog um am Ende nicht "eins auf den Deckel" zu bekommen. Und bei schwerer Freiheitsberaubung (der Versuch ist strafbar) hört der Spaß auf.

Dr. Hans Dieter Weber ("AWPR Dortmund") ist - abgesehen von dem Umstand, dass er den Mist des Philipp Berger fortsetzte aber nicht schuld. Ihm das Lügen zu unterstellen wäre falsch. Der Hans Dieter Weber ist nämlich, dass muss man ihm zu gute halten, von der Situation wohl eher überrascht und deutlich überfordert, weil ihm (ich glaube von Philipp Berger) auch grob falsche und unvollständige Informationen übermittelt wurden. Ich werde mich hüten hier und heute mehr zu verraten.

Er tut mir insofern leid - und ich glaube, eine weitere Vertretung der Euroweb wird die Kanzlei des Dr. Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund) wohl dankend kühl höflich wegen "Überlastung" oder "Kopfschmerzen" ablehnen.

Denn Mandanten wie die Euroweb, die (durch Philipp Berger oder nicht) dem Anwalt nicht mehr sortierbaren Prozessstoff, krasse Lügen (die auch noch leicht zu durchschauen sind)) und unvollständige Informationen liefern, sind allgemein "nicht sehr beliebt": Die machen nur Arbeit, die Prozesse werden wegen deren Mist verloren und deshalb bleiben die eh nicht als Kunden.

Mich würde es deshalb auch nicht wundern, wenn am 6.5.2014 um 09:00 Uhr just Philipp Berger mit einem Untermandat der AWPR Dortmund vor dem OLG Düsseldorf "aufläuft". Nach dem Motto "Soll der doch selbst sehen, wie er den stinkenden Brei vom Feuer bekommt!" - Man kann ja nicht immer mit solchen Richtern wie Dr. Kreß vom LG Köln und Frau Dr Stöve vom LG Düsseldorf (beide in den Wettbewerbskammern) rechnen, deren Entscheidungen weder nachvollziehbar noch mit dem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen sind.

Bei Frau Dr. Stöve will ich aber mal daran glauben, dass die sich nicht mit der Euroweb anlegen - aber mir eine sehr gute  Chance vor dem OLG einräumen wollte - das Urteil vom Frühjahr 2013 war einfach zu krass - ähnliches habe ich mal vor dem AG München erlebt, da wollte sich eine Richterin nicht mit dem "bekannten Rechtsanwalt" anlegen und hat gleich mal gar nicht begründet. Das war 2005.

Was hat der Depp erst gejubelt und dann in der Berufung gekotzt... Sicher wird der ebenso ehrliche und saubere Herr Philipp Berger bald wieder wirres Zeug von Revisionen, die er geprägt habe, fabulieren.


Euroweb, Unterschrift auf Systemvertrag durch reingelegten Lebensgefährte der Geschäftsinhaberin, der nicht beauftragt oder Geschäftsführer war: Rechtsfolgen

Auf  http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=261276 findet sich folgende Frage:

"Hallo.
Die Firma Euroweb rief bei der Firma meiner Lebensgefährtin an (ich ging ans Telefon) um Referenzkunden zu werben, die angeblich eine kostenlose Internetseite bekämen, welche wiederum einen kleinen Link zum Ersteller (Euroweb) als Werbung bekommen sollen. Dies ist im Internet hinlänglich als Referenzkunden-Masche bekannt.
Zwei junge Außendienstmitarbeiterinnen kamen vorbei und meine Lebensgefährtin war ausser Haus. In dem Gespräch mit mir alleine stellte sich heraus dass nun doch eine einmalige Einrichtungsgebühr von 199,- fällig wird. Vertragslaufzeit für die Betreuung der Firmenwebseite wäre 48 Monate. Das wäre für eine gute Seite mit SEO-Optimierung auch noch vertretbar. Nach der Unterschrift auf den Vertrag stand bei der Aushändigung auf einmal handschriftlich notiert: monatlicher Preis 400,- Euro, mündliche Verabredungen sind ungültig. Durch die sympathischen Gespräche mit den jungen Damen war man eingelullt und abgelenkt.
Ich war alleine, die beiden zu zweit, sind somit als Zeugen in der Überzahl. Was sollte ich jetzt noch tun?

Der Vertrag wurde von mir mit "i.A." und meinen Nachnamen unterzeichnet.
Bei Vertragsnehmer steht aber meine Lebensgefährtin und ihre Firma - nicht ich.
Es gibt keine Vollmacht die mich als Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigten ausweist.
Ich bin auch nicht angestellt bei meiner Lebensgefährtin.
Der Vertrag wurde ohne Wissen der Lebensgefährtin unterschrieben.

So gesehen hätte ich den Vertrag nie unterschreiben dürfen.

Noch am gleichen Tag teilte ich per eMail und per Einschreiben mit, dass der Vertrag aus meiner Sicht ungültig sei und ich mich über die nie verabredeten 400,- Euro Monatsgebühr betrogen fühle, weil es mehrfach auf Nachfrage hieß, dies Ganze sei - bis auf 199,- Euro - kostenlos.

20 Tage später kam ein Schreiben von Euroweb, in dem Sie sich mit einer Vertragsaufhebung einverstanden erklären, wenn einmalig pauschal 700,- Euro geleistet werden.
Weiterhin geht Euroweb aber davon aus, dass trotz "i.A." einer nicht bevollmächtigten und auch nicht angestellten Person der Firma, der Vertrag weiterhin Gültigkeit hätte.

Was ist nun richtig? Ist der Vertrag gültig?
Soll ich mich auf die 700,- Euro Abstandszahlung einlassen oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?"

Das kann man auch wie folgt beantworten:


Nein. Ein Vertrag mit der Firma Ihrer Lebensgefährtin ist der Schilderung nach definitiv nicht zustande gekommen.

Wichtig ist folgendes: Allerdings sollte sich Ihre Lebensgefährtin unter keinen Umständen dazu drängen lassen, irgendwelche Zahlungen zu leisten, denn das würde dazu führen, dass die Gerichte darin eine "nachträgliche Genehmigung" und also einen Vertragsschluss sehen.

Andererseits könnte die Euroweb gegen Sie selbst Schadensersatzansprüche erheben. Das beträfe nach § 179 Absatz 1 BGB wohl eher den entgangenen Gewinn (als die Erfüllung, bei der auch die Euroweb leisten müsste) - oder aber die (notwendigen) Kosten für den Termin mit dem Außendienst. Hierbei ist darauf abzustellen, dass nur ein Außendienst notwendig war. Die Begründung für den zweiten Mitläufer lautet ja stets, diese sei in Ausbildung. Damit entstehen Ihnen für diesen keine Kosten. In jedem Falle ist die Euroweb dann für die Höhe des entgangenen Gewinns beweispflichtig - was sehr schwierig und im Hinblick auf deren vielfach aufgefallenen, objektiv und vorsätzlich unwahren Vortrag in anderen Verfahren höchst "interessant" werden könnte.

Haben Sie allerdings im Gespräch klar gemacht, dass Sie zwar unterzeichnen, aber nicht der Firmeninhaber oder sonst beauftragt sind, dann hätte der Euroweb klar sein müssen, dass der Vertrag einer nachträglichen Genehmigung der Inhaberin bedarf. Dann sind Sie gemäß § 179 Absatz 3 BGB aus allem raus. Hier wäre ein Punkt, nämlich der, dass die Außendienste den Geschäftsabschluss stets binnen einer kurzen Zeit, definitiv immer am selben Tag haben wollen und erklären, dass es nur bei sofortiger Unterschrift die vorgemachten hohen aber vorsätzlich unwahr behaupteten Preisvorteile gäbe, sehr beachtlich.

Das kann auch dann interessant werden, wenn Sie sich darauf berufen von der Euroweb hinsichtlich der höchst angeblichen Preisvorteile und der dafür einzuhaltenden Bedingungen arglistig getäuscht worden zu sein. Das "nur hier und heute" ist nämlich eine Täuschung, es gibt viele, welche wiederholt unter diesem also objektiv unwahren Vormachen angesprochen wurden. Ich selbst habe eine Versicherung an Eides statt des Christoph Preuß, der darin erklärt, dass es der Euroweb auf die Erfüllung mindestens der im Verkaufsgespräch benannten Bedingungen ("Erfahrungsbericht") dann gar nicht ankommt. Das spricht für die arglistige Täuschung hinsichtlich des angeblichen Preisnachlasses.

Auch die Tatsache, dass die Euroweb stets "lehrbuchmäßig" - und vorsätzlich unwahr - vormacht, man suche - "um als Unternehmen bekannt zu werden" - ein oder zwei Firmen aus der jeweiligen Branche der Angesprochenen spricht für die arglistige Täuschung. Suchen Sie einfach mal bei Google nach "Euroweb", Ihrem Ort, Ihrer Branche. Für Friseur in Düsseldorf finden sich etliche Friseure, die mit dieser Lüge als "Referenzkunden" geködert wurden. Außerdem gibt die Euroweb an, diese sei Marktführer - wozu sollte ein solcher es nötig haben unter den behaupteten Preisnachlässen bekannter zu werden? Diese offensichtlichen Lügen sind geeignet um der Euroweb im Verfahren gegen Sie "das Genick zu brechen" - denn diese machen das Unternehmen und dessen Zeugen unglaubwürdig.

Im Übrigen ist die Euroweb dafür beweispflichtig, dass Sie die Geschäftsführungsbefugnis behauptet oder vorgemacht haben. Denen muss ja klar gewesen sein, dass Sie nicht die Inhaberin sind. Wenn Sie also auf Drängen der Außendienste mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben haben, so können Sie vortragen, dass diese das dennoch sehr wohl wussten, aber unbedingt den Auftrag von Ihnen unterschrieben haben wollten - obwohl Sie darauf hinwiesen dass der Auftrag der nachträglichen Genehmigung bedarf.

Ob Sie sich nun auf einen Vergleich in der Höhe von 700 € einlassen wollen muss Ihnen überlassen bleiben. Bei dem Betrag kann man die Buchung ebenso unter "Lehrgeld" vornehmen, weil man statt auf den Vertrag auf die "Titten" geschaut hat - oder aber das Verfahren wagen.

Übersicht über die "Geschäftsführung ohne Auftrag"

23.04.2014

Dr. Ullrich Brosa besiegt verfassungsfeindlichen CDU-Justiz-Klüngel in Marburg und Kirchhain vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Das "knallt rein":

Der EMGR hatte in der Sache Ullrich Brosa gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Ullrich Brosa wohnt in der bittersten hessischen Provinz, in welcher die Volksgemeinschaft aus CDU und einem "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift!) fröhlichste Urständ feucht feiert.

Dr. Ullrich Brosa hat sich mit jenem "Burschenschaftsverein" befasst und - als anständiger Demokrat also angelegt. Er wurde deshalb sogar offen bedroht.

Sehr viel weniger demokratisch verhielten sich dann ein Bürgermeisterkandidat, der den 88er (die "88" steht für "Heil-Hitler")-Verein tatsächlich unterstützte, die örtliche Polizei nebst der Staatsanwaltschaft (welche die Straftaten gegen Brosa unter den Teppich kehrten) und natürlich die Politik. Die Marburger CDU gilt selbst innerhalb der hessischen CDU vielen als rechts der Linie. Und die hessische CDU ist schon sehr weit rechts von Durchschnitt. Wie nach der Ära Roland Koch auch der Fall Bouffier beweist.

Dr. Ullrich Brosa verteilte auch Flugblätter, in welchem er dazu aufrief, den CDU-Kandiat nicht zu unterstützen, weil dieser eine neofaschistische Organsiation unterstütze.

Dienstreu, weil wissend, wer im Richterwahlausschuss das Sagen hat, erließ am 6. Juli 2005 das Amtsgericht Kirchhain eine einstweilige Verfügung auf Antrag eben jenes NPD-nahen CDU-Bürgermeisterkandidaten und hielt diese auch nach Widerspruch aufrecht. Ebenso wenig ließ sich später das Landgericht Marburg von den zahlreichen Indizien überzeugen: Brosa fehle, so die vom Richterwahlausschuss gewählten Richter, "der zwingende Beweis" dafür, dass der "Berger-88 e.V.” (mit der 88 in Frakturschrift) eine neofaschistische Organisation sei.

Das war dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine "Watsche" wert.

Der EMGR urteilte nämlich ganz anders: Zum einen müsse sich ein Politiker, der sich zur Wahl stellt, eine robustere Art der Auseinandersetzung mit seinen Positionen gefallen lassen als ein Privatmann. Zum anderen könne man nicht nachvollziehen wieso die deutschen Richter die Aussage “Berger-88 ist ein Neonazi-Verein” stur als Tatsachenbehauptung qualifizieren und dann derart strenge Anforderungen an den Beweis stellen. Was einen “Nazi” kennzeichne sei schließlich eine Frage der Wertung und damit handele es sich bei der Antwort auf diese Frage um eine (sehr viel viel stärker als ein Tatsachenvortrag) geschützte Meinung. Für die Meinung lägen dann wieder genügend faktische Indizien vor. Das hätte, anders als die deutschen Gerichte es taten, bei der Verhältniskeitsprüfung beachtet werden müssen. Zu dem hätten schließlich die Gerichte selbst anerkannt, dass es für die Qualifikation von “Berger-88″ als Neonazi-Verein genügend Indizien gibt.

Einen “zwingenden Beweis” zu verlangen, so der EMGR, sei jedenfalls unverhältnismäßig.

Justizunsinn: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht begründet auch Helmpflicht für Fußgänger Update: BGH hebt Unsinn auf

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12:
"Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fahrradfahrer heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt. Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden. Aufgrund der Fallhöhe, fehlender Möglichkeit, sich abzustützen (die Hände stützen sich auf den Lenker, der keinen Halt bietet) und ihrer höheren Geschwindigkeit, z.B. gegenüber Fußgängern, sind Radfahrer besonders gefährdet, Kopfverletzungen zu erleiden. Gerade dagegen soll der Helm schützen. Dass der Helm diesen Schutz auch bewirkt, entspricht der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und wird auch nicht ernsthaft angezweifelt. Die Anschaffung eines Schutzhelms ist darüber hinaus wirtschaftlich zumutbar. Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt (Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Rn 3)."

Das kann man bei gleichem (Un)sinngehalt auch umschreiben:
"Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fußgänger heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt. Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Fußgänger von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden. Aufgrund der Fallhöhe, ggf. fehlender Möglichkeit, sich abzustützen (Tragen von Taschen, Kindern, Stützen auf Rollatoren) und ihrer höheren Geschwindigkeitsdifferenz, z.B. gegenüber Rad- oder PKW-Fahrern, sind Fußgänger besonders gefährdet, Kopfverletzungen zu erleiden. Gerade dagegen soll der Helm schützen. Dass der Helm diesen Schutz auch bewirkt, entspricht der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und wird auch nicht ernsthaft angezweifelt. Die Anschaffung eines Schutzhelms ist darüber hinaus wirtschaftlich zumutbar. Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Gehen einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt (Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Rn 3)."

Verhandlungstermin vor dem BGH (VI ZR 281/13) am 17. Juni 2014
  • Vorinstanz: OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12 (mit obigem Unsinn)
  • Vorinstanz: LG Flensburg - Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 O 265/11 (sprach Radfahrerin vollen Schadenersatz zu)
Mit dem gleichen Begründungsmurks kann man, bei ein wenig Humor und Tatsachenbezug, tatsächlich sogar Richter zum Tragen von Schutzausrüstungen verdonnern:
"Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Richter heutzutage in Prozessen ausgesetzt sind, wie die häufigen Angriffe von sich Unrecht belastet Glaubenden (meist tatsächlich durch schwachmatischen Unsinn unfairer oder fauler Richter zu Unrecht Belasteten) plastisch zeigen. Der gegenwärtige Rechtsverkehr ist von einer Vielzahl an idiotischen Urteilen geprägt, wobei Unfähigkeit und Unwilligkeit der Richter dominierenden Einfluss haben und Rechtssuchende von  Richtern oftmals nur als störende Querulanten beim freien Träumen eines Allmachtswahns empfunden werden. Aufgrund der für Außenstehende und erst Recht für Betroffene solchen Blödsinns oft unfassbar idiotisch erscheinenden Urteilen sind Richter besonders gefährdet, Kopfverletzungen und andere Schlag-, Stich- oder Schußwunden zu erleiden. Gerade dagegen soll der Helm und die übrige Schutzausrüstung schützen. Dass der Helm und die Schutzweste diesen Schutz auch bewirkt, entspricht der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und wird auch nicht ernsthaft angezweifelt. Die Anschaffung eines Schutzhelms und  einer Schutzweste ist darüber hinaus gerade auch für Richter wirtschaftlich zumutbar. Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein ordentlicher und verständiger Richter zur Vermeidung eigenen Schadens beim "Rechtsprechen" einen Helm und eine Schutzweste tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Prozess mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt (Ge. Geigel, "Haftpflichtprozession", 1. Auflage 1.4.2011)."
Update: Der BGH hat, wie von mir vorhergesehen, den Unsinn der Vorinstanzen korrigiert.