In jüngeren Verfahren trägt die Euroweb Internet GmbH nicht mehr vor, dass diese die Kosten der vertraglich zugesicherten Updates der Websiten erspart habe - sondern dass auch hierbei nichts erspart würde, weil diese doch von fest angestellten Mitarbeitern oder (je nach Verfahren) alternativ von fest angestellten Mitarbeitern einer "konzerneigenen Arbeitnehmerüberlassung" durchgeführt würden.
Diese Lüge taucht in aktuell in den Akten mehrerer Verfahren auf. Offenbar wollten die Euroweb und deren Anwälte den bisher schon unzweifelhaft in einer Vielzahl von Fällen begangenen Prozessbetrug "optimieren" und rund 750 Euro mehr herausholen als mit den bisherigen Lügen. Doch diese "Optimierung" des Prozessbetruges scheiterte kläglich in mehreren Verfahren:
Die Landgerichte in Düsseldorf (16.08.2013: Az. 6 O 348/11) und Frankfurt am Main (24.03.2014: Az. 2-19 O 145/13) haben dann bei dieser Lüge der von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" vertretenen Euroweb Internet GmbH den Schmarren einfach nicht mehr geglaubt und sich darauf zurück gezogen, dass diese Behauptung eine Zukunftsprognose bei noch laufenden Verträgen darstelle, welche die Euroweb nicht für mehrere Jahre im Voraus treffen könne.
Vor dem OLG Düsseldorf (Az: I-5 U 164/12) nahm die Kanzlei des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska zwischenzeitlich die Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil (Az. 6 O 348/11) für die Euroweb Internet GmbH zurück. Das OLG wies zuvor darauf hin, dass auch weiterer Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten unglaubhaft und unschlüssig sei.
Da sieht jetzt so aus, als hätte die Euroweb politische Unterstützung verloren und wäre mindestens im Bezirk des OLG Düsseldorf zum "Abschuss" frei gegeben und dürfe dort "keine besonderen Rücksichten" mehr erwarten. Ein Eindruck, den manche der bisherigen Urteile mancher Kammern durchaus manchmal machten - z.B. die Aussage aus manchen Urteilen, wonach es der Euroweb gestattet sei, den eigenen Vortrag zu § 649 Satz 2 BGB im Verlauf des Verfahrens auch mehrfach zu ändern ohne dass deren Vorbringen dadurch unglaubwürdig und die "Abrechnung" nicht mehr nachvollziehbar würde.
Andere Gerichte sahen genau das schon früher ganz anders und liegen damit richtig: Wer seinen Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Kosten gemäß § 649 Satz 2 BGB mehrfach ändert, der sorgt dafür, dass dieser nicht überprüfbar und nicht mehr nachvollziehbar ist. Eine Klageabweisung zu 95% und eine Strafverfolgung wegen Prozessbetruges ist eigentlich die rechtlich zwingende Folge, wenn (wie vielfach aus den Prozessakten ersichtlich) erst nach dem Nachweis der Unwahrheit der klägerische Vortrag zu den (nicht) ersparten Kosten an die neue Beweislage angepasst wird.
Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges laufen gegen die Euroweb nebst Christoph Preuß in Düsseldorf und gegen die Webstyle GmbH mit GF Daniel Fratzscher in Berlin. Davon betroffen sind als Mitbeschuldigte auch die Anwälte der Berger Law LLP (jetzt Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) mindestens soweit diese Partner sind. Der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf liegt vor, dass diese sehr wohl voll bewusst unwahr vortrugen. In Leipzig wurde zudem schon Anklage wegen multiplen Betruges gegen den formellen Euroweb-Chef Christoph Preuß erhoben - ihm drohen schon jetzt bis zu 4 Jahre Haft. Das scheint ihn noch nicht zu interessieren. Ich bin mir aber sicher: Er wird bald aus einem schönen Traum aufwachen und sich in einer ganz besonders üblen Realität wieder finden. In einem 8,5 m² großen Einmann-Klo mit Schlafgelegenheit und hoffentlich mehrere Jahre fest verschlossenen Türen!
Das Volk, so geht es aus § 263 Absatz 5 StGB hervor, will sich vor solchen Typen sogar bis zu 10 Jahre lang durch deren festen und sicheren Einschluss im Knast beschützt sehen.
22.05.2014
16.05.2014
Euroweb - Querulanten?
Philipp Berger "außerhalb der Rechtsanwaltsstellung"
Wikipedia:
Was der Dr. Hans Weber oder die Mandantin Euroweb oder der Philipp Berger sich davon verspricht weiß ich nicht.
Als nächstes kommen dann wohl Voreingenommenheitsrügen, Gehörsrügen (alle ohne nachvollziehbare Begründung), Anträge auf Zulassung der Revision, Restitutionsanträge ... und womöglich irgendwann sogar noch ein Insolvenzantrag der Euroweb. Als "Erklärung der geistigen Insolvenz" kann man den "Schriebs" vom 9. Mai 2014 schon heute ansehen.
Was, bitte, sollen denn die Richter sonst darüber denken?
Noch ein Nachtrag:
Das Protokoll des OLG Düsseldorf über die Verhandlung am 6. Mai 2014 in der Sache I-20 U 66/13 weist, wie schon angekündigt, das "Erscheinen" des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger als "Vertreter der Partei [Euroweb Internet GmbH] außerhalb der Rechtsanwaltsstellung" aus.
Nun, vielleicht wollte er ja "kommen". "Gespritzt" hatte er aber schon vorher - und zwar "Gift und Galle" - was hier nichts anderes als einen recht merkwürdigen Eindruck vom psychischen Zustand des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger erregt.
Insoweit kann man auch sagen, er sei wohl "ein wenig daneben".
Da besagter Philipp Berger wohl ziemlich oft "außerhalb der Rechtsanwaltsstellung" agiert und (wie ich vermute) auch derjenige ist, welcher den bemitleidenswerten Dr. Weber zu dem nachgeschobenen und nach § 296a ZPO wirkungsfreien (ansonsten das Gericht in einer eher nicht beabsichtigten Weise beeindruckenden) Schriftsatz drängte, denke ich mir jetzt meinen Teil hinsichtlich dessen "Prozessfähigkeit" - und damit meine ich auch, dass er meiner Ansicht nach nicht dazu fähig ist, den Prozessstoff zu sortieren, zu versachlichen und die Rechte der Mandanten zu wahren.
Womöglich sollte Philipp Berger mal schauen ob er einen Job findet der seinen Fähigkeiten besser entspricht. Wie wäre es als Helfer in der Metallbranche? Oder als Autor einer Fortsetzungsserie der gar wundersamen Geschichten eines gewissen Hieronymus von Münchhausen? (Nicht nur) er hat aus meiner Sicht auch allen Grund sich hinsichtlich der Ermittlungen der Düsseldorfer und (wie ich gerade erfuhr auch der) Berliner Staatsanwaltschaft wegen bandenmäßig betriebenen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß (Euroweb), Daniel Fratzscher (Euroweb, Webstyle), seinen Partner Andreas Buchholz und sich selbst so einige Sorgen um seine Zulassung als Rechtsanwalt zu machen.
"Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurden ursprünglich in der Rechtsprechung Menschen bezeichnet, die trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führen."Mit dem Datum vom 9. Mai 2014 versehen reichte die Euroweb durch den Dr. Hans Weber ("Kanzlei AWPR", Dortmund) einige Tage nach der mündlichen Verhandlung beim OLG Düsseldorf nochmals einen (von der inzwischen wohl "fixen Idee", dass ich nicht prozessfähig sei, kündenden) "Schriftsatz" ein ohne dieses mit einem Antrag zu verbinden. Das Gericht hat den "Schriftsatz" quasi "zur Ansicht und sonstigem Amüsement" an mich weiter geleitet. Zwischen den Zeilen stand, dass es sich von dem "Gemähre" angewidert und belästigt fühle.
Was der Dr. Hans Weber oder die Mandantin Euroweb oder der Philipp Berger sich davon verspricht weiß ich nicht.
Als nächstes kommen dann wohl Voreingenommenheitsrügen, Gehörsrügen (alle ohne nachvollziehbare Begründung), Anträge auf Zulassung der Revision, Restitutionsanträge ... und womöglich irgendwann sogar noch ein Insolvenzantrag der Euroweb. Als "Erklärung der geistigen Insolvenz" kann man den "Schriebs" vom 9. Mai 2014 schon heute ansehen.
Was, bitte, sollen denn die Richter sonst darüber denken?
Noch ein Nachtrag:
Das Protokoll des OLG Düsseldorf über die Verhandlung am 6. Mai 2014 in der Sache I-20 U 66/13 weist, wie schon angekündigt, das "Erscheinen" des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger als "Vertreter der Partei [Euroweb Internet GmbH] außerhalb der Rechtsanwaltsstellung" aus.
Nun, vielleicht wollte er ja "kommen". "Gespritzt" hatte er aber schon vorher - und zwar "Gift und Galle" - was hier nichts anderes als einen recht merkwürdigen Eindruck vom psychischen Zustand des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger erregt.
Insoweit kann man auch sagen, er sei wohl "ein wenig daneben".
Da besagter Philipp Berger wohl ziemlich oft "außerhalb der Rechtsanwaltsstellung" agiert und (wie ich vermute) auch derjenige ist, welcher den bemitleidenswerten Dr. Weber zu dem nachgeschobenen und nach § 296a ZPO wirkungsfreien (ansonsten das Gericht in einer eher nicht beabsichtigten Weise beeindruckenden) Schriftsatz drängte, denke ich mir jetzt meinen Teil hinsichtlich dessen "Prozessfähigkeit" - und damit meine ich auch, dass er meiner Ansicht nach nicht dazu fähig ist, den Prozessstoff zu sortieren, zu versachlichen und die Rechte der Mandanten zu wahren.
Womöglich sollte Philipp Berger mal schauen ob er einen Job findet der seinen Fähigkeiten besser entspricht. Wie wäre es als Helfer in der Metallbranche? Oder als Autor einer Fortsetzungsserie der gar wundersamen Geschichten eines gewissen Hieronymus von Münchhausen? (Nicht nur) er hat aus meiner Sicht auch allen Grund sich hinsichtlich der Ermittlungen der Düsseldorfer und (wie ich gerade erfuhr auch der) Berliner Staatsanwaltschaft wegen bandenmäßig betriebenen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß (Euroweb), Daniel Fratzscher (Euroweb, Webstyle), seinen Partner Andreas Buchholz und sich selbst so einige Sorgen um seine Zulassung als Rechtsanwalt zu machen.
15.05.2014
Euroweb / Webstyle / Internet Online Media: Hinweis zur Verfahrensgestaltung (1)
Ich habe der Überschrift vorausschauend eine Nummer gegeben. Es wird wohl eine Serie.
Heute: "Vorgerichtliche Kommunikation"
Mit der "Referenzkundenmasche" übertölpelte "Partner" der Euroweb Internet GmbH nebst deren Konzerntöchtern Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH sollten bei der Kommunikation hinsichtlich einer Vertragsauflösung aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in den Schriftsätzen den Umstand mit aufführen, dass der Vertrag entgegen der Verfügung des LG Düsseldorf 34 O 173/11 - also unter Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot - durch einen sogenannten Kaltanruf angebahnt wurde.
Sollte danach tatsächlich eine Klage erfolgen oder weiter verfolgt werden, so dürfte die ganz gewiss ganz besondere Art und Weise, in welcher sich die Euroweb nebst deren Töchtern Konzerntöchter Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH "kulant" zeigt, schon durch eine kitzekleinen Hinweis an die richtige Adresse des richtigen Anwaltes dazu führen, dass die Euroweb wegen des Verstoßes gegen den Beschluß mit einer empfindlichen, mindestens 4-stelligen Geldstrafe (Christoph Preuß wird ja kaum für ein paar tausend Euro in Haft gehen wollen) belegt wird.
Das Verbot gilt auch für die "Webstyle" und die "Internet Media", denn das Verbot erstreckt sich selbstverständlich auch auf die konzernabhängigen Töchter - insbesondere solchen, mit denen (wie es hier der Fall ist) Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge bestehen und auch für die Fälle in denen die Vertriebsorganisation des Konzerns die Anrufe durch die Außendienste von deren Mobiltelefon aus durchführen lässt. Der nachfolgend geschlossene Vertrag und (im Falle, dass dieser mit der "Webstyle" oder der "Internet Media" geschlossen wurde) die Auszüge aus dem Handelsregister beweisen ausreichend, dass der "Cold Call" verbotswidrig war.
Wie man aus Düsseldorf so hört, lagen die bereits einmal erhöhten (nur noch nicht zur Gänze rechtskräftig verhängten) Geldstrafen bei den letzten Verstößen bei einem Betrag von 5000 Euro pro Kaltanruf und sind für jeden Einzelfall bis zu einem Betrag von 250.000 Euro steigerungsfähig. Insofern dürfte es sich wirtschaftlich als gewaltiger Bumerang und als "Gewinnabschöpfung zum Vorteil des Gemeinwohls" erweisen wenn die Euroweb oder deren Konzerntöchter wie bisher nach der strafbaren Handlung auf der Vertragserfüllung oder eben der Zahlung praktisch der gesamten Vertragssumme beharren sollten. Die passende Adresse für einen Hinweis steht in der verlinkten Verfügung.
Der Hinweis auf das Wissen um diesen Umstand ist also vor allem auch geeignet die, bisher für die Unternehmen der Euroweb Group die Gerichte belügende Kanzlei "Buchholz & Kollegen" durch den, von den Betroffenen angestrebten außergerichtlichen Forderungsverzicht quasi arbeitslos machen und die Gerichte zu entlasten. Zumindest im jeweiligen Einzelfall.
"Erpressung" oder auch nur "Nötigung" kann man das übrigens nicht nennen, denn rechtswidrig wäre gemäß dem Absatz 2 der Paragraphen der durchaus drängende Hinweis auf die drohenden Strafen nur dann, "wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck" - hier der Vermeidung, dass die Euroweb aus einer unrechten und gerichtlich explizit verbotenen Handlung zum Nachteil des Drohenden einen Gewinn erzielt - "als verwerflich anzusehen ist".
Daran fehlt es offensichtlich. Man muss also nicht besorgt sein, dass man deswegen auch nur verurteilt werden könnte. Egal was die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska "labern": Nicht nur mir ist nämlich bewusst, dass diese - so man denen nur genug Zeit lässt - auch eine Menge groben Unsinns vortragen.
Heute: "Vorgerichtliche Kommunikation"
Mit der "Referenzkundenmasche" übertölpelte "Partner" der Euroweb Internet GmbH nebst deren Konzerntöchtern Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH sollten bei der Kommunikation hinsichtlich einer Vertragsauflösung aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in den Schriftsätzen den Umstand mit aufführen, dass der Vertrag entgegen der Verfügung des LG Düsseldorf 34 O 173/11 - also unter Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot - durch einen sogenannten Kaltanruf angebahnt wurde.
Sollte danach tatsächlich eine Klage erfolgen oder weiter verfolgt werden, so dürfte die ganz gewiss ganz besondere Art und Weise, in welcher sich die Euroweb nebst deren Töchtern Konzerntöchter Webstyle GmbH und Internet Online Media GmbH "kulant" zeigt, schon durch eine kitzekleinen Hinweis an die richtige Adresse des richtigen Anwaltes dazu führen, dass die Euroweb wegen des Verstoßes gegen den Beschluß mit einer empfindlichen, mindestens 4-stelligen Geldstrafe (Christoph Preuß wird ja kaum für ein paar tausend Euro in Haft gehen wollen) belegt wird.
Das Verbot gilt auch für die "Webstyle" und die "Internet Media", denn das Verbot erstreckt sich selbstverständlich auch auf die konzernabhängigen Töchter - insbesondere solchen, mit denen (wie es hier der Fall ist) Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge bestehen und auch für die Fälle in denen die Vertriebsorganisation des Konzerns die Anrufe durch die Außendienste von deren Mobiltelefon aus durchführen lässt. Der nachfolgend geschlossene Vertrag und (im Falle, dass dieser mit der "Webstyle" oder der "Internet Media" geschlossen wurde) die Auszüge aus dem Handelsregister beweisen ausreichend, dass der "Cold Call" verbotswidrig war.
Wie man aus Düsseldorf so hört, lagen die bereits einmal erhöhten (nur noch nicht zur Gänze rechtskräftig verhängten) Geldstrafen bei den letzten Verstößen bei einem Betrag von 5000 Euro pro Kaltanruf und sind für jeden Einzelfall bis zu einem Betrag von 250.000 Euro steigerungsfähig. Insofern dürfte es sich wirtschaftlich als gewaltiger Bumerang und als "Gewinnabschöpfung zum Vorteil des Gemeinwohls" erweisen wenn die Euroweb oder deren Konzerntöchter wie bisher nach der strafbaren Handlung auf der Vertragserfüllung oder eben der Zahlung praktisch der gesamten Vertragssumme beharren sollten. Die passende Adresse für einen Hinweis steht in der verlinkten Verfügung.
Der Hinweis auf das Wissen um diesen Umstand ist also vor allem auch geeignet die, bisher für die Unternehmen der Euroweb Group die Gerichte belügende Kanzlei "Buchholz & Kollegen" durch den, von den Betroffenen angestrebten außergerichtlichen Forderungsverzicht quasi arbeitslos machen und die Gerichte zu entlasten. Zumindest im jeweiligen Einzelfall.
"Erpressung" oder auch nur "Nötigung" kann man das übrigens nicht nennen, denn rechtswidrig wäre gemäß dem Absatz 2 der Paragraphen der durchaus drängende Hinweis auf die drohenden Strafen nur dann, "wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck" - hier der Vermeidung, dass die Euroweb aus einer unrechten und gerichtlich explizit verbotenen Handlung zum Nachteil des Drohenden einen Gewinn erzielt - "als verwerflich anzusehen ist".
Daran fehlt es offensichtlich. Man muss also nicht besorgt sein, dass man deswegen auch nur verurteilt werden könnte. Egal was die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska "labern": Nicht nur mir ist nämlich bewusst, dass diese - so man denen nur genug Zeit lässt - auch eine Menge groben Unsinns vortragen.
10.05.2014
Urteil: Die Euroweb verliert auch 2014 - LG Ingolstadt (Az. 42 O 318/13)
Mit Urteil vom 25.04.2014 hat das LG Ingolstadt (Az. 42 O 318/13) eine Klage der Euroweb Internet GmbH gegen unsere Mandantschaft vollständig abgewiesen. Geltend gemacht wurde die Zahlung restlicher Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB in Höhe von über € 5.500,00. Bereits außergerichtlich hat unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von 5% der Vertragssumme an Euroweb bezahlt.Quelle: Dr. Flügler & Partner, Freiburg
Das Gericht hat die Klage nun mit der Begründung abgewiesen, die von Euroweb vorgelegt Vertragskalkulation könne mangels schlüssiger und nachvollziehbarer Darlegung nicht auf ihre Plausibilität geprüft werden. Trotz eines gerichtlichen Hinweises zu diesem Umstand verzichtete Euroweb auf konkreteren Vortrag zur Kalkulation, weshalb es aus Sicht des Gerichts im Ergebnis an schlüssigem Sachvortrag für die nicht erbrachten Leistungen fehlte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Danke!
Ich würde gerne erfahren in welche der inzwischen bekannten Fallgruppen des (versuchten) Prozessbetruges das Vorgehen der Euroweb/Buchholz und Kollegen in diesem Verfahren fällt:
Fallgruppe A:
Wurde dem Gericht vorgelogen, dass sämtliche Leistungen von fest angestellten Mitarbeitern erbracht würden und das hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil sämtliche Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht würden und die bei der Euroweb fest angestellten Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?
oder:
Fallgruppe B:
Wurde dem Gericht vorgelogen, dass nur knappe 2% der Leistungen von Freiberuflern, der Rest durch fest Angestellte der Euroweb erbracht würden und das hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil die bei der Euroweb fest angestellten Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?
oder:
Fallgruppe C:
Wurde dem Gericht vorgelogen, dass hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil die von bei einem Tochterunternehmen der Euroweb fest angestellten und durch die Euroweb geliehenen Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?
ggf. und:
Fallgruppe "+1":
Wurde dem Gericht zusätzlich vorgelogen, dass es auch "Kaufkunden" gäbe, welche einen ungleich höheren Betrag als die "Referenzkunden" leisteten?
(dazu später mehr in diesem Blog)
Ich wünsche der Euroweb also Christoph Preuß und Daniel Fratzscher und den Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska im Falle einer Berufung mit jeder dieser Lügen - oder auch einer neu erdachten - viel Spaß(*)!
*) beim täglichen Hofgang.
"Nichtamtliche Dummheitsbestätigung" für die Partner der Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf - oder: Warum ich mit Philipp Berger keinen "Smalltalk" halte
Dieses ist ein "offener Brief". Ein womöglich bemühtes Gericht sollte bei den Adressaten erst mal anfragen, welchen Dreck diese auf mich werfen und falls (wie so oft bei schwierigen Fragen) von denen keine Antwort kommt, einfach mal nach "Giesela Mertens" und "Philipp Berger" googeln.
Allerwerteste Dame und Herren
40479 Düsseldorf
Ich habe Ihnen wie folgt mitzuteilen:
Wie mir der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz bekannt machte wurde dort genau einmal ein Auszug aus den Datenbanken der Polizei hinsichtlich meiner Person abgefragt - und zwar im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (StA Chemnitz, 740 Js 7539/12) wegen Prozessbetruges gegen die Euroweb Internet GmbH oder deren Tochter Webstyle GmbH (ich will jetzt nicht nachsehen).
In diesem Datenbankauszug fanden sich dann zahlreiche Strafanzeigen von kriminellem Pack gegen mich, darunter der eine und der andere so genannte "Rechtsanwalt", die folgenlos blieben. Das Pack indes ist inzwischen zum allergrößten Teil rechtskräftig verurteilt, andere sind angeklagt. Nur gegen wenige wird noch ermittelt.
Meist wegen Betruges.
In die Ermittlungsakte 740 Js 7539/12 nahm sodann die Kanzlei "Berger Law LLP" Einblick. Heute, nachdem diese Kanzlei pleite ist und (damit die Gläubiger keine Chance haben) formell dem Bruder Veselin Grozdev eines bulgarischen Euroweb-Mitarbeiters gehört, agieren diese Anwälte als Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf. Sie wissen das ja alles selbst sehr gut - wenn auch vielleicht nicht jeder oder jede ganz so genau wie ich.
Nun, wie auch immer: Diese ausnehmend garstige und sogar kriminelle Person, welche die Akte in den Händen hatte, hatte auch nicht besseres zu tun als am 18.09.2012 unter dem Pseudonym "Gisela Mertens" just das zu veröffentlichen was aus der Akte, genauer dem Datenbankauszug, bekannt wurde. Also diese lange Liste idiotischer Strafanzeigen, verfasst von durchweg kriminellen und verlogenen Querulanten.
§ 203 StGB ist ja besonders bei gewissen "Ansprechpartnern für Strafrecht" völlig unbekannt - jedenfalls den saublöden.
Und natürlich wusste diese, zumindest in dem Moment geistig gewiss nicht fitte Person das alles so hinzustellen und formulieren, dass noch größere Deppen annehmen mussten, das alles hätte ich verbrochen. Bis dahin hat es also gerade noch gereicht.
§§ 186ff, 192 StGB sind ja nur was für "Weicheier" und "Schrankschwestern". Kriminelle "Rechtsanwälte" interessieren sich für sowas eher nicht - es sei denn derlei garstiges Pack hat gerade ein Problem mit mir und will mich durch die Stellung von Strafanzeigen schädigen, weil ich Ross (Straftat) und Reiter (Täter) nannte. Kann man verstehen: Da wird ja auch der harmloseste Betrüger sauer!
Später war man dann noch so doof mich auf einen weiteren, ganz klaren Beweis die Herkunft der Veröffentlichung zu bringen - in dem man eine Kopie des Datenbankauszugs an den WDR schickte. Die wurde war zwar teilweise geschwärzt, aber der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz wusste mir dennoch das Verfahren mitzuteilen. Von da an musste ich dann nur "wie ein Huhn den Brotkrumen" folgen um zu erfahren, dass erst ganz kurz vor dem 18.09.2012 die Akte an die "Berger Law LLP" geschickt wurde.
Soll ich verraten wer die anforderte?
Ich bescheinige den Mitgliedern der Kanzlei insofern "nichtamtlich" eine geradezu grandiose Dummheit. Ich bescheinige schon jetzt demjenigen "Grenzdebilität", der behaupten will oder wird, der Blog der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" sei nicht in krimineller und dreckiger Absicht von jener Kanzlei aus betrieben worden, die jetzt als "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf (und angeblich sogar auch in Köln und Frankfurt a.M.) agiert und die in dem Blog schamlos gelobte Euroweb nebst den Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher vertritt.
Ich denke mal, der Blog der "Gerichtsreporterin" sollte jetzt ganz schnell gelöscht werden. Mögen sich die Anwälte der Kanzlei was ausdenken, denn es ist doch höchst offensichtlich, dass denen die Zugangsdaten schon vor einer ganzen Weile abhanden gekommen sind.
Oder wollen die, weil der Rahmen derer geistiger Möglichkeiten sehr früh ausgeschöpft ist, etwa von einem Schlosser beraten werden wie das geht? Das könnte aber eine sehr "laute" Beratung werden, meine Dame und meine Herren!
Wenn Sie dann infolge der eintretenden Heiserkeit endlich am gegenseitigen Anschreien gehindert sind wäre es doch recht nett wenn Sie es mal mit "gründlich Nachdenken" versuchen - oder (anders ausgedrückt) den Kopf (anders als bis hier ersichtlich) zu etwas anderem benutzen als die Frisur (sofern überhaupt vorhanden) möglichst weit oben zu präsentieren.
Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger lege ich nahe sehr genau zu bedenken, ob er die Bezeichnung als Krimineller im Zusammenhang mit seinem Tun nicht doch hinnehmen muss. Was ich tue und lasse ist aber vom oft mangelhaften Resultat seiner, ich nenne es mal höchst euphemistisch "Überlegungen" gewiss nicht abhängig.
Vielleicht von seinen zukünftigen Handlungen. Ich meine: Falls die mir gefallen könnten.
Nachtrag:
Wenn ein ehemaliger Angestellter oder eine ehemalige Angestellte der Kanzlei etwas ganz genaues über die Sache wissen sollte, dann verzichte ich gerne - gegen das Wissen - auf den Strafantrag. Hinsichtlich strafbarer Handlungen gilt auch kein "Schweigegelübde" - weil die natürlich nicht zu den Aufgaben eines Rechtsanwaltes zählen. Das gilt auch dann, wenn der Herr Philipp Berger - der ja oft "nicht ganz bis zum Ende denkt" - etwas anderes labert.
(Fragen Sie den mal, was er am 17.04.2014 angestellt hat. Ich verrate schon mal so viel: Da hat er einen der ganz wenigen, sich noch für die Euroweb eigentlich schon viel zu weit aus dem Fenster hängenden Richter geärgert und mir ein starkes Argument geliefert. Seit dem 6. Mai 2014 wissen Sie ja, dass ich derlei nicht grundlos verbreite.)
Allerwerteste Dame und Herren
- "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz,
- "Rechtsanwalt" Philipp Berger,
- "Rechtsanwältin" Adrijana Blazevska.
40479 Düsseldorf
Ich habe Ihnen wie folgt mitzuteilen:
Wie mir der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz bekannt machte wurde dort genau einmal ein Auszug aus den Datenbanken der Polizei hinsichtlich meiner Person abgefragt - und zwar im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (StA Chemnitz, 740 Js 7539/12) wegen Prozessbetruges gegen die Euroweb Internet GmbH oder deren Tochter Webstyle GmbH (ich will jetzt nicht nachsehen).
In diesem Datenbankauszug fanden sich dann zahlreiche Strafanzeigen von kriminellem Pack gegen mich, darunter der eine und der andere so genannte "Rechtsanwalt", die folgenlos blieben. Das Pack indes ist inzwischen zum allergrößten Teil rechtskräftig verurteilt, andere sind angeklagt. Nur gegen wenige wird noch ermittelt.
Meist wegen Betruges.
In die Ermittlungsakte 740 Js 7539/12 nahm sodann die Kanzlei "Berger Law LLP" Einblick. Heute, nachdem diese Kanzlei pleite ist und (damit die Gläubiger keine Chance haben) formell dem Bruder Veselin Grozdev eines bulgarischen Euroweb-Mitarbeiters gehört, agieren diese Anwälte als Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf. Sie wissen das ja alles selbst sehr gut - wenn auch vielleicht nicht jeder oder jede ganz so genau wie ich.
Nun, wie auch immer: Diese ausnehmend garstige und sogar kriminelle Person, welche die Akte in den Händen hatte, hatte auch nicht besseres zu tun als am 18.09.2012 unter dem Pseudonym "Gisela Mertens" just das zu veröffentlichen was aus der Akte, genauer dem Datenbankauszug, bekannt wurde. Also diese lange Liste idiotischer Strafanzeigen, verfasst von durchweg kriminellen und verlogenen Querulanten.
§ 203 StGB ist ja besonders bei gewissen "Ansprechpartnern für Strafrecht" völlig unbekannt - jedenfalls den saublöden.
Und natürlich wusste diese, zumindest in dem Moment geistig gewiss nicht fitte Person das alles so hinzustellen und formulieren, dass noch größere Deppen annehmen mussten, das alles hätte ich verbrochen. Bis dahin hat es also gerade noch gereicht.
§§ 186ff, 192 StGB sind ja nur was für "Weicheier" und "Schrankschwestern". Kriminelle "Rechtsanwälte" interessieren sich für sowas eher nicht - es sei denn derlei garstiges Pack hat gerade ein Problem mit mir und will mich durch die Stellung von Strafanzeigen schädigen, weil ich Ross (Straftat) und Reiter (Täter) nannte. Kann man verstehen: Da wird ja auch der harmloseste Betrüger sauer!
Später war man dann noch so doof mich auf einen weiteren, ganz klaren Beweis die Herkunft der Veröffentlichung zu bringen - in dem man eine Kopie des Datenbankauszugs an den WDR schickte. Die wurde war zwar teilweise geschwärzt, aber der Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Chemnitz wusste mir dennoch das Verfahren mitzuteilen. Von da an musste ich dann nur "wie ein Huhn den Brotkrumen" folgen um zu erfahren, dass erst ganz kurz vor dem 18.09.2012 die Akte an die "Berger Law LLP" geschickt wurde.
Soll ich verraten wer die anforderte?
Ich bescheinige den Mitgliedern der Kanzlei insofern "nichtamtlich" eine geradezu grandiose Dummheit. Ich bescheinige schon jetzt demjenigen "Grenzdebilität", der behaupten will oder wird, der Blog der "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" sei nicht in krimineller und dreckiger Absicht von jener Kanzlei aus betrieben worden, die jetzt als "Buchholz und Kollegen" in Düsseldorf (und angeblich sogar auch in Köln und Frankfurt a.M.) agiert und die in dem Blog schamlos gelobte Euroweb nebst den Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher vertritt.
Ich denke mal, der Blog der "Gerichtsreporterin" sollte jetzt ganz schnell gelöscht werden. Mögen sich die Anwälte der Kanzlei was ausdenken, denn es ist doch höchst offensichtlich, dass denen die Zugangsdaten schon vor einer ganzen Weile abhanden gekommen sind.
Oder wollen die, weil der Rahmen derer geistiger Möglichkeiten sehr früh ausgeschöpft ist, etwa von einem Schlosser beraten werden wie das geht? Das könnte aber eine sehr "laute" Beratung werden, meine Dame und meine Herren!
Wenn Sie dann infolge der eintretenden Heiserkeit endlich am gegenseitigen Anschreien gehindert sind wäre es doch recht nett wenn Sie es mal mit "gründlich Nachdenken" versuchen - oder (anders ausgedrückt) den Kopf (anders als bis hier ersichtlich) zu etwas anderem benutzen als die Frisur (sofern überhaupt vorhanden) möglichst weit oben zu präsentieren.
Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger lege ich nahe sehr genau zu bedenken, ob er die Bezeichnung als Krimineller im Zusammenhang mit seinem Tun nicht doch hinnehmen muss. Was ich tue und lasse ist aber vom oft mangelhaften Resultat seiner, ich nenne es mal höchst euphemistisch "Überlegungen" gewiss nicht abhängig.
Vielleicht von seinen zukünftigen Handlungen. Ich meine: Falls die mir gefallen könnten.
Nachtrag:
Wenn ein ehemaliger Angestellter oder eine ehemalige Angestellte der Kanzlei etwas ganz genaues über die Sache wissen sollte, dann verzichte ich gerne - gegen das Wissen - auf den Strafantrag. Hinsichtlich strafbarer Handlungen gilt auch kein "Schweigegelübde" - weil die natürlich nicht zu den Aufgaben eines Rechtsanwaltes zählen. Das gilt auch dann, wenn der Herr Philipp Berger - der ja oft "nicht ganz bis zum Ende denkt" - etwas anderes labert.
(Fragen Sie den mal, was er am 17.04.2014 angestellt hat. Ich verrate schon mal so viel: Da hat er einen der ganz wenigen, sich noch für die Euroweb eigentlich schon viel zu weit aus dem Fenster hängenden Richter geärgert und mir ein starkes Argument geliefert. Seit dem 6. Mai 2014 wissen Sie ja, dass ich derlei nicht grundlos verbreite.)
07.05.2014
Euroweb Internet GmbH: Erste Analyse des Jahresberichts für das Jahr 2012
In der 2012er Bilanz der Euroweb heißt es:
"Nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 209 im Vorjahr erwirtschaftete die Gesellschaft im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von TEUR 307. Dafür waren im Wesentlichen die folgenden Einflussfaktoren ausschlaggebend:Das klingt jenseits vom erkennbaren Euphemismus nach "krankgespart". Immerhin haben die anno 2012 "ersparten" Aufwendungen hinsichtlich der "an Vertriebspartner zu zahlenden Provisionen" (also die gesunkenen Umsätze) erheblichen negativen Einfluss auf die Einnahmen in den Folgejahren. Wie hat die Euroweb doch immer argumentiert? In der ersten Phase nach Vertragsschluss hätte diese die "höchsten Kosten, welche sich erst im Vertragsverlauf amortisieren". Es entfallen gegenüber einer stabilen Entwicklung in den nächsten 3 Folgejahren also Einnahmen und damit Deckungsbeiträge von je rund 1,5 Millionen Euro. Das ist ganz schön viel und zeigt, wie ein beschädigter Ruf das Unternehmen wirtschaftlich stark belastet - besonders wenn (wie es bei der Euroweb der Fall ist) ein im Marktvergleich extrem hoher Anteil von dessen Kosten Vertriebskosten sind.
Das Rohergebnis sank gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.458. Dem stand allerdings ein stärkerer Rückgang bei den betrieblichen Aufwendungen von TEUR 2.497 gegenüber, wobei der Rückgang insbesondere auf die an Vertriebspartner zu zahlenden Provisionen entfiel."
Das bedeutet aber im Zusammenhang mit der 2011er Bilanz auch, dass der 2012 durch hartes Sparen erwirtschaftete Minigewinn im Wesentlichen noch auf den Einnahmen aus Verträgen aus den besseren Vorjahren (2009, 2010) basiert. Die fallen 2013 und 2014 weg. Danach ist die Gewinnprognose - so der Vertrieb nicht ganz eingestellt und "die Kuh (gemeint: cash-cow) also nicht ganz ausgemolken wird" (worauf der vorliegende Bericht allerdings Hinweise enthält) besser mit "Verlustprognose" zu überschreiben.
Denn im Bericht steht noch das hier:
"Demgegenüber trat das Neukundengeschäft in unserer Gesellschaft im Vergleich zu anderen Gesellschaften der Euroweb-Gruppe etwas in den Hintergrund, wobei die Anzahl der Neukunden unverändert die Anzahl der Kunden übertraf, die ihre Verträge nicht verlängert haben."Interessant ist, was da nicht steht:
- Da steht keine Prozentzahl. Demnach ist die ANZAHL der Kunden allenfalls im Promillebereich gewachsen. Der Euroweb ist es in einer Phase allgemeinen Wirtschaftswachstums also nicht mehr gelungen, hinsichtlich der Kundenzahl in bezifferbarem Umfang zu wachsen.
- Da steht auch nichts zum WERT der Verträge. Da das Rohergebnis aber um rund 6,5% gesunken ist, ist zu vermuten, dass der Umsatz und damit der Wert der neuen Verträge durchschnittlich sehr viel stärker gesunken ist. Mithin dass eine Verschiebung hin zu billigeren Verträgen stattfand welche in den Folgejahren weniger Deckungsbeiträge einbringen.
Und noch das hier:
"Die Bilanz ist auch nach einem Anstieg der Bilanzsumme weiterhin durch kurzfristige Forderungen geprägt, die rund 75 % der Bilanzsumme ausmachen."
Sowas gehört eigentlich unter "Riskobericht" und der Satz "Nach kritischer Würdigung aller zur Verfügung stehenden Informationen sind keine bestandsgefährdenden Risiken oder Risiken mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage erkennbar" dürfte da nicht stehen, denn schon die Finanzierung langfristiger Engagements durch kurzfristige Schulden ist immer ein Risiko hinsichtlich der Finanzlage.
"Nach mehreren Investitionen in junge Unternehmen, deren Produkte für die Euroweb interessante Perspektiven beinhalten könnten, ergab sich insbesondere beim Finanzanlagevermögen ein Anstieg."
Die haben also kurzfristige Schulden gemacht um langfristige Investitionen in risikante Neugründungen bzw. Beteiligungen an bisher Verluste einfahrende Unternehmen (z.B. salesworker, die offensichtlich auch heftig Verluste machen - 2011: 135.000 €; 2012: 700.000 €) zu finanzieren. Ich habe mal gelernt, die Finanzierung solcher "Questions" mit kurzfristigen Krediten sei ein "NO-GO". Das gehört betriebswirtschaftlich eigentlich auch unter "extremes Risiko".
Die Bilanz wird noch zu korrigieren sein, denn
"Unsere Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr an der salesworker.com GmbH, Köln, beteiligt, und 25,1% der Anteile übernommen. Zum 31. Dezember 2011 weist die salesworker.com GmbH ein Eigenkapital von TEUR 45 und für 2011 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 135 aus. Der Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaft für 2012 lag zum Zeitpunkt der Erstellung unseres Jahresabschlusses noch nicht vor."
Da gehen wohl noch mal rund 175.000 Euro (25% der 2012er Verluste der salesworker.com GmbH) ab, welche den durch hartes Sparen erwirtschafteten Minigewinn von 300.000 € mehr als halbieren.
Vom Rest können die Anteilseigner dann mal "zum Frisör gehen" um sich die "verbrannten Bärte" richten zu lassen.
Ich meine, falls die sich noch zu ihren [Ex-]Kunden trauen.
Sonstige Hinweise zur auf Unternehmensregister.de veröffentlichten Bilanz:
Da wurde wohl was falsch abgetippt, bzw. die Tabelle "vermurkst", was aber die Euroweb nicht zu vertreten hat:
Statt wie von "unternehmensregister.de" veröffentlicht:
| 2. Personalaufwand | 3.650.382,84 € |
| a) Gehälter | 630.893,24 € |
| b) Soziale Abgaben | 4.281.276,08 € |
muss es richtig lauten:
| 2. Personalaufwand | 4.281.276,08 € |
| a) Gehälter | 3.650.382,84 € |
| b) Soziale Abgaben | 630.893,24 € |
Hinweise für Anwälte von Euroweb-Gegnern:
Im Jahr 2012 wurden die "Bestände an angearbeiteten Aufträgen" (wie in den Vorjahren unter "Vorräte" erfasst und nicht mehr gesondert ausgewiesen) weiter gesenkt - aber nicht ganz auf Null gebracht. Es gab also zum einen auch 2012 noch "Füllaufträge", zum anderen beweist das Absinken vor Ende 2012, ganz besonders in den Vorjahren, dass es einen Stapel nicht abgearbeiteter Aufträge gab welcher vom Unternehmen zudem als "nicht wünschenswert" angesehen wurde. Ergo das die Gerichte hinsichtlich des "anderweitigen Einsatzes der Arbeitskraft" gemäß § 649 Satz 2 BGB massiv und in Täuschungsabsicht belogen wurden.
Zudem hat sich die Euroweb Internet GmbH ja laut eigenem Bericht im Vergleich zu anderen Gesellschaften der Euroweb-Gruppe nicht mehr auf das Neukundengeschäft konzentriert - was man als böswilliges Unterlassen des anderweitigen Erwerbs darstellen kann. ("Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.").
Und außerdem konnte die Euroweb die Arbeitskräfte aus dem selbst behaupteten Pool fest angestellter Webdesigner doch bei den anderen Gesellschaften einsetzen ... oder gab es diesen Pool nie?
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