15.07.2021

Rechtsmissbrauch durch Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Beschwerde einreichen!

Liebe Geschädigte! Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Insolvenzverfahren des Nicolas Absenger. Es besteht auch ein gerichtliches Zahlungsverbot.
(AG Wuppertal, 145 IN 359/20)

Das Aktenzeichen meiner Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf lautet:

A/924/2021/V

Von betrügerischen/erpresserischen Abmahnungen des Herrn Nicolas Absenger betroffene sollten die erhaltene Abmahnung an die zuständige

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf

Telefon: 0211/49502-0
Fax: 0211/49502-28
info@rak-dus.de

als „Beschwerdebeitritt“ zum obigen Aktenzeichen einreichen. Meine Beschwerde betrifft „unsachliches Verhalten“, weil ich durch die aktuellen DSGVO-Abmahnungen des Herrn Absenger alle Tatbestandsmerkmale für den strafrechtlichen Vorwurf des „Betruges“ als auch der „Erpressung“ als erfüllt ansehe. Ob die Staatsanwaltschaft Wuppertal (die von mir auch benachrichtigt wurde) feige ist wird sich zeigen.

Ich vermute, dann ist im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO und das Insolvenzverfahren über das „Vermögen“ des Nicolas Absenger ganz schnell Ruhe. Ich gehe im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale davon aus, dass ein von der Kammer zu bestimmender „Kanzleiverweser“ die Sachen nicht weiter verfolgen wird.


An Herrn (ich verzichte voraus greifend auf die Anrede mit „Rechtsanwalt“) Nicolas Absenger: 

Schreiben Sie ruhig einen Strafantrag. Ein gewisser Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat offensichtlich eine „Sauwut“ auf mich und macht nach meiner Erfahrung und ohne (genügend) über die Sachverhalte nachzudenken (und ohne tatsächliche Ermittlungen) aus jedem, also auch leicht ersichtlich unbegründeten Mist eine Anklageschrift ... Aber das endet dann so wie bei Ihrem Kollege Dr. Hans Dieter Weber von der AWPR, der - unter dem Ansatz halbwegs normaler Intelligenz - sehr viel Angst vor der Beweisaufnahme und den möglichen Feststellungen des Gerichts im Urteil haben sollte. Ich hingegen führe gerne „Juristen dieser Sonderklasse“ vor - ziehe aus solchen Aktionen also einiges Vergnügen.


13.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:

„Er ist nicht jung - aber im Insolvenzverfahren.“

AG Wuppertal, 145 IN 359/20 - Das ist laut „Insolvenzbekanntmachungen.de“ das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens über das „Vermögen“ des RechtsAbmahnanwaltes Nicolas Absenger aus Wuppertal.

  • Wichtig: Zahlungen sollen, wenn überhaupt, an den Insolvenzverwalter erfolgen. Das ist der unbescholtene:
    • Rechtsanwalt Norbert Schrader
      Viehhofstr.117
      42117 Wuppertal

      Telefon: 0202 4 30 98-0
      Fax: 0202 - 4309844
  • Der genannte Insolvenzverwalter interessiert sich auch im Falle einer erfolgten Zahlung  oder Nichtzahlung für die Abmahnungen: Es gibt da wohl „Ungereimtheiten“ bei den im Zeitablauf unterschiedlich angegebenen Bankverbindungen bzw. den Verdacht, dass Nicolas Absenger auch Insolvenzsstraftaten begangen hat.

„Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal gelandet!“
Sinnbild: „Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Absenger gelandet!“
(Rechte am Bild: Frank Schulenburg, CC BY-SA 4.0 )

Im Hinblick auf die mit einem Insolvenzverfahren stets verbundene Geldnot wundert es mich nicht, dass das „Organ der Rechtspflege“ „Paradebeispiel eines Rechtsmissbrauchers“ Nicolas Absenger die „mindestens betrügerische“ Abmahnnummer, die er zuvor mit den Herren Michael Dunareanu, Bashar Al-Rashid, Stanislav Miliuk, David Librowski, Ahmad El-Sohbi bzw. deren „Firmen“ durchgezogen hat, nunmehr mit Ivan Dumancic verschärft fortsetzen wollte...

Genau genommen wundert es mich doch: Im Ergebnis hätte Nicolas Absenger doch irgendwann mal begreifen müssen, dass der „Abmahnwahn“ nicht gerade ein „Erfolgsweg“ ist. Aber ich hab ja eh die Theorie, dass man in Deutschland nur viel auswendig lernen muss, um „Jurist“ werden zu können.

Nachtrag:

Wer aktuell die Webseite „absengeranwaelte.de“ aufruft bekommt nur die Meldung

„Auf der Website werden geplante Wartungsaufgaben durchgeführt.“

Ich kenne die Branche und also diese „geplanten Wartungsaufgaben“ als Sperrung durch den Hoster bei unbezahlt gebliebenen Rechnungen. Andererseits war der dringend Geld benötigende Herr Abmahnanwalt Nicolas Absenger aus Wuppertal schon vorher nicht mal in der Lage dazu, dafür zu sorgen, dass nach einem Klick auf „Impressum“ auch ein Impressum erschien (Error 404, Not Found) . Ebenso war auch eine Datenschutzerklärung nicht erreichbar, erst recht keine Onlinestreitbeilegungsplattform. Und die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer konnte man also auch nicht abrufen. Das sind ganz schön viele Pflichtverletzungen, die - so Nicolas Absenger letztendlich über Nicolas Absenger „himself“ -  ganz „erhebliche  Wettbewerbsverstöße“ darstellen. Weswegen hatte der insolvente Herr Nicolas Absenger doch gleich eine abnorme Anzahl von Abmahnungen mit ebenso abnormen Kostenforderungen „herausgehauen“?

Und nicht zuletzt ist auch die Webseite „berger-law.de" seit mehreren Jahren im angeblichen „Wartungsmodus“. Deren Inhaber, ein Philipp (Karl) Berger, wurde im zeitlichen und wohl auch sachlichem Zusammenhang mit seinem, von mir ebenfalls als „gemeinschädlich“ angesehenen Verhalten schon vor langer Zeit die Zulassung als „Rechtsanwalt“ entzogen.

Bild: Auch der Herr Nicolas Absenger wird mit der „Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken“  ausgezeichnet.  (Rechte: Jörg Reinholz, Kassel)

Die letzte Meldung auf der Webseite absengeranwaelte.de lautete übrigens darauf, dass die Kanzlei „auf Grund einer Störung“ nur via Mobilrufnummer erreichbar sei. Ich verorte die Ursache der „Störung“ in der Debitorenbuchhaltung seines Anbieters. Immerhin gehen mit Insolvenzen regelmäßig auch Kontenpfändungen einher.

War das noch was?

Die angeblichen „Bewertungen“, mit denen der Herr Nicolas Absenger auf der nicht abrufbaren Webseite warb, waren „wohl eher nicht ganz echt“. Man könnte auch meinen, das seien „köstlich primitive Fälschungen“. (Beweis bei Klage!)

11.07.2021

Es gibt auch Gutes zu berichten (Danksagung an das Impfzentrum in Kassel)

Am ersten Juli habe ich endlich meine Erstimpfung gegen das Corona/Covid-19-Virus bekommen. Termin war um 15:45Uhr (ich war sehr pünktlich). Um 16:30 Uhr war ich wieder draußen. Ich gebe zu, ich habe bei der Wartezeit nach der Impfung (gebeten wurde um 10 Minuten) ein wenig geschummelt und diese um zwei Minuten unterschritten. „Ostzonal“, bei der Reihenimpfung gab's sowas ja auch nicht  („echte Zonis“ kippen wegen sowas nicht um, das überlassen wir Weicheiern und Jammerlappen) - dafür waren „dadorts“ die schon hunderte Male mit Dampf sterilisierten Spritzen meistens stumpf. Wer auch nur „Au“ sagte galt als Schwächling - heute würden das bestimmte, schwer psychotherapiebedürftige Gruppen von Walldorfschüler(inn)en, Covidiot(inn)en und andere Gestörte als „Mobbing“ ihrer ungeimpften und keine Masken tragenden „Verweichlinge“ bezeichnen.

Für Covidiot(inn)en: Die Impfung (mit Moderna) habe ich gut vertragen (Ok, an der Einstichstelle gab es ein leicht ignorierbares „Muckern“ (Ich kann das wirklich nicht „Schmerz“ nennen.), am 3. Juli fühlte ich mich zeitweise leicht „angekatert“ (Hurra: die Impfung wirkt also!) - und mein späterer Versuch, an der Kasse des Supermarktes „mit dem Oberarm zu bezahlen”, scheiterte: Ergo muss ich im Urlaub wohl doch eine Kreditkarte in die Badehose stecken.

Bereits um 15:10 Uhr (also 25 Minuten nach meinem Eintreffen) hatten sich schon zwei Mitarbeiter bei mir dafür entschuldigt, dass es so lange dauerte. Die persönliche Behandlung empfand ich als sehr freundlich.

Vergleich: „Ostzonal“ saß ich mal 8 Stunden unversorgt mit frisch gebrochenen Handgelenken auf dem Flur der Chirurgie. Davon zwei Stunden bis die Tagschicht (die Ärzte hatten Termine) durch die Spätschicht (das war der Not- und Bereitschaftsdienst) abgelöst wurde Das fanden alle „ganz normal“. Das war es ja auch, wenn man nicht zur Nomenklatur gehörte.

Ich danke allen Mitarbeitern (wobei ich die Damen grundsätzlich eingeschlossen sehen will) des Impfzentrums in Kassel für:

  • den erledigten (und im Hinblick auf manche Patienten) sicherlich nicht immer leichten Job
  • den tollen Umgang damit, dass ich als Freiberufler auch an der Berufsausbildung künftiger Systemadministratoren teilnehme (§ 4 Nr. 8 der „Impfreihenfolgenverordnung“:  Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) und meine Arbeitgeberbescheinigung also (völlig korrekt) höchstselbst unterschrieben habe. (Ich hatte echt Bedenken, es gäbe da Diskussionen)...
  • deren Risikobereitschaft  (immerhin kommen diese mit womöglich Infizierten in Kontakt)
  • und deren ausnahmslos gewährte Freundlichkeit.

09.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:
Nur „Betrug“? - Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!

Einleitend: Rechtsliteratur: 
  1. LG Osnabrück, 17.02.2012 - 15 KLs 35/09
  2. BGH, 03.04.2013 - 3 StR 408/12

Das Strafgesetzbuch (StGB):

§ 253 Erpressung

  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

  3. Der Versuch ist strafbar.

  4. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Soweit also das Gesetz. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Staatsanwaltschaften und Richter (insbesondere in Hessen, ganz schlimm in Kassel) sogenannten Rechtsanwälten quasi jede Art von Straftaten durchgehen lassen. Dieses geschieht offenbar entweder aus falsch verstandener Kollegialität oder weil diese wegen der womöglich effektiven Verteidigung aufwändige Verfahren fürchten.

Doch die bekannten Abmahnungen geben neben dem Tatvorwurf des Betruges (§ 263 StGB) auch den der Erpressung (§ 253 StGB) durchaus her. Gründe:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Nicolas Absenger droht in der Absicht, eine grundlose Zahlung an ihn und an Herrn Ivan Dumancic aus Wien zu bewirken wie folgt mit der Herbeiführung eines empfindlichen Übels, nämlich einer wirtschaftlichen Existenzvernichtung:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Niclas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Wissentlich überhöhte, rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen. Der behauptete „schwierige Fall“ ist wie in anderen Abmahnserien des Herrn Absenger ein Serienbrief und ein vernünftiger Streitwert wurde von vernünftigen Gerichten in vergleichbaren Fällen mit 500€ festgesetzt - woraus sich eine sehr viel niedrigere Rechnung ergibt! Womöglich will er seine eigenen Schwierigkeiten im Umgang mit Microsoft Word bezahlt haben. Die geforderte, höchst krude Geldentschädigung könnte allenfalls als „Juristenwitz“ durchgehen - beides wird aber wie folgt erpresst:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Die Bedrohung mit einem „empfindlichen Übel“. Genau so geht „Erpressung“!

    Der sich selbst als „Organ der Rechtspflege“ feiernde Niclas Absenger aus Wuppertal hat nach eigenem Behaupten Jura studiert, das Studium abgeschlossen und die Staatsexamen bestanden. Ich gehe davon aus, dass er sehr genau weiß, dass Ivan Dumancic (sofern Nicolas Absenger nicht auch das selbst getan hat - wovon ich aber ausgehe), lediglich seine Mailadresse und bestenfalls noch seinen Namen in Kontaktformulare und Newsletterbestellungen bei ausschließlich kleinen Firmen eingeworfen hatte um das Auskunftsrecht und die nachfolgenden Abmahnungen zu provozieren. Demnach kann er nicht davon ausgehen, dass die von ihm erhobenen, hanebüchnen Forderungen in der Höhe und des Grundes wegen zu Recht bestehen und auf dem Rechtsweg durchsetzbar sind - es sei denn er schützt den eigenen „schweren geistigen Verfall“ vor. Dann dürfte er aber ab diesem Behaupten nicht mehr als „Rechtsanwalt“ tätig sein.

  2. Da für die seriellen Abmahnungen entgegen dem bewusst täuschendem Vormachen ganz klar nur der Grund der persönlichen Bereicherung zum Nachteil Dritter in Betracht kommt, ist sein Verhalten auch als „verwerflich“ anzusehen.

  3. Der Versuch ist nicht bestreitbar, da die Abmahnungen schriftlich erfolgten.

  4. Für mich steht aus den mir vorliegenden Tatsachen heraus unzweifelhaft fest (Stichwort: „Rauchender Colt“), dass sich die Tatverdächtigen Nicolas Absenger und Ivan Dumancic entschlossen haben, diese Erpressungsversuche wiederholt und in zahlreichen Fällen zu begehen und sich also bandenmäßig zur fortgesetzten, gewerbsmäßigen Begehung des Betruges und der Erpressungen verbunden haben.


06.07.2021

Dann helf ich mal der Polizei...

 Sinnbild. Autor: PimboliDD, (CC, einige Rechte vorbehalten) via Wikipedia

Ich lese auf „Spiegel-Netzwelt“:

„Weil die Polizei den Internetprovider nicht kennt, auf dem der womöglich betrügerische Shop gehostet ist, steht er immer noch im Netz.“

Da kann ich helfen!

  1. „https://www.fastix.org/netztools/?addr=NONE“ aufrufen.
  2. www.dein-hausbooturlaub.de" eingeben und dann auf „host“ klicken.
  3. Dann auf die "217.160.0.5" klicken.
  4. auf „whois“ klicken.
  5. Dann auf den ersten Eintrag für den „Admin-C“ („JR2342-RIPE“) klicken:

„Tada!“ Der Hoster:

person:         Jan Rischmueller
address:        1&1 IONOS SE
address:        Hinterm Hauptbahnhof 5
address:        D-76137 Karlsruhe
address:        Germany
phone:          +49 721 91374 4685
nic-hdl:        JR2342-RIPE
mnt-by:         AS8560-MNT
created:        2005-01-25T13:50:09Z
last-modified:  2020-11-27T12:48:42Z
source:         RIPE # Filtered

Die Befehle, die man auch in einer Linux-Shell eingeben kann, stehen dabei.

Nachtrag (15.7.2021):

Die Webseite der Betrüger ist jetzt „bald verfügbar“, mithin gesperrt.

 

26.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Vorsorge und Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Wie die Dinge liegen trägt sich Ivan Dumancic zumindest in einigen Fällen in die selben Newsletterangebote ein wie zuvor Pascal Goffart. Die Beziehung zwischen den Fällen und Mittätern scheint also enger zu sein als bisher vermutet.

Vorsorge:

Viele werden es nicht wissen, aber man kann durchaus Vorsorge dagegen treffen, dass sich bekannte Rechtsmissbraucher wie Ivan Dumancic oder Pascal Goffart in Newsletter eintragen oder Ihre Daten via Kontaktformularen einwerfen.

Dazu müssen diese nur in eine Datenbank eingeworfen werden, welche deren Namen, Namensteile oder Mailadressen in geeigneter Form - also „einwegverschlüsselt“ speichert. Das kann man dann auch abfragen.

Ich habe eine kleine, schnelle, nette und auch sonst einfach nutzbare API geschrieben, dank der es bekannten Typen wie Pascal Goffart,  „Ivan Dumancic“, („Dumancic, Ivan“) oder jeder anderen Person, welche z.B. seine Mailadresse „ivan.dumancic@eclipso.at“ benutzt, schwer fallen dürfte, sich in die Datenbanken zu drängeln.

Hinweis dazu: Die URLs führen nur zu einem Test, in den jede(r) alles einwerfen kann. Die Test-Urls sind unbrauchbar weil jeder und jede sonstwas eintragen kann.

Wer ernsthaft teilnehmen will sollte sich bei mir melden:

Mail: joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

13.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Was Betroffene tun sollten

Bild: „Ein kleiner Schlosser aus dem Osten - Alptraum eines Rechtsmissbrauchers.“

Betroffene  des Betrugsversuches durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) sollten im Abhängigkeit vom Verfahrensstand wie folgt handeln:

Fall „A“: Bisher liegt nur eine Auskunftsforderung gemäß Art. 15 DSGVO vor:

  • Diese Auskunft müssen Sie geben. Es gibt dazu vom „Bayerischen Landesamt für Datenschutz-Aufsicht“ ein Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Prüfen Sie aber, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit derjenigen übereinstimmt, die Ivan Dumancic in der Auskunftsanforderung angibt. Der Name „Ivan Dumancic“ ist auf dem Balkan und noch weiter östlich wohl etwa so häufig wie „Andreas Müller“. Wenn Sie begründbare Zweifel an der Übereinstimmung der Identitäten haben, dürfen Sie die Auskunft nicht „irgendjemanden“ geben!
  • Stimmen die angegebene Mailadressen überein, antworten Sie an die Mailadresse.
  • Prüfen Sie vor einer Negativauskunft genau, ob Sie die Daten wirklich nicht haben, denn gelegentlich werden die Datenbanken eines Systems zum Versand von Newslettern oder E-Mail-Postfächer übersehen und nur in den Bestandskunden gesucht.
  • Vergessen Sie nicht, diese Auskunft in Ihr Postausgangsbuch aufzunehmen und das Versanddatum zu notieren.
  • Schicken Sie mir privat die Auskunftsanforderung. 

Fall „B“: Behauptung einer Nichtbeauskunftung oder Falschbeauskunftung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Löschen Sie die Daten.
  • Übersenden Sie dem allerwertesten Herrn Absenger unter Angabe seines Aktenzeichens die Kopie ihrer Auskunft. Formulieren Sie wie folgt:
Allerwertester Herr Absenger

bezüglich Ihres Aktenzeichens „soundso“ übersenden wir Ihnen als Kopie aus unserem Postausgangsbuch nochmals die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und weisen ihren gewiss besonders ehrenwerten Mandanten darauf hin, dass wir seine Daten zwischenzeitlich vollständig und endgültig gelöscht haben, weil wir für eine weitere Speicherung der Daten keine Grundlage sehen.
Freilich sind wir auf Grund der von Ihnen ausgesprochenen Drohungen und der Abgabenordnung nunmehr gezwungen und ergo berechtigt, dieses Schreiben mit den enthaltenen, also ersichtlichen Daten sowohl Ihrer Person, Herr Niclas Absenger als auch Ihres Mandanten Ivan Dumancic im Postausgangsbuch zu verwahren.
Fröhliche Grüße auch von Jörg Reinholz aus Kassel
Datum, Unterschrift,  ggf. Firmenstempel

Kein weiteres Wort, keine Entschuldigung! Keine Erklärungsversuche! - Sie können da nur Dummheiten machen!

Sehen Sie es mal so: Ich bin ja nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ und finde in den Schriftsätzen des Juristen Absenger den unwiderlegbaren Beweis dafür, dass er wissentlich und willentlich sowie in schnöder Erwerbsabsicht am Rechtsmissbrauch teilnimmt. Was wird ein einigermaßen fähiger Jurist daraus machen, wenn Sie sich entschuldigen oder irgendwas zu erklären versuchen? Vielleicht ein Schuldeingeständnis?
  • Wenn Sie die Auskunft bis dahin nicht gegeben haben, so geben Sie die Auskunft gemäß des Musterschreibens - aber an die Adresse des Ivan Dumancic, am besten an seine Faxnummer.
  • Prüfen Sie aber auch dann, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit denjenigen übereinstimmt, die nunmehr der feine Herr Absenger angibt. Wenn nicht: Nur die Auskunft, dass Sie zu einer Person mit gegebenen Angaben keine Auskunft geben dürfen.
  • Schweigen Sie zu den Forderungen des Herrn Niclas Absenger! Machen Sie keinerlei unnötigen Angaben über die Auskunft hinaus!  Wenn der Herr „Rechtsanwalt“ Absenger nicht einem völlig geistigen Verfall unterliegt und wenn er nicht „auf Koks“ und auch sonst nüchtern ist, dann ist ihm klar, dass ein Prozess wegen der abstrusen Forderungen für ihn bzw. den formell vertretenen Ivan Dumanic verloren gehen wird - weil jeder brauchbare Anwalt als Widerklage den Anspruch auf die Feststellung erheben wird, dass die Forderung (Abmahngebühren und Strafschadensersatz) jedenfalls der Höhe nach rechtswidrig ist - und dass also ein Prozess zwingend zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für seine Partei führen wird. Das bedeutet: Der feine und seinen eigenem Verlautbaren nach sicher als „höchst ehrlich“ gelten wollende Abmahnanwalt Niclas Absenger wird eine Klagerhebung tunlichst vermeiden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Fall „C“: Abmahnung wegen unterbliebener Rechtsbelehrung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Die ist theoretisch möglich. Aber witzig. Reagieren Sie einfach nicht und lassen Sie sich verklagen. Ich verfasse dann mit einigem Vergnügen die Klageerwiderung in der sich finden wird, dass derjenige, der schon die Auskunft in geschliffenen Juristendeutsch (dazu reicht es bei Niclas Absenger immerhin...) fordert und zudem in weiteren Fällen von einem berüchtigten Rechtsmissbraucher und Abmahnanwalt vertreten wird, keinen Schaden oder Nachteil für sich geltend machen kann: „Wer Artikel 15 der DSGVO so gut kennt und seine Ansprüche aus diesem herleitet, der kennt auch Artikel 16 bis 19 und klagt also rechtsmissbräuchlich im reinen Kosteninteresse.“ Ich wette, dass ein Gericht das inhaltlich, wenn nicht sogar wörtlich ins Urteil übernimmt.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Was Sie auf keinen Fall tun sollten!

  • Obwohl der Rechtsmissbrauch klar auf der Hand liegt (Ich formuliere dieses nunmehr ausdrücklich als „Tatsachenbehauptung“ und nicht als „Verdacht“!) müssen Sie die Auskunft geben. Der Rechtsmissbrauch bezieht sich nur auf die finanziellen Forderungen. Es wäre also wirklich dumm und teuer, die Auskunft unter Berufung auf den Rechtsmissbrauch nicht zu geben - weil Sie dann einen Prozess wahrscheinlich zum Teil verlieren würden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung - aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Betruges dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und zur Abwehr eines versuchten (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.