07.06.2012

Strafkammer des LG Chemnitz: Opfer der Euroweb-Referenzkundenmasche bekommt Geld zurück - sonst wird wegen Betruges verurteilt!


Aktenzeichen: LG Chemnitz, 7 Ns 620 Js 18272/10



Der Euroweb-Hausanwalt Philipp Berger macht momentan vor, eine in der ersten Instanz vom AG Döbeln wegen Betruges verurteilte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb sei freigesprochen worden und der Richter der Berufungskammer am LG Chemnitz hätte darauf erkannt, dass kein Betrug vorliege. Doch das stimmt so nicht.


Denn wenn man in der  Bergerschen Euroweb-Propaganda genau nachliest, dann sieht die Sache doch ganz anders aus. Der Berufstäuscher im Auftrag der Euroweb, Philipp Berger, schreibt selbst im letzten Absatz:
"Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die ursprünglich dem Döbelner Urteil selbst mit einer „Sperrberufung“ entgegengetreten war, mit dem Ziel, eine Strafschärfung im Schuldausspruch zu erreichen, und mit Zustimmung der Angeklagten wurde daraufhin gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung das Verfahren insgesamt gemäß § 153a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) vorläufig eingestellt, bis dass der zivilrechtliche Vertrag endgültig rückabgewickelt ist. Danach wird die Verurteilung des Strafrichters der Vorinstanz insgesamt aufgehoben werden."
§ 153a StPO behandelt die Verfahrensweise bei geringer Schuld und stellt eine klare Bedingung:

Einstellung nur dann, wenn das Opfer der Straftat zuvor entschädigt wurde.

Gemeint und verhandelt wurde die (geringe) Schuld der Vertriebsmitarbeiterin(sic!). Also liegt der Betrug hinsichtlich der Referenzkundemasche - anders als Philipp Berger, ein wahrer Freund und Nacheiferer des Hieronymus von Münchhausen der Öffentlichkeit unwahr vormacht - doch vor! Und das Gericht hat diesen Betrug sehr wohl auch erkannt.

Die Einstellung gegen eine Auflage erfolgt erst nach Erfüllung der Ansprüche des Opfers  wegen einer "geringen Schuld" der konkreten Vertriebsmitarbeiterin - bei der man davon ausgehen kann, dass diese selbst zuvor über die Strafbarkeit ihres Handelns getäuscht wurde und die auch nicht mehr bei der Euroweb arbeitet, die Straftat also nicht mehr begehen wird.

Gänzlich anders könnte das bei denen aussehen, welche die Frau zu der Straftat angehalten und bestimmt haben - und da wären wir bei der Anklage gegen Christoph Preuß in Leipzig.

Hier die wesentlichem Auszüge aus § 153 a StPO
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
 ... und, im Absatz 2
Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen.
Diese Auflage ist vorliegend:
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,

Der Schuldspruch ist also nicht aufgehoben, es wird lediglich von einer Strafe abgesehen. Richtig lautet eine Kurzfassung des Beschlusses und somit eine mögliche Überschrift also:

Das Betrugsopfer der Euroweb bekommt sein Geld zurück, sonst wird eine Euroweb Mitarbeiterin wegen Betruges verurteilt! Aber dalli!


Denn der Internet System Vertrag der Euroweb ist "rückabzuwickeln". Das Opfer des Betrugs bekommt also sein Geld vollständig zurück und ist auch sonst von Schaden freizustellen. Das Gericht erkennt darauf, dass an einer Verfolgung der durchaus erkannten Straftat der Vertriebsmitarbeiterin erst dann und genau dann, wenn dieses wie verlangt geschieht, kein öffentliches Interesse mehr bestehe.

 Was der Herr Berger da behauptet, nämlich:
"Für die Angeklagte als Verteidiger erwirkten unsere Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Adrijana Blazevska und Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann aus dem Anwaltsbüro Stüwe & Kirchmann die vollständige Aufhebung des Fehlurteils des Döbelner Strafrichters"
... stimmt also nicht! Im Schuldspruch wurde das Urteil nämlich gerade nicht aufgehoben. Der Betrug bleibt als solcher erkannt und ich bin mir sicher, die Staatsanwaltschaft Chemnitz wird sich jetzt nicht den kleinen, sondern die großen Fische in dem Teich (der da Euroweb Group heißt)  vornehmen. Einer davon ist der Geschäftsführer Christoph Preuß, der andere Daniel Fratzscher  und ein weiter ist wohl der Philipp Berger, der ja angeblich selbst die Mitarbeiter "schult" - und also zum Betrug anhält und denen, geneu wie der Öffentlichkeit vormacht, es wäre keiner. Dass der Philipp Berger in diesem Punkt lügt merkt man aber, wenn man über seine Worte nachdenkt, statt diese kritiklos für "bare Münze" zu nehmen. Das habe ich getan und ich komme zu dem Schluss:

Des Propaganda-Bergers Bericht ist schwammig, unklar und vorsätzlich unwahr.

Berger schreibt:
"Der Vorsitzende der kleinen Strafkammer beim Landgericht Chemnitz als zuständigem Berufungsgericht des Amtsgerichts Döbeln machte deutlich, dass der zur Verhandlung stehende Internet-System-Vertrag ein im Zivilrecht übliches und gebräuchliches Dokument sei, aus welchem die Pflichten des Vertragspartners deutlich hervorgingen, insbesondere die Zahlweise jährlich (monatlich) im Voraus. Soweit in der ersten Instanz der Vertragspartner und seine Ehefrau als Zeugen bekundet hatten, von der angeklagten Vertriebsmitarbeiterin über die Höhe ihrer monatlichen Verpflichtungen getäuscht und durch einen Trick zur Herausgabe ihrer Zielkontodaten veranlasst worden zu sein, so dass gleich zu Vertragsbeginn Entgelte erfolgreich eingezogen werden konnten, reichten dem Berufungsgericht diese vagen Einlassungen der Zeugen nicht aus, um das amtsgerichtliche Urteil zu bestätigen."

Da steht "soweit". So - weit. Also eine Einschränkung. 

Das Gericht hat es lediglich für nicht erwiesen erachtet, dass das Opfer des Betruges über die Höhe und den Termin der Zahlungen getäuscht wurde. Doch der Betrugsvorwurf ging und geht viel weiter.

Das Opfer wurde nämlich mit der bekannten "Referenzkundenmasche" getäuscht (Handlung des Betruges), ihm wurde vorgemacht, es erhielte einen besonderen Preisvorteil in der Höhe von mehreren tausend Euro - es müsse aber das Vertragsangebot sofort annehmen. In der Überprüfung erweist sich genau dieses als abstrus überteuert (ungerechtfertigter Vermögensgewinn als Ziel der Täuschung). Das ist der Betrug, auf den sich das "soweit" nicht erstreckt und den der Philipp Berger ganz sorgfältig ausklammert.

Kein Fehlurteil

Ein Strafrichter muss die Schwere der Schuld, den Anteil an der Tat und den Tatvorsatz des Angeklagten selbst beurteilen. Die kleine, dumme, vor Gericht flennende  und selbst getäuschte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb konnte die Fakten hinsichtlich der Täuschung der Betrugsopfer nicht übersehen oder ihr konnte diese Übersicht nicht nachgewiesen werden. In den Schulungen der Euroweb wurde dieser jungen und unreifen Person - wohl unter Beteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger - vorgemacht, das sei alles rechtens. Das kann zu einem "Verbotsirrtum" führen. Damit hängt auch der Tatvorsatz und somit die Schuldfrage der Vertriebsmitarbeiterin weitgehend in der Luft. Ferner ist es so, dass die Drückerin als ehemalige Euroweb-Mitarbeiterin keine Gelegenheit mehr hat die gleiche Tat nochmals zu begehen. Derlei ist geradezu der Musterfall für die Anwendung des § 153a StPO bei Betrugsdelikten die letztendlich durch Organisationen massenhaft begangen werden - aber nur zu Gunsten der kleinen Fische.

Bei den Bossen der Euroweb, aber auch bei deren Verkaufsleitern (oder wie diese Stufe des mittleren Managements dort auch immer genannt wird) sieht aber genau dieser Punkt ganz anders aus! Das ist es, was ich dem Bericht des Herrn Berger entnehme wenn ich diesen in einen Bezug zu den bekannten Fakten und den Gesetzen setze.


Zugleich veröffentlicht der Philipp Berger - in seiner Rolle als Propagandaminister von Gnaden der Euroweb eine Einstellung zu Gunsten des Christoph Preuß in einer irgendeiner Sache (das Schreiben der StA gibt den Vorwurf nicht preis und dem Philipp Berger glaube ich nicht mal mehr Angaben zum Wetter) gemäß § 170 StPO. Dass mindestens eine andere Sache ganz anders endete - nämlich mit einer Anklageerhebung gegen Christoph Preuß wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit dem Euroweb System Vertrag und den schulmäßig erlernten Lügen der Mitarbeiter im Vertragsgespräch - das schreibt er nicht. Und genau daran erkennt man den Propagandaminister des Euroweb-Reiches... Münchhausen hat ein paar schöne Geschichten für ein paar Bier erzählt. Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aber täuscht die Öffentlichkeit, weist Zeugen (die Lügen sollen) in die Lügen genau ein und belügt auch selbst nachweislich Richter für schnödes Geld. Das ist verwerflich, teils strafbar.

Und just derselbe Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, ist offensichtlich wirklich so dumm zu glauben, dass die Blogger dumm seien und und ihm sein Geschwafel - ohne für 5 Cent (10 Pfennig oder einen Groschen) nachzudenken - abnehmen. Vermutlich zieht der sich - um Münchhausen zu ehren -  jeden Morgen am eigenen Schopf aus dem Bett.

Halt! Doch! Eine "Bloggerin" wird des Philipp Bergers Propagandaschmarren kritiklos  abschreiben und zwar ohne das eigene Gehirn zu verschleißen !

Die anonyme "Gerichtsreporterin  Gisela Mertens". Die ist ausweislich ihres Blogs tatsächlich dumm. "Strunzdumm" möchte ich sagen. Denn die glaubt dem Berger und der Euroweb jedes Wort. Für jemanden mit normalen Verstand wäre das allenfalls mit viel Geld als Gegenleistung und darüber hinaus bei ohnehin verlorener Selbstachtung denkbar.

Mit dem teils unwahren Bericht hat der Niederkrüchtener Lügen- und Propagandaanwalt Philipp Berger der Euroweb und sich selbst ein Ei gelegt. Ein faules nämlich.

Das war mal wieder dumm vom Herrn Philipp Berger von der "Berger Law and Propaganda LLP" in Düsseldorf! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man ganz anderes erwartet. Nämlich dass der schweigt, statt seine Mandantin öffentlich auf eine so dämliche Art bloßzustellen.

(Vorsorglich: Herr Berger, Ihr Artikel ist gespeichert!)

17 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Also ich habe jetzt verstanden, das der Philipp Berger eine Menge Scheiße gebaut hat.

Erst die Euroweb mit den Artikeln wegen des verbotes reingeritten, was mehrere hundert tausend Euronen der Euroweb in Richtung Staatskasse katapultieren kann.

Dann hat der Philipp Berger noch ungewollt veröffentlicht, dass die Referenzkundenmasche von immerhin zwei Strafgerichten als Betrug erkannt wurde, obwohl er das Gegenteil vormacht. Was aber jeder x-beliebige Blogger mit auch nur rudimentären Rechtskenntnissen und einem IQ über oder sogar knapp unter der Körpertemperatur locker durchschaut.

Ich denke, morgen ist der Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr in Düsseldorf das kleinste Lärmproblem.

Ich weiß nur noch nicht ob der Christoph Preuß den Berger zum Rapport bestellt oder ob der den gleich selbst in der Kanzlei heimsucht. Immerhin zahlt er ja die Miete. Da kann er dort auch toben wenn der Anwalt Philipp Berger so urdämlich handelt, wie es nunmal aussieht.

Trainee hat gesagt…

Sorry, aber die Untertreibung "Ich denke, morgen ist der Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr in Düsseldorf das kleinste Lärmproblem." kann man so nicht stehen lassen!

Düsseldorf hat nämlich noch ganz andere Probleme als nunmehr erwartbare extremste körperliche Auseinandersetzungen zwischen einer vor Gericht gescheiterten Mandantin und ihrem verkrachten Rechtsversager. Allen voran insb. sich selbst.

Es grüßt in bekannt liebenswürdiger Art aus Köln,

trainee

PS:
http://www.youtube.com/watch?v=sKDgNSj9jJw

Trainee hat gesagt…

"Ich weiß nur noch nicht ob der Christoph Preuß den Berger zum Rapport bestellt oder ob der den gleich selbst in der Kanzlei heimsucht. Immerhin zahlt er ja die Miete. Da kann er dort auch toben wenn der Anwalt Philipp Berger so urdämlich handelt, wie es nunmal aussieht."

Interessante Frage. Ich glaube ja, die Mandantin macht letzteres und sucht ihren Rechtsversager zeitnah nach Kräften bzw. allen Regeln der Kunst kräftig heim...

Und hier [1] gibt's die passende Musik dazu...

[1]
http://www.youtube.com/watch?v=bjgNYfA_qo8

greetz,

trainee

Anonym hat gesagt…

WAS? Der Berger gibt den Bloggern jetzt schon solche Steilvorlagen? Demnach ist er ziemlich am Ende seiner Nerven.

Jörg, Du hast einen guten Job gemacht.

Anonym hat gesagt…

Für einen Anwalt ist das ganz schön bitter hier so vorgeführt zu werden. Aber ändern kann der das meiner geringen Rechtskenntnis nach auf keinen Fall. "Vermault ist vermault!"

Mann oh Mann. Ich dachte Anwälte wissen, wann und das man die Fresse besser hält. Der RA Berger wohl nicht und der ist dann tatsächlich noch so unvorsichtig seinem Mandaten die schwerste vorstellbare Rufschädigung zu besorgen.

Anonym hat gesagt…

Nun, man muss Euroweb & Berger schon verstehen. Nach der Revisionsverhandlung zum Urteil des LG Hildesheim beim BGH und den Einlassungen der BGH-Richter zum Vorliegen arglistiger Täuschung, blieb der Euroweb dort nur noch die Rücknahme der Revision. Danach war klar, dass man sich nicht wieder mit einer Rechtsbeschwerde gegen eine verloren gegangene Berufung beim BGH blicken lassen braucht. Dies führe dann nicht nur zu einer weiteren Zunahme an Urteilen, in denen die arglistige Täuschung seitens Euroweb festgestellt wurde, sondern nach entsprechenden Hinweisen der Berufungsgerichte, auch zu einer ganzen Menge an Rücknahmen von Berufungen seitens Euroweb.
Insofern sollte klar sein, dass und warum man nun offenbar bei Euroweb & Berger meint, jeden noch so kleinen Scheinerfolg meint feiern und an die große - öffentliche - Glocke hängen zu müssen.

Anonym hat gesagt…

"Nun, man muss Euroweb & Berger schon verstehen."

Muss man das? Ich finde nicht. Wäre ja noch schöner, zum Lebensberater für solche verkrachten Möchtegernexistenzen verpflichtet zu sein. Wär ja noch schöner!

Und wir sind hier auch nicht bei "wünsch Dir was", mkay?

. hat gesagt…

Au fein!

Der Artikel muss gut sein, denn die selbst ernannte Gerichtsreporterin und tatsächliche Wahrheitsschlampe "Gisela Mertens", die allem Anschein nach von der Euroweb dafür bezahlt und offenbar von Philipp Berger mit "Informationen" gefüttert wird, verfällt in garstige Hetze und erfindet Lügengeschichten. Diese, sich für Kriminelle in Zeug werfende "Dame" schreibt:

"Eine Abfuhr nach der anderen. Eine solche handelte sich J.R. jetzt am Landgericht Düsseldorf bei der 10. Zivilkammer ein. Das Gericht wies seinen Antrag vom 31. Mai 2012, oben erwähnter Beitrag von Berger müsse runter von dessen Kanzlei-Webseite, schlicht zurück. "

Das stimmt nämlich nicht! Das Gericht hat über den Streitwert befunden diesen auf unter 5000 Euro fest gelegt und dann den Verfügungsantrag an das AG Düsseldorf verwiesen. Dieses hat jetzt zu entscheiden. Das ist ein ganz normaler Vorgang und ein Verweisen an ein anderes Gericht ist kein Zurückweisen des Antrages. Eine echte Gerichtsreporterin hätte das begriffen. Aber nicht diese offenbar dumme Person, die im Auftrag Krimineller agiert, lügt, hetzt, verleumdet und beleidigt.

In einer praktisch identischen Sache. lediglich mit der Euroweb statt der Kanzlei Berger als Antragsgegnerin hatte das Amtsgericht die begehrte Verfügung übrigens schon 2010 erlassen. Es wird dieses Mal nicht anders kommen, denn das Amtsgericht wurde dazu durch einen Beschluss des Landgerichts gezwungen - und der liegt dem Antrag des J.R. bei.

Und so wird es auch dieses mal kommen. Vermutlich wird dann der Anwalt Berger weinen,dem auf Antrag des "J.R." vom Gericht beigebracht wird, dass auch der Blog der "Berger LAW LLP" keine "Rechtsfreie Zone" ist.

Dann kann die selbst ernannte Gerichtsreporterin und tatsächliche Wahrheitsschlampe "Gisela Mertens" mal ein paar Pakete Papiertaschentücher vollweinen.

Mag Sie sich dazu mit dem Berger im Cafe Luise treffen. Meinetwegen vor oder nach der Zeugenvorbereitung.

Trainee hat gesagt…

„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

Wie wahr! Bis Phase 4 und einem damit einhergehenden Schlußstrich in Düsseldorf ist es aber nur noch eine Frage der Zeit...

greetz,

trainee

Problembärdompteur hat gesagt…

Das Gisela, das nie und nimmer das Handwerk des Journalismus gelernt hat, geschweige denn beherrscht, und deshalb auch nicht Reporterin sein kann sondern allenfalls Dummschwatz, hat ja nun sogar den Weg in die Verlinkungen des Jurablogs gefunden. Scheinbar legt es es mit aller Macht darauf an, als Idiot(in) erkannt zu werden.

Amira Samia hat gesagt…

"Scheinbar legt es es mit aller Macht darauf an, als Idiot(in) erkannt zu werden."
Och, das ist sie doch schon längst!!!

Kirchmann hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…

Was Gisela da zum Besten gibt, übertrifft selbst den bisherigen Meister aller Sockenpuppen um Längen! Die Reputation ist doch längst im Popo, ob man sich solch peinlicher Aktionen bedient oder nicht!

Werner hat gesagt…

Guten Abend! Achtung! München, hier speziell der Münchner-Osten: Tel.Nr. 089/ 894184459
Unter dieser Nr. kam heute ein Anruf von EUROWEB, der Herr hat mir eine kostenlose Internet-Präsenz angeboten. Er käme auf Empfehlung eines Malereibetriebes Fa.., die kennen wir nicht und diese gibt es auch nicht in unserem Bereich. Es wären noch 5 Plätze im Etat frei und er möchte für den nächsten Tag einen Termin fixmachen.
Hier habe ich ihn gefragt, ob er schon mal bei Google reingeschaut hat...?? Wieso? Gut geschauspielert von ihm. Ich habe ihn
mit den Vorwürfen der arglistigen Täuschung, der Abzocke, den widerrechtlich geforderten Summen, den Lügen der ADM's konfrontiert. Auch die zahlreichen Prozesse und Mahnbescheide vom Berger'le wollte er nicht kennen, es gibt nur 2 Kunden die prozessieren!!?? Ich solle doch mal auf der "Euroweb-FAN-Seite" nachlesen, daraufhin habe ich ihn gefragt, ob er bei der Erstellung der Lobeshymnen dort auch selbst beteiligt war. Das Gespräch war hier dann auch schnell zu Ende.
An welche Stellen kann/darf eine WARNUNG publiziert werden? Diese Gauner sollen hier in München keine weiteren Erfolge verbuchen.
Vielen Dank an Euch.....schönen Abend.

. hat gesagt…

Die Kanzlei Berger LAW LLP bestätigt meine Ausführungen indirekt durch die Überschrift

"Landgericht Chemnitz sieht in Dokument namens Internet-System-Vertrag keine strafbare Handlung"

in deren Pressemeldungen. Der Anwalt drückt sich für gewöhnlich klar aus. Und wenn er in einer Darlegung einen Sachverhalt nicht umfasst, dann kann man regelmäßig davon ausgehen, dass der nicht umfasste Teil für seinen Mandanten negativ ist.

Das Aktenzeichen des Verfahrens ist durch die Bergersche "Pressemeldung" auch zu Tage getreten:

7 Ns 620 Js 18272/10

Anonym hat gesagt…

So langsam sollten sich die Verurteilten und Abgezockten von der Euroweb zusammen tuen und eine Sammelklage machen. Meine Geschichte ist nach langem kampf fast durch habe die letzten 5 Jahre an die gezahlt. noch 3 Raten und ich bin frei

. hat gesagt…

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Allenfalls beugen sich seriöse Unternehmen aber nach sogenannten Musterprozessen den Tatsachen und schließen mit den übrigen Klagewilligen dann entsprechende Vergleiche ab.

Bei der Euroweb und Herrn Berger erwarte ich diese Vernunft begründet nicht.

Ausweislich seines aktuellen Berichtes über einen Pyrrhussieg vor Amtsgericht Groß-Gerau sieht Philipp Berger ein Verfahren um eine einstweilige Verfügung wegen zu unterlassender telefonische Kaltaquise als "Sieg" an, obwohl die Begründung des Gerichtes darauf verweist, dass seine Mandantin im Hauptsacheverfahren unterliegen wird: Es bestände der nämlich durchaus der Unterlassungsanspruch - nur keine Eilbedürftigkeit, so das Urteil.

Philipp Berger schwingt die große Fresse ohne da was dahinter ist:
"In Absprache mit unserer Mandantin gaben wir keine rechtsverbindliche Unterlassungsverpflichtungserklärung ab"

Das wird sich also als besonders dämlicher Bumerang erweisen, das Hauptsacheverfahren verliert seine Mandantin. Und die Akte geht dann gleich an das LG Düsseldorf. Dort wird wohl ein Ordnungsmittel fällig.

Außerdem steht der Philipp Berger auch in einer anderen Hinsicht als (ich sags mal euphemistisch:) "etwas merkwürdig" da: Er schreibt nämlich nicht, dass das Urteil vom 25.5.2012 gar nicht rechtskräftig ist, erweckt durch die Formulierung "Endurteil" beim Leser aber diesen Eindruck. Wenn der Philipp Berger sein Verhalten mal mit seinen Abmahnungen vergleicht, dann müsste dem Mann doch klar werden wie dumm sein Verhalten ist.

In dem Verfahren war ich übrigens nicht Partei.

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