06.08.2012

Kostprobe für den Jean-Paul Bohne, Berger Law LLP

"Rechtsanwalt"Jean-Paul Bohne, Berger LAW LLP Düsseldorf: Fragwürdige Leistungen im Presse- und Medienrecht
So wird Jean-Paul Bohne auf der Kanzleiwebseite als Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht angepriesen.
Die bekannten Leistungen auf diesem Gebiet verdienen das Prädikat "höchst fragwürdig".
Bildschirmfoto:  Jörg Reinholz
Allerwertester  Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,

unter dem kanzleieigenem Aktenzeichen ZR 7170/2012 (man solle es bitte stets angeben) führten Sie am 1.August 2012 in der Beschwerde über den Artikel

"StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein"

aus:
Weiter heißt es:

„(...) kriminelle Anwälte (...)“

Dies geschieht als Kommentar zu dem angezeigten Blogeintrag, in dem unser Mandant als Rechtsanwalt namentlich genannt und unter anderem in seiner Ausübung als Rechtsanwalt thematisiert wird. Der Kommentar bezieht sich auf unseren Mandanten. Rechtsanwalt Berger wird also als kriminell bezeichnet. Dies stellt einen unzulässigen Wertungsexzess dar.

Da lachen doch die Hühner, allerwertester, von Philipp Berger  zum "Ansprechpartner im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht" ernannter Herr "Rechtsanwalt" Jean-Paul Bohne!


Die Stelle „(...) kriminelle Anwälte (...)“ findet sich in einem Kommentar:
Es wäre höchst wünschenswert, dass aus derartigen Ermittlungen endlich mal eine Anklage mit Verurteilung - ohne Bewährung - würde.
Die bisherigen Erfahrungen mit in Ausübung ihres Berufs straffällig gewordenen sog. "Rechtsanwälten" sehen da leider alles andere als vielversprechend aus. Viel zu lange konnten Leute wie GvG und sein ehemaliger Kanzleisozius Syndikus ihr Unwesen treiben, weil immer wieder nur Bewährungsstrafen oder (insb. bei GvG) § 154 Abs. 1 StPO zur Anwendung kamen. Hier sind Staatsanwaltschaften und Gerichte gefordert, endlich ein deutliches Zeichen gegen kriminelle Anwälte zu setzen, die es durch ihr Handeln verwirkt haben als "Organe der Rechtspflege" zu gelten. 
Dass das "kriminelle Anwälte" hier einen allgemeiner Bezug auf kriminelle Anwälte - und nicht zu einen bestimmten kriminellen Anwalt, also auch nicht zu Philipp Berger, hat, ist doch offensichtlich. Es besteht viel eher noch ein Bezug zu zwei Münchner Exemplaren der besonders beachtenswerten Gattung dieser speziell agierenden "Organe der Rechtspflege", eines davon ist letztendlich an eigener Dummheit gestorben, denn das sich das Exemplar mit mir anlegte war einer seiner Schritte auf dem Weg in die Hölle. Dem anderen Exemplar wurde nach strafrechtlichen Verurteilungen die Zulassung entzogen.

Wenn Ihnen das nicht eingeht, dass die Äußerung gar keinen Bezug zu Philipp Berger hat, dann sind Sie - besonders bezogen auf den Beruf - nicht mit ausreichendem Intellekt ausgestattet. Ein "Rechtsanwalt" hätte das jedenfalls erkannt.


Aber wenn Sie dem Euroweb-Anwalt Philipp Berger hier eine bestimmte Jacke anziehen wollen, dann wird die dem wohl auch passen! Sie, Herr Jean-Paul Bohne können das ja viel besser einschätzen als ich, sehen den Herrn ja quasi täglich bei der Arbeit. Ich sehe nur die Resultate seiner Bemühungen. Aber auch auf der Basis dieses vergleichbaren geringen Wissens bin ich der Meinung, dass die von Ihnen übergeworfene Jacke dem Philipp Berger passt. Sie stehen also nicht allein.

Nur werden Sie eben mit einem Antrag auf dem "Erlaß" einer einstweiligen Verfügung nicht durchkommen. Mit einer Hauptsacheklage erst recht nicht.

Sie haben die Beschwerde im Auftrag des Philipp Karl Berger geführt. Das Sprichwort:

Getroffene Hunde bellen!

kennen Sie sicher.



Jörg Reinholz, Schlosser aus dem Osten

13 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das sieht nun so aus, als wäre jede weitere Stunde, die der Herr Bohne NICHT mit seinem Abschied zögert, für ihn richtig viel Geld wert.

Immerhin, wer das nach einer Bewerbung eines künftig anzustellenden Anwaltes liest, der wird doch überlegen, welches Gehalt sein künftiger Angestellter wert ist.

Hier könnte dem Herrn Bohne schon jetzt Schaden enstanden sein. Den Berger und den Preuß wird es aber eher "nicht die Bohne" interessieren ob das Ansehen und die Zukunftsaussichten des Junganwaltes Jean Paul Bohne auch durch diese zerstört wird!

Anonym hat gesagt…

und noch bevor ein guter Ruf überhaupt erarbeitet werden kann, ist er schon ruiniert.

Anonym hat gesagt…

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich schon auf die Veröffentlichung der Beschwerde freue. Und natürlich auf die -wie ich finde- schlüssige Rezension von JR.
Es ist schon bemerkenswert und erstaunlich, dass sich eine seriös wirken wollende Kanzlei öffentlich derart lächerlich macht. Weiter so!!

Anonym hat gesagt…

Das hat der doch jetzt nicht wirklich geschrieben, oder? So "kreativ" kann doch kein Gericht in D sein, DARAUS eine personenbezogene Ansprache zu konstruieren...

Andererseits... Pferde... Apotheke...

. hat gesagt…

Es WÄRE so einfach, die Abmahnung zurück zu nehmen. Es WÄRE alternativ so einfach, in der Kanzlei zu kündigen und mir das mit zu teilen. Wenn er das aber nicht macht, dann werde ich seinen Name eben im Zusammenhang mit den Abmahnungen nennen.

So einfach IST das.

canary hat gesagt…

Die Gerichtsreporterin und ihre Ghostwriter scheinen heute mal nen guten Tag zu haben, denn sie loben geschlossen einen wohlbekannten Rechtsanwalt mit aufrüttelnden Argumenten regelrecht in den Himmel...

Hier mal meine persönliche Top 5 an Zitaten über Rechtsanwalt Berger aus dem Gerichtsreporterinnen Blog!^^

5. "Der Rentner hätte sich mal besser frühzeitig an Rechtsanwalt Berger gewandt."
4. "Berger gehört zur Riege der Top-Profis."
3. "Der Rechtsanwalt Philipp Berger hat in der Branche und darüber hinaus einen exzellenten Ruf"
2. "Man sagt, dass er fachlich wie menschlich gut drauf und vor Gericht äußerst durchsetzungsfähig ist."

Und an erster Stelle mit weitestmöglichem Abstand das Lob schlechthin. Sei der Weg zur Anwaltskanzlei zu stürmig, zu windig, zu weit oder was auch immer, schreibt doch tatsächlich jemand:

1. "Ich wohne zwar weit weg von Düsseldorf, aber für eine gescheite Rechtsberatung wäre mir kein Weg zu lang !"

. hat gesagt…

"Ich wohne zwar weit weg von Düsseldorf, aber für eine gescheite Rechtsberatung wäre mir kein Weg zu lang !"

Oh Gott! Nein! Will sich etwa ein durchgeknallter Krefelder "Rechtsanwalt" vom Berger, Philipp beraten lassen?

Da kann er genau so gut von Pontius zu Pilatus laufen.

canary hat gesagt…

Genau das hab ich mich auch gefragt. Ich meine, da muss ja so einiges an halluzinogenen Stoffen im Spiel gewesen sein, dass ein einschlägiger Problempelz unter den Furrys mit mangelnder Rechtserfahrung so jemanden so umschreiben kann. ;-)

Anonym hat gesagt…

Wo finde ich den diesen Blog der diversen "Gerichtsreporter"?

. hat gesagt…

Bitte habe Verständnis, dass ich keinerlei Werbung für einen Blog mache, der mich als "WAHNsinnig" und Alkoholiker hinstellt.

An der Stelle des Betreibers würde ich mir übrigens so langsam mal Polizeischutz besorgen...

canary hat gesagt…

"An der Stelle des Betreibers würde ich mir übrigens so langsam mal Polizeischutz besorgen..."

Weiß nicht, ob das so trotz all des Ärgers mit diesem Blog die richtige Antwort wäre... ;-)

. hat gesagt…

Ich hatte mir dabei die Gesichter der Bullen vorgestellt, denen der Vortrag gehalten wird, dass das Gisela auf Grund der tollen journalistischen Leistung der Gerichtsreporterin - die man ja an den Artikeln über den J.R. und den T.T, auf Grund der häufigen Verwendung von "WAHNsinniger" und so weiter so gut erkennen kann.

Ich glaube, die Bullen würden ganz trocken antworten:

"Hör mal Süsser "Gisela Mertens"! Wenn Du solchen Schwachsinn schreibst, dann kannst Du eben nicht mehr auf die Straße gehen. Aber wir bringen Dich auch gerne an einen Ort, wo der erst mal in der Besuchszeit bei den Krankenpflegern klingeln muss um Dich anständig vermöbeln zu können!"

Anonym hat gesagt…

Ok Google war mein Freund und hat mir die Adresse des Blogs ausgespuckt. Alle Latten am Zaun haben die aber dort im Blog eher nicht. Da wird sich darüber ausgelassen das jemand "Das Gisela" schreibt. Stimmt ja auch. Denn Giesela ist falscher als falsch. Wer Sarkasmus nicht erkennt oder erkennen will, sollte sich doch eher nicht als "Gerichtsreporter(in) bezeichnen.

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