"Das Gericht sah in dem vorliegenden Internet-System-Vertrag richtigerweise einen Pauschalpreisvertrag. Diesem immanent ist der Umstand, dass - wie beim Einheitspreisvertrag - nicht aufgeschlĂŒsselt ist, welche Preise fĂŒr welche Leistungen zu bezahlen sind. Dadurch wĂ€re es dem Kunden möglich, bereits aus dem Vertrag herauszulesen, wie der Unternehmer zumindest grob kalkuliert.berichtet RA Otterbach ĂŒber ein Euroweb-Verfahren. Das wĂ€re der Anschluss des LG Ingolstadt an die "neue DĂŒsseldorfer Linie" Und weiter zitiert er wohl das Gericht:
Konsequent vertritt daher das LG Ingolstadt die Meinung, dass deshalb eine nĂ€here Offenlegung der Kalkulation notwendig ist, um das Rechtswahrungsinteresse des Bestellers zu erfĂŒllen. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wenn ja wie konkret Euroweb seine Vertragskalkulation offenlegt."
"Trifft es zu, dass - wie die KlĂ€gerseite ausgefĂŒhrt hat - das Angebot tatsĂ€chlich ein fĂŒr die Beklagte gĂŒnstiges Angebot war, wĂ€re der entsprechende Vortrag - die Richtigkeit der Angaben der Beklagten unterstellt - durch den Zeugen K. nicht als arglistige TĂ€uschung zu werten."
Ups! Da brauen sich dunkle Wolken am Prozesshimmel der Euroweb zusammen. Das so genannte "Kaufkundenangebot" durften die VerkĂ€ufer gar nicht verkaufen. Es war schon immer nur ein Mondpreisangebot mit dem die KĂ€ufer getĂ€uscht wurden (pdf). So auĂer mir mindestens auch das LG Hildesheim.
Das war die Geschichte (unten als Nummer 3), in der die Euroweb (wie in weiteren 4 Verfahren mit dem Gegenstand "arglistige TĂ€uschung") auch die Revisonen vor dem BGH zurĂŒck nahm um eine höchstrichterliche Entscheidung zu vermeiden:
- BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige TĂ€uschung, Revision von Euroweb zurĂŒckgenommen)
- BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige TĂ€uschung, Revision von Euroweb zurĂŒckgenommen)
- BGH, VII ZR 22/11 15.04.2011 (Arglistige TĂ€uschung, Revision von Euroweb zurĂŒckgenommen)
- BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige TĂ€uschung, Revision von Euroweb zurĂŒckgenommen)
- BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige TĂ€uschung, Revision von Euroweb zurĂŒckgenommen)
Demnach sind wohl inzwischen auch die finanziellen Möglichkeiten der Euroweb zur FĂŒhrung von Prozessen "ins Blaue hinein" begrenzt. Das lĂ€sst hoffen, dass mit der Euroweb auch deren "Referenzkundenmasche" als Beispiel dafĂŒr gelten wird, dass und wie eine solche auf Abzocke ausgerichtete Unternehmensphilosophie als "wirtschaftlich uninteressant" den Bach runter geht.
Anwalt Otterbach schreibt an anderer Stelle weiter:
"Diese Hinweise veranlassten den anwaltlichen Vertreter der Euroweb Internet GmbH dazu, seine bereits auĂerhalb des Verfahrens angebotenen VergleichsbetrĂ€ge weiter nach unten zu korrigieren. Ungeachtet dessen bestehen wir darauf, die Kalkulation vorzulegen und entsprechend zu prĂŒfen. Das Verfahren wird daher fortgesetzt bis die Euroweb Internet GmbH die entsprechende Vertragskalkulation vorlegt."Tja. Die aktuelle "Euroweb-Strategie" sieht wohl etwa so aus:
- "Vertragsabschluss"
- KĂŒndigung
- "Wir wollen alles! Wir haben AnwÀlte! Harr! Harr!"
- "Dann klagt doch..."
- Vergleichsangebot
- Prozess
- deutlich besseres Vergleichsangebot
- "Nö."
- KlagerĂŒcknahme
- "Nö."
- Urteil zu Gunsten der Beklagten
- Berufung der Euroweb
- BerufungsrĂŒcknahme
- Urteil zu Gunsten der Beklagten
- Berufung der Euroweb
- Berufungsurteil zu Gunsten der Beklagten
- Revision der Euroweb
- RevisionsrĂŒcknahme
3 Kommentare:
... aber mist kann brennen. sehr gut sogar.
schönes sprachbild am ende, danke dafĂŒr sagt ein treuer leser!
http://www.internet-system-vertrag.info/rechtsprechung/
http://www.internet-system-vertrag.info/impressum/
Dem muss man aber hinzufĂŒgen, dass die Auswahl des allerwertesten Herrn Rechtsanwaltes Buchholz definitiv "nicht ganz" den Stand der Dinge abbildet. OLG DĂŒsseldorf I-5 U 164/12 fehlt ebenso wie die groĂe Anzahl der danach geschlossenen und fĂŒr die Gegner gĂŒnstigen Vergleiche. Im Hinweisbeschluss vom I-5 U 58/13 fĂŒhrt das Gericht sogar aus, was es hören will:
"Die KlĂ€gerin (Gegner der Euroweb) hat - entgegen der Auffassung des Landgerichtes - keinen ergĂ€nzenden Vortrag der Beklagten (Euroweb) angemahnt, den sie benötigt, um die AusfĂŒhrungen der Beklagten kritisch zu hinterfragen und eine höhere Ersparnis sowie FĂŒllauftrĂ€ge dazulegen und zu beweisen."
(Wie die Sache ausging fehlt dort, eventuell lÀuft das Verfahren noch.)
Dann könnte die KlĂ€gerin sogar heute noch vortragen. z.B. wenn diese von mir erfĂ€hrt, dass die Erstellung der Webseite der Buchholz und Kollegen monatelang gedauert hat: Der Wartezeit von ca. 4 Monaten nach muss es nĂ€mlich FĂŒllauftrĂ€ge gegeben haben.
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