Mit Urteil vom 25.04.2014 hat das LG Ingolstadt (Az. 42 O 318/13) eine Klage der Euroweb Internet GmbH gegen unsere Mandantschaft vollständig abgewiesen. Geltend gemacht wurde die Zahlung restlicher Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB in Höhe von über € 5.500,00. Bereits außergerichtlich hat unsere Mandantin einen Betrag in Höhe von 5% der Vertragssumme an Euroweb bezahlt.Quelle: Dr. Flügler & Partner, Freiburg
Das Gericht hat die Klage nun mit der Begründung abgewiesen, die von Euroweb vorgelegt Vertragskalkulation könne mangels schlüssiger und nachvollziehbarer Darlegung nicht auf ihre Plausibilität geprüft werden. Trotz eines gerichtlichen Hinweises zu diesem Umstand verzichtete Euroweb auf konkreteren Vortrag zur Kalkulation, weshalb es aus Sicht des Gerichts im Ergebnis an schlüssigem Sachvortrag für die nicht erbrachten Leistungen fehlte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Danke!
Ich würde gerne erfahren in welche der inzwischen bekannten Fallgruppen des (versuchten) Prozessbetruges das Vorgehen der Euroweb/Buchholz und Kollegen in diesem Verfahren fällt:
Fallgruppe A:
Wurde dem Gericht vorgelogen, dass sämtliche Leistungen von fest angestellten Mitarbeitern erbracht würden und das hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil sämtliche Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht würden und die bei der Euroweb fest angestellten Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?
oder:
Fallgruppe B:
Wurde dem Gericht vorgelogen, dass nur knappe 2% der Leistungen von Freiberuflern, der Rest durch fest Angestellte der Euroweb erbracht würden und das hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil die bei der Euroweb fest angestellten Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?
oder:
Fallgruppe C:
Wurde dem Gericht vorgelogen, dass hinsichtlich des Erstellens der Webseiten nichts zu ersparen gewesen sei, weil die von bei einem Tochterunternehmen der Euroweb fest angestellten und durch die Euroweb geliehenen Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten?
ggf. und:
Fallgruppe "+1":
Wurde dem Gericht zusätzlich vorgelogen, dass es auch "Kaufkunden" gäbe, welche einen ungleich höheren Betrag als die "Referenzkunden" leisteten?
(dazu später mehr in diesem Blog)
Ich wünsche der Euroweb also Christoph Preuß und Daniel Fratzscher und den Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger nebst der neuen Partnerin Adrijana Blazevska im Falle einer Berufung mit jeder dieser Lügen - oder auch einer neu erdachten - viel Spaß(*)!
*) beim täglichen Hofgang.
4 Kommentare:
"Fallgruppe A - ... weil sämtliche Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbracht würden und die bei der Euroweb fest angestellten Webdesigner nicht anderweitig zu Erwerbszwecken eingesetzt werden konnten"
Generell unglaubwürdig, in Branche wird jeder der Angestellten mit Sicherheit mehrere Projekte gleichzeitig ab arbeiten, es dürften auch zwei Angestellte dafür eingesetzt werden (Mediengestalter und Programmierer).
Bei dem größten Teil der Referenzkunden dürfte mehr oder weniger nur ein Angestellter damit beschäftigt sein, das eigene CMS der EW scheint ja ein recht simples Konstrukt zu sein was eigene Analysen ergeben haben, mit den Template Verfahren dürfte sogar ein Praktikant oder Azubi keine Probleme haben wenn er über Grundkenntnisse des HTML und auch ganz wenig PHP Kenntnissen verfügt.
Der Vorteil bei dem CMS wäre dann somit das die Projekte wie am Fließband abgearbeitet werden kann, was dann wieder zu den peinlichen Fehlern bei der Entwicklung führt und das HTML/CSS so "naja könnte besser sein"-Niveau hat und die Webseiten gerade einmal über 1000€ Wert hätten.
Hin und wieder dürfte der ein oder andere Referenzkunde vom Design geblendet sein, weil es auf den ersten Blick ein recht gutes Design hat, falls einer der besseren Designer es gemacht hat.
Weiter möchte ich nun nicht ins Detail gehen, man muss ja der Konkurrenz nicht die massiven Fehler aufzählen.
-
Grüße, ein Mediendesigner.
P.S Ich ärgere ein wenig nicht kurz für den Schuppen gearbeitet zu haben, einfach aus Interesse was da in den vier Wänden so läuft.
"P.S Ich ärgere ein wenig nicht kurz für den Schuppen gearbeitet zu haben, einfach aus Interesse was da in den vier Wänden so läuft."
Das kommt auf den Betrachtungswinkel an. Der Umstand, wieso die Euroweb-Praktikanten selbst bei einfachsten Tätigkeiten so dermaßen schlechte Arbeit leisten, lassen durchaus Spekulationen, Drogen- Alkoholkonsum, Arbeitsstreß, betreffend zu. Nicht zu vergessen, die jährlich stattfindenden, feucht-fröhlichen Betriebsausflüge, die auf Youtube geuppt werden. o.O
Also, das muss man sich nun wirklich nicht geben.
Urteile:
http://www.ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/erneut-eurowebinternet-klage-abgewiesen-2
http://ramusiol.com/index.php/de/einzelne-rechtsbeitraege/einzelne-rechtsfragen/85-16-08-2013-landgericht-duesseldorf-weist-weitere-euroweb-klage-ab-3
"OLG Düsseldorf: Euroweb gibt auf
Berufung gegen 95-Prozent-Klageabweisung aufgegeben"
Quelle:
http://ramusiol.com/index.php/de/einzelne-rechtsbeitraege/einzelne-rechtsfragen/81-euroweb-konzernweite-nutzung-von-personal-bedingt-auskunftspflichten-nach-werkvertragskuendigung
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