Freispruch erster Klasse! (inzwischen auch rechtskrÀftig)
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Die mir vorgehaltende ĂuĂerung
„Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht“
ist, so urteilte das Gericht nach gleichlautenden AntrÀgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, unter keinem Aspekt strafbar.
- Die in der ĂuĂerung enthaltene Tatsachenbehauptung „Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage“ gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) ist nach Ăberzeugung des Gerichts wahr und richtig. Denn genau ein solches Ermittlungsverfahren gab es.
- Der zweite Teil der ĂuĂerung, wonach dem Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) der Entzug der Zulassung drohe, ist als Blick in die Zukunft immer „Meinung“ die, wie ich, gestĂŒtzt auf Veröffentlichungen der Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „lĂŒgende RechtsanwĂ€lte“ und §14 Absatz 2 Punkt 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine TĂ€tigkeit ausĂŒbt, die mit seinem Beruf,
insbesondere seiner Stellung als unabhÀngiges Organ der Rechtspflege
nicht vereinbar ist “), vortrug, auch nicht „weit hergeholt“ ist. Damit komme eine Verurteilung wegen VerstoĂes gegen §187 StGB (Verleumdung) nicht einmal im Ansatz in Betracht. Das Gericht urteilte auch hier: Diese ĂuĂerung ist wahr und richtig.
- Ebenso kommen die Straftaten gemÀà §185 (Beleidigung), §186 (ĂŒble Nachrede), §192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises) nicht in Betracht.
Im Hinblick auf die gleich lautenden AntrĂ€ge ist eine Berufung faktisch ausgeschlossen. So geht „Freispruch erster Klasse“.
Kein Scherz: Wichtigstes Beweismittel war der Strafantrag des „Rechtsanwalts“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) selbst.
Wer von uns beiden ist denn nun tatsÀchlich der Kriminelle?
Fest steht folgendes: Rotzfrech, ja geradezu dreist, stellte Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) den zugrunde liegenden Strafantrag als „Gegenanzeige“ genau in dem Verfahren, in welchem gegen ihn wegen „uneidlicher Falschaussage“ (§ 153 StGB) ermittelt wurde. Es handelt sich bei seiner, als erweislich falsch feststehenden Beschuldigung (strafbar gemÀà § 164 StGB) um eine „Verdeckungsstraftat“, denn er beging diese unzweifelhaft in der Absicht, einer Strafverfolgung wegen seiner vorsĂ€tzlich falschen Zeugenaussage vor dem OLG DĂŒsseldorf zu entkommen. Das ist wohl ein sehr niedriges Motiv und spricht fĂŒr eine ausgewachsene NiedertrĂ€chtigkeit als wiederkehrendes Handlungsmotiv des „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund), der ja - nach allem was ich ĂŒber ihn weiĂ - auch einen ausgewachsenen Hang zur LĂŒge und zur „dreckigen“ Verleumdung von Prozessgegnern hat.
Die Staatsanwaltschaft Kassel fĂŒhrt, nachdem ich nun frei gesprochen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) gemÀà deren Pflichten weiter. Da geht es nun um die „Falsche VerdĂ€chtigung“ (§ 164 StGB) und wohl auch um versuchte und begangene Freiheitsberaubung gemÀà § 239 StGB, denn ich musste ja mehrfach vor Gericht erscheinen und hatte hierdurch auch finanzielle SchĂ€den.
Ich denke nicht, dass Dr. Weber jetzt noch FÀlle neu annehmen sollte, die prospektiv mehrere Jahre dauern können. Denn jetzt droht ihm der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt noch sehr viel mehr!
Neben einem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten kann auch
ein unwĂŒrdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder
strafrechtlicher Weise zum Entzug des akademischen Grads fĂŒhren. Ich bin der Ansicht, dass dem Dr. Hans-Dieter Weber der Doktor-Titel entzogen werden sollte. Denn durch den dreckigen Versuch, mich unter Berufen auf den Dr.-Titel und seine Rolle als Organ der Rechtspflege „in den Knast zu lĂŒgen“ (Falschbeschuldigung, mittelbare Freiheitsberaubung) liegt ein solcher Fall der UnwĂŒrdigkeit wohl ganz eindeutig vor.
Ein kleiner Seitenhieb auf die Justiz:
Ich habe mal durchgezĂ€hlt. Mit der Sache waren vor dem Freispruch mindestens 2 StaatsanwĂ€lte (ohne die entsandten SitzungsstaatsanwĂ€lte) und 5(!) RichterInnen des AG Kassel befasst (die 5. hat mich freigesprochen). Alle Beweismittel waren bei der Akte, die Sache war fĂŒr mich „strunz-einfach“. Ich weiĂ also nicht, wieso die Anklage erhoben und dann auch noch zugelassen werden konnte, denn dass Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) in gleichen mehreren Punkten gelogen hatte ging eindeutig aus der Akte, sogar seinem Strafantrag selbst, glasklar hervor. Man musste das blöde Zeug des Dr. jur. Dr. Hans-Dieter Weber („Verdammt noch mal!“) nur lesen!
Ich kann insbesondere die groben Fehlleistungen des Kassler Staatsanwaltes Jan Uekermann und der damaligen Proberichterin Schirmer nicht nachvollziehen. Es ist wohl vielen Juristen zu schwer, einzusehen, dass auch ein „Rechtsanwalt“ derart dumm, verlogen und kriminell sein kann. Ich bin in dieser Frage offenbar mit weit mehr Erfahrung, Wissen - und deutlich weniger Tatsachenresilienz gesegnet als viele diese sich offensichtlich zu Unrecht fĂŒr eine „Elite“ haltenden Juristen.
Aber immerhin habe ich am Ende mal wieder gegen Dummheit und „Jurisdemenz“ gesiegt und nunmehr ein Gutachten, demzufolge jedenfalls ich geistig völlig gesund bin.
5 Kommentare:
GlĂŒckwunsch, GlĂŒckwunsch, GlĂŒckwunsch, lieber Herr Reinholz! Diese Zivilcourage gegenĂŒber den schwarzen Schafen unter den RechtsanwĂ€lten ist so wichtig.
Ein Organ der Rechtspflege mit kriminellen Neigungen ist das Letzte und braucht dringend den DĂ€mpfer seitens der Justiz!
Auch von meiner Seite GlĂŒckwunsch. Zeigt leider mal wieder, wie oberflĂ€chlich doch so manche Juristen bei der Staatsanwalt arbeiten. Ich hoffe, das Teil zwei auch noch so endet und es bald einen weiteren "Assessor" gibt. Soweit wie der Freiherr braucht es ja nicht unbedingt kommen.....
Danke fĂŒr die GlĂŒckwĂŒnsche!
Nach vier Jahren Kampf um den Freispruch werde ich die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen. Ich habe also alle nötigen/ersten Schritte bezĂŒglich einer Strafverfolgung, Widerruf der Anwaltszulassung und Entzug des Doktortitel eingeleitet.
Mal sehen, ob mir das gegenĂŒber dem kriminell anmujrtenden Hamburger Rechtsanwealt Dr. Sven KrĂŒger ebenfalls gelingen wird. Da liegt ebenfalls ein Strafverfahren gegen mich auf seinen Antrag hin vor. Es geht um LĂŒgen und Falschbewertung bei Google.
Dieser Anwalt hat erreicht, dass das Amtgerricht mich als Terrorist einstuft und auf Waffen beim Betreten des Gerichts durchsuhen möchte sowie einen Wachmeister in die Verhandlung beordnet hatte.
Das Verfahren sollte etwas ĂŒber eien Stunde dauern ohne Zeugenbefragung.
Das Ganze ist zunÀchst Mal auf Ende MÀrz 2022 verlegt. Ein Befangenheitsantrag lÀuft.
Wie sieht es eigentlich zu dem Thema "§469 StPO" (Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsĂ€tzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige) aus? Ist in derser Richtung auch etwas passiert?
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