19.03.2013

Wasserstandsmeldung

Frau Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf wird voraussichtlich nichts mehr entscheiden, was mit mir zu tun hat.

Grund:

Das "sehr merkwürdige Urteil" vom 6.3.2013 in der Sache 34 O 32/12 ist sehr wahrscheinlich eine unzulässige Reaktion auf eine vor dem OLG erfolgreiche sofortige Beschwerde meiner Person gegen eine frühere, nicht haltbare Entscheidung der Richterin. Der herbei geführte OLG-Beschluss war wohl auch "karriereunfreundlich", weil negativ auf dem "Punktekonto".

Es scheint so zu sein, dass Frau Richterin Doktor Stöve aus Düsseldorf dem kleinen Schlosser aus Kassel mal zeigen wollte, dass der sie in Rechtsfragen nicht und schon gar nicht in dieser Weise zu belehren habe. Das Urteil ist nicht nur in sich widersprüchlich, bei dieser offensichtlichen Machtdemonstration hat die Richterin, so man vernünftige Annahmen tätigt, wohl auch die Grenzen des ihr als Richterin erlaubten überschritten.

Mit der Aussage, dass die Frau Richterin Dr. Stöve voraussichtlich nichts mehr entscheiden wird, was mit mir zu tun hat, ist also nicht die Aussage verbunden, dass diese den Richterdienst durch einen Aufstieg an ein höheres Gericht fort setzt.

Die Öffentlichkeit kontrolliert die Gerichte.

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