Als so genannter "Rechtsanwalt" in dreckiger und offensichtlicher Schmähungs- und Schädigungsabsicht mit einem so grunddämlichen Satz wie
"Das Gericht betont anschließend eine rechtliche Selbstverständlichkeit, dass nämlich auch die rechtzeitige Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung der Klagefrist nicht genügt."an die Öffentlich zu drängen, dass lässt im Hinblick auf die Rechtsstaatsgarantie aus Art. 20 Absatz 3 und Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz nämlich vermuten, dass ein solcher Anwalt "nicht gerade der Klügste" sein kann. Und so kam es dann auch. Wie es nämlich sogar für einen kleinen Schlosser aus dem Osten - (ausweislich der strunzdummen Äußerung) jedoch nicht für die Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz abzusehen war, wurde diese dumme Entscheidung der Richterin Stöve aufgehoben.
Das Verfahren hat die Euroweb gegen mich verloren. LG Düsseldorf 34 O 5/12 (EV), 34 O 32/12 (Hauptsache). Und inhaltlich verantwortlich für die, jedenfalls für sogenannte "Rechtsanwälte", geradezu abartig dämlich anmutende Schmähung waren Philipp Berger und Andreas Buchholz, bei denen ich nicht recht weiss, wie die sich als Anwälte über Wasser halten können.
Die damalige "Berger Law LLP" war, nach dem obigen Dummheitserguss wundert das keinen mehr der auch nur halbgare Gesetzeskenntnisse hat, am Ende insolvent und wurde, um die Insolvenz der Rechtsanwälte zu vermeiden, an zuletzt in einer Art "Nacht- und Nebel-Aktion" erst in ein Stundenweise zu mietendes Büro in Frankfurt verlegt und dann an den Bruder des Geschäftsführers der bulgarischen Euroweb-OOD Georgi Groszev übertragen, logierte angeblich an einer Adresse in einem heruntergekommen Wohnviertel in Plovdiv und wurde danach "leise weinend" aber nicht ganz rückstandsfrei aus dem englischen Handelsregister entfernt.
Nicht bloß dumm, sondern verdammt großfressig war das, meine Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz!
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