Breivik hat seine Klage gegen die Isolationshaft gewonnen. Teilweise spricht die Presse von einem "überraschendem Urteil".
Ich weiß nicht wieso. Artikel 3 der Menschenrechtskonvention ist doch klar - und selbst Tieren wird ein Recht auf eine artgerechte Haltung zugebilligt und die Einzelhaltung bei Herden- und Hordentieren (zu diesen Arten zählt auch der Mensch) als Rechtsverstoß angesehen. Also ist der Umgang mit Artgenossen erst Recht ein Menschenrecht.
Da steht es außer Frage, dass man Breivik einen Umgang mit Irren und Mördern zubilligt. Alles andere geht schließlich auch über die verhängte Strafe hinaus.
1 Kommentar:
Isolationshaft ist Folter. Ein gewisser Andreas Baader könnte das bestätigen. Ob nun Drecksnazi oder nicht, kein Mensch sollte während der Haftzeit gefoltert werden. Gefängnis bzw. eingesperrt zu sein ist Strafe genug.
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