15.04.2016

Erdogan ./. Böhmermann :: Erste (indirekte) Entscheidung eines deutschen Gerichts ist positiv für Jan Böhmermann

"Die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in einen „quasi-edukatorischen Gesamtkontext“ aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen."
Verwaltungsgericht  Berlin, Beschluss der 1. Kammer vom 14. April 2016 (VG 1 L 268.16) (Pressemitteilung vom 15.04.2016)

Den Herrn Großmaul, Professor und "Zensuranwalt im Dienste allerhand Gelichters" Ralf Höcker aus Köln, der sich mit der Behauptung vorgewagt hatte, das Jan Böhmermann verurteilt wird, wird das "wohl eher nicht freuen".

3 Kommentare:

Anonymous hat gesagt…

Ich finde es gerade zu notorisch beängstigend, was der Kölner Ralf Höcker alles zum besten gibt. Ich las erst ganz kürzlich diesen Bericht über den Herrn Ralf Höcker.

http://www.uncoverer.de/die-causa-boehmermann-und-das-oeffentliche-gerede-eines-gewissen-herrn-ralf-hoecker

Marcel L. hat gesagt…

Wie sieht das eigentlich mit Fanpost von gewissen Anwaltskanzleien aus? Du weißt ja, über Höcker von Kamelen macht man keinen Schertz.

. hat gesagt…

Weder ein Herr Höcker aus Köln noch noch ein Herr Weber von der AWPR noch der Herr Schertz aus Berlin mahn(t)en mich ab.

Auch Daniel Fratzscher ist offenbar eindringlich geraten worden, meine Artikel mit der Anschuldigung wegen der falschen Versicherung an Eides statt und die zutreffende Bezeichnung "Lügner" besser hinzunehmen.

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