26.09.2013

Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau (Köln) erstellt für die Euroweb Gefälligkeitsgutachten

Ergänzendes Vorwort:

Das Gutachten, um das es hier geht, ist inzwischen durch ein ordentlich gemachtes Gutachten widerlegt. Das ausgerechnet auf Initiative des Auftraggebers Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund - dem ich ein nicht nur widerwärtiges sondern geradezu dämliches und vor allem strafbares Vorgehen bescheinige und mich frage, was wohl die Ausbildung der Juristen taugen kann, wenn so einer sogar einen Doktortitel bekommt.


Inhalt:

Der Kölner Dipl. Psychiater Dr. med. Frieder Nau hat für die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher ein vorsätzlich falsches, also ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt. Der Auftrag wurde ihm hierzu - nach Angaben im "Gutachten" selbst von Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) erteilt. Auf Grund von Umständen, auf die ich hier nicht eingehe, vermute ich weiterhin eine Tatbeteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger.

Sollte wegen dieses Artikels ein Verfügungsverfahren gegen mich angestrengt werden, so fordere ich das Gericht auf, vor dem Erlass einer Verfügung das Gutachten vom OLG Düsseldorf Akte I-20 U 66/13 beizuziehen. Und zwar das Schreiben des Dr. Weber vom 13.9.2013 und die Anlagen "BB1" (das "Gutachten") bis "BB4" (beigefügte Anlagen) und dieses "Gutachten" mal zu lesen und die Behauptungen darin mit der Realität aus den Anlagen zu vergleichen.

Durch diese Urkunden wird jeder behauptete Verfügungsgrund widerlegt.

Eine Strafanzeige gegen den Dr. Frieder Nau wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) habe ich gestellt und selbstverständlich habe ich die Berufskammern informiert. Ich habe eben so selbstverständlich auch Strafanzeige wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen Christoph Preuß von der Euroweb als mutmaßlichen Auftraggeber gestellt - der hat ja dafür bezahlt. Ferner gegen den Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Weber und Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Buchholz & Kollegen, Düsseldorf, Berger Law LLP Düsseldorf/Frankfurt). Möge die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Strafkammer herausfinden wer von den Herren wie beteiligt war. Weiter habe ich die Anwaltskammern in Düsseldorf, Hamm und Frankfurt am Main in Kenntnis gesetzt. [Update: Auch die Präsidenten des AG, LG und OLG Köln wegen eventueller weiterer Gutachten.]

Das erweislich vorsätzlich falsche Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau:

Es handelt sich eindeutig um ein so genanntes „Gefälligkeitsgutachten“. Das es vorsätzlich falsch ist kann ich anhand der nachstehenden Tatsachen aufzeigen, auf welche ich mich deshalb beschränke, weil sie eindeutig und leicht ersichtlich sind:

1. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Auf Seite 1 des „Gutachtens“ schreibt der Beschuldigte Nau unter Punkt 6:
„Begrüßungstext und Angebote auf fastix.org, der Homepage von Jörg Reinholz:
Hier finden sich neben einem Foto eine einleitende Selbstdarstellung in Superlativen und einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten (WebDesign/WebDeveloping, Begutachtung, Beratung sowie philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren.“
Jeder kann sich mit einem „Klick“ davon überzeugen, dass Dr. Nau dieses unwahr - und zwar rotzfrech vorsätzlich unwahr behauptet.
Exkurs: Bedeutungen des Wortes "Superlativ"
  1. Linguistik: zweite, höchste Stufe der Steigerung der Adjektive und einiger Adverbien
  2. allgemein: etwas nicht Überbietbares
Beispiele für Superlative:
"der größte Reinfall, der verlogenste Anwalt, die kriminellsten Machenschaften, das denkbar falscheste Gutachten, das dreckigste Vorgehen, die idiotischsten Lackaffen, das niedrigste Motiv, die deutlichste Schädigungsabsicht, die vollkommensten Idioten, die dümmste Handlungsweise..."
Es ist leicht feststellbar, dass sich die behauptete „Selbstdarstellung in Superlativen“ auf der Webseite fastix.org  gerade nicht findet. Eben so fehlt es an den behaupteten „philosophische Überlegungen zu eigenen Rechtsverfahren“.

Meine Leser können auf archive.org auch gerne überprüfen, ob sich derlei dort jemals befand. Und werden darauf kommen - das gab es dort nie.

In einem weiteren Schritt behauptet der Kölner Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau dann genau über die Tatsachen, die er soeben erfand, es werde just daraus
"eine erhebliche Selbstüberschätzung erkennbar. Diese nimmt im Rahmen der Kränkbarkeit zu."
2. Lüge des Dr. Frieder Nau:

Weiter unten erfindet er schon wieder neue Sachverhalte, die er sodann auftragsgemäß auch noch negativ würdigt:
„Bei der Durchsicht der Homepage von www.fastix.org fällt eine sehr blumenreiche Sprache auf, in welcher sich der Verfasser selbst als Alleskönner darstellt, gegen den die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren dargestellt werden, er selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache.“
Ich biete meinen Lesern an, eine Stelle auf der damaligen Webseite „fastix.org“ zu finden, aus der hervorgeht, dass ich mich überhaupt über eine Mehrzahl anderer Anbieter äußere, "die meisten anderen Anbieter eher im Sinne von Amateuren" darstelle oder gar darstelle, dass ich "selbst der einzige sei, der die Dinge richtig sehe und alles richtig mache". Derlei findet sich dort allenfalls in der insoweit kriminellen Phantasie des Psychiaters.

Das insofern "phantasievolle" Gutachten des Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau ist, weil seine Tatsachenbehauptungen objektiv und offensichtlich unwahr und die Schlüsse nicht begründbar sind, also "für die Tonne". Er selbst nannte es übrigens "erbetene Expertise".

Diese "Expertise" ist doch recht merkwürdig. Sie wäre zu vergleichen mit:
  1. Ich wurde gebeten, zu bestimmen ob der Stoffwechsel von Gras auf der Photosynthese basiert.
  2. Ich habe auf der Wiese nachgeschaut und fest gestellt: Gras ist rot.
  3. Aus der roten Farbe des Grases schließe ich, dass es nicht Chlorophyll, sondern Hämoglobin enthält.
  4. Daraus lässt sich einwandfrei schließen, dass der Stoffwechsel von Gras nicht auf Photosynthese beruht.
Jedem ist klar, dass man eine zu große Menge "Gras" geraucht und an "ausländischen Briefmarken" geleckt haben müsste um - das gilt vor allem für zwei Doktoren - nur fahrlässig nicht erkennen zu können, dass aus der objektiv falschen Grundannahme auch der falsche Schluss folgt. Das gilt auch für die von "Rechtsanwalt" Dr. Weber bestellte "Expertise" des Dr. Nau. Beide werden das mit dem Gras und den Briefmarken und außerdem wohl auch jeden Verdacht eines übermäßigen Alkoholgenusses weit und empört von sich weisen. Ergo schließe ich berechtigt auf Vorsatz.

Geldgier als Motiv?

Da ich den Kölner Dipl. Psychiater und  Dr. Frieder Nau nicht kenne, nie (bewusst) gesehen habe und auch sonst bisher mit dem Herrn nicht im Streit lag kann ich als wahrscheinlichstes Motiv nur das niedrigste, nämlich das Streben nach dem schnöden Mammon vermuten. Und ich bin entsetzt, dass gerade jetzt, wo der Fall der schwersten Freiheitsberaubung zum Nachteil des Gustl Mollath (in dem ebensolche Fern- und Gefälligkeitsgutachten von ebensolchen Psychologen und Psychiatern eine erhebliche Rolle spielten) noch in der Presse ist, sich schon wieder ein Arzt eideswidrig dazu hergibt, für den Gegenwert von 30 Silberlingen wissentlich, objektiv und offensiv falsch zu "begutachten".

Das Gutachten des Dr. Nau ist nicht nur falsch, sondern "dummfalsch"!

Das deswegen, weil der "Gutachter" und "Psychologische Psychotherapeut" Dr. Diplom-Psychiater Dr. Frieder Nau, von der
Medizinisch Psychologische Gemeinschaft
Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen
Überörtliche berufsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Neumarkt 8 - 10
50667 Köln

Tel.: 0221 - 27 27 700
Fax: 0221 - 27 27 701
E-Mail: mail@praxis-nau.de
nicht nur so vorsätzlich falsch "gutachtete", sondern weil er es auch noch auf eine so unüberlegte Weise tat, dass man ganz gewiss nicht Psychologe oder Psychiater sein muss um seinen schriftlich geäußerten Blödsinn zu widerlegen - sondern einfach nur bei seiner offensichtlich vorsätzlich falschen Tatsachendarstellung anfangen muss - um zu erkennen was genau der auch als Psychologe tätige Psychiater Dr. Frieder Nau da getan hat.


Folgen des Skandals:

Daneben, dass der Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau sich strafbar gemacht hat, steht aber fest, dass hierdurch auch alle anderen Gutachten dieses Herrn damit schwer beschädigt, nicht mehr "belastbar" sind. Sie sind ab sofort "zweifelhaft". Womöglich können und müssen jetzt etliche Gerichtsverfahren wieder aufgenommen werden - die in denen "Gutachten" dieses Herrn eine Rolle spielten.

Der Schaden für den Rechtsstaat - nicht nur der Geldschaden - dürfte immens sein. Ich hoffe nicht, dass sich herausstellt, dass Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau in der Vergangenheit daran teilnahm Personen "in den Knast oder in die Klapse zu lügen" oder auch nur ihrer Rechte zu berauben - muss das jetzt aber auch für möglich halten.

Auf Grund der vorliegenden Straftat ist es nicht nur nicht angebracht, sondern geradezu zwingend, dass dem Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau die Gutachtertätigkeit untersagt wird - das habe ich der "Ärztekammer Nordrhein", aber auch der "Psychotherapeutenkammer NRW", der BfA und so weiter bereits nahe gelegt, damit der allerwerteste Herr keinen weiteren Schaden anrichten kann.

In Kenntnis der Umstände würde ich meine Gesundheit, oder die meiner Verwandten auf keinen Fall der "Medizinisch Psychologische Gemeinschaft Dipl.-Psych. Dr. med. Frieder Nau und Kollegen" anvertrauen wollen. Ich weiß ja nun nicht, was die noch so für "Scheiße" bauen. Die Praxis Frieder Nau würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Bildschirmfoto: Selbstdarstellung des Gutachters und "Psychologischen Psychotherapeuten"  Dr. Dipl. Psych. Dr. Frieder Nau mit "einer Aneinanderreihung von Fachbegriffen gefolgt von einer Anzahl von Dienstleistungsangeboten" - bei mir findet er allerdings, das sei ein Merkmal einer Störung...  Sich selbst will der Herr wohl nicht begutachten?

In meinem Fall dürfte sich die in krimineller Absicht versuchte Schädigung zu einem Nutzen gewandelt haben - denn es ist ja kinderleicht, der Euroweb und deren Anwälten nachzuweisen, in welch verlogener Weise diese auch mit Gefälligkeitsgutachten vor Gericht agieren (und agierten!). Im Verfahren ist dieses "Gutachten" nun geeignet "Stimmung" für mich zu machen - nicht wie beabsichtigt für die Euroweb. Ich denke, der Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) hat mindestens eine weitere, sehr schwere Dummheit gemacht - denn auch er hat das "Gutachten" gelesen und ihm müsste - ab einem IQ von 50 (ICD-10/FF70) sollte das eigentlich klappen - demnach aufgefallen sein, dass es "geradezu schwachsinnig" ist.



Der Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau hatte die Chance, diesen Artikel abzuwenden. Er hat es jedoch vorgezogen zu schweigen. Auch der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund ("Freie-Vogel-Str. 393") hatte genug Zeit zum Überlegen. Mir, einem einfachen Schlosser, reichten weit weniger als 5 Minuten um die Chose mit der leicht erkennbaren Straftat zu erkennen. Die beiden Herren hatten jeweils mehr als 1440 davon. Macht zusammen 2880 Minuten oder das 576-fache.  

Das hätte denen - die Herren sind ja nach eigenem Bewerben sogar "Doktoren" - reichen müssen. Hat es aber nicht! Wie peinlich ist die Tat und dann dieses miese Nachtatverhalten denn für die Berufsstände der Rechtsanwälte und der Psychiater?

Übrigens, so beurteilen Patienten den Dr. med Frieder Nau:
"Herr Nau ist ziemlich arrogant und herablassend, fühlt sich leicht genervt oder angegriffen."

"Dr. Nau ist sehr herablassend und hat eine arrogante Art.
Von den 5 Minuten die ich ihn gesehen habe, hat er 4,5 Minuten gesprochen. "

"Wie Dr. Nau eine Diagnose bezüglich meines psychischen Zustandes stellen konnte, begreife ich bis heute nicht.
Vertrauensvolle psychologische Betreuung stelle ich mir anders vor. "

Weiterführend:
Updates:

Euroweb-Anwalt Philipp Berger macht jetzt auch "Sportrecht"

Halten wir das mal fest:
  1. Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus dem Dorf Niederkrüchten am Niederrhein war bis etwa Juli 2013 nach seinen Angaben Geldeintreiber und drohte mit Erfahrung in "Medienrecht". Nicht gerade mit viel Erfolg - wie dieser Blog beweist.
  2. Nach seinen Angaben hat er "die Verfahren bis zum BGH geprägt". Wo dann ein anderer Anwalt die Revisionen für die Euroweb verlor oder zurück nahm.
  3. Am 1. August zog er in ein virtuelles Büro und teilte sich die Faxnummer mit allerlei Volk.
  4. Es war wohl Anfang August, da machte er plötzlich "Strafrecht". Erfolge? Er steht vor dem "Kadi", sein Mandant Christoph Preuß auch. Ich aber wurde trotz seines energischen Bemühens frei gesprochen.
  5. Jetzt macht er einen auf "Supaanwalt" im Sportrecht.
Könnte daran liegen, dass ich einige der Agenturen angeschrieben habe, mit deren Vertragssportlern die Euroweb wirbt. Und denen mitgeteilt habe, was für für eine tolle Firma das ist. Wahrscheinlich soll er die jetzt von der "Kündigung aus wichtigem Grund" (konkret wegen des Rufschadens, der den Sportlern durch die Verbindung zur Euroweb entsteht) abhalten
  1. Demnächst macht er dann wohl "Medizinrecht".
Ich werde ihn meinen schlimmsten Feinden empfehlen.
  1. "Waffenrecht" wäre noch eine Marktlücke. Darin hat auch der Gravenreuth zuletzt gemacht. In eigener Sache übrigens.

24.09.2013

Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" - Ein strenger Blick nach Hamburg und auf das LG Berlin

Wie ich gerade lese hat das Landgericht Berlin auf Antrag der Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" gegen den Betreiber der Abmahndreipage eine äußerst fragwürdige, ja sogar höchst bedenkliche - wenn nicht sogar "glatt rechtswidrige" Verfügung erlassen.
Landgericht Berlin
Einstweilige Verfügung
Beschluss
Geschäftsnummer: 97 O 75/13
Datum: 29.05.2013
...
wird im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 3, 4 Nr. 7 UWG, §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet:

1. dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
zu Wettbewerbszwecken gegenüber Dritten, insbesondere auf der Domain http://abmahnwahn-dreipage.de, unter Nennung der Antragstellerin über die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlins vom 25. April 2013 – 103 O 60/13 – zu berichten oder berichten zu lassen, wenn diese geschieht wie in nachfolgendem schwarz-weißem Ausdruck wiedergegeben.
[Schleierhaft auch, obwohl der streitgegenständliche Thread schon seit dem 05.08.2010 in meinem Forum besteht, 2013 eine supi Eilbedürftigkeit besteht, dass ein Landgericht in DE für diesen Schmarren eine EV erlässt.]
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 6.700,00 festgesetzt.

Dummheit oder Rechtsbeugung?

Das Gericht begründet das Verbot wie folgt:
  1. Die EV ist unter Berücksichtigung des Antwortschreibens des Antragsgegners (Sofortige Zurückweisung der Abmahnung vom 24.05.2013 wegen Nichtberechtigung) zu erlassen.
  2. Die verfahrensgegenständlicher Veröffentlichung stellt auf Grund des Wortes "Schmarrn" als Bezeichnung für das Vorgehen der Antragstellerin auch unter Beachtung von Art. 5 Grundgesetz eine gemäß § 4 Nr. 7 UWG unzulässige Herabsetzung dar.
In der weiteren "Begründung" findet sich dann:
"(…) Allein dadurch, dass ein Wort süddeutscher / österreichischer Herkunft ist, wirkt es nicht automatisch diminutiv, wie der Antragsgegner behauptet. So stellt etwa die Bezeichnung einer Person als "Depp", ebenfalls ein Wort süddeutscher / österreichischer Herkunft, unbestritten eine Beleidigung dar, die nach Ansicht des LAG Sachsen sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (LAG Sachsen, Urteil vom 19.12.2001, Az. 2 Sa 957/00) rechtfertigt. (…) "
 Daraus resultiert Problem Nr. 1:

Die Anwendung des § 4 Nr. 7 UWG ist an die Anforderung gebunden, dass die Parteien Wettbewerber sind. Daran fehlt es hier und zwar übermäßig offensichtlich.

Dann gibt es das Problem Nr. 2:

Nämlich dass sich der Text mit dem LG Berlin und der von diesem gesehenen "Eilbedürftigkeit" in einem Verfahren befasst. Was - ganz gewiss nicht grundlos - als "Schmarren" bezeichnet wurde ist, dass das LG Berlin zuvor das Vorgehen der "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" gegen einen seit dem 05.08.2010 veröffentlichten Thread im Jahr 2013 immer noch als "eilbedürftig" ansah.


Das die Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" - aus meiner Sicht in Schädigungsabsicht (das mag Problem Nr. 2a sein) - den Antrag in der Sache 103 O 60/13 stellte - und zwar obwohl aus vernünftiger Sicht eine merkbare Schädigung durch die angebliche "Rechtsberatung" des Betroffenen gar nicht eintreten konnte - hätte man erkennen und sich schon damals fragen müssen: "Warum zum Teufel klagen die eigentlich?" Und was ist daran bitte eilbedürftig?"

Wenn aber die Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" von der Äußerung erweislich gar nicht betroffen ist, dann ist diese in der Sache 97 O 75/13 auch nicht "aktiv legitimiert".

Das Problem Nr. 3 mit diesem Schmarren:

Ein Schmarren ist ein Unsinn, ist Kokolores! Bekannte Synonyme sind:
Blödsinn, dummes Zeug, Eppes, Firlefanz, Fisimatenten, Fuppes, Geplapper, Geplauder, Gerede, Humbug, Käse, Kinkerlitzchen, Klamauk, Kokolores, Mumpitz, Nippes, Nonsens, Papperlapapp, 
Und das sind alles nur für die Meinungsäußerung  geeignete Begriffe!


Jetzt ist ja das LG Berlin leider nicht ganz das einzige Landgericht, welches die Existenz von § 226 BGB eideswidrig und notorisch so vernachlässigt als habe der Gesetzgeber den nie ins BGB geschrieben. Durch diese Gesetzesignoranz ermöglichen diese Richter SLAPP (ganze Klageserien, die tatsächlich nur den Zweck haben, Kritiker einzuschüchtern und öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden) - und ich bin mir sicher dass diese Richter und Richterinnen sich damit ganz klar - und wissentlich - gegen den Wille und die Interessen des Volkes stellen! Aber wenn eine Handelskammer des LG Berlin in einer Sache 97 O 75/13, wo es keine Wettbewerber gibt, die Parteien in Hamburg und Thüringen ansässig sind (und damit auch die örtliche Zuständigkeit frag- bis kritikwürdig ist), erst mit dem strengeren UWG herumargumentiert, dann noch - hier spreche schon ganz deutlich von: "dreist" - eine gemäß Artikel 5 GG stets zulässige Meinungsäußerung über einen höchst willkürlichen, das Gesetz ignorierenden  und daher fragwürdigen Beschluss des LG Berlin(sic!) selbst verbietet, dann frage ich mich und die Öffentlichkeit:
Ist das jetzt eigentlich noch Dummheit oder schon Rechtsbeugung?
Die einstweilige Verfügung  97 O 75/13 des LG Berlin erging nämlich ganz offensichtlich vor allem deshalb, weil sich das Gericht selbst "angepisst" gefühlt hat!

Ich, ein Vertreter der anständig und gerecht denkenden Bürger dieses Landes bin entsetzt - ganz gleich, ob hier Dummheit oder garstige Rechtsbeugung und/oder die arrogante Erhebung einiger Vertreter der Justiz über den Bürgerwille die Quelle dieses Übels ist.
-

Die Hamburger Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" bekommt von mir auf den Weg, dass diese sich meiner Meinung nach mit beiden Anträgen und den Abmahnungen gehörig am Anstand vergriffen hat.

Und wie gesagt: Der Betroffene ist kein Abmahnanwalt - die Kollegen der Kanzlei wohl. Und mit dem Wort "Abmahnanwalt" verbinde ich, dass sich da jemand auf eine im Volk verpönte und also dissoziale Weise seinen Lebensunterhalt verdient. So offensichtlich verpönt, dass erst jüngst dazu stark einschränkende Gesetze beschlossen wurden. Und das ist bei der Arbeit der Regierung Merkel - die sonst eher ein Stillstand war - bemerkenswert.

Der Betroffene berichtet der Allgemeinheit über (Serien-)Abmahnungen und - ohne Einzelfallberatung - wie man sich dagegen wehrt. Das hat der von Massenabmahnungen weitgehend existierenden Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" offensichtlich nicht gepasst und sehr wohl auch nicht, dass der Betroffene offen gelegt hat, welch zwielichtiges - bis eindeutig in Straftaten verwickeltes - Volk sich unter den Abmahn-Mandanten der Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" befindet. Und der Kanzlei hat es wohl auch überhaupt nicht gefallen, dass der Betroffene auch offen legte, wie die finanziellen Interessen tatsächlich oder mutmaßlich verteilt sind.

Sollte also die Hamburger Abmahnkanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" so weiter und sich nicht umgehend Gedanken über eine vollständige Kehrtwende in diesem SLAPP genannten Vorgehen gegen den Betroffenen machen, dann kriegen die es auch mit mir - einem einfachen Schlosser aus dem Osten - zu tun. SLAPP ist mein Thema.

Und ich warne die Damen und Herren von Hamburger Abmahnkanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte": Gegen mich zu verlieren ist ultrapeinlich. Denkt an das Schicksal Eures Abmahnanwalt-Kollegen Günter Freiherr von Gravenreuth!

Das ist noch keine "Kriegserklärung". Eine Kriegserklärung ist es, wenn die geforderte Umkehr nicht stattfindet und ein "Meinungsurteil im Namen aller anständig und gerecht denkenden" wird es dann auch geben.

Und zwar ein solches, dass in der Kanzlei "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" die Spiegel von den "Partnern" zerschlagen werden, weil die den eigenen Anblick nicht mehr ertragen können.

Ich hoffe im Interesse der Rechtspflege, die Damen und Herren "Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte" haben mich richtig verstanden.


Dr. Weber, (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) - Noch so ein "Euroweb-Anwalt". [Update]

"Euroweb-Anwalt" wird ja so nach und nach ein Schimpfwort und die Vertretung der Euroweb zu einem "Killermandat". Geht man diesen Gedanke weiter scheint die Euroweb echte Probleme zu haben, fähige Anwälte zu bekommen.

Mir liegt nun ein 14-seitiger Schriftsatz des Dr. Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) vor.

In dem schreibt der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber wie folgt:

Bild 1: "Erfährt der Leser, dass der Kläger in Untersuchungshaft gesessen hat".

Über die Fähigkeiten dieses Anwalts hinsichtlich der Tatsachenwahrnehmung muss man sich wohl spätestens dann Gedanken machen, wenn man bedenkt, was auf der angegebenen Webseite - und in der Anlage "BB4" tatsächlich steht:
"Sonst hätte man mich wohl sogar noch verhaftet, meinen Rechner beschlagnahmt und mich monatelang in Untersuchungshaft gesteckt."
Also ich lese daraus, dass der Kläger gerade nicht in Untersuchungshaft gesessen hat und ich finde es auch nicht schwer diesen Unterschied festzustellen. Im verstehenden Lesen gebe ich dem Doktor Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) deshalb also eine glatte 6 und ich wundere mich wie man bei einem solchen offensichtlichem Mangel an diesem Talent überhaupt als Anwalt tätig sein kann.

In dem 14 - seitigem Schriftsatz macht der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber aus dem von Düsseldorf (Sitz der Euroweb und Gerichtsort) weit entfernten Dortmund auf gerade mal 3 und einer halben Seite Angaben zum Streitgegenstand. Und in denen bringt er es fertig, zu dem Vorbingen in der Erstinstanz widersprechenden Vortrag zum sehr angeblichen "Rechenzentrum" der Euroweb zu bringen.

Was mich auch nicht wundert. Denn die Schriftsätze des bisherigen Anwalts Philipp Berger waren auch lang und dadurch geprägt, dass er sich viel zu viel auf Nebenkriegsschauplätze "herum trieb". Da wird es schon mal unübersichtlich. Für mich ist das mal wieder einer dieser Schriftsätze die just sein Vorgänger Philipp Berger als "Merkmal des Querulantentums" bezeichnete. Lang und voll von falschen Tatsachenbehauptungen, "Beweisangeboten" die sogar zum Beweis des Gegenteils führen und subtanzlose Herabwürdigungen des Gegners. Ist es das, was der "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber kann oder "nur" das, was von ihm verlangt wurde?

So wie ich es dem Schriftsatz entnehme und als Meinung äußere muss sich der "Euroweb-Anwalt" Dr. Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund) aber auch mal mit dem "erst" am 27.07.2001(BGBl. I S. 1887) neu gefassten und seit dem 01.01.2002 so geltendem § 531 ZPO beschäftigen.

Andererseits: Was soll er denn machen? Sonst geht ja gar nichts mehr nachdem das OLG meine Berufung (Termin: wegen der zahlreichen Euroweb-Verfahren erst im Juni 2014) als aussichtsreich angesehen hat. Also kann man es ja versuchen und an den Symptomen "herumdoktorn" statt dem Mandant zu sagen welches Problem er hat. Dem steht nun wieder entgegen, dass der "Euroweb-Anwalt" womöglich "nur sein Geld verdienen" will und, so sieht es für mich aus, einen Anstaltsschriftsatz verfasste der dem Christoph Preuß gefallen sollte - und womöglich bis eben auch noch gefiel.

Der zahlte ja auch dafür. Und zwar den vollen Betrag. Denn mit
„Gebührenoptimierung im Gewerblichen[sic!] Rechtsschutz" kennt sich der Herr Dr. Hans-Dieter Weber von der "AWPR" (Apel, Weber und Partner, Rechtsanwälte, Dortmund - nach eignen Angaben spezialisiert auf "gewerblichen Rechtsschutz, Informationstechnologie und Vertrieb") ausweislich der eigenen Webseite sehr gut aus.

Der Volksmund würde sagen: "Der weiß wie man es teuer macht."
Ich neige dazu zu sagen: "Einer der besten kann er nicht sein. Nicht mal eine gute Wahl!"

Weiterführend: Dipl. Psychiater Dr. Frieder Nau (Köln) erstellt für die Euroweb Gefälligkeitsgutachten

Update, 01.10.2013

Bild 2: Der Herr Dr. Weber von der "awpr" berichtigte sich...
Mit dem Datum vom 25.09.2013 (also einen Tag nach meinem Artikel) hat sich der Herr Eurowebanwalt Dr. Weber berichtigt. Er vermeint nun, dass er als Leser meiner Webseite erfahren zu habe, dass eine Hausdurchsuchung stattfand, weil ich gedroht haben soll, mit einem in Kroatien gekauften Maschinengewehr ein Blutbad anzurichten.

Nun ja. Da hat er diesmal nicht direkt gelogen, sondern "nur" ein paar Kleinigkeiten in einer üblen Absicht weggelassen. Nämlich um einen falschen Eindruck zu erwecken. Also insofern doch gelogen. Richtig ist ja, dass der Leser erfährt, dass ein garstiger Krimineller Mails verschickte, sich darin als meine Person ausgab, und so vormachte, dass ich damit drohe mit einem in Kroatien gekauften Maschinengewehr ein Blutbad anzurichten. Und das die Polizei nicht über die Sachkenntnisse verfügte um das festzustellen.


Der Herr Dr. Weber, der ja auch Auftraggeber des Gefälligkeitsgutachtens ist, wird sich wohl nicht dazu durchringen, das nochmals zu korrigieren, sprich zu vervollständigen. Das Gutachten hat er ja auch nicht zurück genommen.

Schätze, so im Mai/Juni 2013 gibt es was zu lachen.

Denn natürlich wird darauf entgegnet. Und wahrscheinlich wird sich das Gericht sehr darüber freuen, dass ein Typ wie dieser Dr. Frieder Nau keine Gutachten mehr macht.

"Doof bleibt doof!" sagt der Kindermund. Und: "Da helfen keine Pillen."

Letztes Update: Das Verfahren habe ich gewonnen.

Geprueft.de / Geprüft.de (Boris Polenske): Die Betrüger von der Euroweb kaufen gleich ein "ganzes" und höchst williges Bewertungsportal - um arglistig zu täuschen

Was ich hier schreibe wird einem "Unternehmensgründer und Serial Entrepreneur" Namens Boris Polenske von einer "salesworker.com GmbH" (Kattenbug 2, 50667 Köln - AG Köln, HRB 67513) gewiss nicht schmecken. es ist - und bleibt - aber sein Problem und er hat es als Geschäftsführer und Miteigentümer zu verantworten wenn er sich mit Typen wie dem Christoph Preuß und dem Daniel Fratzscher von der Euroweb "ins Bett legt" - und dabei "sein" Bewertungsportal "geprüft.de" als ein solches erscheinen lässt, dass nicht nur keineswegs objektiv ist sondern auch garstigen Abzockern hilft.

Die Euroweb Internet GmbH wirbt auf der eigenen Webseite wie folgt:

Bildschirmfoto 1: Neben den gekauften Preisen findet sich ein Button von geprueft.de"

Bildschirmfoto 2: Dto. in "groß". Die Euroweb wirbt damit, dass "geprueft.de" diese als sehr gut bewertet habe.
Solche Bewertungen haben ein Geschmäckle. Besonders wenn dann bekannt wird, dass "geprueft.de" über die eigenen Bewertungen wie folgt aussagt:

Bildschirmfoto 2: "Eine unabhängige Bewertungsplattform wie geprueft.de ist neutral."
... und diese "Neutralität" dann so aussieht:

Bildschirmfoto 3: Laut "Gruenderszene.de" ist die Euroweb zu 25% an der geprueft.de beteiligt.
Also: "Geprueft.de" bewertet den eigenen Mitgründer und Anteilseigner Euroweb Internet GmbH als "sehr gut".

Das wäre ja noch einfach nur lachhaft wenn es nicht noch ein paar Aspekte gäbe, die darauf hindeuten, dass es sich hier tatsächlich um eine offensichtliche Fehlbewertung handelt.
Bildschirmfoto 4: Ich liebe es, wenn ich unseriöse Unternehmen anhand mit der eigenen Werbung vorführen kann.
Bildschirmfoto 5: "100% unserer Kunden würden Euroweb in Düsseldorf weiterempfehlen"
Also, die Aussage, dass "100% unserer Kunden" die Düsseldorfer Euroweb "weiterempfehlen" würden, die ist objektiv falsch. Es sei denn, die Euroweb räumt ein, dass diese sämtliche der ca. 3000 "Kunden" (grob geschätzte 10%!), welche diese nach tiefem Dissenz über deren anrüchigen bis kriminellen Vertriebsmethoden und das zum Nachteil der Kunden geradezu abartig nachteilige Preis-Leistungsverhältnis (auch bei Webshops) verklagte, arglistig täuschte. Mithin also einräumt, dass viele tausende der angeblichen Kunden der Euroweb auf Grund arglistiger Täuschung (also Betruges!) niemals tatsächlich deren Kunden wurden. Und natürlich die vor Gericht erschwindelten Beträge nebst den Kosten des Rechtsstreites und natürlich Zinsen zurück erstattet!

Vor Gericht haben das die mutmaßlichen Betrüger Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und deren Helfer Philipp Berger und Andreas Buchholz das nämlich  immer ganz anders gesehen. Und zwar bis zum BGH, wo diese die Bestätigung der arglistigen Täuschung in fünf von fünf Fällen nur durch die eigene Rücknahme der Revisionen vermeiden konnten.

Und, was bitte ist denn mit dem von der Euroweb zu vertretendem Murks?
Zur Seriösität und "Unabhängigkeit" von "Geprueft.de" fand ich noch etwas:
"Das Kölner Modehaus Goltstein Fashionlounge (www.goltstein-fashionlounge.de), dass von Magdalena Polenske geführt wird, nutzt geprueft.de bereits. Auf der Website des Modehauses prangt bereits das geprueft.de-Emblem – samt Sternen und Bewertungen"
Soso. Die unabhängigeBewertungsplattform "geprueft.de" ist also "neutral".

Bildschirmfoto 5: Wäre ja gelacht, wenn die Firma der Magdalena Polenske nicht auch fünf Sterne vom "Unternehmensgründer und Serial Entrepreneur" Boris Polenske bekommt.

Mein allerwertester Herr Boris Polenske!

Ich gehe natüüüüüürlich davon aus, dass die genannte Magdalena Polenske keineswegs mit Ihnen "verwandt, bekannt oder sonst verschwägert" ist und dass die Bewertungen auf genau die bis ins Detail exakt gleich "seriöse" Weise zustande kamen, wie die von der Euroweb. Und mit der bis ins Detail exakt gleichen Berechtigung gehe ich auch davon, dass Sie keinesfalls ein Lügner und erst recht kein Schwindler sein wollen und behaupten werden, dass die Bewertungen auf ihrem tollen, eKomi nachempfundenem Portal sämtlich von unvoreingenommen Personen und nicht etwa von bezahlten Claqueuren kommen. Jedenfalls davon, dass Sie das vorstehende über sich und Ihren Dienst behaupten - was ich dann wieder zwar glauben dürfte aber anhand der Tatsachen weder glauben kann und auf Grund des Grundrechts "Meinungsfreiheit" auch nicht glauben muss. Ein tatsächlich seriöser Dienst würde nämlich keineswegs Firmen von Mitgesellschaftern oder Verwandten bewerten.

Sie, Herr Boris Polenske, wissen jetzt sehr genau, was ich meine.

Und so hoffe ich, dass niemand diesen Artikel liest. Denn dann könnte es durchaus sein, dass der Ruf Ihres Dienstes "geprüft.de", allerwertester "Unternehmensgründer und Serial Entrepreneur" namens Boris Polenske, damit vollkommen im Arsch ist. Schlimm ist das für die anderen bei "geprüft.de" bewerteten Kunden, denn diese geraten jetzt auch in den sprichwörtlich strengen Geruch zu bescheißen.

Was jetzt die Euroweb betrifft:
Boris Polenske nebst seinem Dienst "geprüft.de" als auch die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher behaupten öffentlich seriöse Personen zu sein. Ich glaube, da kuscheln mauscheln genau die richtigen zusammen.

Keinen einzigen davon halte ich nicht für einen Lügner. Aber alle diese für geprüfte und mit "fünf von fünf Zitronen" bewertete "Schaumschläger".
(Rechtsgrundlage: Die Meinung ist nach Art. 5 Grundgesetz frei. Die Warnung vor Lügen, Betrug und auch "nur" Beschiss ist ein Rechtfertigungsgrund gemäß § 193 StGB - so der BGH in gefestigter Rechtsprechung.)

Nochwas?

  • Ja! Danke für die Hinweise an meine(n) Leser! 
  • Die Euroweb wurde natürlich abgemahnt. Die Bewerbung auf einem solchen Portal, an dem die Euroweb auch noch beteiligt ist, ist nämlich klar rechtswidrig. Dazu kommt noch die erweislich unwahre Aussage "100% unserer Kunden würden Euroweb in Düsseldorf weiterempfehlen" ...

23.09.2013

"IMA Awards" - Die Euroweb kauft Preise - Eine Geschichte in fünf Bildern

Quartal für Quartal meldet die Euroweb - und die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer (von den "Westfälische Nachrichten") lassen es "nicht ganz" uneigennützig drucken) den "Gewinn" von Preisen.

Die Preise verleiht bevorzugt eine "Interactive Media Awards, Inc." in den folgenden, vielen Kategorien:

Bild 1
Für jede der Kategorien kann man eine Webseite "vorschlagen". Pro Webseite, Kategorie und Quartal ...
Bild 2
... kostet das ...
Bild 3
... schlappe 175 US-Dollar!
Bild 4
Das sieht so aus, als würde die Euroweb den Laden auch gleich kaufen können. Aber als kluger Kaufmann hat der Christoph Preuß für die Euroweb bestimmt schon einen Rabatt ausgehandelt. Seltsam ist: Obwohl die selben Mitarbeiter auch die Webseiten der Webstyle machen - so gewinnt doch die Webstyle keinen einzigen der hoch angesehenen äußerst billigen "IMA Awards"... 

Bild 5
Die "Westfälischen Nachrichten" sind an dem betrügerischen Geschäftsmodell der Euroweb direkt beteiligt und wissen auch davon.

Doch statt die eigenen Leser vor dem "Beschiss" mit einem Vermögensnachteil von mehreren tausend Euro zu warnen nehmen und haben die Herren die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer (von den "Westfälische Nachrichten", Aschendorff-Gruppe) lieber daran (An)teil.

Weiterführend:

Wahlmontag

Was ist:
  • Die FDP hat der Markt ganz ungeregelt in die außerparlamentarische Opposition (APO) geschickt, die honorablen, aber auf 4 Jahre befristeten Arbeitsverträge derer Parlamentarier wurden (für mich: wenig) "überraschend" nicht verlängert. Auch 500 derer Lobbyisten müssen sich einen Job suchen und ein guter Teil von denen dürften so genannte "Rechtsanwälte" mit inzwischen fragwürdiger Gesetzeskenntnis sein...

    Die sagen von sich über den Jobverlust:
    "Woher sollen wir wissen, wie das abläuft, wir waren ja noch nie in so einer Situation." - Ich sage: "Es wird Zeit, dass Ihr erlebt, was Ihr Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen - besonders denen in der Zeitarbeit - zumutet."
  • "Mutti" kann nicht allein bestimmen.

Und das alles ist gut so.

Früher, als unter Kohl die CDU/CSU-Innenminister noch nach den Bürgerrechten traten und diverse Spendenskandale "brutal möglichst" nicht aufklärten, habe ich auch mal FDP gewählt. Zweitstimme. Das mache ich schon lang nicht mehr, denn die FDP hat sich von einer Partei, der ich den Schutz meiner Bürgerrechte anvertraute, zu einer reinem Clientelpartei entwickelt und machte einen auf "brutal möglichste" Marktwirtschaft - mit gewissen, genauer: den "brutal möglichsten" Vorteilen für die eigenen Finanziers. Die ist also zu einer "Partei der freien Vorteilsnahme" verkommen.

Gewählt habe ich taktisch:
  • Auf dem Zettel für Landtagswahl in Hessen habe bei Wolfgang Decker (SPD) das Kreuz gemacht und Zweitstimme den Grünen gegeben. Das war optimal, denn beide Stimmen wurden wirksam.
    Mein Grund: Naturschutz ist Ländersache.
  • Auf dem Zettel für Bundestagswahl habe ich dem Kandidat der Ulricke Gottschalck (SPD) die Erststimme gegeben und Zweitstimme für die richtigen Linken. Das war optimal, denn beide Stimmen wurden wirksam.
    Mein Grund: Sozialgesetzgebung ist Sache des Bundes. Und ich will ganz definitiv, dass alle Sozialversicherungen für alle Bürger aus Steuern Abgaben auf sämtliche Einkommen finanziert werden. Insbesondere auch auf 
    Steuern Abgaben auf Kapitalerträge und Unternehmensgewinne. Nur das wäre gerecht, denn auch die Profite werden tatsächlich von Arbeitnehmern erwirtschaftet. Alles andere ist "FDP".

Was wird:

Sollte sich eines Tages die FDP mal wieder alten Idealen verschreiben und die Rechte der Bürger - auch der Arbeitnehmer - gegenüber dem Staat wahren wollen statt nur die an die Partei (oder an direkt an Mitglieder) zahlenden Unternehmen finanzielle Vorteile zu verschaffen - dann und nur dann können die sich in ein paar (aber nicht schon nach drei bis vier) Jahren mal bei mir melden und dazu verbindliche Aussagen machen.

Und jetzt hoffe ich, dass sich keine Partei dazu hergibt, der Macht wegen mit der Nachfolgerin Kohls zu mauscheln. Bei einer "Kopulation" (ich kenne den politisch krrekten Begriff) mit der SPD sehe ich in dem Fall die Bürgerrechte ernstlich in Gefahr, lassen sich aber die Grünen von der CDU f*** (Verzeihung: "verführen"), dann sogar deren Wiedereinzug ins Parlament im Jahr 2017. Eine solche Machtgier kann und wird einer neben der CDU "mitregierenden" Partei nämlich einen ca. 25-prozentigen Stimmenverlust im Jahr 2017 bescheren. Bei der SPD kann der Stimmenverlust noch größer werden - was besonders dann gilt, wenn (nach dem "Genosse der Bosse" namens Schröder) nicht ganz klar wird, wie sich die SPD - im Handeln - eigentlich von der FDP unterscheidet und ob diese überhaupt noch Arbeitnehmerinteressen vertritt.

Für 2017 erwarte ich auch eine klare Ansage, welche Partei sich dagegen stemmen wird, dass Deutschland immer mehr zu einer Kolonie der USA verkommt. Ja: Damit meine ich neben der allzu willfährigen Übernahme wichtiger - und falscher - Regelungen zum "geistigen Eigentum" (von denen einzig die USA profitieren) auch den gegenwärtigen Lauschangriff der doch die selbstherrliche Art dokumentiert in der die USA uns nicht wie Verbündete sondern wie nicht grundlos feindselig eingestellte Eingeborenen einer Kolonie behandeln und in diesem Punkt gleich den Faschisten, Maoisten und Stalinisten unsere verbrieften Menschenrechte (hier: Artikel 12, Privatsphäre) mit Füßen treten.

Was ich nun auch erwarte ist eine gesetzliche Regelung mit der nicht nur "Verbraucher" sondern auch "Marktteilnehmer" vor den systematischen Lügen und dem resultierenden "Betrug" geschützt werden, mit denen so garstige und geldgeile Typen wie Daniel Fratscher und Christoph Preuß von der Euroweb - zuletzt unterstützt von den offenbar nicht minder geldgeilen "Pressezärchen" Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer ("Westfälische Nachrichten") - auf unlautere, verpönte Weise abzocken.

Ein Wähler.