23.05.2020

Über: „Hygiene“-Demos und „Wo sind die Infizierten?“

Ich denke, die Frage ist eindeutig geklärt. Diejenigen, die auf „Hygiene“-Demos waren, und dabei weder einen Schutz trugen noch Abstand hielten sollten sich mal die Zahlen vom Dienstag, dem 19.05.2020 ansehen.

... Und sich dann von den Dorfgenossen sagen lassen, wie schön es war, dass es - genau bis zur Rückkehr der „krass hoch intelligenten Schilderhochhalter“ - mit psychiatrisch bedenklichen Texten wie „Wo sind die Infizierten?“ - im Dorf keine Infizierten gab.

Und von mir, Ihr Freunde der gepflegten Verschwörungstheorie, lasst Euch sagen:
„Genau wegen Euch Bekloppten muss ich jetzt länger warten, bis Bildungsveranstaltungen wieder erlaubt werden können - das ist es, wovon ich lebe, ihr abstrus intelligenten Superschlauen!“
Bleibt also gesund - und nehmt Eure Medikamente wieder!

18.05.2020

Die hessische „Justiz“ will einen Skandal? Die hässliche „Justiz“ bekommt den Skandal!


Ja, das ist die Faxnummer des OLG Frankfurt und: „ja, ich hab den Gravenreuth gemacht“ - also ein Fax mit 103 Seiten (sind halt lange Anhänge) verschickt (das legendäre Faxgerät, Tatwerkzeug des vorgenannten und von notorischen Kassler Rechtsbeugern einzig wegen des Titels „Rechtsanwalt“ begünstigten Prozessbetrügers und Selbstmörders würde ich nur zu gern als „Beutestück“ ausstellen).

Und hier ist nun der Skandal:

Nachdem die Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vom LG Kassel (wie ich das sehe) VORSÄTZLICH UNWAHR über den Inhalt der Gerichtsakte behauptet hatten (Volksmund: „gelogen haben“), um den von mir abgelehnten Richter Neumeier nach mehreren schwer wiegenden Rechtsbrüchen vor Unbill zu bewahren (und von mir dann deshalb erfolgreich abgelehnt wurden) hatte ich Strafanzeige wegen der Tatbestände gestellt, die sehr wohl auch erfüllt sind:
Diese sehr wohl begründete Strafanzeige veranlasste den Kassler Oberstaatsanwalt Töppel dazu, die eindeutig schwer wiegenden Vergehen der vier Richter kleinzureden, mir was von "nicht schwerwiegend, einzelne falsche Entscheidung" zu erzählen - also mich zu belügen, um die Richter zu schützen. Und sich selbst zum Richter aufzuspielen.

Die darauf hin fällige Beschwerde veranlasste die so kollegial wie ebenfalls falsch handelnde Oberstaatsanwältin Lindner von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. dazu, meine Beschwerde nach 11 Tagen unter zwei offensichtlich unwahren Behauptungen zurück zu weisen: Sie erzählt folgende „Geschichten vom Pferde“: Ich hätte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“ (dass das nicht stimmt kann man nun also hier in meinen Beschwerden, ab Seite 39, nachlesen) und dass diese die Akten beigezogen und gelesen habe.

Wie ich die Dinge sehe, versucht die hässliche Justiz nach den früheren Rechtsbeugung und Freiheitsberaubungen der Richter Blumenstein und Lohmann zu Gunsten des verlogenen „Rechtsanwaltes“ und kriminellen „Scheinadligen“ Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) und der Wiedergabe der kruden Privatmeinung des kriminellen gegenüber freundlichen und sich nach meiner Kritik wohl als „von mir angepisst“ sehenden Staatsanwaltes Jan Uekermann schon wieder einmal, offensichtliches Unrecht durch unwahre Behauptungen zu Recht zu erklären - und statt die eigenen, schwer wiegenden und mit schweren Folgen behafteten Verfehlungen einzugestehen, mich dafür zu bestrafen, dass ich mich gegen diese „Justizmafia“ wehre!

An die Staatsanwaltschaft in der, von der hiesigen „Justiz“ geschaffenen „Rechtsfreien Zone Kassel" - besonders an Oberstaatsanwalt Töppel, Staatsanwältin Schuwirth (frühere Milas) und Staatsanwalt Uekermann - an den Präsident des LG Kassel - Herrn Simon - und an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. - nun auch an Oberstaatsanwältin Lindberg von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt - geht hiermit die Nachricht, dass ich mir, von der nur noch von manchen so genannten „Justiz“, keine Rechtsbeugung, keine Kriminalierungsversuche nach berechtigter Kritik am Handeln der Rechtsbeuger und keine Strafvereitlung mehr gefallen lasse.

Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen. Ein, im häßlichen Hessen nicht das erste Mal geübtes, dreckiges Vorgehen, das schlimmer als alles ist, was ich in der DDR je persönlich erlebt habe. Versucht durch den Missbrauch einer unerfahrenen, in ihrem Wohl und Wehe vom Kassler LG-Präsident Simon abhängigen(sic!) Proberichterin.

Pjotr Z, Pascal Goffart (& Nima Khah) - Ich bin beim Rechtsmissbrauch „live“ dabei!

18. Mai 2020: Pascal Goffart ist heute offenbar „besonders fleißig“ und fordert seriell Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO. Ich vermute, dass der bei dem „Betrug durch Rechtsmissbrauch“ nach meinem bisherigen Erleben mit tätige Rechtsanwalt „Abmahngauner“ Pjotr Z für ihn schon bald eine vierte Kontonummer angibt. Man braucht nicht lange überlegen, warum das so ist, wenn man bedenkt, dass dem hauptberuflichen Pokerspieler Pascal Goffart auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die, auch das Nervensystem angreifende Corona-Seuche, wohl die Einnahmen weggebrochen sind.

Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.

Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel



07.05.2020

Sieg gegen das System (Der wievielte eigentlich?)
Heute: Verjährung von Gerichtskosten - und wie diese eintreten kann

Es gibt womöglich hunderte, wahrscheinlich sogar tausende, bundesweit wohl zehntausende Betroffene, welche sich jahrelang Kostenforderungen der Gerichte ausgesetzt sehen, die - obwohl längst verjährt - weiter beigetrieben werden.

Gerichtskostenforderungen verjähren nach § 5 GKG (Gerichtskostengesetz) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.

Beispielrechnung: Für eine am 30. Mai 2012 ins Soll gestellte Rechnung ist am 30. Mai 2016 vier Jahre alt, und am 01. Januar 2017 verjährt.
  • Jetzt sollte man nicht glauben, dass es so einfach ist, denn mit jeder Zahlungsaufforderung, jedem Breitreibungsversuch, aber auch durch eine Anerkennung des Anspruchs des Schuldners gegenüber der Gerichtskasse beginnt diese Verjährung neu. Es wäre also für die Gerichtskasse ganz einfach, eine Verjährung durch Zahlungsaufforderungen zu verhindern.
  • Jetzt sollte man aber auch nicht glauben, dass dass für die so genannten „Justiz“ in der "Rechtsfreien Zone Hessen" so einfach ist. Denn dazu müsste sich die Gerichtskasse an eine ganz einfache Spielregel halten:
Die Vollstreckung bzw. Zahlungsaufforderung muss nämlich die konkrete Forderung enthalten. Die, einen neuen Verjährungszyklus begründende, Zahlungsaufforderung muss also ganz konkret aufführen, für welche Kostenforderung, zu welchem Aktenzeichen, welchen Gerichts zur Zahlung aufgefordert wird. Dieses gilt übrigens auch für andere Vollstreckungshandlungen.

Die Gerichtskasse Kassel sah sich hierzu jahrelang nicht in der Lage, nannte bei insgesamt 3 Handlungen jeweils nur das eigene Kassenzeichen - also gerade nicht das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses - so dass eine Forderung des LG Kassel, welche eben anno 2012 erhoben wurde, am 01. Januar 2017 verjährte, was im konkreten Fall schon in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin des Landgerichts Kassel wohlbegründet ausgeführt wird. Das Gericht konnte sich diesen Ausführungen nur noch anschließen.
  • LG Kassel, 3 T 495/12, Beschluss vom 29.04.2020.
Der richtige Weg, einer solchen, verjährten Kostenforderung entgegenzutreten, ist folgender:
  • Gegen einen Beitreibungsversuch der mutmaßlich verjährten Forderung muss die "Erinnerung" eingelegt werden. Ist das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses nicht in dem Schriftstück benannt, so ist die Gerichtskasse zur Nennung verpflichtet.
  • Sodann ist dem Gericht gegenüber die Zahlung der Kosten nach § 5 Absatz 3 Satz 1 GKG, § 214 BGB zu verweigern und gleichzeitig "Erinnerung" gegen die Vollstreckungshandlung einzulegen.
Sind Sie ein „Querulant“? Dann können Sie folgendes tun:

Gibt die Gerichtskasse den Anspruch nicht auf und vollstreckt also trotzdem weiter, dann kann man den Unterzeichner und den Chef der jeweiligen Gerichtskasse wegen Betruges anzeigen. Denn der Betrug kann ausweislich §263 StGB auch zum Vorteil eines Dritten (der Staatskasse!) erfolgen und die Vermögenschädigung tritt mit der Übersendung eines Pfändungsbeschlusses an einen Drittschuldner unmittelbar ein. Allerdings dürfte dieses in der "Rechtsfreien Zone Hessen" erfahrungsgemäß (Noch einmal: erfahrungsgemäß!) so ausgehen, dass die Staatsanwälte (nehmen wir die, "mir gewiss nicht als besonders helle Kerzen geltenden" aus Kassel) sich des Wortes "Staat" in der Berufsbezeichnung besonders bewusst sind, und eine Anklageerhebung gegen die als Frühstücksgenossen sicherlich beliebten Rechtsbeuger auch unter erstaunlich grob bis dumm erscheinenden Ausreden vermeiden.

Das ist nicht anders wie bei dem für auch sonst seine Lügen historisch berühmten Zonenchef Walter Ulbricht, der einst sagte ...
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“
- in der Kassler, mutmaßlich der hessischen, mutmaßlich der gesamten deutschen Justiz gilt:
„Es muß rechtsstaatlich aussehen, aber wir müssen das freie Recht auf entgrenzte Willkür und Rechtsbeugung haben und vor allem uns selbst schützen!“

23.04.2020

Herr Spahn: Ich werde keine Corona-App installieren, die auf PEPP-PT basiert!

Nachtrag (21. Juni 2020):

Diese und andere Veröffentlichungen und inhaltlich gleichlautende Schreiben haben Herrn Spahn und die Regierung davon überzeugt, dass man in dieser Frage nicht gegen den Wille des Volkes ankommt und sind zu einer App umgeschwenkt, welche den Datenschutz gewährleistet. Daraus folgen 2 Aussagen:
  1. Ich habe es selbst getan und empfehle die Corana-App zu installieren und zu nutzen.
  2. Na Bitte! Geht doch!
(Ursprünglicher Artikel:) 


Das Gesundheitsministerium des Herrn Spahn hat sich für eine Corana-App entschieden, die auf einer pseudo-anonymen, zentralen Datenbank basiert.

Nun denn. Einerseits gibt der Herr Spahn vor, dass für eine solche „Corona-App“ eine breite gesellschaftliche Akzeptanz notwendig sei, denn 60% der Bürger müssten da mitmachen - und andererseits will er dann ausgerechnet eine zentralisierte Lösung mit löchrigem Datenschutz, was deren Akzeptanz geradezu unmöglich macht. Und das, obwohl es eine dezentral (nur auf dem Smartphone speichernde) Alternative (DP3T) gibt, die zudem von der europäischen Kommission bevorzugt wird.

Das Innenministerium hat vor ein paar Tagen geäußert, dass es Veränderungen am Betriebssystem der Smartphones für notwendig halte und deshalb mit den Herstellern verhandele. Was das wohl sein wird, ist klar: Die Kontrolle über installierte Anwendungen und deren Datenzugriff und also den Datenabfluss soll dem Bürger entzogen werden. Zweck: Vorratsdatenspeicherung jetzt auch für persönliche Kontakte.

Ich sehe schon jetzt diverse Minister(innen) von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“ faseln, um die Daten - in „dringenden“ (andere wird es kaum geben) Fällen selbstverständlich auch ohne Richtervorbehalt (welcher in Deutschland definitiv nichts taugt) - auch zu anderen Zwecken auswerten dürfen. Das sei, so wird es schon bald in den Zeitungen stehen, „alternativlos“. Und ist bisher ist das bei „bei jedem Scheiß“ so gekommen, bei dem der Staat „zweckgebunden“ Daten sammelte und Bürger überwachte. Um das klarzustellen: Mit „Staat“ meine ich die Bundes- und Bananenrepublik Deutschland.

Die Folge: Unschuldige Bürger geraten in Verdacht nur weil diese selbst oder einer der zwei bis sieben Vorgänger sich im Park, beim Einkaufen oder beim Arzt mal in der Nähe eines oder einer tatsächlich Verdächtigen befunden haben - und haben dann - völlig grundlos, aber lebenslang - den Bezug zu solchen Straftaten und also die krassesten Vorwürfe - wie eben den Verdacht der Beteiligung an einem Kindesmissbrauch oder auch an Gewaltdelikten in den faktisch(sic!) unkontrolliert und also „rechtsfrei“ geführten Datenbanken der Polizeien (längst nicht nur: „Inpol“) stehen. Was dann bei einer ganz gewöhnlichen Straßenverkehrskontrolle für die Betroffenen regelmäßig in einem „völlig rechtsstaatlich“ und „zur Sicherheit der Beamten“ bewirkten Gewalterlebnis enden wird:
„Wer nichts verbrochen hat, der hat auch nichts zu befür...“
... sagte der „rechtsstaatsgläubige“ Volltrottel noch - bevor er so unschuldig wie unerwartet brutal auf den Boden geworfen, von drei auf ihn knienden Männern fixiert, er durch den Schmerz und Atemnot "passiviert", ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt, MPs in den Rücken gedrückt und ein „kombinierter Sicht- und Spuckschutz“ (volkstümlich: „Sack“) über den Kopf gezogen wurde.

Das ist übrigens keine Verschwörungstheorie:
  • Ich kann aus eigenem Erleben berichten, dass die Datenbanken wie Inpol jede Menge Unsinn über mich enthalten, der in der Vergangenheit auch bewusst illegal an Kriminelle herausgegeben wurde - und dass dieser Mist selbst dann nicht gelöscht (oder als falscher Vorwurf markiert) wird, wenn sich die, (in meinem Fall) sämtlich von Kriminellen erhobenen Vorwürfe als völlig abstrus und haltlos herausstellten und die Ermittlungsverfahren entweder gar nicht erst aufgenommen oder sehr schnell wegen erweislicher Unschuld eingestellt wurden.Woran es ja ist.
  • Ich selbst wurde auch schon einmal unschuldig von schwer bewaffneter Polizei in der oben beschriebenen Weise überfallen. Weil ein anderer Mails verschickt hatte, in denen er eine Herkunft von mir sehr schlecht vormachte - was, wegen der Unbeholfenheit der Fälschung eigentlich offensichtlich war: „Swatting“ funktioniert in Deutschland auf Grund ausufernder Dummheit der Behörden nämlich sehr gut.
  • Anderen geht es auch nicht anders.

Euroweb-Derivat "United Media AG" (Daniel Fratzscher):
Versäumnisurteil ist starkes Indiz für bewusst unrechtes Handeln bei angeblichen „Vertragsverlängerungen“

Wie bei allen mir bekannten Euroweb-Derivaten (aktuell ist die Euroweb (wohl) wegen des eigenen schlechten Rufes insbesondere unter den gekauften, davor für manchem mit hohem Ansehen verbundenen Namen der „Stuttgarter Zeitung“ und des „Madsack-Verlages“ aktiv) wurde und wird (wohl) auch bei der United Media AG intensiv und bewusst mit dem Mittel der „Täuschungen und Kundenverarsche“ gearbeitet. Das beginnt eigentlich schon vor dem Vertragsabschluss, setzt sich durch strukturiertes Lügen bei der Vertragsanbahnung und - aus meiner Sicht - ausgefeilte kriminelle Methoden (psychologischer Druck) bei Vertragsabschluss fort.

Die Krönung ist dann aber, dass Kunden, die aus dem Vertrag herauswollen, durch die von Daniel Fratzscher und seinen nicht weniger üblen Gehilfen angeworbenen Drücker vorgemacht wird, es bedürfe zur Realisierung der Vertragsauflösung noch einer abschließenden Vereinbarung oder aber es stände für die Restlaufzeit noch ein Update zur Verfügung, welches keine Mehrkosten verursachen würde.

Unterzeichnete man dieses wurde diese Vereinbarung plötzlich zu einer Vertragsverlängerung durch einen Folgevertrag über weitere 4 Jahre deklariert, also zu etwas, was die „Kunden“ ganz gewiss nicht wollten.  Kosten? „Nur“ 14.222,88 € (48 Monate a 249,00 € zzgl. USt.) - denen keine, einem Marktpreis auch nur grob entsprechende Leistung gegenüber steht. Genau so geht "Abzocke, Beschiss, Betrug". Wie sich gleich ergibt „wider besseren Wissens“ behaupten die "Abzocker, Bescheißer, Betrüger", darunter zähle ich ausdrücklich die Anwälte der „IMTR-Legal“, die (mir hierdurch als „schwer tatsachenresitent“ geltend) implizit behaupteten, dass dieses Vorgehen „rechtens“ sei.

Viele Kunden ließen sich, auch durch die Kanzlei „IMTR-Legal“ auf diese garstige und verwerfliche Weise täuschen. Einer aber nicht!

Der widersprach dieser merkwürdigen „modernen amerikanischen Geschäftsmethode“ (so nannte einst die Euroweb selbst deren arglistiges und betrügerisches Vorgehen) ging zum Anwalt (Thorsten Wachs) und ließ die Rechtmäßigkeit erhobenen Forderungen bestreiten.

Daniel Fratzscher und seine ganz bewusst mit tätigen Betrüger - zu denen ich den „Jurist“ - also  „Nicht-Rechtsanwalt“ - Martin Junker zähle, der übrigens auch als „Service-Chef“ der aktuellen Euroweb-Derivate wie „Stuttgarter Zeitung Onlineservice“ auffällig wurde  - folgten der implizit erhobenen Forderung nach einer Anerkenntnis, nämlich dass der Vertrag keine Vertragsverlängerung beinhaltet, nicht, blieben sogar bei der vollen Forderung und wollten allen Ernstes auch die Kosten für die - infolge der eigenen Sturheit - notwendigen Inanspruchnahme des Anwaltes Thorsten Wachs nicht zahlen.

Vermutlich hat die Düsseldorfer Kanzlei „IMTR-Legal“ (im Kern bestehend aus Andreas Buchholz, Jean Paul P. Bohne, Anne Sulmann - also dem kläglichen Rest der ehemaligen, insolvent gewordenen Euroweb-Kanzlei „Berger Law LLP“) auch „beeindruckende“ (Serien-)Briefe an den Ex-Kunde, der sich aber nicht zum zweiten Mal verarschen lassen wollte) geschrieben und so an der „Verarschung“ (ich nenne es „Betrug“) bewusst und vorsätzlich teilgenommen.

Der Anwalt Wachs klagte für seinen Mandant auf „Negative Feststellung“ der erhobenen Forderung und darauf, dass die Kosten für seine Inanspruchnahme durch die "United Media AG" übernommen werden.

Die "United Media AG" hat es vorgezogen, auf die Klage gar nicht erst zu reagieren, also erging ein Versäumnisurteil. Unterstellt man auch nur einen Rest Vernunft, dann muss man geradezu zu der Auffassung kommen, dass Daniel Fratzscher und seine Mittäter sehr genau um die Rechtswidrigkeit ihres notorischen Vorgehens wissen und einerseits aus dem niedrigsten aller Motive (Geld) nicht von den bewusst zu Unrecht erhobenen Forderungen zurücktreten, andererseits aber ein Urteil - mit erwartbar harschen Äußerungen des Gerichts über deren „Geschäfts“-Gebaren - unbedingt vermeiden wollen.

Daraus erschließt sich für mich, dass Daniel Fratzscher (und eben auch der Jurist Martin Junker) also wider besseren Wissens agieren - sich also des eigenen, höchst verwerflichen, unrechten Handelns auch bewusst sind. „Üble Typen“ nenn ich solches Volk. Man richte es ihnen aus. Am besten täglich - und überall, wo die sich blicken lassen.

21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel