08.06.2018

Kassler "Justiz" verzweifelt an kleinem Schlosser aus dem Osten (2):
Aufforderung an LG-Präsident Albrecht Simon, den Tanz fortzusetzen

Will der Herr Graf ein Tänzchen nun wagen,
mag er's mir sagen, ich spiel ihm auf!

Soll ich im Springen Ihm Unterricht geben,
auf Tod und Leben - bin ich sein Mann.

Ich will ganz leise, listigerweise
von dem Geheimnis den Schleier ziehn.

(Aus W. A. Mozart, Die Hochzeit des Figaro)

Albrecht Simon, der ganz gewiss ganz ordentliche Präsident des Landgerichts Kassel (welches nach Angaben seiner, nur nach deren eigenem Ansehen stets unfehlbaren Richter, ein ganz "ordentliches" Gericht sein will), hat von mir die Aufforderung bekommen, den "Tanz fortzusetzen".

Der Jurist Albrecht Simon hatte gegen mich Strafantrag gestellt, weil ich die RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange "beleidigen" würde. Ich sehe das ganz anders. Ich denke nämlich, meine Äußerung in einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wonach diese RichterInnen "entweder geistig zu einer Berufsausübung nicht (mehr) in der Lage sind oder das Recht gebeugt" hätten, erstens unter dem Schutz von § 193 StGB, Art. 5 sowie Art. 17 GG steht und zweitens als Meinungsäußerung durch wahre Tatsachen begründet ist.

Wahre Tatsachen:

Die Richterinnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange hatten zuvor meinen Befangensheitsantrag gegen den Richter Neumeier zurück gewiesen. Diesem hatte ich in der Voreingenommenheitrsrüge vorgehalten, trotz des Vorliegens meines früheren Ablehnungsantrages (Voreingenommenheitrsrüge) - also klar rechtwidrig - einen ganz gewiss nicht eiligen Antrag entschieden zu haben. Die Richterinnen RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange billigtem dem Richter Neumeier jedoch zu, den Ablehnungsantrag "überlesen" zu haben, weil dieser "weder unterstrichen noch drucktechnisch hervorgehoben" gewesen sei.

Damit sich der Leser ein Bild machen kann, worin der ganz gewiss ebenso ehrliche wie sorgfältige Richter Neumeier vom LG Kassel die Ablehnungsgesuche angeblich "übersehen" haben soll:

Auszug: Erste Seite vom ersten Schriftsatz

Auszug: Erste Seite vom zweiten Schriftsatz

Zulässige Wertung:


Den Umstand dass die RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange dem Richter Neumeier hier ein "Übersehen" zubilligen und in dieser offensichtlich selektiven (Nicht-)Wahrnehmung dessen, was dem Richter Neumeier gerade (nicht) passt, nichts erkennen, was die Ablehnung wegen der Besorgnis(!) der Befangenheit rechtfertige, betrachte ich unabänderlich als ausreichend dafür, diesen Richtern des LG Kassel in einer Rechtsbeschwerde nachzusagen, dass diese entweder nicht (mehr) für das Richteramt geeignet sind oder aber das Recht ganz wissentlich, ganz willentlich und also ganz vorsätzlich gebeugt haben!

Das AG Kassel hatte das von StA Jan Uekermann offensichtlich ohne sachangemessen Nachprüfung angeleierte Strafverfahren nach dem Strafantrag des wegen meiner Äußerung erbosten Präsidenten des LG Kassel (derzeit Albrecht Simon)  gegen mich eingestellt, weil mir in einem Verfahren gegen mich wegen angeblicher Beleidigung des als "verlogen" zu betrachtenden Rechtsanwalts Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) eine Strafe drohe, die mich zur Rechtsordnung zurück rufe. Und genau dieses Verfahren wenig später eingestellt, weil allenfalls eine geringe Strafe zu erwarten sei.

Ich sehe das so, dass die "Kassler Justiz" sich hier vor dem Eingeständnis drückt, dass am LG Kassel Rechtsbeugung systematisch stattfindet und dass Kritik hieran durch Missbrauch von Gesetz, Amt und Würde auch des Gerichtspräsidenten unterdrückt wird.

Der Amtsvorgänger des Herrn Albrecht Simon, ein Dr. Wolfgang Löffler, hat sich - ebenso wie andere, sogar "durch und durch kriminelle" Juristen - auch schon in dieser Weise vergeblich an mir zu messen versucht.

Jetzt bin ich gespannt, was die so genannte Kassler „Justiz“ noch so versucht um mich davon abzubringen, meine durch Tatsachen begründete Meinung zu verbreiten, dass das LG Kassel nichts anderes ein „mafiöser Rechtsbeugerverein“ ist, der jede Legitimation als „ordentliches Gericht“ längst verloren hat.

Es damit zu versuchen, tatsächlich Recht zu sprechen, wird wohl nicht dazu gehören - denn dazu müsste das LG Kassel vorher mit samst der Staatsanwaltschaft aufgelöst werden. Weil mit dem gleichen Personal die seit Jahren ersichtliche, erstaunlich eingespielte Korruption - nämlich gegenseitige Deckung der Richter und Staatsanwälte - immer wieder zu Tage treten wird.

Hinweis an die Leser: Der klar rechtswidrig ergangene Ordnungsmittelbeschluss verjährte folgenlos. Ich habe nichts bezahlt und auch sonst ist nichts passiert - außer dass ich das Verfahren nach einem weiteren OLG-Beschluss gewonnen habe.

Foto, Titel: "Jörg Reinholz huldigt der 'ordentlichen Gerichtsbarkeit' zu Kassel."

Nachtrag:

Wohl um den Richtern und um dem „Kollektivvater“ Albrecht Simon in einem Urteil nicht weh tun zu müssen hat das AG Kassel die Sache sehr sorgfältig (und feige) verjähren lassen. So läuft das mit der „Rechtspflege“.

31.05.2018

Kassler "Justiz" verzweifelt an kleinem Schlosser aus dem Osten - Der Anzeigeerstatter, ein auffällig verlogener Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), profitiert

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Präambel:

"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."
Gustav von Rochow (1792-1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Viele Richter und Rechtsanwälte halten sich - entgegen den Spielregeln einer Demokratie - für eine gottgleiche Obrigkeit, an deren Handeln den "Untertanen" keine Kritik zustehe. Ich halte diese Typen für "Römer". Die bekanntlich spinnen. (Asterix)

Sinnbild: "Irrweg" © Jörg Reinholz; "Süditalien", Mai 2018

Das Geschehen:


Das AG Kassel hat die Strafsache 280 DS 2660 Js 5822/17 gegen mich eingestellt.

Dies aber klar gesetzwidrig, nämlich gegen meinen erklärten Wille.

Sämtliche Kosten des "bis zur Blödsinnigkeit widerrechtlich" erscheinenden Verfahrens trägt nach der kriminell anmutenden Böswilligkeit des Rechtsanwalts Dr. Weber und der dummen (und böswillig anmutenden) Handlungsweise des Kassler StA Jan Uekermann sowie der, nach unzureichender Aktenkenntnis zugelassenen Anklage der Steuerzahler. Ich bekäme sogar meine notwendigen Kosten ersetzt. Das steht im Beschluss.

Hintergrund ist zunächst einmal die Strafanzeige des insoweit als "klar verlogen" geltenden "Rechtsanwalts" Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Düsseldorf. Dieser garstige Typ von einem "Dr. jur und Rechtsanwalt" hat mich wissentlich unwahr und im Hinblick auf seinen Beruf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorsätzlich rechtswidrig eines ganzes Rudels von Straftaten beschuldigt.

Worauf hin sich dann der, für den Jörg Reinholz und andere Schwerverbrecher zuständige Staatsanwalt Jan Uekermann (der wegen einer inzwischen langen Liste von, vom AG Kassel dann eingestellten, also auch recht blödsinnigen Anklagen) nicht gerade als "neutral" gelten kann) sich den Aufwand machte, aus dem schriftlichen "Drecksmist" des Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Düsseldorf etwas heraus zu suchen, was gerade noch durchgehen könnte.

Das war (ist und bleibt) meine Äußerung, wonach dem Doktor der Lügologie Hans-Dieter Weber (eigentlich, nämlich bei einem Nichtversagen der Justiz) der Verlust der Anwaltseigenschaft im Hinblick auf das (vorsätzlich verschlampte) Ermittlungsverfahren 060 Js 222/16 der STA Dortmund drohte.

Was in Kassel geschah:
  • Der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat in der Sache krass versagt und sich die Ermittlungsakte 060 Js 222/16 der STA Dortmund - obwohl die Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber das nahelegte - nicht mal angesehen. Er hat nämlich nichts "ermittelt" - ein klarer Pflichtverstoß.
  • Danach hat sich die damals befasste Proberichterin die Akte definitiv nicht angesehen und die Anklage einfach mal zugelassen.
  • Auf meine erste Verteidigung hin hat die sodann befasste Proberichterin die Einstellung nach § 153 StPO schon einmal angeboten, ich habe diese Einstellung im Mai 2017 abgelehnt.
  • In der mündlichen Verhandung hat die Proberichterin (eine Art Lehrling) dann gestaunt, dass es ein gegen den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR, Düsseldorf) gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Falschaussage (ich bleibe dabei, dass er das OLG Düsseldorf rotzfrech belogen hat) gegeben hat. Das Nachlesen der Akte - des Strafantrages - hätte gereicht.
  • Danach kam noch eine Anklage hinzu, weil ich gleich drei Richter des LG Kassel "beleidigt" haben soll. Dabei blieb ich auch hier eng bei der Wahrheit. Und ich bleibe auch der Meinung, dass die RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange entweder das Recht vorsätzlich gebeugt haben oder aber strohdumm und zur Berufsausübung nicht in der Lage sind. Dieses geschah in einer Rechtsbeschwerde - unter dem Schutz von § 193 StGB.
  • Dieses Verfahren wurde durch das gleiche Gericht, also die Richterin Heer  gemäß § 154 (2) StPO eingestellt. (Ich bin gespannt, ob es wieder aufgenommen wird oder wie sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft hier aus der Schlinge ziehen.)
  • Bemerkenswert ist nämlich, dass diese Einstellung erfolgte, weil "ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint."
  • Ich weiß nicht ganz genau warum und wie das geschehen konnte, aber pünktlich zu meinem Urlaubsbeginn (4.5.2018) wurde das zweite Angebot zur Verfahrenseinstellung versandt, am 23.5.2018 das Verfahren dann superpünktlich (wenn nicht "auffällig eilig") eingestellt.
Widersprüche,  Widersprüche ...

Mithin hat die Richterin Heer vom AG Kassel also erst mal behauptet es sei aus der Sache wegen der Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber eine Strafe zu erwarten, die "zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint." und dann hat genau diese Richterin Heer vom AG Kassel dieses Verfahren eingestellt, weil "die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre". Doch damit wäre auch zum damaligen Zeitpunkt "die zu erwartende Strafe" allenfalls gering gewesen und eben nicht als "zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend".

Zudem habe ich mehrfach klar gemacht, dass ich hinsichtlich der Handlungsweise der RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange vom LG Kassel bei meiner Auffassung "Rechtsbeugung oder vollständige Verblödung" bleibe.

Was eigentlich auch nicht geht, ist das mehrfache Angebot der Einstellung. Zumal ich die Zustimmung bereits anno 2017 mit einer offensichtlich nicht obsolet gewordenen Zustimmung verweigerte. Ich habe das damals wie folgt begründet:
"eine Einstellung nach § 153 StPO verletzt mein berechtigtes Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung"
Insoweit kann ich jetzt behaupten:

Der offensichtlich größte Nutznießer der Einstellung des Verfahrens gegen mich ist der Anzeigeerstatter Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund, der mich, im Hinblick auf den Beruf als "Rechtsanwalt" sehr wohl wissentlich zu Unrecht etlicher Straftaten beschuldigte, wovon mehrere - wegen des eigentlich leicht ersichtlich Blödsinns - nicht mal in der Anklage berücksichtigt wurden. Der Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund hat eigentlich das größte Interesse daran, dass in der Sache kein Urteil gefällt wird, weil ein solches, Nichtversagen des Gerichts vorausgesetzt, geeignet ist, im Hinblick auf seine rotzfrechen Lügen im Strafantrag endlich die Voraussetzungen für eine Entziehung bzw. den Widerruf seiner Zulassung als "Rechtsanwalt" gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO zu schaffen.

So! Jetzt kann er mich nochmal anzeigen oder, wie einst der Rechtsanwalt, Berufskriminelle und Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth, sein Glück in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage versuchen.

Allerdings ist die Sache für den "Lügner und Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), noch nicht ganz "gegessen".

10.05.2018

Euroweb / PKW.de - Wie das Geld zum Fenster raus geworfen wird.

In der am 05.01.2018 veröffentlichten Bilanz der zum Euroweb-"Konzern" gehörenden "pkw.de Autobörse GmbH" lese ich:

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2016: +0.040.010,19
2015: -5.190.538,15
(Diff: 5.230.548,34)

Man könnte jetzt glatt denken, da wäre aus einem Millionenverlust 2015 ein Minigewinn 2016 entstanden. Aber nur wenn man nicht mitbekommt, dass darüber folgende Zahlen stehen:

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

2016: -7.794.025,95
2015: -2.603.487,79
(Diff: -5.190.538,16)

Tja. Offenbar wurde durch eine aggressiv-kreativ anmutende Buchhaltung und das Verschieben von Verlusten in die Zukunft (nur steuerlich interessant) ein weiterer Millionenverlust verdeckt. Auch die anderen Zahlen sind "kernschlecht" und sollten Kreditgebern, Investoren, ja sogar Kunden die Haare zu Berge stehen lassen:
  • Sachanlagen: grob halbiert
  • Forderungen: Rückgang von grob 1/3
  • Bargeldnahes Vermögen: lächerliche 3.329,73 nach 11.709,97 Euro
Wie die "durchschnittlich fünf Mitarbeiter" (Angabe für 2016) bezahlt wurden steht völlig in den Sternen. "Im Geschäftsjahr 2015 hatte die Gesellschaft 75 Mitarbeiter." stand 1 Jahr zuvor an gleicher Stelle.

Sowas von pleite!

Man hoffe, so teilt der Euroweb- und neue PKW.de-Chef Daniel Fratscher mittels eines gewiss nicht kreativen aber sehr mutig gewählten Textbausteins mit, dass der Fehlbetrag innerhalb der nächsten drei Jahre zurückgeführt werden kann.

An seiner Stelle würde ich a) schon mal die Formblätter für den Insolvenzantrag bereit legen und b) genug Brot trocknen.

Aber vor allem die Euroweb-Kunden und Mitarbeiter sollten wissen, dass es eigentlich deren Geld ist, welches Christoph Preuß und Daniel Fratzscher mit vollen Händen zum Fenster rauswerfen. Und als Kunde würde ich jede Vorauszahlung an PKW.de sehr genau bedenken. Das Geld könnte nämlich jederzeit weg sein.

Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung: Walldorf Frommer veröffentlicht wie man nicht argumentieren sollte

Auf www.rechtstipps.de veröffentlicht ausgerechnet die Kanzlei Walldorf-Frommer immer wieder gern mit welchen lustigen Argumenten mancher abgemahnter vor Gericht scheiterte:
"Er verweist allein auf die Übernachtung seiner Ehefrau, seiner beiden Söhne und seiner Person in einem Gasthof […]. Weiter führt er aus, seine zur Tatzeit 85-jährige Mutter sei zu Hause gewesen. Weiteres wird von dem Beklagten nicht mitgeteilt. Den – strengen – Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast wird der Beklagte bei dieser Sachlage nicht gerecht."
(Laut Walldorf-Frommer: Amtsgericht Koblenz vom 15.03.2018, Az. 152 C 2398/17)

Ich habe den Satz "Dumm fickt gut" schon gehört. Aber ich halte es für traurig und für einen Bruch mit Darwins Lehre, dass sich Leute, die einem Richter(*) anno 2017 (etwa 2037 wäre es durchaus glaubbhaft) die Mär von der 85-jährigen Mutter als Tauschbörsennutzerin auftischen wollen, tatsächlich fortpflanzen. Das Gericht spricht nämlich von zwei Söhnen. Nun ja... ich will nicht weiter aufregen. Es werden schließlich ständig Hilfskräfte und Wachmänner gebraucht, auch Buden wie die Euroweb suchen offenbar händeringend nach neuen Dummen.

Vor allem aber halte ich es aber für interessant, dass Walldorf-Frommer das Urteil des sich sehr wohl "verarscht" fühlenden Richters veröffentlicht und so jedem, dem Charles Darwin auch nur gerade noch einen "Fortpflanzungs-berechtigungsschein" zubilligen würde, die Möglichkeit gibt, nachzulesen, was man Richtern zumuten kann und was nicht. Irgendwie habe ich nämlich nicht das Gefühl, dass Walldorf-Frommer damit sich selbst oder deren Clientel einen Gefallen tut. Aber es fahren tagtäglich viele Züge - und in jedem soll angeblich ein Dummer sitzen.


(*) Abgesehen natürlich von so merkwürdigen Richtern wie dem extrem leseschwachen Richter Neumeier vom LG Kassel, der laut einem Beschluss seiner eigenen Kollegen den jeweiligen Parteivortag gar nicht erst vollständig oder gewissenhaft liest sondern seine Urteile und Beschlüsse offensichtlich auswürfelt - oder ganz persönlichen Prämissen folgt ohne sich dabei jedoch "bewusst und in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung zu vergreifen". Auch wenn der krasse Typ auch außerhalb des so genannten Landgerichts Kassel (vielmehr eine Dependance der Marketingabteilung der Sirius Cybernetic Corp. als ein Gericht) keineswegs ein Einzelfall ist sollte man nicht darauf hoffen, auf so einen zu treffen.

21.04.2018

"Netter Versuch": RA Daniel Sebastian aus Berlin versendet Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) in den Jahren 2013 und 2014.

Dieses, von ihm selbst öffentlich angekündigte, bzw. beworbene Tun erscheint mir als sehr dumm. Also ich würde die von Daniel Sebastian geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben und, trotz des unzweifelhaft gebotenen Unterhaltungswertes auch keinen Cent zahlen - sondern etwa wie folgt formulieren: (Das P.S. am Ende auf keinen Fall vergessen oder weglassen!)

Mein Aktenzeichen: ABFUHR0815, Ihr Aktenzeichen: XY

Allerwertester Herr RA Daniel Sebastian!

Zunächst einmal bestreite ich den von Ihnen dargelegten Sachverhalt zur Gänze mit "Nichtwissen".

Den Download habe ich nicht vorgenommen, den Fuckerkram auch nie zum Upload angeboten und ich würde mich DAFÜR auch sehr schämen. Ich kann das auch ausschließen, weil ich an dem Porno  schon aus Geschmacksgründen völlig desinteressiert bin. Ich werde das jederzeit an Eides statt versichern. Auch habe ich bei einer Durchsicht aller Rechner im Haushalt nichts gefunden, was auf den von Ihnen behaupteten Verstoß auch nur hinweisen könnte. Inzwischen kam ja auch Windows 7, dann 10 auf die Rechner... und ich habe auch ein neues Notebook gekauft - das, welch toller Zufall, ungefähr genau so viel gekostet hat, wie Sie in aller Freundschaft bei mir abzuzocken gedenken.

Theoretisch besteht die - mit Nichtwissen bestrittene - Möglichkeit, dass Dritte, insbesondere auch erwachsene BesucherInnen in meinem Haushalt, die natürlich auch damals "über 18 waren, schon geschossen, gesoffen, mancherlei Zeug geraucht und gebumst hatten", eigenverantwortlich handelten, sich auch über die Rechtswidrigkeit eines solchen Tuns vollständig im Klaren waren, die beanstandeten Handlungen über das von mir meinen Besuchern gutwillig zur Verfügung gestellte, natürlich geschützte und bestmöglich verschlüsselte WLAN wissentlich oder unwissentlich vorgenommen haben. Soweit minderjährige Besucher dabei waren standen diese stets unter der Aufsicht derer Eltern. Meine eigenen Gören kommen nicht in Betracht, denn wenn die sich solches Zeug angesehen oder angehört hätten, dann hätte ich diese grobe Geschmacksverirrung sofort bemerkt - ich wäre bis heute wegen Augen- und/oder Ohrenkrebses in Behandlung und würde Ihre Mandantin selbst deswegen und wegen der verloren gegangenen Freude am Sex auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagen. Plus 12,79 Euro für das Schnitzel natürlich, welches ich beim "Gewahr werden" des "Werkes" Ihrer Mandantin gleich wieder erbrochen hätte.

Die Unterlassungserklärung für etwas, was ich nicht getan und auch sonst nicht zu verantworten habe, habe ich nicht abzugeben und auch die Kostennote können Sie sich sorgfältig zusammenrollen und meinetwegen an einem Ort Ihrer Wahl arschivieren.

Denn wie Sie sicher schon im Voraus ahnten, bin ich, wegen des leider bestehenden Mangels an einem besseren Gedächtnis oder einer gespeicherten Besucherliste, nach über vier Jahren zu meinem allergrößten und wirklich außerordentlichem Bedauern auch nicht mehr dazu in der Lage, Ihnen irgendwelche Auskünfte darüber zu geben, wer mich an dem genannten Datum besucht hat, also womöglich für die Störung in Frage kommt.

Zu meiner ganz besonders persönlichen Trauer haben die Russen im Mai 1945 den Blockwart gelyncht als dieser jene - zwar in seinem stinkenden Unterhemd, aber sonst mit allen Zeichen seiner Würde (Schlafanzughose, Hakenkreuzbinde, Sport- und Parteiabzeichen) - aufforderte, sich von ihm (dem Stellvertreter eines Typs, der gestern Geburtstag hatte) als Besucher registrieren zu lassen. Und auch der stets freundliche und aufmerksame Hausvertrauensmann, der brav die Besucherlisten für die Stasi führte, ist inzwischen wegen Alkoholismus (sein tröstender Ersatz für den Sozialismus) verstorben. Eine Wohnung in einem Haus mit Concierge will ich mir nicht leisten, weil Paris zum einen weit weg ist und ich außerdem, des notwendigen Geldes wegen, einen, mit meinen moralischen Vorstellungen nicht vereinbaren Job annehmen müsste: "Waffenhändler", "Abmahnanwalt", "VW-Vorstand für Dieselmotoren und Beziehungen zur Bundesregierung" ... jedenfalls etwas in der Richtung. (Anmerkung für meine Leser: Nein, "Euroweb-Marketingbeaufragter" ist zwar auch so ein Scheiß-Job, aber da reicht die Knete ja nicht mal für meine jetzige Wohnung!) So kann mir also wirklich niemand dabei helfen, Ihnen, Herr Abmahnanwalt, Auskünfte über meine damaligen Besucher zu geben.

Vielleicht hilft Ihnen aber doch jemand!


Da fällt mir nämlich ein, der Typ, der immer am Fenster stand und alle Kennzeichen aufschrieb - der ist jetzt in der Irrenanstalt. Vielleicht wollen Sie sich persönlich zu ihm begeben? Das könnte nämlich helfen: Vielleicht gibt es ja seine Listen aus den Jahren 2013 und 2014 noch! Es dauert ungefähr 12 Wochen sein Vertrauen zu gewinnen. Sagt die Erna, die auch dort war. Gehen Sie zu ihm, mir fällt niemand ein, der Ihnen sonst noch helfen könnte.

Sie
werden das vielleicht aus eigenem (Er)Leben nicht kennen: Aber ich verfüge über viele soziale Kontakte - dazu gehören zwar keine koksenden, an solchem Mist vielleicht interessierte Nutten, aber Verwandte, Freunde und Freundinnen, deren Freunde und Freundinnen, Kinder, andere Angehörige, Nichten und Neffen, Kollegen und Kolleginnen und eine Menge anderer Leute, die seriösen Tätigkeiten nachgehen.

Ich habe gerade in meinem Gedächtnis gekramt: Nein, da ist kein Abmahnanwalt darunter. (Also unter meinen Freunden!
)

Es käme also in meinem Fall einfach eine sehr große Zahl von soliden, netten und ehrlichen Personen zusammen, die für einen Besuch und auch Übernachtungen an dem von Ihnen genannten Zeitpunkt in Frage kommen. Die alle zu befragen wäre ein unangemessener Aufwand und würde bestenfalls zu Ergebnissen führen, welche geeignet sind, Sie oder Ihre Mitarbeiter erheblich zu verunsichern und sehr wahrscheinlich sogar zu einem von Ihrer Kanzlei verlorenen Verfahren führen.

Womöglich sollten Sie (freilich besser erst nach dem Besuch bei dem Typen, der alle Autokennzeichen aufschrieb) bei der Bundesregierung vorstellig werden. Es kann ja nicht sein, dass nur deswegen, weil es an einer sorgfältigen Registrierung der Bewegungen der, der Schwerstkriminalität verdächtigen Subjekte (also jedem) fehlt, die Aufklärung so schwerer Straftaten (wie Raubmordkopieren, Falschparken oder gar Gummibärchen essen) schon nach vier Jahren unmöglich ist! Da bin ich wirrklich gaaaaanz auf Ihrer Seite!

So verbleibe ich in der unendlichen Freude, dass Sie Ihr Porto nicht etwa verschwendet, sondern meine - sicherlich als besonders freundlich empfundene - Antwort erhalten haben.

Ihr, wegen der Gelegenheit zu dieser sicherlich hilfreichen und diskret gegebenen Antwort ganz besonders dankbarer

Jörg Reinholz

P.S. Herr Daniel Sebastian, was war doch gleich der Zweck Ihres Schreibens? Ach? Die Unterlassung der Verbreitung? Wirklich? Ist dieser vorgeschobene Zweck bei einer vernünftigen Würdigung denn nach 4 Jahren überhaupt noch als "erreichbar" anzusehen? Der erhobene Anspruch ist nämlich deshalb nicht mehr durchsetzbar.

Wollen Sie mich etwa durch das andere Vormachen betrügen?
Nanu? Ich hoffe, ich habe keine Orthografiefehler gemacht. Irgendwie markiert mir die Rechtschreibprüfung nämlich den gesamten Text.

Nachtrag:

Ich war gerade noch mal auf der Webseite... Was sagt wohl der Superlativ Detektiv - Dr. psycho. Frieder Nau aus Köln zu "Heute gehört die Kanzlei zu den größten im Bereich der Bekämpfung von Internetpiraterie." ?

Was hat der Springer Verlag eigentlich für "Juristen"?

Der sich durch das jüngst zu seinem Nachteil erlassene BGH-Urteil wohl "angepisst" fühlende Springer-Verlag hat in einer sauertöpfischen Stellungnahme die nächste Klage angekündigt.

Ich lese: Man wolle Eyeo jetzt verklagen, weil die Firma die "urheberrechtlich geschützten Seiteninhalte"  verändere.

Ich liege vor Lachen im Dreck!

Wer berät die eigentlich den Verlag? Sicher ein ganzes dieses "Super-Anwälte", ein Überflieger, eine "Koryphäe des Rechts" - und wohl auch ein Typ mit einer, der Vernunft stark vorauseilenden Allmachtsphantasie.

Die Klage wird nämlich eine Lachnummer.
  • Erstens mal verändert Eyeo nämlich gar nichts. Eyeo bietet mit Adblock+ allenfalls eine Software an, die (wie der BGH technisch und sachlich richtig und zudem sehr geduldig in der Urteilsbegründung erklärte) - auf Betreiben des Nutzers der Software - die Werbung blockiert. Es ist also initial der Nutzer, der die Seiten verändert.
  • Dann wäre da der Erschöpfungsgrundsatz. Der Springerverlag hat die Webseite in den Machtbereich des bestimmungsgemäßen Endempfängers ausgeliefert. Und der kann damit in seinem privaten Umfeld (auch in einer Firma, einem Amt) machen was er will. Sonst würde jeder verklagt, der in einem Buch Notizen macht, etwas unterstreicht oder durchstreicht. Oder eine Widmung für die beschenkte Person reinschreibt. Oder das Buch (oder die BILD) gar entsorgt.
  • Ach Herrje! Die Schaffenshöhe! Also an der Gestaltung (dem Layout) der Webseite wird ja nichts verändert. Die lieblos mit Software reingeklatschte Werbung (auf die der Verlag ja auch aus monetären Interesse sehr geringen Einfluss nimmt) dürfte keine "Schaffenshöhe" begründen. Die Webseiten mit Werbung sehen meistens so aus wie die Wandtafeln der Klasse 3a einer Hauptschule in Unteroberbach. An sowas wollen was? Ein Urheberrecht?
  • Und dann bleibt ja noch die Frage, ob der Springer Verlag irgendwelche urheberrechtlichen Rechte an der Werbung der Dritten geltend machen kann. Denn die Werbebanner hat er ja nicht gestaltet.
Vermutlich werden viel Spaß - vielleicht sogar bis zum BVerfassG - haben und ein neues Buch über Springer-Anwälte und zum Thema "Uneinsichtigkeit der Marketing-Division der Sirius Cybertic Corp." schreiben.

19.04.2018

Tradierte Rechtsbeugung:
Die Sirius Cybernetic Corporation sucht zum Team passende Mitarbeiter für die Marketingabteilung

Die Sirius Cybernetic Corp. sucht dringend Mitarbeiter für die Marketingabteilung. Wie mir zu Ohren kam sind deren Headhunter besonders oft in der Nähe von Gerichten unterwegs und versuchen die Vorteile einer Anstellung in der Marketingabteilung dieser Firma Richtern mit dem, natürlich nur vermeintlichen Hang zur Rechtsbeugung, mindestens aber vogonischer Dichtkunst nahezubringen.

Außerdem hörte ich Gerüchte, wonach so ziemlich eine Handvoll RichterInnen nebst einer sehr hohen Führungskraft des LG Kassel, eine Richterin des LG Düsseldorf, die gesamte Pressekammer des LG Köln, ein Ex-Richter des LG Mönchengladbach, eine Richterin des LG Hamburg und ein Richter des OLG Hamburg sogar ohne deren Wissen als besonders verdiente Mitarbeiter der Marketingabteilung der Sirius Cybernetik eingetragen worden seien.

Die Begründung des Chefs der Headhunter dafür soll wie folgt lauten:
"Die merken eh nicht, wo, für wen oder woran die wirklich arbeiten. Außerdem gehts da mehr um Abrechnung als um Bezahlung."
Ich wurde um Hinweise auf weitere geeignete Personen gebeten und bitte um Kommentare in folgender Form: (Anrede Name, Gericht, besondere Leistung)